Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,812
BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98 (https://dejure.org/1999,812)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1999 - VI ZR 244/98 (https://dejure.org/1999,812)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - VI ZR 244/98 (https://dejure.org/1999,812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BGB § 843

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zerstörung ides Milchzahngebisses infolge Dauernuckelns gesüßter Getränke (Kindertee); Ausgleich des zusätzlichen Betreuungsaufwandes; Zahlung eines Schmerzensgeldes und der Feststellung der Schadensersatzpflicht; Ersatzunfähigkeit der elterlichen "Schmerzbetreuung" ...

  • Judicialis

    BGB § 843

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 843
    Ersatzfähigkeit elterlichen Betreuugsaufwands nur bei ernsthaft in Betracht kommendem Einsatz einer fremden Pflegekraft

  • RA Kotz

    Ersatzfähigkeit von Betreuungsleistungen der Eltern als vermehrte Bedürfnisse des verletzten Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 843
    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2819
  • MDR 1999, 1137
  • FamRZ 1999, 1345
  • VersR 1999, 1156
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98
    So sind bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit als Teil des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz eines Mehrbedarfs vom Schädiger die Pflegedienste auch dann angemessen abzugelten, wenn sie statt von fremden Pflegekräften von Angehörigen (dem Verletzten gegenüber unentgeltlich) erbracht werden, wobei nicht entscheidend ist, ob der Angehörige, der die Pflegeleistungen erbringt, seinerseits einen Verdienstausfall erleidet (vgl. BGHZ 106, 28, 30; Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149, 150; BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 88/95 - NJW 1996, 921, 922; siehe hierzu auch Senatsurteil vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - VersR 1997, 698, 700).

    Hingegen sind Aufwendungen an Zeit, die sich nicht in diesem Sinne konkret in der Vermögenssphäre niederschlagen, im Rahmen deliktischer Haftungsbeziehungen nicht ersatzfähig (vgl. BGHZ 106, 28, 31 m.w.N.).

    Vermehrte elterliche Zuwendung in diesem Sinne ist, auch wenn sie mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist, dem Begehren materiellen Schadensersatzes nicht zugänglich (vgl. BGHZ 106, 28, 31 f.).

  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98
    So sind bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit als Teil des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz eines Mehrbedarfs vom Schädiger die Pflegedienste auch dann angemessen abzugelten, wenn sie statt von fremden Pflegekräften von Angehörigen (dem Verletzten gegenüber unentgeltlich) erbracht werden, wobei nicht entscheidend ist, ob der Angehörige, der die Pflegeleistungen erbringt, seinerseits einen Verdienstausfall erleidet (vgl. BGHZ 106, 28, 30; Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149, 150; BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 88/95 - NJW 1996, 921, 922; siehe hierzu auch Senatsurteil vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - VersR 1997, 698, 700).

    bb) Zum andern richtet sich der ersatzfähige Aufwand für vermehrte Bedürfnisse, insbesondere Pflegebedarf, nach den Dispositionen, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage treffen würde; ein finanzieller Ausgleich für Pflege und Betreuung durch nahe Angehörige ist daher dann zu gewähren, wenn für diese Leistungen die Einstellung einer fremden Pflegekraft bei vernünftiger Betrachtung als Alternative ernstlich in Frage gekommen wäre (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - aaO, 150 m.w.N.).

  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98
    So sind bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit als Teil des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz eines Mehrbedarfs vom Schädiger die Pflegedienste auch dann angemessen abzugelten, wenn sie statt von fremden Pflegekräften von Angehörigen (dem Verletzten gegenüber unentgeltlich) erbracht werden, wobei nicht entscheidend ist, ob der Angehörige, der die Pflegeleistungen erbringt, seinerseits einen Verdienstausfall erleidet (vgl. BGHZ 106, 28, 30; Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149, 150; BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 88/95 - NJW 1996, 921, 922; siehe hierzu auch Senatsurteil vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - VersR 1997, 698, 700).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98
    So sind bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit als Teil des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz eines Mehrbedarfs vom Schädiger die Pflegedienste auch dann angemessen abzugelten, wenn sie statt von fremden Pflegekräften von Angehörigen (dem Verletzten gegenüber unentgeltlich) erbracht werden, wobei nicht entscheidend ist, ob der Angehörige, der die Pflegeleistungen erbringt, seinerseits einen Verdienstausfall erleidet (vgl. BGHZ 106, 28, 30; Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149, 150; BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 88/95 - NJW 1996, 921, 922; siehe hierzu auch Senatsurteil vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - VersR 1997, 698, 700).
  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16

