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   OLG Köln, 27.02.1997 - 7 U 178/96   

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https://dejure.org/1997,2889
OLG Köln, 27.02.1997 - 7 U 178/96 (https://dejure.org/1997,2889)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.02.1997 - 7 U 178/96 (https://dejure.org/1997,2889)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 7 U 178/96 (https://dejure.org/1997,2889)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1047
  • VersR 1998, 207
  • BB 1997, 1119
  • NZG 1998, 181
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1997 - 7 U 178/96
    Es handelt sich insbesondere nicht um einen Zulassungsstreit, bei dem die Frage der Parteifähigkeit erst zu klären ist und demzufolge auch der Parteiunfähige zunächst als parteifähig zu fingieren ist (BGHZ 24, 91; vgl. auch BGHZ 110, 294, 296).

    Die Klägerin wendet sich in der Berufung auch nicht dagegen, daß sie in der Vorinstanz zu Unrecht als parteiunfähig behandelt worden sei, was der Zulässigkeit eines Rechtsmittels ebenfalls nicht entgegenstünde, wenn dies in der Sache zuträfe (BGHZ 110, 294, 296).

    Die Parteifähigkeit verliert ihre Bedeutung als Prozeß- und Prozeßhandlungsvoraussetzung in den Rechtsmittelinstanzen grundsätzlich nicht (so für den gleichgelagerten Fall der mangelnden Prozeßfähigkeit ausdrücklich BGHZ 110, 294, 296).

  • BGH, 08.04.1976 - II ZR 212/74

    Erlöschen eines Vereins durch mangelnde Betätigung infolge Interesselosigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1997 - 7 U 178/96
    Die Haftung des Handelnden ist für die nicht existierende Partei bzw. für die Partei, die von einem vollmachtlosen Vertreter in einen Prozeß gezogen wurde, anerkannt (BGH WM 1976, 686; OLG Düsseldorf MDR 1980, 853; Thomas-Putzo § 50 Rn. 12 f.).
  • LAG München, 02.08.1988 - 3 Sa 827/87

    Zulässigkeit der Berufung als Prozessfortsetzungsvoraussetzung; Begründung der

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1997 - 7 U 178/96
    Jedoch setzt dies eine zulässige Berufung voraus (vgl. etwa LAG München NZA 1989, 233; Zöller-Schneider § 528 Rn. 11), an der es hier gerade fehlt.
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1997 - 7 U 178/96
    Es handelt sich insbesondere nicht um einen Zulassungsstreit, bei dem die Frage der Parteifähigkeit erst zu klären ist und demzufolge auch der Parteiunfähige zunächst als parteifähig zu fingieren ist (BGHZ 24, 91; vgl. auch BGHZ 110, 294, 296).
  • BayObLG, 18.03.1987 - BReg. 2 Z 8/87

    Vormerkung für fehlgeschlagene Vor-GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1997 - 7 U 178/96
    Auflösung tritt aber stets ein, wenn die Eintragung in das Handelsregister rechtskräftig abgelehnt wurde (Hueck, GmbHG § 11 Rn. 26; Lutter-Hommelhoff, GmbHG, § 11 Rn. 8; Münchener Kommentar-ZPO- Lindacher § 50 Rn. 12; Zöller- Vollkommer § 50 Rn. 39; wohl auch BayObLG Rpfleger 1987, 407).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZB 9/09

    Berufung einer nichtexistenten bzw. sonst parteiunfähigen Partei zur Bewirkung

    Ob auch ein Rechtsmittel zulässig ist, mit welchem sich eine parteiunfähige Partei gegen ein in der Vorinstanz ergangenes Sachurteil mit dem Ziel wendet, ein anderes, ihrem Begehren entsprechendes Sachurteil zu erreichen (verneinend OLG Köln VersR 1998, 207, 208), hat der Bundesgerichtshof - anders als für die Prozessvoraussetzung der Prozessfähigkeit (BGHZ 143, 122, 126 ff.; Sen.Urt. v. 28. Februar 2005 - II ZR 220/03, ZIP 2005, 900, 901; a.A. BGHZ 110, 294, 296) - bislang nicht ausdrücklich entschieden.
  • KG, 29.11.2007 - 8 U 153/06

    Beim Scheitern der Eintragung einer sog. Vor-GmbH im Handelsregister ist diese

    Durch die Unmöglichkeit, in das Handelsregister eingetragen zu werden, ist der Zweck der Vorgesellschaft endgültig verfehlt ( § 726 BGB analog), weil die Vorgesellschaft ausschließlich auf die künftige GmbH ausgerichtet ist und die Geschäfte nicht ohne Änderung ihrer rechtlichen Struktur fortgesetzt werden kann (vgl. Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O., § 11 GmbHG, Rdnr. 30; OLG Köln VersR 1998, 207).
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