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   OLG Düsseldorf, 11.11.1999 - 8 U 184/98   

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https://dejure.org/1999,3999
OLG Düsseldorf, 11.11.1999 - 8 U 184/98 (https://dejure.org/1999,3999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.1999 - 8 U 184/98 (https://dejure.org/1999,3999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 1999 - 8 U 184/98 (https://dejure.org/1999,3999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Nachdrückliche Belehrung über gesundheitliche Gefahren vor kosmetischer Operation

  • RA Kotz

    Excimer-Laser-Dehandlung gegen Weitsichtigkeit und Schadensersatzansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 276 § 611 § 823 § 847
    Medizinische Indikation einer Excimer-Laser-Keratektomie; Anforderungen an die Dokumentation einer augenärztlichen Laserbehandlung; Anforderungen an die Risikoaufklärung; Höhe des Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Excimer-Laser-Keratektomie zur Beseitigung einer vorhandenen Weitsichtigkeit; Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Sehvermögens durch eine unnötige Laserbehandlung ; Notwendigkeit der Belehrung über die Gefahren bei einer Laserbehandlung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 900
  • VersR 2001, 374
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Oldenburg, 04.01.2007 - 15 W 51/06

    Bemessung der Schmerzensgeldhöhe hinsichtlich der Folgen eines Faustschlags in

    - OLG Düsseldorf VersR 2001, 374 (Sehschärfe von nur noch 20%: 20.000 EUR).
  • OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei relativ indizierten oder

    Hier ist besonders umfassend aufzuklären (vgl. etwa OLG Düsseldorf VersR 2001, 374 für den Fall einer Augenoperation).
  • OLG München, 29.05.2008 - 1 U 4499/07

    Arzthaftung: Grober Behandlungsfehler bei unterlassener Befunderhebung zum

    Das OLG Düsseldorf (NJW 2001, 900) hat in einem Fall einer Laserbehandlung dem Patienten einen Schmerzensgeldbetrag von 40.000,00 DM zugesprochen Der dortige Kläger war u.a. nicht mehr imstande, mit einem Auto aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen; Fernsehbilder konnte er nur aus unmittelbarer Nähe erkennen und er konnte den beruflichen Anforderungen als kaufmännischer Angestellter nur noch mit Mühe gerecht werden.
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