Rechtsprechung
   BVerfG, 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1308
BVerfG, 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98 (https://dejure.org/1999,1308)
BVerfG, Entscheidung vom 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98 (https://dejure.org/1999,1308)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Dezember 1999 - 1 BvR 2203/98 (https://dejure.org/1999,1308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gewährung effektiven Rechtschutzes gegen Prämienerhöhungen privater Krankenversicherungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; VAG § 12 b Abs. 1; VAG § 12 d Abs. 1; VVG § 178 g
    Zivilgerichtlicher Rechtsschutz bei Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung. Mit Anmerkung: Dr. Frank Reinhard

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Effektiver Rechtsschutz gegen Prämienerhöhungen privater Krankenversicherungen muss gewährleistet sein

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Effektiver Rechtsschutz gegen Prämienerhöhungen privater Krankenversicherungen muss gewährleistet sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2733 (Ls.)
  • VersR 2000, 214
  • DVBl 2000, 556
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98
    Ohne eine solche Prüfung fehlt es an einer dem Rechtsstaatsprinzip genügenden Entscheidungsgrundlage (vgl. BVerfGE 54, 277 [291]; 74, 220 [224]; 91, 176 [181 ff.]; vgl. auch BGHZ 116, 47 [58]; BGH, NJW-RR 1993, S. 1034 [1035]; BGH, NJW 1994, S. 2899).

    Von Verfassungs wegen darf aber eine sachliche Überprüfung der Berechnung der Prämienerhöhungen nicht allein mit Rücksicht auf Geheimhaltungsinteressen der beklagten Versicherung gänzlich versagt werden (vgl. BVerfGE 91, 176 [181 ff.]; vgl. auch BGHZ 116, 47).

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98
    Ohne eine solche Prüfung fehlt es an einer dem Rechtsstaatsprinzip genügenden Entscheidungsgrundlage (vgl. BVerfGE 54, 277 [291]; 74, 220 [224]; 91, 176 [181 ff.]; vgl. auch BGHZ 116, 47 [58]; BGH, NJW-RR 1993, S. 1034 [1035]; BGH, NJW 1994, S. 2899).

    Von Verfassungs wegen darf aber eine sachliche Überprüfung der Berechnung der Prämienerhöhungen nicht allein mit Rücksicht auf Geheimhaltungsinteressen der beklagten Versicherung gänzlich versagt werden (vgl. BVerfGE 91, 176 [181 ff.]; vgl. auch BGHZ 116, 47).

  • BVerwG, 16.07.1968 - I A 5.67

    Frist für Untätigkeitsklagen in Angelegenheiten der Versicherungsaufsicht -

    Auszug aus BVerfG, 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98
    Wenn ein Versicherungsnehmer eine Prämienerhöhung für ungerechtfertigt halte, könne er sich an die Zivilgerichte wenden (vgl. BVerwGE 30, 135; 75, 147; VersR 1996, S. 1133; vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 1989, NJW 1990, S. 2249).

    aa) Die bis 1994 notwendige Genehmigung der Aufsichtsbehörde konnte der Beschwerdeführer nicht verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen, da sie dem einzelnen Versicherungsnehmer gegenüber keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfaltete (vgl. BVerwGE 30, 135; 75, 147; BVerwG, VersR 1996, S. 1133).

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Seine Entscheidung dient dabei der Wahrung der Belange aller Versicherten, die mit den individuellen Interessen einzelner Versicherungsnehmer nicht durchweg übereinzustimmen brauchen (vgl. BVerfG VersR 2000, 214, 216 [juris Rn. 14] und auch BVerwG VersR 1996, 1133 [juris Rn. 4]; Kalis, r+s 2018, 464, 467).

    Eine solche wirkungsvolle richterliche Kontrolle auf Veranlassung und unter Mitwirkung des einzelnen Versicherungsnehmers ist aber bereits dadurch garantiert, dass die Prämienanpassung im Individualprozess in sachlicher Hinsicht einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch die Zivilgerichte anhand der maßgeblichen privatrechtlichen Normen unterliegt (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15, r+s 2016, 85 Rn. 9, 21; vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, BGHZ 159, 323, 325 [juris Rn. 7]; BVerfG VersR 2000, 214, 215 f. [juris Rn. 11 ff.]).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts lässt sich auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1999 (1 BvR 2203/98, VersR 2000, 214) nicht entnehmen, dass die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes daneben eine gesonderte Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders durch die Zivilgerichte verlangt.

  • LG Potsdam, 27.09.2017 - 6 S 80/16

    Unwirksame Erhöhungen von Beiträgen einer privaten Krankheitskosten- und

    Noch zu der alten Gesetzesfassung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28.12.1999 (Az. 1 BvR 2203/98) deutlich gemacht, dass im zivilgerichtlichen Verfahren unter Hinweis auf die aufsichtsrechtliche Genehmigung oder die eines Treuhänders eine sachliche Überprüfung der Prämienerhöhungen anhand der maßgeblichen privatrechtlichen Normen nicht ausgeschlossen werden darf, weil anderenfalls einseitige Prämienerhöhungen der Versicherungsunternehmen jeglicher wirkungsvollen richterlichen Kontrolle auf Veranlassung und unter Mitwirkung der Versicherungsnehmer entzogen wären.
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist dies dadurch gewährleistet, dass die neuen Klauseln nach inzwischen einhelliger, vom Senat geteilter Ansicht sowohl im Individualprozess als auch im Verbandsprozess nach dem Unterlassungsklagengesetz der uneingeschränkten richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen (vgl. zur Prämienanpassung im Treuhänderverfahren bei der Krankenversicherung nach § 178g Abs. 2 VVG BVerfG VersR 2000, 214 und Senatsurteil vom 16. Juni 2004, BGHZ 159, 323).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht