Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 29.02.2000

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99   

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https://dejure.org/2000,204
BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99 (https://dejure.org/2000,204)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2000 - VI ZR 126/99 (https://dejure.org/2000,204)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 (https://dejure.org/2000,204)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltsanforderungen - Vermeidbarkeit - Zusammenstoß eines Pkw mit einem Fußgänger - Fehlerhafte Fahrweise - Betriebsgefahrerhöhende Wirkung - Auswirkung auf den Unfall - Mitverschulden

  • Judicialis

    BGB § 823 Ec; ; StVG § 9; ; StVO § 25 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVG § 9; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn an ungeeigneter Stelle überquerenden Fußgänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVG § 9; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 38 (Leitsatz)

    § 823 BGB; § 9 StVG; § 25 Abs. 3 StVO
    Verkehrsunfall/Schadensersatz/Haftungsverteilung/Pkw-Betriebsgefahr/Mitverschulden eines Fußgängers

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3069
  • MDR 2000, 1189
  • NZV 2000, 466
  • NJ 2001, 201 (Ls.)
  • VersR 2000, 1294
 
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Wird zitiert von ... (200)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die allgemeine Betriebsgefahr - wie das Berufungsgericht nicht verkennt - allerdings durch besondere Umstände erhöht sein, was bei der Schadensteilung mit zu berücksichtigen ist (BGHZ 12, 124, 128; Urteil vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 162/55 - VersR 1956, 732).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 222/91

    Vermeidbarkeit bei Pkw-Unfall mit Fußgänger

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Der Senat hat zur räumlichen und zeitlichen Vermeidbarkeit von Unfällen bereits in seinem Urteil vom 9. Juni 1992 (VI ZR 222/91 - VersR 1992, 1015) in einem ähnlich gelagerten Fall darauf hingewiesen, daß es bei der Frage der Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger nicht allein darauf ankomme, ob der Fahrer des Fahrzeugs vor der späteren Unfallstelle noch hätte zum Stehen kommen können.
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Betriebsgefahrerhöhende Umstände können nämlich bei der Schadensabwägung - ebenso wie bei § 17 StVG - zu Lasten eines Unfallbeteiligten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie feststehen, d.h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind, und wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - VersR 1995, 357 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats muß ein Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr grundsätzlich Vorrang hat, besondere Vorsicht walten lassen (Senatsurteil vom 12. Juli 1983 - VI ZR 286/81 - VersR 1983, 1037, 1038).
  • BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die allgemeine Betriebsgefahr - wie das Berufungsgericht nicht verkennt - allerdings durch besondere Umstände erhöht sein, was bei der Schadensteilung mit zu berücksichtigen ist (BGHZ 12, 124, 128; Urteil vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 162/55 - VersR 1956, 732).
  • BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
    Er muß an nicht besonders vorgesehenen Überquerungsstellen auf den bevorrechtigten Verkehr Rücksicht nehmen und bei Annäherung eines Fahrzeuges warten (Senatsurteil vom 14. Juni 1966 - VI ZR 279/64 - VersR 1966, 877).
  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

    Nach ständiger Rechtsprechung sind dabei nur solche Umstände zu berücksichtigen, die zugestanden, unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen und darüber hinaus nachweislich schadensursächlich geworden sind (z. B. BGH NJW 2000, 3069; OLG Saarbrücken NZV 2009, 556; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 17 StVG Rdn. 4, 5 m. w. N.).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Es wird gegebenenfalls eine Abwägung nach §§ 9, 17, 18 Abs. 3 StVG vornehmen müssen, wobei nur solche Umstände berücksichtigt werden dürfen, die feststehen, d.h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind, und sich auf den Unfall ausgewirkt haben (vgl. Senatsurteile vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - VersR 1995, 357 und vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1296).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein, wobei als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand namentlich eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise der bei dem Betrieb tätigen Personen in Betracht kommt (Senatsurteil vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1296 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.02.2000 - Ss (OWi) 32/00   

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https://dejure.org/2000,12130
OLG Dresden, 29.02.2000 - Ss (OWi) 32/00 (https://dejure.org/2000,12130)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.02.2000 - Ss (OWi) 32/00 (https://dejure.org/2000,12130)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - Ss (OWi) 32/00 (https://dejure.org/2000,12130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Anforderungen an Täteridentifizierung anhand Beweisfotos

  • VersR (via Owlit)

    StPO § 267 Abs. 1; OWiG § 71 Abs. 1
    Anforderungen an die Identifizierung des Betroffenen anhand eines Radarfotos L

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 § 267
    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Anforderungen an die Darlegungen der Identifizierung eines Verkehrsteilnehmers anhand eines Beweisfotos

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1294
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96
    Auszug aus OLG Dresden, 29.02.2000 - Ss OWi 32/00
    Die Verweisung muss in den Urteilsgründen deutlich und eindeutig zum Ausdruck kommen (BGHSt 41, 376, 382; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 202 ; VRS 92, 417 ; BayObLG, NZV 1996, 375 ).

