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   OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 7 U 157/99   

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https://dejure.org/2000,17128
OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 7 U 157/99 (https://dejure.org/2000,17128)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2000 - 7 U 157/99 (https://dejure.org/2000,17128)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 7 U 157/99 (https://dejure.org/2000,17128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die Todesfallentschädigung aus dem Lebensversicherungsvertrag des verstorbenen Ehemanns bei Verneinung der im Versicherungsantrag genannten Gesundheitsfragen durch diesen bei Unterzeichnung; Handeln mit Täuschungsvorsatz bei der Unterzeichnung eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123
    Arglistiges Verschweigen einer chronischen Raucherbronchitis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16; VVG § 17
    Anspruch auf die Todesfallentschädigung aus dem Lebensversicherungsvertrag des verstorbenen Ehemanns bei Verneinung der im Versicherungsantrag genannten Gesundheitsfragen durch diesen bei Unterzeichnung; Handeln mit Täuschungsvorsatz bei der Unterzeichnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1097
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.01.1992 - 5 U 12/91

    Anfechtung eines neugestalteten Vertrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 7 U 157/99
    Damit wird die vorhandene Bronchitis aber verharmlost, indem sie in die Nähe einer jahreszeitlich bedingten Erkältungskrankheit gerückt wird, was für ein Täuschungsverhalten ausreicht (vgl. OLG Hamm, VersR 1994, 1333; OLG Köln VersR 1992, 1252, 1253).

    Von einer dahingehenden Willensrichtung des verstorbenen Ehemannes der Beklagten ist auszugehen, da objektive Falschangaben eine arglistige Täuschung indizieren (Langheid in Römer/Langheid, VVG , § 22 Rz. 6), insbesondere auch die deutliche Verharmlosung eines Krankheitsbildes eine arglistige Täuschung indiziert (vgl. OLG Hamm r + s 90, 170, 171; 319; OLG Köln VersR 1992, 1252, 1253).

  • OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 4 U 138/93

    Beweislast des Versicherers; Rücktrittsfrist; Eintritt des Versicherungsfalls;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 7 U 157/99
    Für ein arglistiges Handeln ist darüber hinaus erforderlich, daß der Versicherungsnehmer bewußt und willentlich auf den Entscheidungswillen des Versicherers Einfluß nehmen wollte (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1995, 35, 36; Langheid in Römer/Langheid, VVG , § 22 Rz. 3).
  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 7 U 157/99
    Zwar werden von Gesundheitsfragen des Versicherers offensichtlich belanglose oder alsbald vergehende Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht erfaßt (vgl. BGH VersR 1994, 1457, 1458, dsgl. 711, 713; Prölls-Martin, 26. Auflage, §§ 16, 17 VVG , Rz. 8).
  • OLG Hamm, 26.11.1993 - 20 U 214/93

    Beweislast bei unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 7 U 157/99
    Damit wird die vorhandene Bronchitis aber verharmlost, indem sie in die Nähe einer jahreszeitlich bedingten Erkältungskrankheit gerückt wird, was für ein Täuschungsverhalten ausreicht (vgl. OLG Hamm, VersR 1994, 1333; OLG Köln VersR 1992, 1252, 1253).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 7 U 157/99
    Zwar sind auch mündliche Angaben des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherungsagenten ausreichend (vgl. BGHZ 102, 193, 195; 107, 322, 323; Prölls-Martin, a.a.O., §§ 16, 17 VVG , Rz. 27).
  • LG Saarbrücken, 18.10.2018 - 14 O 266/17

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Soweit die Offenkundigkeit für eine chronisch rezidivierende Raucherbronchitis bejaht wird (OLG Frankfurt, Urt. v. 10.05.2000, 7 U 157/99; Prölss/Martin/Armbrüster, VVG, 30. Aufl. 2018, § 19, Rn. 22), muss dies für die COPD erst recht gelten.
  • OLG Jena, 12.06.2012 - 4 U 302/11

    Wohngebäudeversicherung: Arglistige Täuschung über die Schadensursache eines

    Eine arglistige Täuschung setzt eine Täuschung des Versicherers zum Zwecke der Erregung oder der Aufrechterhaltung eines Irrtums (über die Schadensursache) voraus; der Versicherungsnehmer muss vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkt (vgl. Römer/Langheid aaO zu § 22 Rz. 3 mit Hinw. auf OLG Düsseldorf VersR 1995, 35; OLG Koblenz NVersZ 1999, 472; OLG Frankfurt/M. VersR 2001, 1097).
  • OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 12 U 165/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung;

    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen Angaben gekommen ist; ihn trifft insoweit eine erhöhte Substantiierungslast (BGH VersR 1971, 142 ff, 144; OLG Frankfurt VersR 2001, 1097; OLG München r+s 2001, 84; OLG Hamm VersR 1990, 765; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, § 22 VVG, Rn. 7; Prölls/Martin-Prölls, a.a.O., Rn. 5; a. A. OLG Oldenburg r+s 1988, 31; Römer/Langheid, a.a.O., Rn. 6, die eine Umkehr der Beweislast annehmen, sich zur Begründung jedoch auf die genannte Entscheidung des BGH beziehen, in der eine Beweislastumkehr - die auch nach Sinn und Zweck nicht geboten erscheint - nicht postuliert wird).
  • LG Köln, 07.03.2012 - 26 O 237/11

    Rechtmäßigkeit des Rücktritts eines Versicherungsgebers von einer

    Das Verschweigen der vorgenannten Umstände als objektive Falschangabe indiziert bereits die arglistige Täuschung (vgl. OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 514).
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