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   KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96   

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KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96 (https://dejure.org/1998,13368)
KG, Entscheidung vom 13.02.1998 - 6 U 3104/96 (https://dejure.org/1998,13368)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 6 U 3104/96 (https://dejure.org/1998,13368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit und Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung durch einen Rückfall eines trockenen Alkoholikers; Ausschluss einer freie Willensbestimmung im Zeitpunkt der Selbsttötung durch Psychosen, Persönlichkeitsstörungen sowie schwere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamm, 27.04.1977 - 20 U 239/76

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit; Geisteskrankheit; Willensfreiheit;

    Auszug aus KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
    Nach den Feststellungen des Sachverständigen, an denen zu zweifeln auch im Hinblick auf das Berufungsvorbringen kein Anlaß besteht, ging die bei dem Erblasser durch die etwa vorhandene Persönlichkeitsstörung hervorgerufene Beeinträchtigung jedenfalls nicht so weit, daß die freie Willensbestimmung ausgeschlossen war (vgl. hierzu OLG Hamm, VersR 1977, 928, 929).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.1993 - 12 U 24/93

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer Bauspar-Risikoversicherung ;

    Auszug aus KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
    Auch die damit verbundene emotional bedingte Überreaktion ist noch keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, VersR 1995, 521; Römer, a.a.O., § 169 Rdnr. 7 a.E.).
  • OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 4/92

    Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs aus der

    Auszug aus KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
    Es gibt nämlich keinen Erfahrungssatz, daß bei einem Menschen, der Selbstmord begeht, Unzurechnungsfähigkeit vorliegt, etwa weil der Selbsterhaltungstrieb der stärkste Trieb des Menschen ist und seine Überwindung deshalb im Regelfall auf eine Abweichung vom menschlichen Normalverhalten schließen läßt (vgl. LG Saarbrücken, VersR 1979, 1050; OLG Karlsruhe, VersR 1978, 657; OLG Stuttgart, VersR 1989, 794, 795; OLG Hamm, RuS 1993, 75).
  • LG Wiesbaden, 22.03.1984 - 2 O 133/82
    Auszug aus KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
    So hatte die Klägerin im Schriftsatz vom 25. Januar 1994 (Bl. 24) vorgetragen, der behandelnde Arzt des Erblassers habe keine krankhaften Merkmale festgestellt, sondern den Eindruck eines sehr lebenslustigen Patienten gewonnen; ersichtlich hat dieser Arzt denn auch keinerlei Veranlassung gesehen, bei dem Erblasser eine fachspezifische Behandlung durch einen Psychiater in die Wege zu leiten (vgl. dazu auch LG Wiesbaden, VersR 1985, 233, 234 [LG Wiesbaden 22.03.1984 - 2 O 133/82] ).
  • BGH, 03.03.1993 - IV ZR 267/91

    Wahrung der Ausschlußfrist bei Eintritt des Versicherungsfalls und

    Auszug aus KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
    Eine solche bloße Benachrichtigung stellt selbst keine ausreichende Ablehnung dar (vgl. BGH, VersR 1993, 553, 554 [BGH 03.03.1993 - IV ZR 267/91] /555; Römer, a.a.O., § 12 Rdnr. 52).
  • OLG Köln, 10.03.1988 - 5 U 191/87
    Auszug aus KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
    Dementsprechend ist auch darin, daß der Versicherer eine erneute Entscheidung für den Fall in Aussicht stellt, daß der Versicherungsnehmer geeignete Nachweise vorlegt, keine Verlängerung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG zu sehen (vgl. Prölss/Martin, a.a.O., Anm. 8 a, S. 174, unter Hinweis auf OLG Köln, VersR 1989, 691).
  • BGH, 21.09.1967 - II ZR 38/65

    Hinweispflicht des Versicherers auf Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
    Daran ändert sich auch nichts dadurch, daß die Beklagte der Klägerin anheim gestellt hat nachzuweisen, daß der Erblasser die Tat im Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat (vgl. hierzu Prölss/Martin, a.a.O., S. 167, 170 unter Hinweis auf BGH VersR 67, 1062).
  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89

    Frist der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Wahrung der

    Auszug aus KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
    Demgemäß hätte die Beklagte die Ablehnung und Fristsetzung dieser gegenüber erklären müssen, um die Klagefrist wirksam in Lauf zu setzen (vgl. hierzu auch BGH, VersR 1987, 39, 41 [BGH 01.10.1986 - IVa ZR 108/85] und VersR 1990, 882, 883 [BGH 06.06.1990 - IV ZR 262/89] , durch die die Entscheidung des OLG Bremen vom 13. Januar 1989, auf die sich die Beklagte beruft, teilweise geändert worden ist).
  • BGH, 04.04.1968 - II ZR 170/65

    Freiwerden der Versicherung von der Schadendeckungspflicht wegen Versäumung der

    Auszug aus KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
    Es genügt, daß sich die Ablehnung aus dem Gesamtinhalt des Schreibens ergibt (vgl. Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., Anm. 5 D, S. 166 unter Hinweis auf BGH, VersR 1968, 589).
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96
    Demgemäß hätte die Beklagte die Ablehnung und Fristsetzung dieser gegenüber erklären müssen, um die Klagefrist wirksam in Lauf zu setzen (vgl. hierzu auch BGH, VersR 1987, 39, 41 [BGH 01.10.1986 - IVa ZR 108/85] und VersR 1990, 882, 883 [BGH 06.06.1990 - IV ZR 262/89] , durch die die Entscheidung des OLG Bremen vom 13. Januar 1989, auf die sich die Beklagte beruft, teilweise geändert worden ist).
  • OLG Stuttgart, 27.06.1988 - 5 U 259/87

    Anspruch auf die Versicherungssummen aus zwei Lebensversicherungen; Eintritt des

  • OLG Karlsruhe, 09.03.1977 - 12 W 17/77
  • LG Flensburg, 27.08.1963 - 2 O 94/63
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

  • BGH, 13.10.1993 - IV ZR 220/92

    Gutachten - Sachverständiger - Privatgutachten - Lebensversicherung -

  • BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 219/84

    Frist für Klage des Bezugsberechtigten in der Lebens- und Unfallversicherung

  • LG Saarbrücken, 07.11.1978 - 4 O 256/75
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

  • LG Wiesbaden, 09.01.1963 - 5 O 153/62
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02

    Lebensversicherung: Nachweis des Zustands krankhafter Störung der

    Voraussetzung ist nur, dass eine freie Entscheidung aufgrund einer nachvollziehbaren Abwägung von Für und Wider ausgeschlossen ist und eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte nicht möglich ist (BGH NJW 1970, 1680; BGH NJW 53, 1342; KG VersR 2000, 86).
  • LG Bonn, 12.11.2004 - 9 O 447/04

    Voraussetzungen einer Leistungsfreiheit des Versicherungsgebers bei einer

    Hierbei ist darauf abzustellen, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei einer sachlichen Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte noch möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse den Willen übermäßig beherrschen (vgl. BGH WM 1984, 1063 f.; KG VersR 2000, 86; OLG Karlsruhe VersR 2003, 977 ff.).
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