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   OLG Frankfurt, 19.03.1998 - 15 U 184/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6047
OLG Frankfurt, 19.03.1998 - 15 U 184/97 (https://dejure.org/1998,6047)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.03.1998 - 15 U 184/97 (https://dejure.org/1998,6047)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. März 1998 - 15 U 184/97 (https://dejure.org/1998,6047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalles

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 2; StVG § 17
    Sorgfaltsanforderungen an Fahrer eines Lkw mit nur 25 km/h am Ende einer Steigungsstrecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1554
  • MDR 1998, 1097
  • NZV 1999, 45 (Ls.)
  • VersR 1999, 771
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Karlsruhe, 05.09.2008 - 6 O 86/08

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Beweislast hinsichtlich eines

    Zur äußersten Sorgfalt gehört die Berücksichtigung aller möglichen Gefahrenmomente, einschließlich der möglichen Fehler anderer Verkehrsteilnehmer (KG, VersR 1999, 771).
  • LG Köln, 01.07.2004 - 15 O 590/01

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

    Die von dem Beklagten zitierte Rechtsprechung (OLG Karlsruhe VersR 1999, 771) ist nicht einschlägig.
  • LG Koblenz, 19.07.2004 - 5 O 646/03

    Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall

    Der von den Beklagten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main in VersR 1999, 771 vertretenen anderweitigen Ansicht folgt das Gericht nicht.
  • LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02

    Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verspäteter Verkauf von

    Für das Vorliegen der Unabwendbarkeit trägt grundsätzlich der Halter die Darlegungs- und Beweislast, weil es sich um die Ausnahme von der grundsätzlich angeordneten Haftung handelt, wobei zur äußersten Sorgfalt auch die Berücksichtigung aller Gefahrenmomente gehört (vgl. OLG Frankfurt am Main, Versicherungsrecht 1999, S. 771 ).
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