    Zugehörigkeit der Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson und der

    Es hat auch zutreffend angenommen, dass zu den vermehrten Bedürfnisse sowohl die Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson als auch der Betreuungsaufwand naher Angehöriger, der über die üblicherweise im Krankheitsfall zu erwartende persönliche Zuwendung innerhalb der Familie hinausgeht, gehören (vgl. Senatsurteile vom 10. November 1998 - VI ZR 354/97, BGHZ 140, 39 Rn. 13; vom 12. April 2011 - VI ZR 158/10, BGHZ 189, 158; vom 19. Mai 1981 - VI ZR 108/79, VersR 1982, 238; vom 8. Juni 1999 - VI ZR 244/98, VersR 1999, 1156 Rn. 7, 14; Zoll, NJW 2014, 967, 970).

    Die dem Geschädigten gegenüber unentgeltlich erbrachte Pflegetätigkeit durch nahe Angehörige ist im Rahmen des Erforderlichen gemäß § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB unabhängig davon angemessen abzugelten, ob diese einen Verdienstausfall erlitten haben (Senatsurteil vom 8. Juni 1999 - VI ZR 244/98, VersR 1999, 1156, 1157).

    aa) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass sich der ersatzfähige Aufwand zur Befriedigung vermehrter Bedürfnisse, insbesondere des Pflegebedarfs, nach den Dispositionen bestimmt, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage treffen würde (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2005 - VI ZR 83/04, VersR 2005, 1559, juris Rn. 31, insoweit in BGHZ 163, 351 nicht abgedruckt; vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75, VersR 1978, 149, 150 mwN; vom 8. Juni 1999 - VI ZR 244/98, VersR 1999, 1156, 1157).

    Kommen zum Ausgleich der Pflegebedürftigkeit verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichem Kostenaufwand in Betracht (z.B. Einstellung einer Pflegekraft, Unterbringung in einem Pflegeheim oder Versorgung durch einen Familienangehörigen), so bestimmt sich die Höhe des Anspruchs danach, welcher Bedarf in der vom Geschädigten in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2005 - VI ZR 83/04, VersR 2005, 1559, juris Rn. 31; vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75, VersR 1978, 149, 150 mwN; vom 8. Juni 1999 - VI ZR 244/98, VersR 1999, 1156, 1157).

  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 377/17

    Umfang der vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall

    Es hat auch zutreffend angenommen, dass zu den vermehrten Bedürfnissen sowohl die Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson als auch der Betreuungsaufwand naher Angehöriger, der über die üblicherweise im Krankheitsfall zu erwartende persönliche Zuwendung innerhalb der Familie hinausgeht, gehören (vgl. Senatsurteile vom 10. November 1998 - VI ZR 354/97, BGHZ 140, 39 Rn. 13; vom 12. April 2011 - VI ZR 158/10, BGHZ 189, 158; vom 19. Mai 1981 - VI ZR 108/79, VersR 1982, 238; vom 8. Juni 1999 - VI ZR 244/98, VersR 1999, 1156 Rn. 7, 14; Zoll, NJW 2014, 967, 970).

    Die dem Geschädigten gegenüber unentgeltlich erbrachte Pflegetätigkeit durch nahe Angehörige ist im Rahmen des Erforderlichen gemäß § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB unabhängig davon angemessen abzugelten, ob diese einen Verdienstausfall erlitten haben (Senatsurteil vom 8. Juni 1999 - VI ZR 244/98, VersR 1999, 1156, 1157).

  • OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05

    Ersatzpflichtigkeit des Verdienstausfalls eines Vaters, der seine

    Wählt der Verletzte den Einsatz eines Familienangehörigen, so ist dessen zusätzliche Mühewaltung angemessen auszugleichen (BGH VersR 1978, 396; BGH NJW 99, 2819).

    Dies gilt beim Einsatz eines Elternteils freilich nur dann, wenn diese Mühewaltung den Bereich der allein den Eltern als engsten Bezugspersonen zugänglichen "unvertretbaren" Zuwendung verlässt und sich so weit aus dem selbstverständlichen originären Aufgabengebiet der Eltern heraushebt, dass nicht nur theoretisch, sondern als praktische Alternative ein vergleichbarer Einsatz fremder Hilfskräfte in Betracht kommt (BGH NJW 99, 2819).

    Allerdings kann der Verdienstausfall, den ein naher Angehöriger wegen dem Verletzten unentgeltlich erbrachter, Betreuungsleistungen erleidet, als geldwerter "Verlustposten", in welchem sich der Mehraufwand in der Vermögens Sphäre konkret niedergeschlagen hat, eine entsprechende Ersatzpflicht des Schädigers gegenüber dem Verletzten begründen, da eine solche Hilfeleistung naher Angehöriger entsprechend dem Rechtsgedanken des § 843 Abs. 4 BGB nicht dem Schädiger zugute kommen darf (BGH NJW 1999, 2819 w.m.N.).

  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    Es muss nicht nur theoretisch, sondern als praktische Alternative ein vergleichbarer Einsatz fremder Hilfskräfte in Betracht kommen (BGH, NJW 1999, 2819 ff., juris Tz. 7 ff; BGH, NJW 1989, 766 f., juris Tz. 6/9 ff.; Senat, GesR 2005, 263 ff., juris Tz. 32; OLG Zweibrücken, GesR 2008, 356 f., juris Tz. 9 f.; GesR 2003, 389 f., juris Tz. 17 f. m.w.N.; OLG Hamm, VersR 2003, 1407 ff., juris Tz. 49; OLGR Frankfurt 2004, 191 ff., juris Tz. 59; vgl. auch: Grunsky, BB 1995, 937 ff.).
  • OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von vermehrten Bedürfnissen aufgrund zusätzlicher

    Wählt der Verletzte den Einsatz eines Familienangehörigen, so ist dessen zusätzliche Mühewaltung angemessen auszugleichen (vgl. BGH VersR 1978, 396; BGH NJW 1999, 2819).

    Dies gilt beim Einsatz eines Elternteils freilich nur dann, wenn diese Mühewaltung den Bereich der allein den Eltern als engsten Bezugspersonen zugänglichen "unvertretbaren Zuwendung" verlässt und sich so weit aus dem selbstverständlichen originären Aufgabengebiet der Eltern heraushebt, dass nicht nur theoretisch, sondern als praktische Alternative ein vergleichbarer Einsatz fremder Hilfskräfte in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 1999, 2819).

    Allerdings kann der Verdienstausfall, den ein naher Angehöriger wegen dem Verletzten unentgeltlich erbrachter Betreuungsleistungen erleidet, als geldwerter Verlustposten, in welchem sich der Mehraufwand in der Vermögenssphäre konkret niedergeschlagen hat, eine entsprechende Ersatzpflicht des Schädigers begründen, da eine solche Hilfeleistung naher Angehöriger entsprechend des Rechtsgedankens des § 843 Abs. 4 BGB nicht dem Schädiger zu Gute kommen darf (vgl. BGH NJW 1999, 2819 m.w.N.).

