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   BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99   

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https://dejure.org/2001,888
BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99 (https://dejure.org/2001,888)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2001 - VI ZR 353/99 (https://dejure.org/2001,888)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99 (https://dejure.org/2001,888)
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Aufklärungspflicht über Gefahr einer Impotenz

§ 823 Abs. 1 BGB, Zurechnungsfragen bei Aufklärungsversäumnissen

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arzthaftung - Verwirklichung mehrerer Risiken - Aufklärung über die Risken

  • Judicialis

    BGB § 823 Dd

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Haftungsfolgen bei fehlender Aufklärung über sämtliche verwirklichten Risiken eines Eingriffs. Mit Anmerkung: Dr. Markus Gehrlein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie, Verwirklichung mehrerer Risiken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Aufklärung: Kläger war sich des Risikos einer Impotenz nicht bewusst

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Neue Verwirrung in der Frage des Zurechnungszusammenhangs bei der Arzthaftung wegen Aufklärungsfehlern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2798
  • MDR 2001, 568
  • VersR 2001, 592
  • VersR 2001, 593
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99
    Der Senat hat diesen Begriff bisher zur Begründung der Haftung aus einem Aufklärungsfehler nur für eine ganz besondere Fallgruppe herangezogen, wenn es, wie etwa im Urteil vom 14. November 1995 - VI ZR 359/94 - VersR 1996, 195 um ein äußerst seltenes, nicht aufklärungspflichtiges Risiko ging, das sich dann aber doch bei dem Eingriff verwirklicht hat.
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99
    Dann jedoch kämen die Grundsätze aus dem Senatsurteil vom 15. Februar 2000 - VI ZR 48/99 - BGHZ 144, 1 zur Anwendung, das dem Berufungsgericht bei Erlaß des angefochtenen Urteils freilich noch nicht bekannt sein konnte.
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Hätte die gebotene Aufklärung zur Versagung der Einwilligung und infolgedessen zur Vermeidung der Operation geführt, hat der Beklagte grundsätzlich für deren sämtliche Folgen einzustehen (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99 - VersR 2001, 592).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Hat der Patient bei seiner Einwilligung das später eingetretene Risiko in Kauf genommen, so kann er bei wertender Betrachtungsweise nach dem Schutzzweck der Aufklärungspflicht aus der Verwirklichung dieses Risikos keine Haftung herleiten (Senatsurteile BGHZ 144, 1, 7 f.; vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90 - VersR 1991, 777, 779 und vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99 - VersR 2001, 592; Frahm/Nixdorf, aaO, Rn. 205; Geiß/Greiner, aaO, Rn. 157; MünchKommBGB/Wagner, aaO, § 823, Rn. 725; Steffen/Dressler, aaO, Rn. 450a).
  • BGH, 28.05.2019 - VI ZR 27/17

    Erforderlichkeit einer ärztlichen Grundaufklärung

    Haben sich bei einem mangels ordnungsgemäßer Aufklärung rechtswidrigen ärztlichen Eingriff nur Risiken verwirklicht, über die nicht aufzuklären war, kommt ein Wegfall der Haftung des Arztes für Aufklärungsversäumnisse lediglich dann in Betracht, wenn der Patient wenigstens eine Grundaufklärung über die Art und den Schweregrad des Eingriffs erhalten hat; das gilt auch dann, wenn das realisierte - nicht aufklärungspflichtige - Risiko mit den nicht realisierten - aufklärungspflichtigen - Risiken nach Bedeutung und Auswirkung für den Patienten nicht vergleichbar ist (Festhaltung Senatsurteile vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, BGHZ 106, 391; vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90, VersR 1991, 777; vom 14. November 1995 - VI ZR 359/94 und vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, VersR 2001, 592).

    Hat sich nur ein Risiko verwirklicht, über das aufgeklärt werden musste und tatsächlich auch aufgeklärt worden ist, so kann aus dem Eingriff regelmäßig keine Haftung abgeleitet werden; dies gilt auch dann, wenn der Patient über andere aufklärungspflichtige Risiken nicht aufgeklärt worden ist, die sich aber nicht verwirklicht haben (vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 2006 - VI ZR 323/04, BGHZ 168, 103 Rn. 18; vom 15. Februar 2000 - VI ZR 48/99, BGHZ 144, 1, 7, juris Rn. 20; vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, VersR 2001, 592, juris Rn. 9).

