Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 254; BGB § 839; BGB § 847; LStrG NW § 9; LStrG NW § 9 a; LStrG NW § 47; GG Art. 34
Mitverschulden eines alkoholisierten Radfahrers L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers in einer engen, nicht einsehbaren Kurve eines Radweges
Verfahrensgang
- LG Münster, 20.11.1997 - 4 O 242/96
- OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
Papierfundstellen
- VersR 1999, 1416
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79
Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf …
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird dabei maßgebend von der Art und Häufigkeit des Verkehrsweges und seiner Bedeutung bestimmt (BGH NJW 1980, 2194).Der Verkehrssicherungspflichtige muß daher den Verkehr vor Fehlern schützen, die häufig vorkommen, naheliegend sind und mit denen erfahrungsgemäß zu rechnen ist (BGH NJW 1980, 2194).
Der Umstand, daß ein Unfall im Unfallbereich nur geschehen kann, wenn der Radfahrer eine den schlechten Sichtverhältnissen nicht angepaßte Geschwindigkeit wählt und damit fahrlässig handelt, steht der Annahme der Abhilfebedürftigkeit der Gefahrenstelle nicht entgegen, denn der Verkehrssicherungspflichtige hat nach gefestigter Rechtsprechung den Verkehr auch vor Fehlern zu schützen, die häufig vorkommen und mit denen aufgrund der Umstände erfahrungsgemäß zu rechnen ist (BGH NJW 1980, 2194).
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92
Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
Zugunsten des Klägers greift die Kausalitätsvermutung ein, weil der Unfall an einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle geschehen ist (BGH NJW 1994, 945). - BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung …
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
Die Verletzung der äußeren Sorgfaltspflicht indiziert entweder die der inneren Sorgfalt, oder es spricht ein Anscheinsbeweis für die Verletzung der inneren Sorgfalt (BGH NJW 1986, 2757).
- OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 18 U 185/92
Kraftfahrer; Ausweichen auf Seitenstreifen; Einstellen der Fahrweise; Benutzung …
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich dabei nicht nur auf den Zustand der Fahrbahn selbst, sondern umfaßt auch Vorkehrungen gegen Gefahren, die dem Straßenbenutzer aus der besonderen Straßenlage oder Straßenführung drohen oder von Anlagen ausgehen, die zwar nicht zur Fahrbahn, wohl aber zum Straßenkörper gehören, nämlich Sicherheitsstreifen, Bankette, Böschungen, Gräben und Entwässerungsanlagen (OLG Düsseldorf VersR 94, 574). - BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61
Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung einer belebten Straße
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
Dabei muß der Sicherungspflichtige jedenfalls im gewissen Umfang die Möglichkeit berücksichtigen, daß Verkehrsteilnehmer sich vorschriftswidrig verhalten, denn die Verkehrssicherungspflicht kann im Einzelfall gerade Maßnahmen umfassen, deren Zweck es ist, den Verkehr vor den Folgen fehlerhaften Verhaltens zu schützen (BGH VersR 1963, 652). - BGH, 03.05.1962 - III ZR 168/60
Bejahung einer Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen zu besonderen …
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98
Diese Fragen müssen vielmehr grundsätzlich unabhängig von dem einen Unfall mitverursachenden und mitverschuldenden eigenen Verhalten des Straßenbenutzers unter Zugrundelegung objektiver Maßstäbe beantwortet werden, wobei im Einzelfall die Verkehrsauffassung entscheidet, ob eine Gefahr von der Straße und ihrer Anlage ausgeht, ob sie sich also in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand befindet, oder ob und gegebenenfalls welche Sicherungsmaßnahmen der Straßenbenutzer erwarten kann und demzufolge der Sicherungspflichtige zu treffen hat (BGH VersR 1962, 665).
