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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00   

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https://dejure.org/2000,1052
OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00 (https://dejure.org/2000,1052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2000 - 27 U 93/00 (https://dejure.org/2000,1052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2000 - 27 U 93/00 (https://dejure.org/2000,1052)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Radfahrer; Schutzhelm; Verkehrsunfall; Mitverschuldensvorwand; Allgemeine Verkehrsanerkennung

  • Judicialis

    BGB § 833 S. 1; ; LBG § 99; ; BeamtVG § 2; ; BeamtVG § 30; ; BeamtVG § 31 Abs. 1; ; BeamtVG § 31 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254
    Kein Mitverschulden eines Erwachsenen wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Mitverschulden des Radfahrers bei Sturz ohne Schutzhelm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Fahrradhelm

  • IWW (Kurzinformation)

    Mitverschulden - Keine Helmpflicht für erwachsenen Radfahrer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrradfahrer ohne Helm - bei Unfall Mitverschulden?

  • dicalfasgemma.de (Kurzinformation)

    Fehlender Fahrradhelm

  • 123recht.net (Kurzinformation, 13.6.2001)

    Fehlender Fahrradhelm führt nicht zum Mitverschulden

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diskussion um Helmpflicht für Fahrradfahrer // Mit kühlem Kopf den Verkehrsrisiken begegnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 330
  • VersR 2001, 1577
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 13.06.2000 - 5 O 3/00

    Vier Wochen für Drittbenennungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00
    27 U 93/00 OLG Hamm 5 O 3/00 LG Bochum.
  • OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00
    Es mag sein, daß sich das Tragen von Schutzhelmen auch bei erwachsenen Radfahrern weiter verbreitet hat, indes läßt sich ohne Umfrageergebnisse, Statistiken, amtliche oder nichtamtliche Erhebungen zur Verkehrsanerkennung kein allgemeines Schutzbewußtsein in dem hier maßgeblichen Sinne feststellen (BGH NJW 1979, 1980; OLG Nürnberg zfs 1999, 467; OLG Stuttgart OLG-Report 1998, 345).
  • LG Krefeld, 22.12.2005 - 3 O 179/05

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem

    Vor diesem Hintergrund kann es für die Frage des Mitverschuldens nicht entscheidend darauf ankommen, ob eine allgemeine Verkehrsanerkennung in dem Sinne vorliegt, dass die Schutzmaßnahme etwa bereits von der Bevölkerungsmehrheit praktiziert wird (Staudinger / Schiemann, BGB, 13. Bearbeitung, 2005, § 254, Rn. 51, der zudem bereits vom Vorliegen einer allgemeinen Überzeugung, dass ein gewissenhafter Radfahrer einen Schutzhelm tragen müsse, ausgeht; anders OLG Hamm VersR 2001, 1577; Münchener Kommentar zum BGB / Oetker, 4. Aufl. 2003, § 254, Rn. 42).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 56/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1984
OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 56/00 (https://dejure.org/2000,1984)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.2000 - 16 U 56/00 (https://dejure.org/2000,1984)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 16 U 56/00 (https://dejure.org/2000,1984)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 288; ; BGB § 291; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 254
    Mithaftung eines sich verkehrswidrig verhaltenden Radfahrers für Auffahrunfall innerhalb einer Autokolonne

  • rechtsportal.de

    BGB § 254
    Haftung eines Radfahrers für einen durch seine Überquerung der Fahrbahn ausgelösten Auffahrunfall zweier Kraftfahrzeuge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 687
  • VersR 2001, 1577
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 56/00
    Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang entfällt (früher "Unterbrechung des Kausalzusammenhangs" BGH NJW 82, 573) anerkanntermaßen daher immer dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen den beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam "zufälliger" Zusammenhang besteht und dem Erstschädiger ein Einstehenmüssen auch für diese Folgen deshalb billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann, also das schädliche Verhalten bloßer äußerer Anlaß für das Verhalten des Dritten gewesen ist (vgl. beispielsweise BGH MDR 2000, 263 mwN; Jagusch/Hentschel (35.Aufl.) Straßenverkehrsrecht E 110 mwN).
  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 56/00
    Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (vgl. BGH MDR 1995, 268).
  • BGH, 25.11.1999 - VII ZR 22/99

    Abtretungsausschluß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 56/00
    Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang entfällt (früher "Unterbrechung des Kausalzusammenhangs" BGH NJW 82, 573) anerkanntermaßen daher immer dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen den beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam "zufälliger" Zusammenhang besteht und dem Erstschädiger ein Einstehenmüssen auch für diese Folgen deshalb billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann, also das schädliche Verhalten bloßer äußerer Anlaß für das Verhalten des Dritten gewesen ist (vgl. beispielsweise BGH MDR 2000, 263 mwN; Jagusch/Hentschel (35.Aufl.) Straßenverkehrsrecht E 110 mwN).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.10.2000 - 1 ObOWi 570/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22880
BayObLG, 25.10.2000 - 1 ObOWi 570/00 (https://dejure.org/2000,22880)
BayObLG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 1 ObOWi 570/00 (https://dejure.org/2000,22880)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 1 ObOWi 570/00 (https://dejure.org/2000,22880)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 71 § 73
    Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung wegen beruflicher Verhinderung; Konzertreise eines Orchestermusikers

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1577
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Schmallenberg, 15.02.2022 - 6 OWi 3/21
    Nur unaufschiebbare Geschäfte oder berufliche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sowie private Interessen, deren Zurückstellung für den Betroffenen mit gravierenden, insbesondere wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre, können deshalb dazu führen, dass die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Befolgung der Ladung zurückzutreten hat (OLG Brandenburg NStZ 2014, 672; OLG Karlsruhe Justiz 1982, 237; OLG Düsseldorf NZV 1993, 44 = VRS 86, 142; NZV 1997, 451; OLG Jena VRS 94, 350; BayObLG DAR 2001, 132: Vorrang der Teilnahme eines Orchestermusikers an Proben und Konzert; OLG Hamm VRS 105, 143 = NZV 2003, 348; OLG Bamberg wistra 2007, 79: Termine des Betroffenen als Insolvenzverwalter).
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