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   OLG Hamburg, 27.11.1998 - 1 U 182/97   

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https://dejure.org/1998,13015
OLG Hamburg, 27.11.1998 - 1 U 182/97 (https://dejure.org/1998,13015)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.11.1998 - 1 U 182/97 (https://dejure.org/1998,13015)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. November 1998 - 1 U 182/97 (https://dejure.org/1998,13015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Aufklärungspflicht vor dem Absetzen einer Antikoagulanzien-Therapie für Gefäßverschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 611 § 823
    Ärztliche Aufklärung über die Risiken des Absetzens einer Therapie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 190
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Braunschweig, 12.07.2012 - 1 U 1/04

    Gynäkologie; Geburtsmedizin; Arzthaftung; Arzthaftpflichtrecht;

    Denn der Patient muss bei einem - hier unterstellt bewiesenen Einwilligungsaufklärungsfehler - auch beweisen, dass sich gerade das aufklärungsbedürftige Risiko - hier das Nichtverlegen in eine ggf. erfahrenere Klinik - im Schaden verwirklicht hat (vgl. Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Auflage, Rn. 229; OLG Hamburg VersR 2000, 190, 191; OLG Stuttgart MedR 2000, 35).

    Eine diesbezügliche Beweiserleichterung wegen "groben" oder "schwerwiegenden" Aufklärungsfehlers bei der Risiko- oder Einwilligungsaufklärung gibt es nicht, weil diese nicht zur Behandlung gehört, sondern der Entsprechung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten dient, um eine durch wirksame Einwilligung gerechtfertigte Behandlung zur ermöglichen (OLG Hamburg VersR 2000, 190, 191, rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 27.07.1999, VI ZR 28/99; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kap. C, Rn. 130f.; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. 229;.

  • OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07

    Grob fehlerhafte Nichtverlegung einer Schwangeren in ein Perinatalzentrum für den

    Denn Beweiserleichterungen wegen eines "groben Aufklärungsfehlers" sind nicht anzuerkennen (Oberlandesgericht Hamburg, VersR 2000, S. 190, 191).
  • OLG Oldenburg, 14.01.2004 - 5 U 129/03

    Arzthaftung: Beweislast bei unterbliebener Aufklärung vor einer

    Ein Verstoß des Beklagten gegen die ihm obliegende Aufklärungsverpflichtung änderte nämlich nichts daran, dass die Klägerin die Beweislast dafür trägt, dass die von ihr behaupteten Schadensfolgen durch die rechtswidrige Impfung verursacht worden sind (vgl. OLG Stuttgart MedR 2000, 35; OLG Hamburg VersR 2000, 190, 191; BGH VersR 1986, 183, 184; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl. Rz. 149; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. Rz. 169).
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