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   OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96   

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https://dejure.org/1997,2916
OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96 (https://dejure.org/1997,2916)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.1997 - 9 U 190/96 (https://dejure.org/1997,2916)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 1997 - 9 U 190/96 (https://dejure.org/1997,2916)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versicherung Klagefrist Beschleunigungsgebot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 12 III; ZPO § 139
    Versicherung Klagefrist Beschleunigungsgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei nach § 12 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) laufender Klagefrist; "Übermäßig lange Begründungsfristen" im Prozesskostenhilfeverfahren; Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer in Kraftfahrzeugsdiebstahlsfällen; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3
    Wahrung der Klagefrist bei Fristbewilligung im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 139
    Anforderungen an die Einschaltung der Klagefrist bei PKH-Verfahren; Versicherung; Klagefrist; PKH-Verfahren; Beschleunigungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 749
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96
    Stehen hierfür, wie im vorliegenden Fall, keine Zeugen zur Verfügung, kann der Beweis unter Umständen auch dadurch geführt werden, daß im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers (vgl. § 141 ZPO) geglaubt und allein hieraus die notwendige Überzeugung einer bedingungsgemäß zu entschädigenden Fahrzeugentwendung gewonnen wird (BGH Versicherungsrecht 1992, 867 f. = r+s 1992, 221 f.).
  • BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95

    Beweiswürdigung bei Inanspruchnahme einer Versicherung

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96
    Diese Art der Beweisführung kommt aber dann nicht mehr in Betracht, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder sich schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptung der Entwendung aufdrängen (BGH r+s 1997, 184).
  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89

    Frist der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Wahrung der

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96
    Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des OLG Bremen in Versicherungsrecht 1989, 901 f. (Bl. 146 f. d. A.) und des BGH in Versicherungsrecht 1990, 882 f.(Bl. 151 f. d. A.; = Revisionsentscheidung zum Urteil des OLG Bremen) die Ansicht vertritt, es käme nicht darauf an, daß die Verzögerungen des Verfahrens auf richterlichen Fristen beruhten, da durch die Fristgewährung lediglich dem Anspruch auf rechtliches Gehör Rechnung getragen worden sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96
    Hierfür genügt in der Regel der Nachweis, daß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es später an dieser Stelle nicht mehr vorgefunden hat (vgl. BGH Versicherungsrecht 1997, 53, 55, 102, 181 = r+s 1996, 474; 1997, 5 und 6).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96
    Dieser sogenannte "Minimalsachverhalt" ist allerdings ohne jede Einschränkung der Beweisanforderungen voll zu beweisen (BGH Versicherungsrecht 1993, 571 f. = r+s 1993, 169 ff.).
  • OLG Bremen, 13.01.1989 - 4 U 95/88
    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96
    Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des OLG Bremen in Versicherungsrecht 1989, 901 f. (Bl. 146 f. d. A.) und des BGH in Versicherungsrecht 1990, 882 f.(Bl. 151 f. d. A.; = Revisionsentscheidung zum Urteil des OLG Bremen) die Ansicht vertritt, es käme nicht darauf an, daß die Verzögerungen des Verfahrens auf richterlichen Fristen beruhten, da durch die Fristgewährung lediglich dem Anspruch auf rechtliches Gehör Rechnung getragen worden sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BGH, 30.11.2011 - IV ZR 143/10

    Deckungsklage gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Klagefristwahrung

    Es ist bereits vor der ZPO-Reform anerkannt gewesen, dass ein Versicherungsnehmer vom Gericht gesetzte Fristen trotz des Beschleunigungsgebots ausschöpfen darf, weil er darauf vertrauen kann, das Verfahren mit Einhaltung dieser Fristen ausreichend zu fördern (vgl. OLG Köln VersR 1998, 749 f.; OLG Koblenz VersR 2002, 557, 558; Prölss aaO).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09

    PKH-Bewilligungsverfahren: Verkürzung der Beschwerdefrist durch die

    Hat das Gericht dem Versicherten eine bestimmte Frist zur Vornahme einer Prozesshandlung gesetzt, darf der Versicherungsnehmer trotz des Gebots, auf eine größtmögliche Beschleunigung hinzuwirken, diese Fristen voll ausschöpfen (OLG Köln VersR 1998, 749 ff.).
  • OLG Koblenz, 02.07.2002 - 9 UF 229/02

    Behandlung einer Versorgung der Bayerischen Architektenversorgung im

    Daher entsprechen die Erhöhungen der Anwartschaften in den Jahren 1988 bis 1998 weder dem Grund noch der Höhe nach den Wertsteigerungen volldynamischer Versorgungssysteme (ebenso für den Zeitraum 1982 bis 1994 OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 1997 - 18 UF 49/96, im Leitsatz abgedruckt OLGR 1998, 112).
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