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   OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99   

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https://dejure.org/2000,4044
OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99 (https://dejure.org/2000,4044)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.05.2000 - 10 U 847/99 (https://dejure.org/2000,4044)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 10 U 847/99 (https://dejure.org/2000,4044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankheitskosten; Krankenversicherung; Überdiagnostik; Patientenrechnung; Erstattungsausschluss; Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Judicialis

    MB/KK 94 § 1 (2); ; MB/KK 94 § 5 Abs. 1 c); ; MB/KK 94 § 9 (2); ; AGBG § 3; ; AGBG § 9

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 5 Abs. 1 c; MBKK 94 § 9 Abs. 2
    Wirksamkeit und Folgen des Ausschlusses der Rechnungen eines Arztes von der Erstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Private Krankenversicherung - Ausschluss von Arztrechnungen - ungerechtfertigte Überdiagnostik - Umfang und Dauer des Ausschlusses - Feststellungen anderer Versicherer - Erstattungsausschluss - Einstandspflicht des Versicherers - Beweislast des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1404
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94

    Ausschluss von Rechnungen eines Arztes von der Kostenerstattung im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99
    Der Ausschluß der Rechnungen eines Arztes von der Erstattung durch den privaten Krankenversicherer ist aus wichtigem Grund dann zulässig, wenn in einer Mehrzahl von Patientenfällen Rechnungen unangemessen erhöht werden, weil eine medizinisch nicht vertretbare, ungerechtfertigte Überdiagnostik und -therapie betrieben wird (OLG Köln NJW 1996, 3088).

    b) Zutreffend weist das Landgericht auf die Rechtsprechung des OLG Köln (Urteil vom 4.6.1997 -- 5 U 175/96 -- VersR 1997, 474; vom 21.12.1995 -- 5 U 82/94 -- NJW 1996, 3088) hin, wonach der generelle Ausschluss von Dr. B. aus wichtigem Grund für sachlich gerechtfertigt erachtet und in dem Verfahren 5 U 175/96 (Urteil vom 4.6.1997, VersR 1997, 1474) als rechtskräftig feststehend behandelt wurde.

    Dies bedeutet für die hier zu treffende Entscheidung, dass der Senat die in anderen gerichtlichen Verfahren betreffend Dr. B. gewonnenen Erkenntnisse verwerten und zur Begründung heranziehen darf, ohne dass der Kläger daran beteiligt war und demzufolge auch keine Möglichkeit hatte, sich zum Streitstand in jenen Fällen zu äußern und den Erkenntnisprozess zu beeinflussen (vgl. OLG Köln Urteil vom 21.12.1995 -- 5 U 82/94 -- r+s 1996, 238, 239 r. Sp.; Urteil vom gleichen Tage -- 5 U 268/93 -- VersR 1996, 490, 491 r. Sp.).

    d) Die in § 5 (1) c MBKK 94 zugunsten des Versicherers vorgesehene Möglichkeit des Erstattungsausschlusses von Arztrechnungen ist weder überraschend i. S. v. § 3 AGBG noch nach § 9 AGBGB unwirksam (vgl. OLG Köln, r+s 1996, 238; r+s 1990, 135; VersR 1996, 490; OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH VersR 1984, 273, 276; OLG München VersR 1977, 43; Urteil vom 7.12.1999 -- 25 U 2049/99 LG Bonn VersR 1991, 54).

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 268/93

    Unangemessen erhöhte Rechnung; Arzt; Ausschluß von der Erstattung; Private

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99
    Aus der zitierten Entscheidung des OLG Köln ergibt sich, dass der Ausschluss in einer Vielzahl von Parallelfällen für sachlich gerechtfertigt erachtet wurde, so dass die Wirksamkeit dieses umfassenden Ausschlusses von der Erstattung feststeht (OLG Köln 5 U 80/94; 82/94; 86/94; 83/94; 84/94) 4/94; 268/93 VersR 1996, 490; 95/94; 77/94).

    Dies bedeutet für die hier zu treffende Entscheidung, dass der Senat die in anderen gerichtlichen Verfahren betreffend Dr. B. gewonnenen Erkenntnisse verwerten und zur Begründung heranziehen darf, ohne dass der Kläger daran beteiligt war und demzufolge auch keine Möglichkeit hatte, sich zum Streitstand in jenen Fällen zu äußern und den Erkenntnisprozess zu beeinflussen (vgl. OLG Köln Urteil vom 21.12.1995 -- 5 U 82/94 -- r+s 1996, 238, 239 r. Sp.; Urteil vom gleichen Tage -- 5 U 268/93 -- VersR 1996, 490, 491 r. Sp.).

    d) Die in § 5 (1) c MBKK 94 zugunsten des Versicherers vorgesehene Möglichkeit des Erstattungsausschlusses von Arztrechnungen ist weder überraschend i. S. v. § 3 AGBG noch nach § 9 AGBGB unwirksam (vgl. OLG Köln, r+s 1996, 238; r+s 1990, 135; VersR 1996, 490; OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH VersR 1984, 273, 276; OLG München VersR 1977, 43; Urteil vom 7.12.1999 -- 25 U 2049/99 LG Bonn VersR 1991, 54).

