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OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 4 U 52/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Diebstahl; Nachschlüssel; Hinreichende Wahrscheinlichkeit; Schlüssel; Einbruchsdiebstahlversicherung; Beweisanforderung; Geschäftsversicherung
- Judicialis
ZPO § 286; ; VBIB 90 § 5 Nr. 1 a
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286; VBIB 90 § 5 Nr. 1 a
Fehlender Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls in Zahnarztpraxis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBIB 90 § 5 Nr. 1a; ZPO § 286
Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls aus einer Zahnarztpraxis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 11 O 306/97
- OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 4 U 52/98
Papierfundstellen
- VersR 2000, 225
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 4 U 52/98
Zu diesem äußeren Bild gehört, daß als gestohlen gemeldete Sachen vor dem geltend gemachten Diebstahl vorhanden waren und - sofern ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt - der Versicherungsnehmer konkrete Umstände nachweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH NJW-RR 1990, 607; VersR 1991, 543).Ausreichend ist dagegen nicht das ungeklärte Abhandenkommen von versicherten Sachen aus verschlossenen Räumen (…BGH NJW-RR a.a.O.; VersR 1991, 543 (544)).
- BGH, 08.12.1993 - IV ZR 233/92
Begriff des Einsteigens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 4 U 52/98
Es genügt der Beweis eines äußeren Bildes, d.h. eines Mindestmaßes an Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Diebstahl in versicherter Art und Weise geschlossen werden kann (BGH VersR 1994, 215). - BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89
Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 4 U 52/98
Zu diesem äußeren Bild gehört, daß als gestohlen gemeldete Sachen vor dem geltend gemachten Diebstahl vorhanden waren und - sofern ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt - der Versicherungsnehmer konkrete Umstände nachweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH NJW-RR 1990, 607; VersR 1991, 543).
- LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07
Hausratversicherung - Wohnungsdiebstahl durch Ersatzschlüssel
4 Denn wenn fest steht, dass der Täter bei einem behaupteten Wohnungsdiebstahl mittels exakt passenden Schlüssels eingedrungen sein muss (weil Einbruchspuren fehlen), so ist der Nachweis, dass ein "falscher" Schlüssel Verwendung gefunden hat, erst geführt, sofern dritte Inhaber eines echten Schlüssels als Täter ausscheiden und die vermutete Redlichkeit des VN, der bei seiner Anhörung angibt, mit der Tat nichts zu tun zu haben, nicht in Zweifel gezogen werden kann (OLG Düsseldorf VersR 1999, 182; 2000, 225).