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OLG Dresden, 25.08.1997 - 17 U 57/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 254; BGB § 823
Versagung eines Ersatzanspruchs wegen Verletzung der Warn- und Hinweispflicht aus § 254 Abs. 2 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 254 823
Versagung des Schadensersatzanspruchs infolge Verletzung der Warn- und Hinweispflicht
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 25.08.1997 - 17 U 57/97
- BGH, 19.05.1998 - VI ZR 317/97
Papierfundstellen
- VersR 1999, 765
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12
Haftung für Kontaminierung des Frachtguts: Einbeziehung des Ladungsempfängers in …
Soweit die Beklagte nicht nachvollziehen kann, dass der Senat für die Eigentumsverletzung eine "gewisse Einwirktiefe" fordere und diese im vorliegenden Fall auch noch verneine, nimmt der Senat zunächst auf seinen Hinweisbeschluss vom 27.02.2013 Bezug, mit dem er ausgeführt hat, dass auch ein hoher Verschmutzungsgrad nicht zu einer Eigentumsverletzung führt, wenn weder eine Einwirkung auf die Sachsubstanz noch eine ihr gleichstehende sonstige schädigende Einwirkung vorliegt (OLG Dresden, VersR 1999, 765). - OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
Haftung für Kontaminierung des Frachtguts: Einbeziehung des Ladungsempfängers in …
Denn auch ein hoher Verschmutzungsgrad führt nicht zu einer Eigentumsverletzung, wenn weder eine Einwirkung auf die Sachsubstanz noch eine ihr gleichstehende sonstige schädigende Einwirkung vorliegt (OLG Dresden, VersR 1999, 765).