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   OLG Hamm, 20.11.1998 - 34 U 68/98   

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https://dejure.org/1998,4272
OLG Hamm, 20.11.1998 - 34 U 68/98 (https://dejure.org/1998,4272)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.1998 - 34 U 68/98 (https://dejure.org/1998,4272)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 1998 - 34 U 68/98 (https://dejure.org/1998,4272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen eines Brandschadens aus übergegangenem Recht; Unterlassene Einholung eines gerichtlichen Sachverständigen-Gutachtens als Verfahrensmangel; Verwertung eines Privat-Gutachtens hinsichtlich der Brandursache und des Entstehungsorts eines Brandes; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 830 Abs. 1 S. 2; BGB § 840
    Kein Anscheinsbeweis bei drei möglichen Brandursachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 830 Abs. 1 Satz 2 § 249; ZPO § 286
    Schadensersatzanspruch im Falle mehrerer in Betracht kommender Ursachen bzw. Verursacher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 55
  • VersR 2000, 56
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten

    Ungeachtet der Frage, ob § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB bei einer Vertragspflichtverletzung des Schuldners (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2001, X ZR 69/99, NJW 2001, 2538; Palandt-Sprau, a.a.O., § 830, Rn 13 mwN) und damit auch im Werkvertragsrecht entsprechend anwendbar ist, würde auch eine entsprechende Anwendung von § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB die gewährleistungsrechtliche Inanspruchnahme der Klägerin durch die Beklagte rechtfertigen bzw. ihr nicht entgegenstehen, da eine (entsprechende) Anwendung von § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB zwar ein anspruchsbegründendes Verhalten der Klägerin voraussetzt, (zumindest) eine "Beteiligung" der Klägerin an dem Mangel des Fußbodenaufbaus in der Garage hier indes in der notwendigen Weise (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.1989, VI ZR 320/88, NJW 1989, 2943; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.1998, 34 U 68/98, VersR 2000, 56; Palandt-Sprau, a.a.O., § 830, Rn 6 ff. mwN) feststeht.
  • OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12

    Haftung mehrerer Personen als Nebentäter für die Inbrandsetzung einer

    § 830 Abs. 1 S.2 BGB greift ein, wenn mindestens zwei Beteiligte unabhängig voneinander jeweils einen Haftungstatbestand - abgesehen von der Kausalität des Verhaltens für den streitgegenständlichen Schaden (OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 1106) - erfüllen, einer der Beteiligten den Schaden mit Sicherheit verursacht hat (OLG Hamm VersR 2000, 56), sich aber nicht feststellen lässt, welcher von ihnen den Schaden ganz oder teilweise herbeigeführt hat (BGHZ 101, 106, 108; BGH NJW 1996, 3205, 3207; Soergel-Krause a.a.O. Rn. 18 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 165/15

    Abnahme eines Bauwerks durch Bezug durch den Auftraggeber

    Dies folgt daraus, dass auch eine (entsprechende) Anwendung ein anspruchsbegründendes Verhalten der Klägerin voraussetzt, d.h. die "Beteiligung" der Klägerin müsste feststehen (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.1989, VI ZR 320/88, NJW 1989, 2943; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.1998, 34 U 68/98, VersR 2000, 56; Palandt-Sprau, a.a.O., § 830, Rn 6 ff. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2012 - 21 U 74/10

    Verwertbarkeit eines im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen

    Dieser Angriff ist aber auch im Ausgangspunkt nicht gerechtfertigt, so dass etwa die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht griffen, weil etwa eine weitere ernsthafte, gleichwertige Schadensursache in Betracht käme (siehe hierzu OLG Hamm, Urteil vom 20.11.1998, VersR 2000, 55 ff.).
  • OLG Nürnberg, 27.02.2019 - 2 U 826/16

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage in Form einer

    Diese Regelung überbrückt nicht Zweifel darüber, ob einem auf Schadensersatz in Anspruch Genommenen überhaupt eine rechtswidrige Handlung zur Last fällt (BGH, Urteil vom 12.07.1996 - V ZR 280/94, juris, Rdnr. 2; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.1998 - 34 U 68/98, juris, Rdnr. 57; Spindler, in: BeckOK, BGB, 48. Edition, § 830 Rdnr. 22).
  • OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07

    Anscheinsbeweis für Feuerausbruch bei Schweißarbeiten

    Der Anscheinsbeweis findet entsprechend keine Anwendung, wenn der Schaden alternativ auf mehrere typische Geschehensabläufe zurückzuführen sein kann, nur einer aber eine Haftung des Beklagten zu begründen vermag (OLG Hamm VersR 2000, 55).
  • OLG Oldenburg, 22.10.2007 - 15 U 49/07

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz wegen Verursachung eines Brandes; Haftung

    Diese Vorschrift setzt nämlich voraus, dass sich mehrere Personen deliktisch verhalten haben, dass also bis auf die Ursächlichkeit für den Verletzungserfolg sämtliche haftungsbegründenden Voraussetzungen erfüllt sind (BGH VersR 1989, 1051,1053 Anl.2. OLG Hamm VersR 2000, 55,Anl. 5).
  • OLG Köln, 07.05.2004 - 9 U 105/03

    Haftung des Versicherungsmaklers wegen Verletzung von Hinweis- und

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2016 - 22 U 24/16

    Mehrere Mangelursachen möglich: Unternehmer muss für alle Ursachen verantwortlich

  • LG Göttingen, 13.06.2017 - 12 O 16/14

    Arzthaftung bei Gewebeprobenvertauschung und unnötiger Operation

  • OLG Schleswig, 16.06.2011 - 5 U 131/10

    Verletzung werkvertraglicher Sorgfaltspflichten durch Installation einer

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