Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1999 - III ZR 123/99   

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https://dejure.org/1999,1436
BGH, 25.11.1999 - III ZR 123/99 (https://dejure.org/1999,1436)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1999 - III ZR 123/99 (https://dejure.org/1999,1436)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1999 - III ZR 123/99 (https://dejure.org/1999,1436)
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Dienstwaffe nach Dienstschluß

§ 839 BGB, Art. 34 GG, 'enger und innerer Zusammenhang' mit hoheitlicher Tätigkeit des Polizeibeamten

Volltextveröffentlichungen (8)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839
    Haftung des Dienstherrn für Schäden aus unsorgfältiger Verwahrung der Dienstwaffe in der Privatwohnung eines Polizisten

  • michaelbertling.de

    Amtshaftung: Schusswaffenverwahrung durch Polizeibeamten zu Hause

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Amtspflichtverletzung eines Polizeibeamten durch unsorgfältige Verwarhung seiner Dienstwaffe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 40 (Leitsatz)

    Art. 34 GG; § 839 BGB
    Polizeibeamter/Dienstwaffe/Haftung für Schäden

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1637 (Ls.)
  • MDR 2000, 270
  • NVwZ 2000, 467
  • NJ 2000, 203 (Ls.)
  • VersR 2000, 1235
  • DVBl 2000, 482
  • DÖV 2000, 683
  • DÖV 2000, 693
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus BGH, 25.11.1999 - III ZR 123/99
    Ob ein bestimmtes Verhalten einer Person als Ausübung eines öffentlichen Amtes anzusehen ist, beurteilt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich danach, ob die eigentliche Zielsetzung, in deren Sinn die Person tätig wurde, hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen ist und ob bejahendenfalls zwischen dieser Zielsetzung und der schädigenden Handlung ein so enger und innerer Zusammenhang besteht, daß die Handlung ebenfalls noch als dem Bereich hoheitlicher Betätigung angehörend angesehen werden muß (BGHZ 118, 304, 305 m.w.N.).
  • RG, 24.02.1921 - VI 504/20

    Ausübung der öffentlichen Gewalt durch Soldaten

    Auszug aus BGH, 25.11.1999 - III ZR 123/99
    War somit die häusliche Verwahrung der Waffe - zumindest auch - dienstlich veranlaßt, so erstreckten sich wegen des Funktionszusammenhangs die dienstlichen Obhutspflichten des Beklagten zur Sicherung der ihm anvertrauten Waffe gegen Mißbrauch (vgl. §§ 8, 10 der Verwaltungsvorschrift) auch auf seine dienstfreie Zeit; sie begleiteten ihn, wie es das Reichsgericht bildhaft ausgedrückt hat (RGZ 101, 354, 356), in sein Quartier.
  • OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 2/08

    Haftung des Hundehalters für Bissverletzung durch einen Hund; Haltereigenschaft

    Ob das beklagte Land daneben auch aufgrund einer Haftungsübernahme gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG haftet, da der Beklagte zu 1.) beim Ausführen des Diensthundes aufgrund seiner dienstlichen Obhutspflichten in Ausübung eines öffentlichen Amtes handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1999, Az. III ZR 123/99, zitiert nach juris RN 3, für die häusliche Verwahrung von Dienstwaffen), kann daher im Ergebnis offen bleiben.
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 10.09.1999 - 16 S 4835/98   

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https://dejure.org/1999,34671
LG Nürnberg-Fürth, 10.09.1999 - 16 S 4835/98 (https://dejure.org/1999,34671)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10.09.1999 - 16 S 4835/98 (https://dejure.org/1999,34671)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10. September 1999 - 16 S 4835/98 (https://dejure.org/1999,34671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Vermittlung einer "Nettopolice" in der Lebensversicherung: formularmäßige Vermittlungsgebührenvereinbarung ist unwirksam; Courtage des Versicherungsmaklers teilt Schicksal der Versicherungsprämie

  • VersR (via Owlit)

    AGBG § 3; AGBG § 5; AGBG § 9; BGB § 652
    Unwirksame Courtagevereinbarung für Vermittlung von Nettotarifen L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Atlanticlux -, - FWU 1 -, Abgrenzung VV / VM, formularmäßige Vermittlergebührenvereinbarung, Honorarberatung durch VM, netto kalkulierter Tarif, Nichtausführung des Versicherungsvertrages bei Nettoprämie, Nettotarif, unangemessene Benachteiligung des VN durch Klausel ...

