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   BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99   

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https://dejure.org/2000,1645
BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99 (https://dejure.org/2000,1645)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2000 - IV ZR 100/99 (https://dejure.org/2000,1645)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 100/99 (https://dejure.org/2000,1645)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebäudeversicherung - Versicherungsvertrag - Interessen - Verkehrssitte - Fremdversicherung

  • Judicialis

    VVG § 74

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 74
    Fremdversicherung des Sacherhaltungsinteresses eines Grundstückserwerbers in der Gebäudeversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 74
    Versicherung fremden Interesses in der Gebäudeversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 164
  • MDR 2001, 215
  • VersR 2001, 53
  • BauR 2001, 458 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.1988 - IVa ZR 165/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Doppelversicherung - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99
    Daß die Klägerin aber ihrerseits ein Interesse daran hatte, daß der Versicherungsfall bei den Erwerbern nicht eintritt (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. Januar 1988 - IVa ZR 165/86 - NJW-RR 1988, 727), oder daß diese bei dessen Eintritt mit Blick auf die Wiederherstellung des Gebäudes gesichert sind, ergibt sich schon aus der zwischen beiden bestehenden vertraglichen Bindung und zudem daraus, daß die Gesellschafter der GbR mit jenen der Klägerin personengleich waren.
  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91

    Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor

    Auszug aus BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99
    a) In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1991 - 3 StR 117/91 - NJW 1992, 1635 unter III, 1; BerlKomm/Dörner, VVG, § 69 Rdn. 24; Hübsch, ebendort, § 80 Rdn. 12 ff.; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. vor § 51 Rdn. 29, § 69 Rdn. 21; Prölss, ebendort, § 80 Rdn. 39; Römer, ZNotP 1998, 213 unter II, 3; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl. unter J II Rdn. 24 f.).
  • OLG Hamm, 18.05.1988 - 20 U 232/87
    Auszug aus BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99
    Demgemäß ist insoweit nicht entscheidend, ob dem Versicherer bekannt war, daß ein Dritter Träger des versicherten Interesses war, der Versicherer etwa den Versicherungsnehmer als Eigentümer ansah (vgl. Prölss, aaO § 80 Rdn. 4), oder ob sich der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluß für den Eigentümer hielt (Römer in Römer/Langheid, VVG § 80 Rdn. 6) oder sich als solcher bezeichnet hat (OLG Hamm, r + s 1990, 386).
  • BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 241/87

    Totalschaden eines geleasten PKW in der Fahrzeugkaskoversicherung

    Auszug aus BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99
    Dabei sind die Erklärungen der Parteien nach der Verkehrssitte dahin aufzufassen, daß die Interessen versichert werden sollen, die nach der objektiven Rechtslage als Gegenstand der Versicherung in Betracht kommen (Senatsurteil vom 6. Juli 1988 - IVa ZR 241/87 - VersR 1988, 949).
  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen

    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar das alleinige - Sacherhaltungsinteresse zukommt und der mit dem Verkäufer bestehende Versicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich so auszulegen ist, dass dieses (fremde) Interesse darin mitversichert ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 100/99 - VersR 2001, 53 unter 2 m.w.N.; Martin, VersR 1974, 253 f. und 821, 825).

    Dabei ist nicht entscheidend, ob dem Versicherer bekannt ist, dass der Käufer schon Eigentümer ist oder dieser sich irrtümlich für den Eigentümer hält; Gegenstand der Versicherung sind die Interessen, die nach der objektiven Rechtslage in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 aaO unter 2 b m.w.N.).

  • LG Tübingen, 30.08.2019 - 4 O 176/18

    Ausübung der Rechte aus einem Wohngebäudeversicherungsvertrag nach Veräußerung

    Ein solcher Anspruch kommt zwar in Betracht, da die Kläger mit Gefahrübergang am Grundstück Mitversicherte des Gebäudeversicherungsvertrages waren (BGH VersR 2009, 1114; BGH VersR 2001, 53; OLG Jena r+s 2004, 331; OLG Düsseldorf r+s 1995, 425; Brand in Bruck/Möller, VVG, Bd. 2, 9. Aufl. 2010, § 48 Rn. 10; Heyers in Looschelders/Pohlmann § 95 Rn.8; Reusch in Langheid/Wandt, VVG, Bd. 1, 2. Aufl. 2016, § 95 Rn. 140 und 152 a.E.) und sodann mit dem Vollzug des Eigentumserwerbs neuer Versicherungsnehmer geworden sind (§ 34 Nr. 1 SVAP 2008, § 95 Abs. 1 VVG).

    Das Sacherhaltungsinteresse der Kläger war daher in der vom Veräußerer genommenen Gebäudeversicherung im Wege der Versicherung für fremde Rechnung mitversichert (allg. M., vgl. nur BGH VersR 2001, 53 2 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23

    Beratungspflicht des Gebäudeversicherers gegenüber dem Erwerber einer

    Zwar ist es allgemein anerkannt, dass dem Käufer eines Grundstücks grundsätzlich in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar alleiniges - Sacherhaltungsinteresse zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2000 - IV ZR 100/99, VersR 2001, 53 [juris Rn. 10]; vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07, r+s 2009, 374 Rn. 11).