- OLG Hamm, 13.04.2016 - 11 U 127/15
Mit Stöckelschuhen ins Theater
Insgesamt ist darüber hinaus zu beachten, dass im Bereich der Verkehrssicherung nach der obergerichtlichen Rechtsprechung auch in gewissem Umfang ein Schutz vor den Folgen sorgfaltswidrigen Verhaltens geboten sein kann, nämlich dann, wenn solches in der jeweiligen Situation häufig vorkommt und mit diesem auch aufgrund der Umstände erfahrungsgemäß zu rechnen ist (…BGH, Urteil v. 10.07.1980 - III ZR 58/79 -, Rn. 27, juris; OLG Hamm, Urteil v. 15.09.1998 - 9 U 110/98, Rn. 5, juris;… OLG Köln a.a.O.). - OLG Hamm, 29.08.2014 - 9 U 78/13
Schräge Asphaltkante auf einem für Radfahrer freigegebenen Weg
Das aber ist wiederum nicht so außergewöhnlich, sodass der Beklagte dies in seine Überlegungen hätte einstellen und mit einem häufig zu beobachtenden Fehlverhalten hätte rechnen müssen (Senat U.v. 15.09.1998, 9 U 110/98 -, juris). - OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem …
Der Sicherungspflichtige muss Benutzer auch vor Fehlern schützen, die häufig vorkommen, nahe liegend sind und mit denen erfahrungsgemäß zu rechnen ist (Senat, VersR 1999, 1416 (Ls) = ZfS 1999, 140).e) Weil der Unfall an einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle geschehen ist, greift zugunsten der Klägerin die Kausalitätsvermutung ein (BGH, NJW 1994, 945 ; Senat, VersR 1999, 1416 (Ls) = ZfS 1999, 140).
- OLG Nürnberg, 11.03.2009 - 4 U 1624/08
Gesetzlicher Forderungsübergang im bayrischen Beamtenrecht: Erstreckung der …
Der vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 13.1.1993 (MDR 93, 440) geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung lag ebenso noch die Gesetzeslage vor Inkrafttreten des MietRRG zugrunde wie der Mehrzahl der vom Kläger in der Berufungserwiderung zitierten weiteren obergerichtlichen Entscheidungen (BGH NJW 88, 1091; OLG Frankfurt VersR 97, 561; OLG München NJW-RR 88, 34; OLG Hamm VersR 93, 1513 und VersR 99, 1416; OLG Köln VersR 91, 1237; OLG Schleswig VersR 79, 669). - OLG Hamm, 08.12.2000 - 9 U 112/00
Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand zum Schutz des Radfahrverkehrs …
Das gilt aber regelmäßig nur dann, wenn die Gefahrenquelle entweder generell geeignet ist, besonders schwere Gesundheitsschäden herbeizuführen [Senat U. v. 27.04.1999 (9 U 14/99) ZfS 1999, 414] oder bei erkennbaren, nicht qualifizierten Gefahrenquellen dann, wenn schon leichte Unaufmerksamkeiten generell geeignet sind, erhebliche Schäden zu verursachen [Senat U. v. 15.09.1998 (9 U 110/98) ZfS 1999, 140 = OLGR 1999, 29].
Rechtsprechung
LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs. 1 StVG ; § 3 Abs. 1 StVO
Ersatzpflicht für das Beschädigen von Straßenabsperrungen durch einen Unfall; Voraussetzung für die Unabwendbarkeit eines Ereignisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzpflicht für das Beschädigen von Straßenabsperrungen durch einen Unfall; Voraussetzung für die Unabwendbarkeit eines Ereignisses
- VersR (via Owlit)
StVO § 3 Abs. 1; StVO § 32 Abs. 1 S. 2; GG Art. 34; BGB § 839; NStrG § 10
Zulässige Sperrung der Fahrbahn durch Metallpoller ohne Warnmerkmale - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823 § 839
Straßenverkehrssicherungspflicht einer Gemeinde
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
- OLG Oldenburg, 30.10.1998 - 6 U 138/98
Papierfundstellen
- VersR 1999, 1416
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in …
Auszug aus LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
Diese öffentlichrechtlich gestaltete Amtspflicht zur Sorge für die Verkehrssicherheit entspricht inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGHZ 60, 54 = NJW 1973, 460;… Kodal, StraßenR, 3. Aufl., S. 999). - BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78
Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls …
Auszug aus LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
Der Verkehrssicherungspflichtige muß in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten läßt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH NJW 80, 2193, 2194; 79, 2043, 2044). - BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80
Pneumatische Einrichtung
Auszug aus LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
Es ist dem Gericht nicht verwehrt, allein aufgrund des Parteivortrags und ohne Beweiserhebung festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (BGH, Urteil vom 30.01.1996 - VI ZR 386/94 , AfP 96, 144, 147 = GRUR 97, 396, 400 - Polizeichef; BGHZ 82, 13, 20 [BGH 06.10.1981 - X ZR 57/80] ; BGH…, Beschluß vom 29. Oktober 1987 - III ZR 54/87 - BGHR ZPO § 141 - Würdigung 1).
- BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 702/80
Berücksichtigung von Überstunden beim Ehegattenunterhalt; Berücksichtigung von …
Auszug aus LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
Das Gericht darf lediglich keine Gegenbeweisantritte übergehen (BGH FamRZ 82, 779, 781). - BGH, 29.10.1987 - III ZR 54/87
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Würdigung der …
Auszug aus LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
Es ist dem Gericht nicht verwehrt, allein aufgrund des Parteivortrags und ohne Beweiserhebung festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (BGH, Urteil vom 30.01.1996 - VI ZR 386/94 , AfP 96, 144, 147 = GRUR 97, 396, 400 - Polizeichef; BGHZ 82, 13, 20 [BGH 06.10.1981 - X ZR 57/80] ; BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1987 - III ZR 54/87 - BGHR ZPO § 141 - Würdigung 1). - BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen - …
Auszug aus LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
Es kann auch unterstellt werden, daß Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung keine Quelle der Gefährdung sein dürfen (so BGH NJW 91, 2824). - BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Auszug aus LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
Unabwendbar ist ein Ereignis nur, wenn es durch äußerste mögliche Sorgfalt nicht abgewendet kann (BGHZ 117, 337). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
Es ist dem Gericht nicht verwehrt, allein aufgrund des Parteivortrags und ohne Beweiserhebung festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (BGH, Urteil vom 30.01.1996 - VI ZR 386/94 , AfP 96, 144, 147 = GRUR 97, 396, 400 - Polizeichef; BGHZ 82, 13, 20 [BGH 06.10.1981 - X ZR 57/80] ; BGH…, Beschluß vom 29. Oktober 1987 - III ZR 54/87 - BGHR ZPO § 141 - Würdigung 1). - OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 18 U 172/94
Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen
Auszug aus LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob Absperrpoller ein Hindernis im Sinne des § 32 Abs. 1 S. 2 StVO darstellen (verneinend OLG Düsseldorf, NJW 95, 2172; bejahend OLG Frankfurt, NJW 92, 318). - OLG Frankfurt, 10.09.1991 - 14 U 244/89
Blumenkübel auf Fahrbahn; Verkehrsberuhigung; Haftung der Gemeinde
Auszug aus LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob Absperrpoller ein Hindernis im Sinne des § 32 Abs. 1 S. 2 StVO darstellen (verneinend OLG Düsseldorf, NJW 95, 2172; bejahend OLG Frankfurt, NJW 92, 318).
- OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 127/03
Straßensicherungspflicht einer saarländischen Gemeinde: Haftungsverneinung bei …
Betonpoller, die von der verkehrssicherungspflichtigen Körperschaft aufgestellt werden, stellen nach zutreffender Ansicht kein Verkehrshindernis i. S. d. § 32 StVO dar (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 384 u. zfs 1996, 129; OLG Rostock, VersR 2001, 1441 f; a. A. OLG Frankfurt/M., VersR 1991, 1385; offen gelassen von LG Oldenburg, VersR 1999, 1416).Ein intakter Warnanstrich oder sonstige besondere Hinweise und Sicherungsmaßnahmen sind allerdings dann nicht zwingend erforderlich, wenn die Pfosten auf Grund ihrer Lage und Beschaffenheit sowie des Umfeldes (z. B. Spielstraße) auch ohne einen solchen Anstrich für Verkehrsteilnehmer unschwer zu erkennen sind (vgl. OLG Rostock, VersR 2001, 1441 f; LG Oldenburg, VersR 1999, 1416).