Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 12.08.1998

Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1230
BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98 (https://dejure.org/1999,1230)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1999 - VI ZR 175/98 (https://dejure.org/1999,1230)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1999 - VI ZR 175/98 (https://dejure.org/1999,1230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kindertee IV

Dauernuckeln, § 823 BGB, Kausalität der Instruktionspflichtverletzung

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rabüro.de

    Hersteller von Flaschen mit Schnuller für Kleinkinder haben ggf. deutlich auf Kariesgefahr hinzuweisen

  • Judicialis

    BGB § 823 C; ; BGB § 823 Dc; ; BGB § 823 M

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Tatsächliche Vermutung für Beachtung eines Warnhinweises ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Produkthaftung: Ursächlichkeit des Verstoßes gegen Instruktionspflicht für die Schäden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2273
  • MDR 1999, 611
  • FamRZ 1999, 843
  • VersR 1999, 888
  • WM 1999, 1172
  • DB 1999, 891
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 11.03.1998 - 23 U 55/97
    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
    Zwar würde ein derartiger Einleger seinem Inhalt nach zur Warnung ausgereicht haben (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 27, 29); bei der bloßen Einlage des Warnzettels in die Flasche bestand jedoch die Gefahr, daß derjenige, der die Flasche kaufte und auspackte, den losen Zettel wegwarf mit der Folge, daß ein anderer Verwender der Flasche den Einlagezettel gar nicht erst zu Gesicht bekam und schon deshalb keine Kenntnis von der darauf gedruckten Warnung erlangte (siehe Kullmann in FS für Brandner, 1996, S. 313, 324).

    Dabei kann allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, daß dann, wenn auf die bestehenden Gefahren deutlich und für den Adressaten plausibel hingewiesen worden wäre, diese Warnung auch Beachtung gefunden hätte (BGHZ 116, 60, 73; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 27, 30).

    Zudem kann dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, die daraus folgende tatsächliche Vermutung von der durch sie belasteten Partei ihrerseits entkräftet werden (BGHZ 116, 60, 73; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 27, 30).

  • BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94

    Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
    Daß der Beklagten als Vertreiberin der Plastik-Saugerflasche ebenso wie deren Herstellerin eine solche Instruktionspflicht oblag, hat der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteile vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - VersR 1994, 439, 440 und vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - NJW 1995, 1286, 1289; siehe auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 25, 26 f. mit NA-Beschluß des Senats vom 27. Januar 1998 - VI ZR 126/97 -).

    Diese Hinweise, die zumindest der sogenannten "dritten Generation" angehörten, reichten, wie das Berufungsgericht selbst ausführt, mit der darin deutlich ausgesprochenen Warnung vor dem konkret genannten Risiko der Verursachung von Karies bei einer Verwendung der Flasche als Nuckelfläschchen zur Erfüllung der Instruktionspflicht der Beklagten in bezug auf die Kindertees aus (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - aaO, S. 1287; siehe auch BVerfG, NJW 1997, 249, 250).

  • OLG Frankfurt, 07.03.1997 - 10 U 25/96
    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
    Daß der Beklagten als Vertreiberin der Plastik-Saugerflasche ebenso wie deren Herstellerin eine solche Instruktionspflicht oblag, hat der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteile vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - VersR 1994, 439, 440 und vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - NJW 1995, 1286, 1289; siehe auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 25, 26 f. mit NA-Beschluß des Senats vom 27. Januar 1998 - VI ZR 126/97 -).

    Eine Verpflichtung, generell auch vor einem Dauernuckeln von Getränken wie etwa Milch, ungesüßten Arzneitees oder Mineralwasser zu warnen, bestand für die Beklagte nicht; ein solches Gebot würde eine Überspannung der Verkehrssicherungspflicht darstellen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 25, 27 mit NA-Beschluß des erkennenden Senats vom 27. Januar 1998 - VI ZR 126/97 -).

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
    Dabei kann allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, daß dann, wenn auf die bestehenden Gefahren deutlich und für den Adressaten plausibel hingewiesen worden wäre, diese Warnung auch Beachtung gefunden hätte (BGHZ 116, 60, 73; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 27, 30).