    Voraussetzung einer zulässigen Verweisung ist zwar andererseits nicht, dass die Gründe den Gesetzeswortlaut wiederholen (OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 239) oder, wie vielfach angenommen wird (BayObLG, NZV 1996, 375 ), die Mitteilung enthalten, die Verweisung geschehe "wegen der Einzelheiten".

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Dresden, 29.02.2000 - Ss OWi 32/00
    Hat der Tatrichter im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Beweisfotos die Überzeugung erlangt, dass der Betroffene und die abgebildete Person identisch sind, so gilt für die Darstellung in den Urteilsgründen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 41, 376 ff.) Folgendes:.

    Die Verweisung muss in den Urteilsgründen deutlich und eindeutig zum Ausdruck kommen (BGHSt 41, 376, 382; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 202 ; VRS 92, 417 ; BayObLG, NZV 1996, 375 ).

  • OLG Brandenburg, 08.12.1997 - 1 Ss OWi 96 B/97

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Identifikation des auf dem

    Auszug aus OLG Dresden, 29.02.2000 - Ss OWi 32/00
    Eine andere, großzügigere Handhabung wäre mit der Bedeutung, die das Gesetz der Urteilsurkunde als Beweismittel u.a. für das Rechtsmittelverfahren beimisst, nicht zu vereinbaren (s. OLG Brandenburg, DAR 1998, 112 f.).

    Darüber hinaus teilt das Urteil nur mit, an welcher Stelle der Akte sich die Lichtbilder befinden (so auch bei OLG Brandenburg, DAR 1998, 112 ; KG Berlin vom 10.09.1997 - 2 Ss 224/97).

  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

    Bestehen Zweifel an der Eignung des Lichtbildes als Grundlage für eine Identifizierung des Fahrers muss der Tatrichter im Urteil nähere Angaben zur Feststellung der Identität machen (ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. OLG Hamm NZV 2003, 101 = VD 2003, 85 = zfs 2003, 154 = VA 2003, 12; NZV 1996, 466; so auch OLG Dresden DAR 2000, 279) und vor allem auch darlegen, warum er trotz der schlechten Qualität des Lichtbildes den Betroffenen hat als Fahrer identifizieren können.
  • OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 358/04

    Anforderungen an die Urteilsausführungen zur Identifizierung eines Betroffenen;

    Macht der Tatrichter von dieser Möglichkeit Gebrauch und ist das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet, so sind darüber hinausgehende Ausführungen zur Beschreibung des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich (vgl. a. BayObLG DAR 1999, 370; OLG Brandenburg NStZ-RR 1998, 240; OLG Dresden DAR 2000, 279; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110 [111]; SenE v. 07.05.2004 - Ss 179/04 B - m.w.N.; Beck zfs 2002, 8 [9]).

    Eine Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 S. 3 StPO kann sich unter Umständen bereits aus dem Inbegriff des Urteils ergeben, muss aber deutlich und zweifelsfrei sein (OLG Hamm NZV 1998, 170; NStZ-RR 1998, 238; NZV 2000, 428 [429] = DAR 2000, 483 [484]; OLG Dresden DAR 2000, 279; SenE v. 12.03.1999 - Ss 97/99 (B)-; SenE v. 20.03.2001 - Ss 105/01 B - SenE v. 02.08.2002 - Ss 336/02 B -).

    In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität (insbes. zur Bildschärfe) enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale (in ihren charakteristischen Eigenschaften) so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (BGHSt 41, 376 = NJW 1996, 1420 = NZV 1996, 157 = DAR 1996, 98; BayObLG VRS 61, 41; BayObLGSt 1999, 134 = DAR 1999, 558 f. = NZV 2000, 48 = VRS 97, 429 [430] = NStZ-RR 2000, 56 = NJW 2000, 530 L.; OLG Dresden DAR 2000, 279; OLG Frankfurt NZV 2002, 135; OLG Hamm NZV 2000, 428 [429] = DAR 2000, 483 [484]; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110 [111]; SenE v. 07.05.2004 - Ss 179/04 B - m.w.N.).

  • OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss OWi 327/03

    Täteridentifierung; Lichtbild; Geeignetes Lichtbild; Bezugnahme

    Bestehen hingegen Zweifel an der Eignung des Lichtbildes als Grundlage für eine Identifizierung des Fahrers, muss der Tatrichter im Urteil nähere Angaben zur Feststellung der Identität machen (ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. OLG Hamm NZV 1996, 466; so auch OLG Dresden DAR 2000, 279) und vor allem auch darlegen, warum er ungeachtet der schlechten Qualität des Lichtbildes den Betroffenen hat als Fahrer identifizieren können (Senat, Beschluss vom 18. November 2002 in 2 Ss Owi 927/02).
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss OWi 101/07

    Lichtbild; Gegenstand der Beweiswürdigung; Bezugnahme; Darstellung

    Nicht ausreichend für eine Bezugnahme ist es, wenn der Amtsrichter im Urteil nur mitteilt, dass das entsprechende Lichtbild in Augenschein genommen worden ist (vgl. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung zur so genannten Täteridentifizierung u.a. OLG Köln NJW 2004, 3274; m.w.N., OLG Dresden DAR 2000, 279; OLG Brandenburg NStZ-RR 1998, 240; s. auch OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232 mit weiteren Nachweisen).