    Dieses führt nicht nur dazu, dass der mit dem Veräußerer bestehende Versicherungsvertrag regelmäßig dahin auszulegen ist, dass dieses (fremde) Interesse mitversichert ist (BGH, Urteile vom 18.10.2000 aaO; vom 20.03.2020 - V ZR 61/19, r+s 2020, 407 Rn. 10).

    So ist - wie bereits ausgeführt - allgemein anerkannt, dass dem Erwerber eines Grundstücks grundsätzlich in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar alleiniges - Sacherhaltungsinteresse zukommt, das versichert werden kann, indem der Erwerber in eine bereits bestehende Versicherung des Veräußerers mit eigenen Rechten und Pflichten neben diesen eintritt oder einen neuen Vertrag abschließt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2000 - IV ZR 100/99, VersR 2001, 53 [juris Rn. 10]; vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07, r+s 2009, 374 Rn. 11 f.).

  • BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung

    Der Senat (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 100/99 - VersR 2001, 53) hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 18.01.2012 - IV ZR 140/09

    Feuerversicherung: Versicherungsschutz für im Fremdeigentum stehendes Gebäude

    Bei der Gebäudeversicherung ist anerkannt, dass neben dem Eigentümer auch andere Personen ein berechtigtes Interesse an der Sachversicherung haben wie Mieter, Pächter, Käufer und sonstige Dritte, denen eine eigene Gefahrverwaltung übertragen worden ist (Martin aaO Rn. 4 f.; vgl. Senatsurteile vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 100/99, VersR 2001, 53 unter 2 a und b m.w.N.; vom 20. Januar 1988 - IVa ZR 165/86, r+s 1988, 86, 87; Senatsbeschluss vom 29. April 2009 - IV ZR 201/06, VersR 2009, 980 Rn. 6).
  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 59/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Eintrittspflicht der

    Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 100/99 - VersR 2001, 53 unter 2 a m.w.N.) zutreffend angenommen, dass im maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 1996 - IV ZR 143/95 - VersR 1997, 570 unter 2 b) nach vertragsgemäßer Zahlung des Kaufpreises auf Notaranderkonto und Gefahrübergang (§§ 2, 3 des Kaufvertrages) ein versichertes Sacherhaltungsinteresse der Verkäuferin nicht bestand und sie demgemäß keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung hatte.
  • OLG Dresden, 28.03.2018 - 4 U 23/18

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über Behandlungsalternativen

    Allerdings ist es zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten geboten, ihn über die Alternative zwischen einer konservativen Behandlung und einer Operation aufzuklären, wenn konservative Methoden eine echte Wahlmöglichkeit darstellen, weil sie zumindest gleichwertige Chancen, aber unterschiedliche Risiken in sich bergen (statt vieler: BGH, Urteil vom 22.02.2000, IV ZR 100/99).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19

    Wohngebäudeversicherung: Lesitungsfreiheit der Versicherung für frostbedingten

    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar das alleinige - Sacherhaltungsinteresse zukommt und der mit dem Verkäufer bestehende Versicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich so auszulegen ist, dass dieses Interesse darin mitversichert ist (BGH, Urt. v. 17.06.2009, IV ZR 43/07, VersR 2009, 1114-115, Rn. 11 m. w. N., Urt. v. 18.10.2000, IV ZR 100/99, VersR 2001, 53-54, Rn. 10, juris).
  • OLG Köln, 02.06.2009 - 9 U 222/07

    Einstandspflicht aus einem Gebäude- Vielschutz- Versicherungsvertrag bei

    So hat vor allem der Bundesgerichtshof (BGH r+s 2001, 31 f) dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse unter dem Gesichtspunkt zugebilligt , dass der Käufer, auf den die Preisgefahr übergegangen ist, ein Interesse an der Erhaltung des Substanzwerts der Sache hat .
  • OLG Dresden, 03.09.2020 - 4 U 905/20

    Aufklärung über Behandlungsalternativen - Nachweis einer ordnungsgemäßen

    Allerdings ist es zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten geboten, ihn über die Alternative zwischen einer konservativen Behandlung und einer Operation aufzuklären, wenn konservative Methoden eine echte Wahlmöglichkeit darstellen, weil sie zumindest gleichwertige Chancen, aber unterschiedliche Risiken in sich bergen (statt vieler: BGH, Urteil vom 22.02.2000, IV ZR 100/99; vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 4 U 23/18 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 14.02.2018 - 4 U 82/18, juris; OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2017 - 26 U 3/14, juris, Rz. 31 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.08.2020 - 4 U 905/20

    Aufklärungspflicht des Arztes über Behandlungsalternativen

  • LG Saarbrücken, 08.04.2021 - 14 O 103/17

    Schadensgutachtensherausgabe an Versicherungsnehmer bei arglistiger Täuschung

  • LG Köln, 22.12.2005 - 24 O 26/01
  • OLG Celle, 31.03.2016 - 8 U 8/15

    Nachweis des versicherten Gebäudes

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