    Von Eltern in ihrer Freizeit für ihr, in seiner Gesundheit geschädigtes Kind, erbrachte Betreuungsleistungen sind nur dann als vermehrte Bedürfnisse des Verletzten gemäß § 843 Abs. 1 BGB ersatzpflichtig, wenn sie sich so weit aus dem selbstverständlichen originären Aufgabengebiet der Eltern herausheben, dass der entgeltliche Einsatz einer fremden Pflegekraft nicht nur theoretisch, sondern auch bei vernünftiger Betrachtung als praktische Alternative ernsthaft in Betracht gekommen wäre (vgl. BGH NJW 1999, 2819 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07

    Schwerer Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung des

    Kommen mehrere Arten der Betreuung (Heimunterbringung oder häusliche Pflege) in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH, VersR 1999, 1156).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 1 U 51/05

    Ermittlung des dem Geschädigten zu ersetzenden behinderungsbedingten

    Dies ist seit langem anerkannt (BGH, Urteil vom 22.11.1988 - VI ZR 126/88, BGHZ 106, 28 = NJW 1989, 1273; Urteil vom 10.11.1998 - VI ZR 354/07, NJW 1999, 421; Urteil vom 8.6.1999 - VI ZR 244/98, NJW 1999, 2819; Senat, Urteil vom 24.11.1988 - 14 U 12/88; Urteil vom 25.8.1994 - 14 U 25/93; Urteil vom 8.8.2000 - 14 U 21/00; OLG Hamm DAR 1994, 496; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 90).

    Dass diese das Maß "normaler" elterlicher Zuwendung und Betreuung für die geltend gemachten Zeitraum 10-16-jährige Klägerin bei weitem übersteigen und ihrer Art nach in vergleichbarer Weise von Fremdkräften übernommen werden könnten, ist unstreitig ( vgl. zu dieser Einschränkung BGH, Urteil vom 8.6.1999 - VI ZR 244/98, NJW 1999, 2819).

  • OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 34/07

    Voraussetzungen für eine Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten zum Zwecke eines

    So sind bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit als Teil des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz eines Mehrbedarfs vom Schädiger die Pflegedienste auch dann angemessen abzugelten, wenn sie statt von fremden Pflegekräften dem Verletzten von Angehörigen unentgeltlich erbracht werden (vgl. BGH NJW 1989, 766 [BGH 22.11.1988 - VI ZR 126/88] ; NJW 1999, 2819 [BGH 08.06.1999 - Vi ZR 244/98] ).

    Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit von Betreuungsaufwendungen naher Angehöriger ist jedoch, dass sie in einem Bereich liegen, der über die üblicherweise im Krankheitsfall zu erwartende persönliche Zuwendung innerhalb der Familie hinausgehen, so dass nicht nur theoretisch, sondern als praktische Alternative ein vergleichbarer Einsatz fremder Hilfskräfte in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 1999, 2819 [BGH 08.06.1999 - Vi ZR 244/98] ).

  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09

    Arzthaftung: Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge Sauerstoffunterversorgung

    Werden einem geschädigten Kind die notwendigen Pflegeleistungen unentgeltlich durch seine Angehörigen erbracht, ist auch deren Tätigkeit grundsätzlich zu vergüten, soweit sie ihrer Art nach in vergleichbarer Weise auch von einer fremden Hilfskraft übernommen werden könnten (BGH VersR 1999, 1156, zitiert nach juris Rn. 7 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 90, zitiert nach juris Rn. 21).
  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der

    Kommen mehrere Arten der Betreuung in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwändigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH, Urteil vom 08.06.1999 - VI ZR 244/98 in: VersR 1999, 1156; BGH, Urteil vom 08.11.1977 - VI ZR 117/75 in: VersR 1978, 149).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2021 - 4 U 358/20

    Schadensersatzpflicht für den Betreuungsaufwand naher Angehöriger (hier: die

  • OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06

    Schadensersatz bei Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung

  • LG Aschaffenburg, 18.04.2016 - 33 O 149/14

    Mehrbedarfsschaden durch Einsatz des Vaters des Geschädigten - Ersatz seines

  • LG Limburg, 26.10.2018 - 1 O 325/16
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 154/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung für die Zulässigkeit der Berufung bei

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03

    Arzthaftung für eine geburtsmechanische Schädigung: Zeitpunkt für eine

  • OLG Koblenz, 16.12.2020 - 5 U 836/18

    Schmerzensgeldbemessung bei einem Geburtsschaden mit lebenslangen Dauerschäden

  • OLG Frankfurt, 14.08.2014 - 12 U 15/09

    Unfallbedingter Pflegebedarf nach Verkehrsunfall

  • OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10

    Begriff des Pflegemehraufwandes im Sinne von § 843 BGB; finanzielle Bewertung der

  • OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18

    Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs

  • OLG Nürnberg, 12.12.2008 - 5 U 953/04

    Arzthaftung: Schadensersatzanspruch bei Änderung des Studienfachs wegen der

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 404/99

    Haftung eines Rechtsanwalts für den Abschluß eines Abfindungsvergleichs im Rahmen

  • OLG München, 27.10.2011 - 1 U 1946/05

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verspätete Hirnentlastungsoperation bei einem

  • OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02

    Berücksichtigung sog. Bereitschaftszeiten im Rahmen der Schadensberechnung

  • OLG Schleswig, 07.09.2007 - 4 U 105/06

    Schadensersatz wegen Pflegemehrbedarfs nach ärztlichem Behandlungsfehler

  • OLG München, 19.09.2005 - 1 U 2640/05

    Zum Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Kindes wegen fehlerhafter

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2003 - 8 U 197/01

    Ersatz der Schäden aus einer Hirnschädigung aufgrund eines ärztlichen

  • OLG Hamm, 25.09.2002 - 13 U 62/02

    Zu den Vorausetzungen einer Rente wegen vermehrter Bedürfnisse gem. § 843 BGB

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 8 U 197/01

    Entschädigung der Eltern für den Mehrbedarf an Pflege bei schwerster

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 128/07

    Schadensersatz bei Pflegebedürftigkeit des jugendlichen Unfallopfers; Abgeltung

  • OLG Schleswig, 28.09.2007 - 4 U 34/06

    Krankenhaushaftung: Bewertung des nächtlichen Pflegemehrbedarfs eines durch die

  • OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 15 U 178/09

    Schadenersatz und Schmerzensgeld für Bauarbeiter, der durch Unfall

  • BGH, 11.05.2004 - VI ZR 326/03

    Ersatzansprüche des Geschädigten wegen vermehrter Zuwendung durch nächste

  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 9 U 38/15

    Wirksamkeit eines Abfindungsvergleichs

  • OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 23 U 3/97

    Instruktionspflichtverletzung des Herstellers von Kindertees: Persönliche

  • LG Duisburg, 01.09.2016 - 8 O 212/11

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz u. Schmerzensgeld aus übergegangenem

  • LG Köln, 02.04.2014 - 25 O 387/08

    Schmerzensgeldgewährung in Kombination mit einer Schmerzensgeldrente nach groben

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2001 - 8 U 106/00

    Anspruch auf eine monatliche Mehrbedarfsrente und auf Ersatz der künftig

  • OLG Bamberg, 28.03.2023 - 5 U 122/22

    Unfallbedingter Verdienstausfall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers

  • OLG Brandenburg, 19.12.2011 - 12 U 133/10

    Arzthaftung in der ehemaligen DDR: Ansprüche der Eltern bei Schädigung eines

  • OLG Frankfurt, 28.09.2010 - 10 U 1/10

    Verkehrsunfall: Abwägung zwischen Rotlichtverstoß des Fußgängers und

  • OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 W 674/02

    Ersatz des Vermögensschadens nach unberechtigter Inhaftierung

  • OLG Hamm, 15.03.2001 - 27 U 185/00

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden sowie Feststellung der künftigen

  • LG Paderborn, 09.06.2021 - 4 O 334/12
  • OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06

    Geburtsschaden: Mehraufwand bei Unterbringung eines Kindes in einem Pflegeheim

  • LG Kiel, 09.06.2006 - 8 O 4/05
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2006 - 8 U 83/05

    Ersatzansprüche wegen einer rechtsseitigen kompletten Armplexusparese mit

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02

    Fehlerhafte geburtshilfliche Betreuung durch Versuch einer vaginalen Geburt trotz

  • LG Mannheim, 06.07.2006 - 3 O 247/03

    Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Anspruch auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht