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   BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98   

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BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98 (https://dejure.org/1999,903)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1999 - VI ZR 379/98 (https://dejure.org/1999,903)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - VI ZR 379/98 (https://dejure.org/1999,903)
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Notausstieg auf Schulgelände

§ 823 BGB, Verkehrssicherungspflicht der Schule, Berücksichtigung des "natürlichen Angstgefühls" von Kindern

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für Schulgelände; Sorgfaltspflicht umfasst Schutzvorkehrungen der Eigentümer vor unbefugten Gebrauch

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Notausstiegs auf einem Schulgelände

  • Judicialis

    BGB § 823 Ef

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Absicherung eines für Kinder zugänglichen Notausstiegs auf Schulgelände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Pflicht zur Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht - Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2364
  • MDR 1999, 996
  • NVwZ 1999, 1021 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 1261
  • VersR 1999, 1033
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98
    Das gilt etwa für die verheerende Wirkung des heißen Gasstrahls einer Gaspistole auf den menschlichen Körper (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1990 - VI ZR 297/89 - VersR 1990, 1289, 1290) oder die Gefahr eines Stromschlags, die schon bei der Annäherung an die Oberleitung der Bahn besteht (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - VersR 1995, 672, 673).

    Anerkanntermaßen kann der Verkehrssicherungspflichtige je nach dem Maß, in dem sich eine Gefahr offensichtlich aufdrängt, darauf vertrauen, daß Kinder und Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewußt aussetzen (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - aaO).

  • BGH, 26.05.1998 - VI ZR 183/97

    Zur Schadensersatzhaftung eines Geschäftsinhabers beim Verkauf von

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98
    Die Verkehrssicherungspflicht kann sich an anderen rechtlichen Gesichtspunkten ausrichten und zum Schutz bedrohter Rechtsgüter höhere Anforderungen stellen und mehr an Sorgfalt verlangen, als in öffentlich-rechtlichen Bestimmungen normiert ist (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1998 - VI ZR 183/97 - VersR 1998, 1029, 1030 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98
    Jeder Grundstückseigentümer muß wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder sein muß, daß sie - sei es auch trotz Verbots - sein Grundstück zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, daß sie sich an den dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90 - VersR 1991, 559 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1990 - VI ZR 297/89

    Überlassen einer Waffe durch vorübergehendes Ablegen in Reichweite eines anderen;

    Auszug aus BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98
    Das gilt etwa für die verheerende Wirkung des heißen Gasstrahls einer Gaspistole auf den menschlichen Körper (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1990 - VI ZR 297/89 - VersR 1990, 1289, 1290) oder die Gefahr eines Stromschlags, die schon bei der Annäherung an die Oberleitung der Bahn besteht (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - VersR 1995, 672, 673).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 210/18

    Haftung der Eltern bei nicht ausreichender Aufsicht über ihr Kind

    Vielmehr muss jeder Grundstückseigentümer wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, dass sie sich an den dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können (vgl. Senat, Urteile vom 4. Mai 1999 - VI ZR 379/98, NJW 1999, 2364, juris Rn. 8; vom 23. Mai 1995 - VI ZR 384/94, VersR 1995, 973, juris Rn. 13; vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 9; vom 20. September 1994 - VI ZR 162/93, NJW 1994, 3348, juris Rn. 11; vom 28. April 1992 - VI ZR 314/91, NJW-RR 1992, 981, juris Rn. 11; vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90, NJW 1991, 2340, juris Rn. 12; jeweils mwN).

    Außerdem hätte berücksichtigt werden müssen, dass sich ältere Kinder einer erkennbaren Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewusst aussetzen (vgl. Senat, Urteile vom 4. Mai 1999 - VI ZR 379/98, NJW 1999, 2364, juris Rn. 11; vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 13, mwN; Hager, in: Staudinger [2009], § 823 BGB Rn. E 45).

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 194/18

    Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers gegenüber Kindern bei

    Vielmehr muss jeder Grundstückseigentümer wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, dass sie sich an den dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können (vgl. Senat, Urteile vom 4. Mai 1999 - VI ZR 379/98, NJW 1999, 2364, juris Rn. 8; vom 23. Mai 1995 - VI ZR 384/94, VersR 1995, 973, juris Rn. 13; vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 9; vom 20. September 1994 - VI ZR 162/93, NJW 1994, 3348, juris Rn. 11; vom 28. April 1992 - VI ZR 314/91, NJW-RR 1992, 981, juris Rn. 11; vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90, NJW 1991, 2340, juris Rn. 12; jeweils mwN).

