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   BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97   

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https://dejure.org/1999,786
BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97 (https://dejure.org/1999,786)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97 (https://dejure.org/1999,786)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 1999 - 1 BvR 1138/97 (https://dejure.org/1999,786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch Kurierdienst

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zusammenhang mit der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Kurierdienst; Fehlen eines rechtlichen Hinweises ; Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 2
    Verfassungswidriges Abwälzen des Risikos der Beförderung fristwahrender Schriftsätze auf den Bürger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf den Bürger abgewälzt werden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf den Bürger abgewälzt werden

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Wiedereinsetzung bei Verspätung durch Kurierdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3701
  • MDR 1999, 1457
  • FamRZ 2000, 473
  • VersR 1998, 118
  • VersR 2000, 118
  • AnwBl 2000, 126
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
    a) Dieser Anspruch verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 69, 381 [385]; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995 - 1 BvR 414/95 - und vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 -, AP Nr. 47 zu § 233 ZPO 1977).

    Dabei hat es das Bundesverfassungsgericht insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 53, 25 [28]; 62, 334 [336]; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -).

    In der Verantwortung des Absenders liegt es daher nur, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BVerfGE 41, 23 [27]).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
    a) Dieser Anspruch verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 69, 381 [385]; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995 - 1 BvR 414/95 - und vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 -, AP Nr. 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
    Dabei hat es das Bundesverfassungsgericht insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 53, 25 [28]; 62, 334 [336]; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
    Dabei hat es das Bundesverfassungsgericht insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 53, 25 [28]; 62, 334 [336]; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -).
  • BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Überspannung der

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
    a) Dieser Anspruch verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 69, 381 [385]; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995 - 1 BvR 414/95 - und vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 -, AP Nr. 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • BAG, 13.01.1967 - 2 AZR 205/66

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Verschulden - Zustellung eines

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
    a) Dieser Anspruch verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 69, 381 [385]; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995 - 1 BvR 414/95 - und vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 -, AP Nr. 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
    a) Dieser Anspruch verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 69, 381 [385]; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995 - 1 BvR 414/95 - und vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 -, AP Nr. 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
    Diese Vorschrift gebietet lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
    Dabei hat es das Bundesverfassungsgericht insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 53, 25 [28]; 62, 334 [336]; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff; 41, 332, 334 ff; 44, 302, 305 ff; 69, 381, 385; BVerfG, NJW 1993, 720; 1995, 249; 1999, 3701, 3702; 2001, 2161, 2162).

    Demgemäß dürfen bei der Auslegung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, insbesondere beim "ersten Zugang" zum Gericht (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; 38, 35, 38; 40, 88, 91; 67, 208, 212 ff), aber auch beim Zugang zu einer weiteren Instanz (vgl. BVerfGE 44, 302, 305 ff; 62, 334, 336; 69, 381, 385; BVerfG, NJW 1995, 249; 1996, 2857; 1999, 3701, 3702; 2001, 2161, 2162) nicht überspannt werden.

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06

    Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten

    Das Berufungsgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff.; 41, 332, 334 ff.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW 2001, 2161, 2162; BGHZ 151, 221, 227).
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R

    Nachberechnung - Krankengeld - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt -

    Er verbietet es dem Gesetzgeber und den Gerichten, den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 69, 381, 385; BVerfG NJW 1999, 3701 = MDR 1999, 1456 mwN).
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