Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99   

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https://dejure.org/2000,2549
OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,2549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2000 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,2549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2000 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,2549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst c AKB, § 12 Abs 1 UAbs 2 Buchst e AKB, § 1 VVG, § 49 VVG, § 61 VVG
    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Motorschadens durch Wasserschlag

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kfz-Schaden beim Durchfahren einer großen Wasserlache

  • Judicialis

    AKB § 12; ; VVG § 1; ; VVG § 49

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I c; AKB § 12 Abs. 1 II e; VVG § 1; VVG § 4; VVG § 9; VVG § 61
    Grob fahrlässig herbeigeführter Motorschaden durch Wasserschlag in einer überfluteten Unterführung

  • gaius.legal

    Kfz-Schaden beim Durchfahren einer großen Wasserlache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB § 12 Nr. Ic, IIe; VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unmittelbarkeit der Einwirkung von Naturgewalten auf einen Pkw; Ersatz eines Schadens an einem PKW wegen einer unmittelbaren Einwirkung einer Überschwemmung; Erkennbarkeit von Wasser auf der Fahrbahn

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 26 O 19/96
  • OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1419
  • VersR 2001, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 29.10.1986 - 20 U 128/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Da das Wasser unmittelbar von außen auf das Fahrzeug des Klägers eingewirkt hatte und die Einwirkung auch plötzlich, im Sinne von unausweichlich verstanden, (vgl. BGH NJW 1985, 1389; OLG Hamm NJW-RR 1987, 279), Schäden verursacht haben soll, lag ein Unfallereignis vor.
  • OLG Hamm, 15.06.1988 - 20 U 261/87

    Wann liegt ein Sturmschaden vor?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Unmittelbar war eine Einwirkung von Naturgewalten auf den Pkw nur dann, wenn nicht ein weiteres Ereignis bzw. eine weitere Ursache den Eintritt des Schadens vermittelt hat (vgl. BGH VersR 1984, 28; BGH VersR 1964, 712; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; OLG Hamm NJW-RR 1989, 26; LG Göttingen VersR 1970, 1040; Prölss/Martin/Knappmann "WG", 26. Aufl. § 12 AKB Rn. 28).
  • BGH, 21.05.1964 - II ZR 9/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Unmittelbar war eine Einwirkung von Naturgewalten auf den Pkw nur dann, wenn nicht ein weiteres Ereignis bzw. eine weitere Ursache den Eintritt des Schadens vermittelt hat (vgl. BGH VersR 1984, 28; BGH VersR 1964, 712; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; OLG Hamm NJW-RR 1989, 26; LG Göttingen VersR 1970, 1040; Prölss/Martin/Knappmann "WG", 26. Aufl. § 12 AKB Rn. 28).
  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 51/82

    Begriff des Sturmschadens; Entschädigungspflicht für einen Lawinenschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Unmittelbar war eine Einwirkung von Naturgewalten auf den Pkw nur dann, wenn nicht ein weiteres Ereignis bzw. eine weitere Ursache den Eintritt des Schadens vermittelt hat (vgl. BGH VersR 1984, 28; BGH VersR 1964, 712; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; OLG Hamm NJW-RR 1989, 26; LG Göttingen VersR 1970, 1040; Prölss/Martin/Knappmann "WG", 26. Aufl. § 12 AKB Rn. 28).
  • OLG Stuttgart, 24.03.1994 - 7 U 287/93

    Voraussetzungen für den versicherten Betriebsschaden nach AKB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Der Klärung einer solchen, das Fahrzeug des Klägers schädigenden Einwirkung durch eindringendes Wasser bedarf es jedoch nicht, weil aufgrund der einleuchtenden Ausführungen des Sachverständigen SV1 davon auszugehen ist, dass der Kläger grob fahrlässig das Schadensereignis durch einen Bedienungsfehler, was für den Leistungsausschluss ausreicht (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1345; OLG Stuttgart VersR 1995, 1044) herbeigeführt hat.
  • OLG Hamm, 25.11.1994 - 20 U 120/94

    Auf Bedienungsfehler des Fahrers zurückgehende Fahrzeugschäden als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Der Klärung einer solchen, das Fahrzeug des Klägers schädigenden Einwirkung durch eindringendes Wasser bedarf es jedoch nicht, weil aufgrund der einleuchtenden Ausführungen des Sachverständigen SV1 davon auszugehen ist, dass der Kläger grob fahrlässig das Schadensereignis durch einen Bedienungsfehler, was für den Leistungsausschluss ausreicht (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1345; OLG Stuttgart VersR 1995, 1044) herbeigeführt hat.
  • OLG Hamm, 02.11.2016 - 20 U 19/16

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden durch einen sog.

