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   OLG Bremen, 21.04.1998 - 3 U 45/96   

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https://dejure.org/1998,10252
OLG Bremen, 21.04.1998 - 3 U 45/96 (https://dejure.org/1998,10252)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.04.1998 - 3 U 45/96 (https://dejure.org/1998,10252)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. April 1998 - 3 U 45/96 (https://dejure.org/1998,10252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus einer ärztlichen Fehlbehandlung in einer Kinderklinik; Ersatz des Mehrbedarfs über die anerkannte Summe hinaus; Mehrbedarf durch vollständige pflegerische Betreuung; Ersatz von erhöhten Kosten durch elterliche Versorgung; Dispositionen von verständigem ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 843 Abs. 1
    Anspruch eines volljährig gewordenen Geschädigten auf Ersatz der vergleichsweise hohen Kosten für häusliche Pflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 843 Abs. 1
    Ersatz des Betreuungs- und Pflegeaufwands für einen fünfjährigen Schwerstbehinderten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1115
  • VersR 1999, 1030
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16

    Zugehörigkeit der Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson und der

    Er muss sich grundsätzlich selbst dann nicht auf die Möglichkeit der Pflege in einer stationären Einrichtung verweisen lassen, wenn dies kostengünstiger wäre (OLG Koblenz, VersR 2002, 244, 245 - Revision nicht angenommen durch Senatsbeschluss vom 24. April 2001 - VI ZR 357/00; OLG Bremen, VersR 1999, 1030, 1031 f. - Revision nicht angenommen durch Senatsbeschluss vom 24. November 1998 - VI ZR 169/98; OLG Bamberg, VersR 2005, 1593, 1594 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. August 2014 - 12 U 15/09, juris Rn. 45; OLG Stuttgart, VersR 1977, 1038, juris Rn. 52; BeckOK BGB/Spindler, BGB, 46. Ed., § 843 Rn. 23 [Stand: 1. Mai 2018]; Staudinger/Vieweg, aaO; Zoll NJW 2014, 967, 969 ff.; Geigel/Pardey, aaO Rn. 48).

    Hiervon ist grundsätzlich erst dann auszugehen, wenn die Kosten der häuslichen Pflege in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zu der Qualität der Versorgung des Geschädigten stehen (vgl. OLG Bremen, VersR 1999, 1030 - Revision nicht angenommen durch Senatsbeschluss vom 24. November 1998 - VI ZR 169/98; Zoll, NJW 2014, 967, 969 f.; Staudinger/Vieweg, aaO; BeckOK BGB/Spindler BGB aaO; ähnlich MüKoBGB/Wagner, aaO Rn. 76).

  • OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06

    Schadensersatz bei Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung

    Das OLG Bremen (NJW-RR 1999, 1115) hat bei einem volljährigen Geschädigten eine Nachtbereitschaftszeit von 5, 5 Stunden anerkannt und - wie die Klägerin vorliegend - einen Stundensatz in Höhe von 15 DM zugrunde gelegt.
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