Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.11.1999 - 8 U 184/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 847
Nachdrückliche Belehrung über gesundheitliche Gefahren vor kosmetischer Operation - RA Kotz
Excimer-Laser-Dehandlung gegen Weitsichtigkeit und Schadensersatzansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 276 § 611 § 823 § 847
Medizinische Indikation einer Excimer-Laser-Keratektomie; Anforderungen an die Dokumentation einer augenärztlichen Laserbehandlung; Anforderungen an die Risikoaufklärung; Höhe des Schmerzensgeldes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Excimer-Laser-Keratektomie zur Beseitigung einer vorhandenen Weitsichtigkeit; Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Sehvermögens durch eine unnötige Laserbehandlung ; Notwendigkeit der Belehrung über die Gefahren bei einer Laserbehandlung ...
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 24.09.1998 - 3 O 406/96
- OLG Düsseldorf, 11.11.1999 - 8 U 184/98
Papierfundstellen
- NJW 2001, 900
- VersR 2001, 374
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Oldenburg, 04.01.2007 - 15 W 51/06
Bemessung der Schmerzensgeldhöhe hinsichtlich der Folgen eines Faustschlags in …
- OLG Düsseldorf VersR 2001, 374 (Sehschärfe von nur noch 20%: 20.000 EUR). - OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei relativ indizierten oder …
Hier ist besonders umfassend aufzuklären (vgl. etwa OLG Düsseldorf VersR 2001, 374 für den Fall einer Augenoperation). - OLG München, 29.05.2008 - 1 U 4499/07
Arzthaftung: Grober Behandlungsfehler bei unterlassener Befunderhebung zum …
Das OLG Düsseldorf (NJW 2001, 900) hat in einem Fall einer Laserbehandlung dem Patienten einen Schmerzensgeldbetrag von 40.000,00 DM zugesprochen Der dortige Kläger war u.a. nicht mehr imstande, mit einem Auto aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen; Fernsehbilder konnte er nur aus unmittelbarer Nähe erkennen und er konnte den beruflichen Anforderungen als kaufmännischer Angestellter nur noch mit Mühe gerecht werden.