    Erforderlich ist daher, dass aus den Ausführungen des Amtsgerichts erkennbar wird, dass der Amtsrichter das Foto inhaltlich zum Gegenstand der Urteilsgründe machen will oder anders ausgedrückt: Die Bezugnahme muss so beschaffen sein, dass kein Zweifel daran besteht, dass das Lichtbild Bestandteil der Urteilsgründe sein soll (BGH, a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232 m.w.N., Beschluss vom 30. November 2004, 2 Ss OWi 692/04; OLG Dresden DAR 2000, 279; OLG Düsseldorf zfs 2004, 338).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 5 Ss OWi 199/06

    Zum Täterschaftsbeweis durch Fotobeweis und zur Verjährungsunterbrechung bei

    Damit kann auch - im Zuge der Beweiswürdigung - der Vorgang der Beweiserhebung beschrieben sein (OLG Hamm aaO; BayObLG DAR 1997, 498; OLG Dresden DAR 2000, 279; OLG Zweibrücken ZfS 2000, 513; OLG Hamm ZfS 2000, 557).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Das kann auch - im Zuge der Beweiswürdigung - die bloße Mitteilung sein, dass Beweis durch Augenschein erhoben worden ist; anderenfalls hätten die Abbildungen überhaupt nicht verwertet werden dürfen (vgl. OLG Hamm aaO; BayObLG DAR 1997, 498; OLG Dresden DAR 2000, 279; OLG Zweibrücken ZfS 2000, 513; OLG Hamm ZfS 2000, 557).
  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss OWi 927/02

    Täteridentifzierung anhand eines Lichtbildes vom Verkehrsstoß, Bezugnahme,

    Bestehen hingegen Zweifel an der Eignung des Lichtbildes als Grundlage für eine Identifizierung des Fahrers muss der Tatrichter im Urteil nähere Angaben zur Feststellung der Identität machen (ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. OLG Hamm NZV 1996, 466; so auch OLG Dresden DAR 2000, 279) und vor allem auch darlegen, warum er trotz der schlechten Qualität des Lichtbildes den Betroffenen hat als Fahrer identifizieren können .
  • OLG Rostock, 10.06.2004 - 2 Ss OWi 167/04

    Lückenhafte Urteilsgründe bei Identifizierung des Autofahrers anhand

    Hat der Tatrichter seine Überzeugung von der Identität zwischen dem Betroffenen und der anlässlich einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Lichtbildern (Beweisfoto, Videofilm) abgebildeten Person erlangt, so gilt für die Darstellung in den Urteilsgründen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung (vgl. dazu BGHSt 41, 376 = NZV 1996, 157; Senatsbeschlüsse vom 24.03.03 - 2 Ss [OWi] 282/02 I 166/02 - und vom 17.12.2002 - 2 Ss [OWi] 295/02 I 172/02 -, OLG Hamm NZV 1997, 89; 2001, 89; BayObLG DAR 1998, 147; KG NZV 1998, 123; OLG Dresden DAR 2000, 279; Pfälz.
  • OLG Hamm, 26.11.2007 - 2 Ss OWi 757/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; Anforderungen; Urteil

    Die bloße Mitteilung der Fundstelle in den Akten sowie der Hinweis, die Abbildung sei in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen worden, genügen nicht (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf, a.a.O.; siehe auch noch OLG Köln NJW 2004, 3274 mit weiteren Nachweisen; OLG Dresden DAR 2000, 279; OLG Brandenburg NStZ-RR 1998, 240; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 3 RBs 137/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Identifizierung des Betroffenen anhand

    Erforderlich ist hierzu vielmehr eine konkrete und individualisierende Beschreibung dieser Merkmale (vgl. OLG Dresden DAR 2000, 279), die dem Rechtsmittelgericht die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos in gleicher Weise wie bei seiner Betrachtung ermöglicht (vgl. BGHSt 41, 376, 384).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - 5 Ss OWi 226/03

    Überprüfbarkeit einer tatrichterlichen Überzeugung bzgl. einer Übereinstimmung

  • OLG Hamm, 07.10.2009 - 2 Ss OWi 759/09

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Beweiswürdigung; Anforderungen

  • OLG Braunschweig, 11.07.2000 - 1 Ss (B) 38/00

    Geschwindigkeitsmessung - Identifizierung einer Person anhand eines Messfotos

  • OLG Schleswig, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 74/04

    Notwendiger Urteilsinhalt bei Täteridentifizierung anhand eines Messfotos

  • OLG Rostock, 24.03.2003 - 2 Ss OWi 282/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisfoto zur Identifizierung des Fahrers

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