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1235
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 251/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so das Berufungsgericht in NJW-RR 2003, 1470); LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 207/04

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung zwischen einem Versicherungsmakler und

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so LG Karlsruhe - 5. Zivilkammer - NJW-RR 2003, 1470; Urteil vom 19. April 2004 - 5 S 246/03 (dazu Senatsurteil vom heutigen Tage - III ZR 251/04, für BGHZ bestimmt); LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.
  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 252/04

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so das Berufungsgericht in NJW-RR 2003, 1470; LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.
  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 287/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so die 5. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe in NJW-RR 2003, 1470 = VersR 2004, 110; LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.
  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 253/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so das Berufungsgericht in NJW-RR 2003, 1470; LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.
  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 254/04

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so das Berufungsgericht in NJW-RR 2003, 1470; LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.
  • AG Berlin-Neukölln, 27.06.2002 - 10a C 102/02

    AGB-rechtlich unwirksame Vereinbarung über Gebühren für Vermittlung einer

    2) Die Vermittlungsgebührenvereinbarung ist jedoch aufgrund eines Verstoßes gegen die Generalklausel des § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ... unwirksam, da sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweicht, nicht vereinbart ist, indem sie versucht, das Schicksal des Provisionsanspruches des Versicherungsmaklers von dem des Haupt-Versicherungsvertrages zu lösen, und dadurch den Beklagten unangemessen benachteiligt (vgl. AG Neukölln, 4/12b C 452/01., U. v. 3.Juni 2002; LG Nürnberg-Fürth, U. v. 10. September 1999, 16 S 4835/98, VerBAV 1999, 322).
  • AG Berlin-Neukölln, 03.06.2002 - 4/12 b C 452/01

    - FWU 6 -, - Atlanticlux -, Inhaltskontrolle von VMV, Preisnebenabrede,

    Die nachstehende formularmäßige Vermittlungsgebührenvereinbarung verstößt gegen § 9 AGBG, indem sie den Provisionsanspruch von dem Schicksal des Hauptvertrags zu lösen beabsichtigt (im Anschluss an LG Nürnberg/Fürth, 10.09.1999 - 16 S 4835/98 - VerBAV 99, 322 = VersR 00, 1235 LS).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 23.12.1999 - 13 AS 83/99   

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https://dejure.org/1999,16135
LG Saarbrücken, 23.12.1999 - 13 AS 83/99 (https://dejure.org/1999,16135)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.12.1999 - 13 AS 83/99 (https://dejure.org/1999,16135)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Dezember 1999 - 13 AS 83/99 (https://dejure.org/1999,16135)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1235
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Berlin, 09.09.2010 - 7 S 26/10

    Handy-Schutzbrief-Versicherung - Deckungsvoraussetzungen bei Diebstahl

    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - VersR 2004, 1601, zitiert nach juris: Rz. 18; LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 - zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16

    Mobiltelefon-Versicherung: Wirksamkeit einer Leistungsausschlussklausel für

    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahr des Verlusts vermieden werden kann und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • AG Köln, 12.07.2006 - 112 C 107/06

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Grund eines sog. Notebookschutzpakets auf der

    Dabei ist nach der Rechtsprechung ein Reisegepäckversicherer bereits dann leistungsfrei, wenn ein Versicherungsnehmer sein Notebook während eines Toilettenganges, dh nur kurzfristig, unbeaufsichtigt im Zugabteil belassen hat (LG Saarbrücken VersR 2000/1235).
  • LG Berlin, 09.09.2010 - 2 S 26/10
    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - VersR 2004, 1601, zitiert nach juris: Rz. 18; LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 - zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 8 1 AVBR.
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