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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.03.1998 - 5 Ss (OWi) 39/98 - (OWi) 40/98 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5167
OLG Düsseldorf, 24.03.1998 - 5 Ss (OWi) 39/98 - (OWi) 40/98 I (https://dejure.org/1998,5167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.1998 - 5 Ss (OWi) 39/98 - (OWi) 40/98 I (https://dejure.org/1998,5167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 1998 - 5 Ss (OWi) 39/98 - (OWi) 40/98 I (https://dejure.org/1998,5167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 26 Abs. 1
    Benutzung des Fußgängerüberweges durch Radfahrer L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 26 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 249
  • NZV 1998, 296
  • VersR 1999, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1986 - 1 U 52/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrers mit einem die Fahrbahn auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.1998 - 5 Ss OWi 39/98
    Deshalb ist dem 1. Zivilsenat des OLG Düsseldorf (MDR 1987, 1029 ) nicht zu folgen, wenn er ausführt, nach Sinn und Zweck der Vorschrift sei es trotz ihres Ausnahmecharakters geboten, ihren Schutz auch Radfahrern zukommen zu lassen, sofern sie in ihrem Verkehrsverhalten in der speziellen Situation vor Überwegen denjenigen von Fußgängern sehr ähnlich seien.
  • OLG Hamm, 27.05.2019 - 31 U 23/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie das Fahrrad bei der Überquerung des Fußgängerweges schieben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.1998 - 5 Ss (OWi) 39/98, NZV 1998, 296; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage, § 26 StVO Rn. 14; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15. Auflage 2017, Rn. 378).
  • OLG München, 16.02.2022 - 10 U 6245/20

    Sorgfaltsanforderungen an Fußgängerfurt - Haushaltsführungsschaden bei

    Ein Fußgängerüberweg im Sinne des § 26 StVO, räumt Fußgängern, "auch wenn sie ein Rad schieben (nicht aber, wenn sie damit fahren: OLG Hamm NZV 1993, 66; 1996, 449; OLG Düsseldorf NZV 1998, 296; Grüneberg NZV 1997, 420), und ihnen gleichgestellten Verkehrsteilnehmern (§ 2 Abs. 5 S. 1; â†' § 2 Rn. 64: radfahrenden Kindern; Roll- und Krankenfahrstuhlfahrern, auch motorisierten)" nur "auf den durch Z 293 ("Zebrastreifen") gekennzeichneten Überwegen, nicht aber auf anderen Übergängen, den Vorrang vor dem Fahrverkehr (BayObLG DAR 1968, 27; OLG Hamburg VM 1974, 22)" (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, 26. Aufl. 2020, StVO § 26 Rn. 2) ein.
  • LG Arnsberg, 07.03.2017 - 4 O 111/16

    Benutzung des Zebrastreifens mit dem fahrenden Pedelec von einem anderen

    Wer den Fußgängerüberweg wie der Kläger fahrend auf einem Fahrrad überquert hat keinen Vorrang (vgl. König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 26 StVO Rn. 14; OLG Hamm, Urt. v. 30.03.1992, Az.: 13 U 219/91; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.03.1998, Az.: 5 Ss (OWi) 39/98 - (OWi) 40/98 I).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.1997 - 5 U 63/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2375
OLG Köln, 01.10.1997 - 5 U 63/97 (https://dejure.org/1997,2375)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1997 - 5 U 63/97 (https://dejure.org/1997,2375)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 5 U 63/97 (https://dejure.org/1997,2375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung Arztes Abhandenkommen Kleidung Kleidungsstück

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 688, 611, 242, 276, 278
    Haftung Arztes Abhandenkommen Kleidung Kleidungsstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des niedergelassenen Arzts für im Rezeptionsbereich der Praxis abhandengekommene Kleidungsstücke der Patienten; Übernahme einer besonderen Aufbewahrungspflicht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Haftung für Garderobe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Garderobendiebstahl beim Arzt: Arzt haftet nicht für Praxisgarderobe - Teures Pelzcape entwendet / Im Regelfall besteht keine Nebenverpflichtung des Arztes zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 348
  • VersR 1999, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 21.07.2023 - 26 U 4/23

    Obhutspflicht der Klinik

    Mit ihrer auf vollständige Klageabweisung gerichteten Anschlussberufung macht die Beklagte geltend, dass bereits keine Nebenpflicht zur Verwahrung (Verweis auf OLG Köln, Urteil vom 01.10.1997 - 5 U 63/97) festzustellen sei.