    Zudem kann dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, die daraus folgende tatsächliche Vermutung von der durch sie belasteten Partei ihrerseits entkräftet werden (BGHZ 116, 60, 73; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 27, 30).

  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
    Daß der Beklagten als Vertreiberin der Plastik-Saugerflasche ebenso wie deren Herstellerin eine solche Instruktionspflicht oblag, hat der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteile vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - VersR 1994, 439, 440 und vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - NJW 1995, 1286, 1289; siehe auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 25, 26 f. mit NA-Beschluß des Senats vom 27. Januar 1998 - VI ZR 126/97 -).
  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
    Deshalb sind, ähnlich wie bei der Prüfung der Voraussetzungen eines ebenfalls auf der Lebenserfahrung beruhenden Anscheinsbeweises, alle unstreitigen, festgestellten und vom Kläger selbst vorgetragenen Umstände daraufhin zu prüfen, ob sich aus ihnen bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung ein für die zu beweisende Tatsache typischer Geschehensablauf ergibt (zum Anscheinsbeweis siehe Senatsurteile vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84 - VersR 1986, 343, 344 und vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94 - VersR 1996, 772 f.).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84

    Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
    Deshalb sind, ähnlich wie bei der Prüfung der Voraussetzungen eines ebenfalls auf der Lebenserfahrung beruhenden Anscheinsbeweises, alle unstreitigen, festgestellten und vom Kläger selbst vorgetragenen Umstände daraufhin zu prüfen, ob sich aus ihnen bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung ein für die zu beweisende Tatsache typischer Geschehensablauf ergibt (zum Anscheinsbeweis siehe Senatsurteile vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84 - VersR 1986, 343, 344 und vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94 - VersR 1996, 772 f.).
  • BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Warenhersteller obliegenden

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
    Diese Hinweise, die zumindest der sogenannten "dritten Generation" angehörten, reichten, wie das Berufungsgericht selbst ausführt, mit der darin deutlich ausgesprochenen Warnung vor dem konkret genannten Risiko der Verursachung von Karies bei einer Verwendung der Flasche als Nuckelfläschchen zur Erfüllung der Instruktionspflicht der Beklagten in bezug auf die Kindertees aus (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - aaO, S. 1287; siehe auch BVerfG, NJW 1997, 249, 250).
  • OLG Frankfurt, 19.04.1995 - 9 U 129/93

    Produzentenhaftung; Kindertee; Inhaltliche und optische Gestaltung eines

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
    Das Fehlen des daneben gebotenen Hinweises auf der Saugerflasche wirkt sich aber, wie der erkennende Senat in seinem zum Urteil des OLG Frankfurt in VersR 1996, 861 inhaltlich nicht mit abgedruckten NA-Beschluß vom 27. Februar 1996 - VI ZR 166/95 - ergänzend ausgeführt hat, jedenfalls dann nicht schadensursächlich aus, wenn mit der Flasche ausschließlich Teegetränke verabreicht werden, deren Verpackungen einen ausreichenden Warnhinweis enthalten (siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1996, 863 mit NA-Beschluß des Senats vom 27. Februar 1996 - VI ZR 194/95 -).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 9 U 128/93

    Produzentenhaftung; Kindertee; Warnhinweis; Kausalität

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
    Das Fehlen des daneben gebotenen Hinweises auf der Saugerflasche wirkt sich aber, wie der erkennende Senat in seinem zum Urteil des OLG Frankfurt in VersR 1996, 861 inhaltlich nicht mit abgedruckten NA-Beschluß vom 27. Februar 1996 - VI ZR 166/95 - ergänzend ausgeführt hat, jedenfalls dann nicht schadensursächlich aus, wenn mit der Flasche ausschließlich Teegetränke verabreicht werden, deren Verpackungen einen ausreichenden Warnhinweis enthalten (siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1996, 863 mit NA-Beschluß des Senats vom 27. Februar 1996 - VI ZR 194/95 -).
  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Doch kann, wenn nicht konkrete Umstände des Falles für das Gegenteil sprechen, eine tatsächliche Vermutung dafür bestehen, dass ein deutlicher und plausibler Hinweis auf das bestehende Risiko von dem Adressaten der Warnung beachtet worden wäre (vgl. Senatsurteile BGHZ 116, 60, 73 ; vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 74/93 - VersR 1994, 319, 322; vom 2. März 1999 - VI ZR 175/98 - VersR 1999, 888, 889 ; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 63, 64 f.) .
  • OLG Hamm, 14.02.2001 - 9 W 23/00