    Der Streitfall weicht in diesem Punkt von sonstigen, zu Lasten von Versicherungsnehmern entschiedenen Fällen erheblich ab, in welchen etwa der Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hinein lenkt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.03.2000, 7 U 53/99, juris, Rn. 3, VersR 2001, 187) , der Fahrer mit unangepasster Geschwindigkeit durch eine Pfütze fährt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.04.1968, 8 U 2/68, VersR 1968, 889) , der Fahrer sturm- / überschwemmungsbedingt eine zum Schaden führende Ausweichbewegung vornimmt (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2006, IV ZR 154/05, juris, Rn. 13, VersR 2006, 966; Senat, Urt. v. 15.06.1988, 20 U 261/87, juris, Rn. 22 f., ZfSch 1989, 96) , der Fahrer wegen zu geringen Sicherheitsabstands auf ein Fahrzeug auffährt, das gegen einen sturmbedingt gestürzten Baum gefahren ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 29.06.1971, 7 U 142/70, VersR 1972, 241), oder eine durch einen Sturm ausgelöste Lawine das Fahrzeug trifft (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1983, IVa ZR 51/82, juris, Rn. 21, VersR 1984, 28) .

    Dort nahm der Senat zur Überschwemmung im Rahmen des Teilkaskoversicherungsschutzes gar nicht Stellung, sondern ging von einem Unfall im Rahmen der Vollkaskoversicherung aus (Senat, Urt. v. 31.05.1989, 20 U 328/88, juris, Rn. 13 f., VersR 1990, 85; ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.1965, 14 U 39/65 VersR 1966, 437; OLG Frankfurt, Urt. v. 15.03.2000, 7 U 53/99, juris, Rn. 4, VersR 2001, 187; vgl. auch Stadler, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrzeugversicherung, 18. Aufl. 2010, A.2.2 Rn. 152) .

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2019 - 9 U 4/18

    Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung bei einer Überschwemmung

    (Anders ein Teil der früheren Rechtsprechung, vgl. zum z. B. OLG Karlsruhe -13. Zivilsenat- Urteil vom 06.12.1995 -13 U 88/95-, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 1419).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 7 U 97/00

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss bei Überschwemmung - Reparaturfreigabe

    Dem gegenüber liegt allerdings ein Unfallereignis im Sinne des § 12 Nr. 1 II i AKB mit dem hier plötzlich, von außen her unmittelbar mit mechanischer Gewalt auf das klägerische Fahrzeug einwirkenden Wasserschlag" vor (vgl. OLG Frankfurt VersR 66, 437, Urteil des Senats vom 16. Februar 2000, 7 U 53/99).
  • LG Dortmund, 06.02.2008 - 22 O 94/07

    Wasserschaden in der Kaskoversicherung / Obliegenheitsverletzung hinsichtlich

    Die Beklagte ist auf eine zutreffende Schilderung des Versicherungsfalles angewiesen, weil nur eine solche sie in die Lage versetzt zu prüfen, ob eine Überschwemmung im Sinne von § 12 I c (AKB) unmittelbar auf das Fahrzeug einwirkte, was Voraussetzung für die Annahme eines Teilkaskofalles wäre; an einer Unmittelbarkeit der Einwirkung fehlt es nach herrschender Auffassung, wenn ein Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hinein fährt (LG Lübeck NZV 2004, 206 mit Anmerkung der Schriftleitung: Merksatz "Die Kaskoversicherung zahlt nur, wenn das Wasser zum Auto kommt, aber nicht, wenn das Auto zum Wasser kommt."; OLG Karlsruhe, Schaden-Praxis 1996, 93; vgl. OLG Hamm VersR 1988, 239; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1419; OLG Hamm NJW-RR 1987, 279).
  • LG Bonn, 12.07.2004 - 4 O 29/04

    Car-Garantie / Wasserschlag

    Da nach alledem vom Vorliegen eines "Unfalls" auszugehen ist und für diesen Fall ein ausdrücklicher Ausschluß der Garantie wirksam vereinbart war, kommt es nach Auffassung der Kammer nicht darauf an, ob der Kläger möglicherweise grob fahrlässig handelte, als er sich entschloß, in die überschwemmte Unterführung hineinzufahren (vgl hierzu : OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1419; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; LG Intzehoe, Urteil vom 17.4.2003 � 7 O 393/02; Palandt/Heinrichs BGB, 62. Aufl., § 277, Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3371
OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98 (https://dejure.org/1999,3371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.1999 - 6 U 151/98 (https://dejure.org/1999,3371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - 6 U 151/98 (https://dejure.org/1999,3371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 07.05.1993 - 20 U 341/92