    Außerdem hätte berücksichtigt werden müssen, dass sich ältere Kinder einer erkennbaren Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewusst aussetzen (vgl. Senat, Urteile vom 4. Mai 1999 - VI ZR 379/98, NJW 1999, 2364, juris Rn. 11; vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 13, mwN; Hager, in: Staudinger [2009], § 823 BGB Rn. E 45).

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Gesetzliche oder andere Anordnungen, einschlägige Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen enthalten im allgemeinen nämlich keine abschließenden Verhaltensanforderungen (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1985 - VI ZR 162/83 - VersR 1985, 781; vom 12. November 1996 - VI ZR 270/95 - VersR 1997, 249, 250; vom 26. Mai 1998 - VI ZR 183/97 - VersR 1998, 1029, 1030; vom 4. Mai 1999 - VI ZR 379/98 - VersR 1999, 1033, 1034 und vom 13. März 2001 - VI ZR 142/00 - VersR 2001, 1040 jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 29.07.2019 - 21 U 2981/18

    Abenteuer Winterwald - verletzte Klägerin erhält Schadensersatz

    Dabei gilt einerseits, dass zugunsten von Kindern ein strenger Sicherheitsmaßstab anzulegen ist (beispielsweise BGH NJW 1999, 2364), andererseits aber auch, dass ein vollständiges Maß an Sicherheit nicht erreichbar ist (Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 823, Rn. 46) und Kinder im Alter von sieben bis acht Jahren schon ein gewisses Maß an Selbständigkeit haben und nicht "auf Schritt und Tritt" überwacht werden müssen (BGH, NJW 2009, 1954).
  • OLG Saarbrücken, 16.05.2006 - 4 UH 711/04

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Sporthallenbetreibers bei

    Weiterhin ist für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen in Betracht zu ziehen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher muss die Verkehrssicherungspflicht je nach Lage des konkreten Einzelfalls auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten umfassen (BGH, Urt. v. 3.2.2004 - VI ZR 95/03, NJW 2004, 1449; Urt. v. 4.5.1999 - VI ZR 379/98, NJW 1999, 2364; Urt. v. 19.2.1991 - VI ZR 171/90, VersR 1991, 559; Urt. v. 21.2.1978 - VI ZR 202/76 - VersR 1978, 561 f.).
  • OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09

    Zur Haftung einer Gemeinde wegen eines schadhaften Zaunes eines Bolzplatzes

    Als Grundstücks eigentümerin und Betreiberin des Bolzplatzes hat die Beklagte für den - soweit wie möglich "gefahrlosen" - Zustand des Grundstücks und damit auch der Zaunanlage einzustehen (dazu grds. BGH NJW 1994, 3348; BGH NJW-RR 1990, 409; BGH NJW 1999 2364).
  • OLG Celle, 13.06.2019 - 8 U 15/19

    Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall; Sturz in eine Baugrube hinter

    Dann muss er aber auch für solche Konstellationen Vorsorge treffen (vgl. BGH VersR 1999, 1033 zum unbefugten Aufenthalt eines Kindes auf einem Schulgelände; BGH VersR 1980, 684 zur bestimmungswidrigen Benutzung einer Treppe durch Schüler).
  • LG Tübingen, 16.11.2001 - 7 O 143/01

    Anspruch eines Minderjährigen auf Schmerzensgeld wegen Verletzung von

    Die Beklagte haftet aber nach allgemeinen Grundsätzen über die Begründung von Verkehrssicherungspflichten, da sie als Grundstückseigentümerin und Betreiberin des Kindergartens für den Zustand des Grundstücks und damit auch für denjenigen der dazugehörigen Anlagen einzustehen hat (zur Haftung für den Zustand eines Gefahrenbereichs etwa BGH NJW 1994, 3348 ; NJW-RR 1990, 409; NJW 1999, 2364 ; Staudinger-Hager, 1999, § 823 BGB , E 16).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 123/09

    Brandverursachung in einer Scheune: Schadensersatzhaftung, Einsichtsfähigkeit der