    Gleichwohl sei angemerkt, dass sich das von der Beklagten mehrfach zitierte Urteil des OLG Köln vom 1. Oktober 1997 - 5 U 63/97 -, juris, in dem dieses eine Verwahrungspflicht ablehnt, auf ein bei einem niedergelassenen Arzt freiwillig abgelegtes wertvolles Pelzcape bezog, das ein Patient an einem Garderobenhaken im Rezeptionsbereich der Praxis abgehängt hatte, anstatt es - was möglich gewesen wäre - in den Untersuchungsraum mitzunehmen.

  • LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12

    Anspruch eines Patienten auf Leistung von Schadensersatz gegen den

    Eine abweichende Auffassung ist auch aus Entscheidungen des Reichsgerichts (aaO) und des OLG Köln (MDR 1998, 348) schon insofern nicht ableitbar, als beiden Entscheidungen Sachverhalte zugrunde liegen, in denen Garderobe im Wartezimmer abgelegt wurde, ohne dass dies zum Zwecke der Untersuchung geboten war.
  • AG Bad Segeberg, 27.06.2013 - 17a C 5/13

    Verwahr- und Schutzpflichten des Inhabers einer Ballettschule im Hinblick auf von

    Dies gilt selbst dann, wenn eine Gelegenheit zum Abstellen von Sachen oder Ablegen von Kleidung gegeben wird (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 13.02.1980 - VIII ZR 33/79, NJW 1980, 1096 f.; OLG Köln, Urt. v. 01.10.1997 - 5 U 63/97, MDR 1998, 348 f.; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl. 2013, § 688 Rn. 6).

    Im Übrigen könnte eine Verwahrungspflicht der Beklagten allenfalls dann bestehen, wenn sie die Klägerin angewiesen hätte, ihr Handy im Umkleideraum aufzubewahren (vgl. OLG Köln, Urt. v. 01.10.1997 - 5 U 63/97, MDR 1998, 348 f.) oder für die Beklagte aufgrund gehäufter Diebstahlsfälle vor dem in Rede stehenden Vorfall hinreichender Anlass zu erhöhten Schutzvorkehrungen bestand.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.1997 - 19 U 87/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5048
OLG Köln, 19.12.1997 - 19 U 87/97 (https://dejure.org/1997,5048)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.1997 - 19 U 87/97 (https://dejure.org/1997,5048)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 19 U 87/97 (https://dejure.org/1997,5048)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Indizien Beweis gestellter Unfall

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 286
    Indizien Beweis gestellter Unfall

  • Wolters Kluwer

    Bedeutungsgewinn von Indizien für die Wahrscheinlichkeit eines gestellten Unfalls bei fehlender Zuordnungsmöglichkeit der festgestellten Schäden zu dem behaupteten Unfallgeschehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 121
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.1997 - 19 U 87/97
    Dabei bedarf es keines lückenlosen Nachweises, vielmehr reicht es aus, die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen nachzuweisen, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (BGHZ 71, 339 ff: KG NZV 91, 73 f.; OLG Köln - 12 U 75/92 - Urt. v. 15.10.1992).
  • OLG Köln, 15.10.1992 - 12 U 75/92

    Verkehrsunfall; Angeblich; Kläger; Geschädigter; Beweislast; Gegenseite;

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.1997 - 19 U 87/97
    Dabei bedarf es keines lückenlosen Nachweises, vielmehr reicht es aus, die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen nachzuweisen, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (BGHZ 71, 339 ff: KG NZV 91, 73 f.; OLG Köln - 12 U 75/92 - Urt. v. 15.10.1992).
  • KG, 05.02.1990 - 12 U 1033/89

    Häufung; Beweisanzeichen; Bestellter Verkehrsunfall; Wiederbeschaffungswert;

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.1997 - 19 U 87/97
    Dabei bedarf es keines lückenlosen Nachweises, vielmehr reicht es aus, die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen nachzuweisen, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (BGHZ 71, 339 ff: KG NZV 91, 73 f.; OLG Köln - 12 U 75/92 - Urt. v. 15.10.1992).
  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf der Bundesautobahn im Zuge

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (etwa Senat Urteil vom 2.4.2004 - 11 U 213/02; Beschl. v. 13.2.2005 - 11 U 186/05; OLG Köln VersR 2014, 996; VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 54/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Beweis für fingierten Unfall; Obliegenheitsverletzung bei

    Allerdings setzt die Überzeugungsbildung des Gerichts keine mathematisch lückenlose Gewissheit voraus; vielmehr kann eine Häufung von Beweisanzeichen, die auf eine Manipulation hindeuten, ausreichen (vgl. nur OLG Karlsruhe, VersR 1988, 1287; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 95; OLG Köln, VersR 1999, 121; RuS 1990, 414; OLG Frankfurt, VersR 1988, 275; BGH, VersR 1978, 862).
  • OLG Köln, 01.06.2016 - 7 U 53/16

    Darlegungs- und Beweislast bei einem fingierten Unfallgeschehen

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (etwa OLG Köln VersR 2014, 996; VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22).
  • OLG Hamm, 29.09.2003 - 13 U 16/03

    Beweiswürdigung bei Verdacht auf gestellten Unfall

    Gelingt dieser Beweis - wie hier - ist es Sache der Gegenseite, zu beweisen, dass ein Schadenserastzanspruch aufgrund einer Einwilligung ausscheidet (OLG Köln, VersR 1999, S. 121, 122 m.w.N., OLG Hamm, r + s 1994, S. 214).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02

    Beweisanforderungen und Indizien zur Annahme eines fingierten Unfalls; Ausschluss

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (OLG Köln, VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22; ähnlich OLG Hamm OLGR 2001, 58, 59).
  • LG Duisburg, 07.11.2011 - 8 O 494/09

    Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall gem. §§ 7 , 18 StVG , § 115

    Gelingt dieser Beweis - wie hier - ist es Sache der Gegenseite, zu beweisen, dass ein Schadensersatzanspruch aufgrund einer Einwilligung ausscheidet (vgl. nur OLG Köln, VersR 1999, 121, 122).
  • LG Dortmund, 30.11.2007 - 22 O 24/07

    Fahrzeugversicherung, Nachweis einer Unfallmanipulation

    Allerdings setzt die Überzeugungsbildung des Gerichts keine mathematische lückenlose Gewissheit voraus; vielmehr kann eine Häufung von Beweisanzeichen, die auf eine Manipulation hindeuten, ausreichen (OLG Karlsruhe RuS 2007, 188; OLG Koblenz NJW-RR 2006, 95; OLG Köln VersR 1999, 121; BGH VersR 1978, 862).
  • OLG Köln, 13.02.2006 - 11 U 186/05

    Anforderungen an den Indizienbeweis für einen fingierten Unfall; Einwilligung des

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (Senat Urteil vom 2.4.2004 - 11 U 213/02; OLG Köln, VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22; ähnlich OLG Hamm OLGR 2001, 58, 59).
  • OLG Köln, 02.11.2009 - 9 U 109/09

    Auffahrunfall auf ein geparktes Fahrzeug bei Dunkelheit als typisch für ein

    Es genügt eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Annahme eines manipulierten Unfalls (OLG Köln, VersR 1999, 121; KG, VersR 2003, 85 und Beschluss vom 1.10.2007 - 12 U 72/06, juris).
  • LG Frankfurt/Oder, 30.01.2008 - 11 O 150/07
    Dabei bedarf es keines lückenlosen Nachweises, vielmehr reicht es aus, die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen nachzuweisen, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (OLG Köln, VersR 1999, 121, 122; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2003, AZ: 13 U 16/03 ).
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