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   OLG Karlsruhe, 26.03.1997 - 10 U 246/96   

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https://dejure.org/1997,6159
OLG Karlsruhe, 26.03.1997 - 10 U 246/96 (https://dejure.org/1997,6159)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.1997 - 10 U 246/96 (https://dejure.org/1997,6159)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 1997 - 10 U 246/96 (https://dejure.org/1997,6159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 779; BGB § 218; BGB § 852; PflVG § 3 Nr. 3
    Verjährung bei Vorbehalt künftiger Ansprüche in Abfindungvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 779 218 852; PflVG § 3 Nr. 3
    Wirkung eines Abfindungsvergleichs und dauerhafte Hemmung der Verjährung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1318
  • NZV 1997, 480
  • VersR 1998, 632
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01

    Auswirkung eines Abfindungsvergleichs auf die Hemmung der Verjährung

    Eine Ansicht in der Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1998, 632, 633; OLG Hamm ZfS 1999, 93 und DAR 2001, 166), der das Berufungsgericht gefolgt ist, bejaht das Ende der Hemmung, weil der Abfindungsvergleich auch ohne förmliche Erklärung eindeutig die Einstellung des Versicherers ausdrücke, daß die Schadensregulierung endgültig abgeschlossen sei, und das Bestehen auf einer schriftlichen Erklärung eine bloße Förmelei wäre.
  • OLG Hamm, 14.09.1998 - 6 U 48/98
    Um ein Ende der Verjährungshemmung herbeizuführen, bedurfte es daher einer gesonderten schriftlichen Entscheidung der Beklagten nicht mehr (vgl. dazu Senat r+s 93, 459, 460; OLG Karlsruhe, VersR 98, 632, 633).

    Um den Eintritt der Verjährung zu verhindern, hätte es daher weiterer Maßnahmen bedurft (vgl. dazu OLG Hamm r+s 93, 459 mit Anmerkung Lemcke; Lemcke r+s 95, 459, 460; OLG Karlsruhe VersR 98, 632).

  • OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01

    Schadensersatz: Ende der Verjährungshemmung der in einem Abfindungsvergleich

    Die seitens der Beklagten herangezogene Rechtsprechung (OLG Hamm, OLGR 1999, 69 ff.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1318, ablehnend Knappmann in: Prölls/Martin, § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 3) trägt die Annahme einer Beendigung der Hemmung durch den Abfindungsvergleich im vorliegenden Fall nicht.
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2004 - 10 U 236/03

    Versicherungsvertragsrecht: Abfindungsvergleich mit dem Versicherer kein

    Insoweit hat die Zahlung des Abfindungsbetrages im Juli 1996 die Verjährungsfrist erneut in Lauf gesetzt; die durch die Anmeldung der Ansprüche eingetretene Hemmung hat mit der vereinbarten Zahlung des Abfindungsbetrages geendet (vgl. BGH DAR 2002, 209, 210; OLG Karlsruhe VersR 98, 632, 633).
  • OLG Rostock, 22.10.2010 - 5 U 225/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei einheitlichem Streitgegenstand mit

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur ist anerkannt, dass die durch die Anmeldung eines Verkehrsunfallschadens mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers eingetretene Verjährungshemmung durch die Abfindungsvereinbarung und Zahlung des Abfindungsbetrages beendet wird, so dass auch für vorbehaltene Zukunftsschäden die Verjährungsfrist läuft (Prölls/Martin, VVG 28. Aufl., Rdn. 36 zu § 115 VVG ; Huber, VVG , Rn. 50 zu § 115 ; BGH Urt. v. 29.01.2002, VersR 2002, 474 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.1997, NJW-RR 97, 1318 ; VersR 98, 632; OLG Hamm ZfS 99, 93; DAR 01, 166).
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2001 - 1 U 25/01

    Rechtliche Bewertung, wenn sich der Versicherer auf einen Vorbehalt hinsichtlich

    Das wäre auf eine bloße Förmelei hinausgelaufen (vgl. bereits BGH in VersR 1977, S. 335, 336; OLG Karlsruhe in VersR 1998, S. 632, 633), auf welche es auch unter Verjährungsgesichtspunkten nicht ankommen kann.
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