    Die Pflicht, wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn diese - sei es auch trotz Verbotes - das Grundstück zum Spielen benutzen und die Gefahr besteht, dass sie sich an den dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können, trifft zunächst den Grundstückseigentümer (vgl. BGH VersR 1991, 559; BGH VersR 1999, 1033 jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2006 - 4 U 126/06

    Hinunterrutschen von Treppengeländern

    Auch wenn es sich bei der Klägerin um ein Kind handelt und ein Grundstückseigentümer je nach Lage des Falles auch Schutzmaßnahmen ergreifen muss, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen (so BGH, NJW 1999, 2364; BGH, NJW 1995, 2631), hat die Verkehrssicherungspflicht ihre Grenzen.

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Verkehrssicherungspflichtige je nach dem Maß, in dem sich eine Gefahr offensichtlich aufdrängt, darauf vertrauen, dass Kinder und Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl heraus nicht aussetzen (so ausdrücklich BGH, NJW 1999, 2364).

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06

    Unfall auf dem Betriebsgrundstück einer Gärtnerei ohne Zusammenhang mit einer

  • OLG Stuttgart, 18.06.2015 - 2 U 140/14

    Haftung eines Kindergartenerziehers wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung:

  • OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19

    Amtshaftung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht eines öffentlichen

  • OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2917/00

    Verkehrssicherungspflicht an Turnhallen, Eigentümer, Mieter, Halterung von

  • OLG Rostock, 18.12.2020 - 5 U 91/18

    Ertrinkungsunfall: Verkehrssichrungspflichten bei einem naturnahen Grundstück mit

  • OLG München, 03.04.2008 - 1 U 4561/07

    Amtshaftung; Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz- und

  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

  • LG Kaiserslautern, 19.06.2020 - 3 O 639/19

    Schmerzensgeldanspruch einer Schülerin bei Verletzung der dem Schulträger

  • OLG Schleswig, 11.09.2003 - 11 U 13/02

    Vekehrssicherungspflicht bei - unbefugter - Nutzung von Kinderspielgeräten

  • OLG Hamm, 02.06.2017 - 11 U 76/16

    Schadensersatzanspruch gegen einen Verkehrssicherungspflichtigen; Sturz auf dem

  • LG Tübingen, 03.09.2002 - 7 O 143/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

  • LG Stuttgart, 02.12.2008 - 15 O 228/08

    Baum mit Baumschutzmatte auf Spielplatz zulässig

  • LG Bonn, 01.02.2011 - 7 O 146/10

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Stahlseilen auf einem

  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 2 U 123/09

    Deliktische Haftung eines Jugendlichen

  • LG Osnabrück, 10.10.2001 - 1 S 697/01

    Bewertung einer Verletzung als Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 109/97   

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https://dejure.org/1998,4776
OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 109/97 (https://dejure.org/1998,4776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.1998 - 22 U 109/97 (https://dejure.org/1998,4776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 1998 - 22 U 109/97 (https://dejure.org/1998,4776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249; BGB § 251
    Beschädigung eines nicht mehr lieferbaren Teils einer WC-Einrichtung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 249 251
    Anspruchsumfang bei Beschädigung des Teils einer nicht mehr lieferbaren Garnitur - Toiletteneinrichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Gesamterneuerung bei Teilbeschädigung? (IBR 1999, 212)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 6 O 313/96
  • OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 109/97

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1480
  • VersR 1999, 1033
  • BauR 1999, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 109/97
    Diese stellt keine Sachgesamtheit dar, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch wesentlich auf der Vollständigkeit beruht (vgl. BGH NJW 1980, 1518, 1519).
  • OLG Köln, 17.09.1982 - 20 U 37/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 109/97
    Dabei ist unter Außerachtlassung eines bloßen Liebhaberwertes der Wert zu ersetzen, den die zerstörte Sache für den Geschädigten hatte (OLG Köln VersR 1983, 377, 378).
  • OLG Hamm, 17.03.1994 - 27 U 227/93

    Schadenersatz für die Beschädigung der Aluminiumfassade eines Hauses bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 109/97
    Zwar kann der Geschädigte unter Umständen verpflichtet sein, statt einer Erneuerung eine Reparatur zu veranlassen, auch wenn durch diese geringfügige Abweichungen und eine optische Beeinträchtigung verbleibt (OLG Hamm NJW-RR 1995, 17 ).
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