  • BGH, 16.12.1996 - II ZR 266/95

    Anspruch des verletzten Reisenden auf Zahlung eines Schmerzensgeldes; Begriff des

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99
    b) Zutreffend weist das Landgericht auf die Rechtsprechung des OLG Köln (Urteil vom 4.6.1997 -- 5 U 175/96 -- VersR 1997, 474; vom 21.12.1995 -- 5 U 82/94 -- NJW 1996, 3088) hin, wonach der generelle Ausschluss von Dr. B. aus wichtigem Grund für sachlich gerechtfertigt erachtet und in dem Verfahren 5 U 175/96 (Urteil vom 4.6.1997, VersR 1997, 1474) als rechtskräftig feststehend behandelt wurde.

    Eine erneute Prüfung in jedem Einzelfall, ob im Fall dieses Patienten ein Ausschluss für Rechnungen von der Erstattung gerechtfertigt ist, ist nicht vorzunehmen (OLG Köln VersR 1997, 474).

  • OLG Hamm, 05.12.2008 - 9 U 89/08

    Behauptung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Unterlassen

    Es ist anerkannt, dass damit die Berechtigung zum Ausschluss im Verhältnis zu allen Versicherten der Beklagten so lange feststeht und nicht in jedem Einzelfall erneut geprüft werden muss, bis entweder der Versicherer den Ausschluss aufgrund einer geänderten Sachlage aufhebt oder sich anderweitig mit dem Arzt verständigt (OLG Köln, VersR 2000, 23; OLG Koblenz, Urt. v. 26.5.2000, 10 U 847/99; Bach/Moser, a.a.O., § 5 MB/KK Rn. 35).

    Auf den festgestellten wichtigen Ausschlussgrund kann sich die Beklagte sogar dann berufen, wenn ein durch andere Versicherungsunternehmen erklärter Ausschluss gerichtlich überprüft und für wirksam gehalten wurde (OLG Koblenz, Urt. v. 26.5.2000, 10 U 847/99).

  • OLG Hamm, 11.12.2009 - 9 U 105/09

    Leistungsausschlüsse in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich von durch

    Es ist anerkannt, dass die Berechtigung zum Ausschluss im Verhältnis zu allen Versicherten der Beklagten so lange feststeht und nicht in jedem Einzelfall erneut geprüft werden muss, bis entweder der Versicherer den Ausschluss aufgrund einer geänderten Sachlage aufhebt oder sich anderweitig mit dem Arzt verständigt (OLG Köln, VersR 2000, 23; OLG Koblenz, Urt. v. 26.5.2000, 10 U 847/99; Bach/Moser, a.a.O., § 5 MB/KK Rn. 35).

    Auf den festgestellten wichtigen Ausschlussgrund kann sich die Beklagte sogar dann berufen, wenn ein durch andere Versicherungsunternehmen erklärter Ausschluss gerichtlich überprüft und für wirksam gehalten wurde (OLG Koblenz, Urt. v. 26.5.2000, 10 U 847/99).

  • LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15

    Anspruch eines versicherten Arztes gegen die private Krankenversicherung auf

    Die Beklagte handelt rechtmäßig, wenn sie sich im Vertrauen auf diese Entscheidungen auf den Ausschluss gegenüber dem Kläger beruft (Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08; OLG Koblenz, Urteil vom 26. Mai 2000 - 10 U 847/99; H. Müller, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2008, § 44 Rn. 175).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2011 - 1 U 78/11

    Private Krankenversicherung: Allgemeine Geschäftsbedingungen über die

    Es wäre nunmehr worauf der Senat in der mündlichen Verhandlung vom 2. November 2011 hingewiesen hat Sache der Beklagten gewesen, im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast (vgl. zur Indizwirkung des Urteils des behandelnden Arztes für die Notwendigkeit der Heilbehandlung: OLG München VersR 1992, 1124; vgl. zu dem vom Auskunftsbegehren des Versicherers abhängigen Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Krankenversicherung: OLG Koblenz VersR 2000, 1404) vorzutragen, weshalb die ärztlicherseits verschriebenen Medikamente zur Heilbehandlung nicht erforderlich gewesen sein sollen oder warum und inwieweit dies jedenfalls zweifelhaft ist und deshalb näherer Darlegung bedarf.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09

    Zur Rechtmäßigkeit einer Satzungsbestimmung der Postbeamtenkrankenkasse, die den

    Dem widerspricht es nicht, dass § 5 Abs. 1 lit. c MB/KK einen entsprechenden Leistungsausschluss vorsieht, der in der zivilrechtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht beanstandet wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26.5.2000 - 10 U 847/99 - VersR 2000, 1404; OLG München, Urteil vom 7.12.1999 - 25 U 2049/99 - NVersZ 2001, 125; OLG Köln, Urteil vom 27.5.1998 - 5 U 28/98 - NVersZ 2000, 23; Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. 2009, § 5 MB/KK Rn. 12 ff.).
  • LG Regensburg, 02.08.2007 - 1 HKO 445/07
    Die Rechtssprechung hat unabhängig von dem Recht des Versicherungsnehmers in einer Vielzahl von Entscheidungen das grundsätzliche Recht des Arztes, gegen den Ausschluss sich zu wehren, bejaht (vergleiche bereits OLG München vom 15.12.1975, NJW 1977, 1106 sowie OLG München vom 25.2.98, NJW-RR 99, 1706 und OLG Koblenz vom 26.5.2000, Az. 10 U 847/99).
  • LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07

    Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes

    Ebenso sah das OLG Koblenz (Aktenzeichen 10 U 847/99 (überreicht von der Beklagten, Blatt 49 ff. der Akten)) mit Urteil vom 26.05.2000 die Voraussetzungen in einem weiteren Prozess eines Patienten des Klägers gegen die Rechtsvorgängerin der Beklagten als gegeben an.
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