    Pflicht einer Brauerei zum Hinweis auf die Gefahren des Alkoholkonsums

    Es kann zwar eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, dass dann, wenn auf bestehende Gefahren deutlich und für den Adressaten plausibel hingewiesen worden wäre, diese Warnung auch Beachtung gefunden hätte (BGH, NJW 1999, 2273, 2274).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 6 U 194/18

    Haftung für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes in Kletterhalle

    Zudem kann dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, die daraus folgende tatsächliche Vermutung von der durch sie belasteten Partei ihrerseits entkräftet werden (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.1999 - VI ZR 175-98, NJW 1999, 2273).
  • BGH, 01.12.2022 - III ZR 54/21

    Amtshaftung im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht: Drittschützender

    Die Vorinstanz geht indessen von einer Art tatsächlicher Vermutung aus, dass von jedem Rohrdurchlass eine potentielle Gefahr für den Wasserabfluss ausgeht, die der Unterhaltspflichtige entkräften muss (vgl. zur tatsächlichen Vermutung zB BGH, Urteil vom 2. März 1999 - VI ZR 175/98, NJW 1999, 2273, 2274).
  • OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13

    Produkthaftung des Herstellers von zur Hausinstallation verwendeten Fittings

    Im Fall eines Instruktionsfehlers spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass dann, wenn auf die bestehenden Gefahren deutlich und für den Adressaten plausibel hingewiesen worden wäre, diese Warnung auch Beachtung gefunden hätte (BGH NJW 1999, 2273, 2274; Knerr, a.a.O), also bei entsprechender Information durch den Hersteller dessen Warnung auch Folge geleistet worden wäre (vgl. MüKo/Wagner, § 3 ProdHaftG Rn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 22 U 71/16

    Zum Umfang der Instruktionspflicht des Herstellers eines Deckenhakens

    Für die Beachtung einer hinreichend deutlichen Gefahrenwarnung spricht nach der Lebenserfahrung indes eine tatsächliche Vermutung, wenn nicht die unstreitig festgestellten und vom Kläger selbst vorgetragenen Umstände im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für das Gegenteil sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.1999, VI ZR 175/98, NJW 1999, 2273; Münchener Kommentar-Wagner, a.a.O., § 1 ProdHaftG, Rn 19/70 ff. mwN; Palandt-Sprau, a.a.O., § 3, ProdHaftG, Rn 12 mwN).
  • OLG Jena, 10.04.2008 - 1 U 665/06

    Keine Produzentenhaftung für ordnungsgemäß auslösendes Airbagsystem

    Es fehlt jedoch an hinreichenden Umständen, die dafür sprechen, dass der Kläger dies getan hätte (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 02.03.1999, VI ZR 175/98, NJW 1999, 2273 ff).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 1 W 11/00

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.08.1998 - 1 U 431/97 - 93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12137
OLG Saarbrücken, 12.08.1998 - 1 U 431/97 - 93 (https://dejure.org/1998,12137)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.08.1998 - 1 U 431/97 - 93 (https://dejure.org/1998,12137)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. August 1998 - 1 U 431/97 - 93 (https://dejure.org/1998,12137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen wirksamen Haftungsverzicht im Rahmen eines Arztvertrages; Vornahme einer Fingeramputation auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten; Abgabe einer Willenserklärung während vorübergehender Störung der Geistestätigkeit

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 105 Abs. 2; BGB § 138; BGB § 242; BGB § 823
    Wirksamer Haftungsverzicht eines sachkundigen Patienten vor Fingeramputation L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 871
  • VersR 1999, 888
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht