Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.09.1998

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1998 - VII ZB 15/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2131
BGH, 22.10.1998 - VII ZB 15/98 (https://dejure.org/1998,2131)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1998 - VII ZB 15/98 (https://dejure.org/1998,2131)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - VII ZB 15/98 (https://dejure.org/1998,2131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1; ; BRAO § 53 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 1; BRAO § 53 Abs. 3
    Bestellter Vertreter muß erkennbar für zugelassenen Anwalt handeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 53 Abs. 3; ZPO § 78 Abs. 1
    Handeln eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Vertretungsvermerk bei Unterschrift

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 1999, 117

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Postulationsunfähiger RA; Handeln als amtlich bestellter Vertreter

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 1999, 99

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Postulationsunfähiger RA; Handeln als amtlich bestellter Vertreter

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 1999, 45

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 365
  • MDR 1999, 191
  • VersR 1999, 1170
  • BB 1999, 129
  • AnwBl 1999, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05

    Erkennbarkeit des Handelns eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter

    Zur Frage, wann das Handeln eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter für einen postulationsfähigen Rechtsanwalt hinreichend deutlich erkennbar ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1998 - VII ZB 15/98 = NJW 1999, 365 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 4).

    bb) Etwas anderes läßt sich auch nicht aus dem Beschluß des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1998 (VII ZB 15/98 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 4 = NJW 1999, 365) entnehmen, auf den sich das Berufungsgericht vornehmlich stützt.

  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21

    Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines

    Es reicht aus, wenn sich das Handeln als Vertreter für das Gericht aus den Umständen hinreichend deutlich erkennbar ergibt (vgl. zum allgemeinen/amtlich bestellten Vertreter BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415, juris Rn. 6; vom 22. Oktober 1998 - VII ZB 15/98, NJW 1999, 365, juris Rn. 7; vom 3. Mai 1995 - XII ZB 53/95, NJW-RR 1995, 950, juris Rn. 9; vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93, NJW 1993, 1925, juris Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Der Sachverhalt ist deshalb anders gelagert als der dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1998 (VII ZB 15/98, NJW 1999, 365) zugrundeliegende Fall, auf den sich der Beklagte berufen will.
  • OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05

    combit/kompit.de

    Ein nach § 53 Abs. 3 BRAGO bestellter Vertreter ist nicht gehalten, in der mündlichen verhandlung zu offenbaren, dass er für einen anderen postulationsfähigen Rechtsanwalt handelt, wenn sich dieses aus anderen, sich aus der Verfahrensakte ergebenden Umständen ergibt (Anschluß an BGH NJW 1999, 365).

    Es muss lediglich aus den die Prozesshandlung begleitenden Umständen hinreichend deutlich erkennbar sein, dass ein Handeln für einen anderen postulationsfähigen Rechtsanwalt vorliegt (BGH NJW 1999, 365).

  • OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 7 U 62/04

    Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsfristversäumung: Unterzeichnung der

    Er muss aber nach außen erkennbar als Vertreter handeln, wenn dies auch nicht notwendig ausdrücklich geschehen muss (BGH NJW-RR 2000, 1446; NJW 1999, 365; NJW-RR 1995, 950; NJW 1993, 1925; Zöller, 24. Aufl. § 78 Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1536
BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98 (https://dejure.org/1998,1536)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1998 - IX ZB 46/98 (https://dejure.org/1998,1536)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1998 - IX ZB 46/98 (https://dejure.org/1998,1536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Adressierung einer Berufungsschrift an unzuständiges Gericht - Fristgerechte Weiterleitung eines Schriftsatzes an zuständiges Rechtsmittelgericht im ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 516; ZPO § 518; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Adressierung der Berufungsschrift an das Ausgangsgericht

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Gericht der ersten Instanz und verzögerter Weiterleitung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)

  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Nach ständiger Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes trägt der Prozessbevollmächtigte die persönliche Verantwortung dafür, dass eine Rechtsmittelschrift bei dem richtigen Gericht eingeht (z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. September 1998 IX ZB 46/98, Versicherungsrecht --VersR-- 1999, 1170; BFH-Beschluss vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).

    Wird indes ein fristgebundener Schriftsatz nicht an das Rechtsmittelgericht, sondern an das Gericht adressiert, das mit der Sache befasst war, so ist dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz bei dem unzuständigen Gericht so rechtzeitig eingegangen ist, dass eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99;, BGH-Beschlüsse in VersR 1999, 1170; vom 12. November 1997 XII ZB 66/97, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report --NJW-RR-- 1998, 1218).

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Selbst wenn der Beklagte - gemäß der Ansicht des Berufungsgerichts - wegen voraussehbarer Verkehrsbehinderungen bereits etwa um 9.00 Uhr hätte abfahren müssen und durch die Unterlassung einer solchen Vorsorgemaßnahme zu seinem verspäteten Erscheinen beigetragen haben sollte, so entfällt dennoch eine rechtserhebliche Mitursächlichkeit, weil das Landgericht - nach seiner vom Beklagten veranlaßten Unterrichtung - im Rahmen seiner prozessualen Fürsorgepflicht (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 ff = NJW 1995, 3173, 3175; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Beschl. v. 3. September 1998 - IX ZB 46/98, jeweils für die Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Ausgangsgericht) einen zumutbaren Zeitraum auf den Beklagten zu warten hatte, bevor es gegen ihn das zweite Versäumnisurteil erließ.
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04

    Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift;

    Ist ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, wirkt sich ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus und ist der Partei deswegen Wiedereinsetzung zu gewähren (BVerfGE aaO, 113 ff; ferner BVerfG NJW 2001, 1343; zuletzt NJW 2005, 2137, 2138; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908 unter II 2; Beschluss vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170 unter 2 a bb; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655 unter II 1 a, m. weit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht