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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.02.1998 - 5 U 139/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5155
OLG Köln, 11.02.1998 - 5 U 139/97 (https://dejure.org/1998,5155)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.02.1998 - 5 U 139/97 (https://dejure.org/1998,5155)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 5 U 139/97 (https://dejure.org/1998,5155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eintrittspflicht Versicherer Kosten chronisch Krankheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 242, MB/KK 76 § 1
    Eintrittspflicht Versicherer Kosten chronisch Krankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des Versicherers für die Kosten der Behandlung einer chronischen Krankheit; Selbstbindung des Versicherers für künftige gleichgelagerte Anträge des Versicherungsnehmers

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; MBKK 76 § 1
    Zusage der Kostenerstattung begründet keine Selbstbindung für künftige Anträge L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; MB/KK 76 § 1
    Eintrittspflicht des Versicherers für Kosten chronischer Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 478
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2023 - 12 U 194/22

    Schützenswertes Vertrauen auf Ersatz von Behandlungskosten in privater

    Hinzu kommt, dass sich die Einschätzung im Zeitverlauf ändern kann: Eine Behandlung kann zu Beginn einer Krankheit für notwendig erachtet werden, im weiteren Verlauf aber nicht mehr - etwa, wenn sich die Krankheit verändert oder sich die Behandlung im konkreten Fall als unwirksam erweist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11.02.1998 - 5 U 139/97, juris Rn. 12) -, und umgekehrt.
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2023 - 5 U 91/22

    Rechtsstellung des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung;

    Da der Versicherungsfall nicht die Erkrankung ist, sondern deren Heilbehandlung und der Versicherungsnehmer nicht nur die Erkrankung, sondern auch die medizinische Notwendigkeit der jeweiligen Heilbehandlung beweisen muss (BGH, Urteil vom 10. Juli 1996 - IV ZR 133/95, BGHZ 133, 208; Voit, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 192 Rn. 78), muss der Versicherer konsequenterweise auch berechtigt sein, die Voraussetzungen der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung - einschließlich der aus diesem Anlass verordneten Heil- und Hilfsmittel - in jedem einzelnen Erstattungsfall von neuem zu prüfen (Senat, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 U 372/11-51; vgl. OLG Köln RuS 1998, 477; Wiemer, in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung 6. Aufl., § 1 MB/KK Rn. 109).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 7 U 154/99

    Einstandspflicht der Versicherung für von der Schulmedizin nicht anerkannte

    So können sich gerade aus vorangegangenen Behandlungen und deren Erfolgsbeurteilung Kriterien für die medizinische Notwendigkeit der betreffenden Behandlungsform ergeben (vgl. OLG Köln r + s 1998, 477, 478).
  • OLG Hamm, 19.01.2010 - 20 U 200/09

    Widerspruchsrecht eines Versicherungsnehmers nach Ablauf der Jahresfrist nach

    Dieses Erlöschen des Widerspruchsrechts hat zur Folge, dass mit Ablauf der Jahresfrist der Vertrag mit Einbeziehung der vorbezeichneten AVB zustande kam, auch wenn der Kläger die Unterlagen (hier die AVB) nicht oder nicht vollständig erhalten hat (vgl. Senat VersR 1999, 478 Rz 13 bei juris; Römer/Langheid, 2. Aufl., § 5 a VVG Rz. 44; Prölls/Martin, 27. Aufl., § 5 a VVG Rz 57).
  • OLG Hamm, 29.01.2010 - 20 U 200/09

    Widerspruchsfrist eines Versicherungsnehmers bezüglich einer abgeschlossenen

    Dieses Erlöschen des Widerspruchsrechts hat zur Folge, dass mit Ablauf der Jahresfrist der Vertrag mit Einbeziehung der vorbezeichneten AVB zustande kam, auch wenn der Kläger die Unterlagen (hier die AVB) nicht oder nicht vollständig erhalten hat (vgl. Senat VersR 1999, 478 Rz 13 bei juris; Römer/Langheid, 2. Aufl., § 5 a VVG Rz. 44; Prölls/Martin, 27. Aufl., § 5 a VVG Rz 57).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.03.1998 - 5 U 47/96   

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https://dejure.org/1998,4576
OLG Köln, 11.03.1998 - 5 U 47/96 (https://dejure.org/1998,4576)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.1998 - 5 U 47/96 (https://dejure.org/1998,4576)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 1998 - 5 U 47/96 (https://dejure.org/1998,4576)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erstattungspflicht Kosten stationäre Heilbehandlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    MB/KK 76 §§ 1, 5
    Erstattungspflicht Kosten stationäre Heilbehandlung

  • Wolters Kluwer

    Erstattungspflicht von Kosten einer stationären Heilbehandlung; Beweispflicht für die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung; Übermaßbehandlung im Hinblick auf die Dauer eines Krankenhausaufenthalts

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    MBKK 76 § 1 Abs. 2; MBKK 76 § 5 Abs. 2
    Beweislast zur Notwendigkeit und Dauer der stationären Behandlung L

  • rechtsportal.de

    MB/KK 76 §§ 1, 5
    Erstattungspflicht von Kosten einer stationären Heilbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 478
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.1998 - 5 U 47/96
    Medizinisch notwendig im vorgenannten Sinne ist die Therapie (hier die stationäre Heilbehandlung), wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (vgl. etwa BGH in VersR 1987, 278; OLG in VersR 1991, 409 und 987; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 25. Aufl., Anmerkung 2) B. a) § 1 MBKK m.w.N.; Bach/Moser, Kommentar zu den MBKK und MBKT, 2. Auflage, Rdnr. 27 ff. zu § 1 MBKK).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 151/90

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungskürzungen in der

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.1998 - 5 U 47/96
    Insoweit ist - im Gegensatz zur Frage der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Heilbehandlung an sich - der Krankenversicherer beweisbelastet dafür, daß die Behandlung das erforderliche zeitliche Ausmaß überschritten hat (vgl. BGH in VersR 1991, 987; Bach/Moser a.a.O., Rdnr. 92 zu § 5 MBKK).
  • OLG Hamm, 23.05.1990 - 20 U 186/89

    Verstoß gegen Schadensminderungspflicht; Medizinische Behandlung durch

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.1998 - 5 U 47/96
    Medizinisch notwendig im vorgenannten Sinne ist die Therapie (hier die stationäre Heilbehandlung), wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (vgl. etwa BGH in VersR 1987, 278; OLG in VersR 1991, 409 und 987; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 25. Aufl., Anmerkung 2) B. a) § 1 MBKK m.w.N.; Bach/Moser, Kommentar zu den MBKK und MBKT, 2. Auflage, Rdnr. 27 ff. zu § 1 MBKK).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.05.2017 - L 5 KR 6/15

    Krankenversicherung - Brustangleichungsoperation - Beurteilung der Entstellung

    Wenn es hieran fehlt, sind die entsprechenden Rechnungspositionen auf den 2, 3-fachen Satz zu kürzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. März 1998, 5 U 47/96).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.02.1998 - 20 U 216/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7426
OLG Hamm, 20.02.1998 - 20 U 216/97 (https://dejure.org/1998,7426)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.02.1998 - 20 U 216/97 (https://dejure.org/1998,7426)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 20 U 216/97 (https://dejure.org/1998,7426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 818; MBKT 78 § 3 Abs. 2
    Wartefrist gilt ohne besonderen Hinweis auch für Vertragsänderung

  • rechtsportal.de

    BGB § 818; MB/KT 78 § 3 Abs. 2
    Wartefrist des § 3 Abs. 2 MB/KR 78

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 O 86/97
  • OLG Hamm, 20.02.1998 - 20 U 216/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 179
  • VersR 1999, 478
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.1998 - 20 U 216/97
    Mangels anderweitiger Regelung gilt diese Wartefrist auch für Vertragsänderungen in Form einer Erweiterung des Versicherungsschutzes (Bach/Moser, Krankenversicherung, 2. Auflage, § 3 MB/KK Rdnr. 6 unter Bezugnahme auf LG Ansbach VersR 1977, 905), da auch insoweit der Sinn und Zweck der Wartezeitklausel - Eindämmung des subjektiven Risikos (vgl. BGH VersR 1978, 271, 272) - Bedeutung hat.
  • LG Ansbach, 20.04.1977 - 2 S 36/77
    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.1998 - 20 U 216/97
    Mangels anderweitiger Regelung gilt diese Wartefrist auch für Vertragsänderungen in Form einer Erweiterung des Versicherungsschutzes (Bach/Moser, Krankenversicherung, 2. Auflage, § 3 MB/KK Rdnr. 6 unter Bezugnahme auf LG Ansbach VersR 1977, 905), da auch insoweit der Sinn und Zweck der Wartezeitklausel - Eindämmung des subjektiven Risikos (vgl. BGH VersR 1978, 271, 272) - Bedeutung hat.
  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 120/07 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

    Die Auffassung, wonach die Rücküberweisungspflicht des § 118 Abs. 3 Satz 3 SGB VI auch sonstige Guthaben bei einem Geldinstitut betrifft (Heinz, ZfS 1998, 266 f; Rahn, DRV 1990, 524) widerspricht nach Überzeugung des Senats der Systematik der Norm und lässt sich aus der Entstehungsgeschichte nicht ableiten.
  • BSG, 22.04.2008 - B 5a R 120/07 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

    Die Auffassung, wonach die Rücküberweisungspflicht des § 118 Abs. 3 Satz 3 SGB VI auch sonstige Guthaben bei einem Geldinstitut betrifft (Heinz, ZfS 1998, 266 f; Rahn, DRV 1990, 524) widerspricht nach Überzeugung des Senats der Systematik der Norm und lässt sich aus der Entstehungsgeschichte nicht ableiten.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07

    Rechtsschutzversicherung: Ablehnung eines Deckungsschutzes für Streitigkeiten auf

    Danach entsteht bei nahtloser "Umstellung" eines Vertrages auf einen neuen Vertrag für die identischen Leistungsarten keine neue Wartezeit, während in einem Falle, in dem der Versicherungsvertrag um ein bisher nicht eingeschlossenes Zusatzrisiko ergänzt wird, die Wartezeit für dieses Zusatzrisiko von dem Tag an läuft, an dem der Versicherungsschutz für dieses Einzelwagnis beginnt (Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. § 14 ARB 75 Rdn. 65 f. m.w.N.; OLG Hamm VersR 1999, 478 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 12 U 200/08

    Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz bei Fortsetzung eines bestehenden

    Demgemäß hat der Senat (a.a.O.) hinsichtlich von Wartezeiten entschieden, dass in dem Fall, in dem der Versicherungsvertrag um ein bisher nicht eingeschlossenes Zusatzrisiko ergänzt wird, die Wartezeit für dieses Zusatzrisiko von dem Tag an läuft, an dem der Versicherungsschutz für dieses Einzelwagnis beginnt, während bei "Umstellung" eines Vertrages auf einen neuen Vertrag für die identischen Leistungsarten keine neue Wartezeit beginnt (vgl. auch Harbauer/Mayer, a.a.O. § 14 ARB 75 Rdn. 65 f. m.w.N.; OLG Hamm VersR 1999, 478 f.).
  • OLG Naumburg, 28.01.2021 - 4 U 59/20

    Versicherungs-Deckungsanspruch bei frühem Dauerverstoß

    Danach entsteht bei "Umstellung" eines Vertrages auf einen neuen Vertrag für die identischen Leistungsarten keine neue Wartezeit (OLG Hamm, Urteil vom 20. Februar 1998, 20 U 216/97).
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