    Versicherungsrechtliche Ausgestaltung der Leistungsfreiheit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
    Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38).
  • OLG Hamm, 16.02.1998 - 6 U 167/97
    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
    Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 6 U 157/98

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
    Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38).
  • OLG Zweibrücken, 12.07.1991 - 1 U 30/91

    Macht der Wartepflichtige an einem Stoppschild nicht einmal den Versuch, seiner

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98
    Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38).
  • OLG Köln, 19.02.2002 - 9 U 132/01

    Überfahren eines Stoppschildes

    Das Überfahren eines Stoppschildes ist nach der Rechtsprechung in aller Regel als objektiv grob fahrlässig zu bewerten (OLG Hamm, r+s 2000, 53; SP 1999, 357; Senat, SP 1996, 21; OLG Oldenburg, VersR 1995, 1183).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 130/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14145
OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 130/00 (https://dejure.org/2000,14145)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.11.2000 - 7 U 130/00 (https://dejure.org/2000,14145)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. November 2000 - 7 U 130/00 (https://dejure.org/2000,14145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ersatzleistung im Sinne des § 4 I Nr. 6 Abs. 3 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB); Erfüllungsinteresse beim Werkvertrag

  • VersR (via Owlit)

    AHB § 4 I Nr. 6 Abs. 3
    Umfang des gem. § 4 Nr. 6 Abs. 3 AHB nicht gedeckten Erfüllungssurrogats

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebshaftpflichtversicherung: Ist entgangener Gewinn infolge von Baumängeln versichert? (IBR 2001, 285)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 187
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des

    Bei einem Werkvertrag umfasst dieses Erfüllungsinteresse neben der Neuherstellung bzw. Mängelbeseitigung einschließlich Behebung der im Zuge der Nachbesserung zugefügten Schäden auch den durch die Leistungsstörung verursachten Gewinn- bzw. Nutzungsausfall einschließlich der Vermögenseinbuße, die darin besteht, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch der Sache infolge der Leistungsstörung nicht möglich gewesen war (vgl. BGH, Urt. v. 25. September 1985 - IVa ZR 183/83, BGHZ 96, 29; OLG Stuttgart, VersR 2001, 187; OLG Köln, VersR 2003, 1166).

    Dabei ist es rechtlich ohne Bedeutung, dass es nicht um einen der Klägerin selbst unmittelbar entgangenen Gebrauchsvorteil und Gewinn geht sondern um den Schaden eines Dritten, dessen Ersatzanspruch sich die Klägerin ausgesetzt sieht (BGH, Urt. v. 25. September 1985 - IVa ZR 183/83, BGHZ 96, 29; OLG Stuttgart, VersR 2001, 187).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2006 - 4 U 136/05

    Ausschluss von Erfüllungssurrogaten vom Deckungsschutz einer

    Der entgangene Gewinn ist aus der Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers Bestandteil des unmittelbaren vertraglichen Erfüllungsinteresses des geschädigten Gläubigers (vgl. Prölss/Voit/Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 4 AHB Rdn. 75, OLG Stuttgart VersR 2001, 187).
  • OLG Köln, 30.10.2001 - 9 U 32/01

    Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich von

    Das gilt insbesondere auch dann, wenn Gewinnendgang oder sonstige Schäden dadurch bedingt sind, dass eine Nutzung während der Zeit der erforderlichen Mängelbeseitigungsarbeiten nicht oder nur eingeschränkt möglich ist (OLG Stuttgart, VersR 2001, S. 187; OLG Frankfurt, VersR 1982, S. 790, 791).
  • OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02

    Versicherungsschutz aus Betriebshaftpflichtversicherung; Schäden aus mangelhafter

    Der Ausschluss dieser Schäden ergibt sich daraus, dass es in diesen Fällen nicht um die Versicherung gegen die gesetzliche Haftpflicht, sondern um die eigentliche Vertragserfüllung und die damit verbundenen Gewährleistungsansprüche sowie ihre Surrogate geht (vgl. BGH VersR 1985, 1153; OLG Stuttgart VersR 2001, 187; OLG Koblenz VersR 2000, 94, 95).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.08.2000 - 25 U 2085/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18015
OLG München, 08.08.2000 - 25 U 2085/00 (https://dejure.org/2000,18015)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.2000 - 25 U 2085/00 (https://dejure.org/2000,18015)
OLG München, Entscheidung vom 08. August 2000 - 25 U 2085/00 (https://dejure.org/2000,18015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VHB 92 § 21 Nr. 2 b; VHB 92 § 3; VVG § 6 Abs. 3
    Verschweigen eines Adventskranzes als mögliche Brandursache L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 187 (Ls.)
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