    Denn in einem solchen Fall hat der Patient das verwirklichte Risiko bei seiner Einwilligung in Kauf genommen, so dass er bei einer wertenden Betrachtungsweise nach dem Schutzzweck der Aufklärungspflicht aus der Verwirklichung dieses Risikos keine Haftung herleiten kann (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, VersR 2001, 592, juris Rn. 9; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. C 156, S. 343).

    Dazu gehört in aller Regel auch ein Hinweis auf das schwerste in Betracht kommende Risiko, das dem Eingriff spezifisch anhaftet (vgl. Senatsurteile vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90, VersR 1991, 777, 778 f., juris Rn. 19; vom 14. November 1995 - VI ZR 359/94, VersR 1996, 195, 196 f., juris Rn. 18; vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, VersR 2001, 592, juris Rn. 10).

  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06

    Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen

    Anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 13. Juni 2006 (- VI ZR 323/04 - BGHZ 168, 103 ff.) zugrunde liegenden Sachverhalt hätte die Klägerin daher diese Behandlung insgesamt abgelehnt (zum haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang vgl. Senat, Urteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99 - VersR 2001, 592).
  • OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Notwendige Risikoaufklärung über mögliche

    Zwar ist der Hinweis entgegen der Auffassung der Klägerin hinreichend bestimmt im Bezug auf die Art der möglichen Schädigung und die Schwere der Auswirkung einer solchen Komplikation; es ist nicht erforderlich, die Nerven, die bei einem bestimmten Eingriff typischerweise gefährdet sind, anatomisch exakt zu bezeichnen und die Auswirkungen einer etwaigen Nervschädigung in allen Einzelheiten darzulegen; vielmehr kommt es darauf an, dem Patienten einen zutreffenden Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen zu vermitteln, die für seine körperliche Integrität und Lebensführung auf ihn zukommen können (BGH VersR 2001, 592).
  • OLG Hamm, 21.02.2008 - 22 U 145/07

    Arglistige Täuschung wegen verschwiegener fehlender Baugenehmigung - Angaben "ins

    Dagegen kann ein Käufer Aufklärung über solche Mängel, die einer Besichtigung zugänglich oder ohne weiteres erkennbar sind, nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH-Report 2001, S. 326; BGH, NJW-RR 1994, S. 907; Senat, MDR 2005, S. 621).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06

    Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin

    Fehlt es an einer Grundaufklärung wie hier, haftet der Arzt auch dann, wenn sich ein nicht aufklärungspflichtiges Risiko verwirklicht (BGH NJW 2001, 2798).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten; Beschränkung

    Es kann daher offen bleiben, ob der Beklagte zu 1 im Falle unzureichender (Grund-)Aufklärung für den Produktfehler des P.-Implantats haften würde, obwohl es sich dabei nicht um ein aufklärungspflichtiges Risiko handelt und sich auch sonst nach dem Ergebnis der Histologie vom 21.12.2012 ("kein Nachweis eines ausgetretenen Silikons") ein aufklärungspflichtiges Risiko nicht verwirklicht hat (vgl. zum Zurechnungszusammenhang bei Verwirklichung nicht aufklärungspflichtiger Risiken und seiner Grenze im Schutzbereich der Norm BGH, Urteile vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, BGHZ 106, 391, juris Rn. 23; vom 14. November 1995 - VI ZR 359/94, juris Rn. 19; vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, juris Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 1 U 81/21

    Rechtsfolgen unzureichender ärztlicher Aufklärung über Behandlungsalternativen im

    bb) Hat sich demgegenüber allein ein Risiko verwirklicht, über das aufgeklärt werden musste und über das der Patient tatsächlich auch aufgeklärt war, so kann aus dem Eingriff regelmäßig keine Haftung abgeleitet werden; dies gilt auch dann, wenn der Patient über andere, grundsätzlich aufklärungspflichtige Risiken nicht aufgeklärt worden ist, die sich aber nicht verwirklicht haben (vgl. BGH, Urteil vom 28.5.2019 - VI ZR 27/17, bei Juris Rn. 12; Urteil vom 13.6.2006 - VI ZR 323/04, bei Juris Rn. 18; Urteil vom 15.2.2000 - VI ZR 48/99, bei Juris Rn. 20; Urteil vom 30.1.2001 - VI ZR 353/99, bei Juris Rn. 9).

    Dazu gehört in aller Regel auch ein Hinweis auf das schwerste in Betracht kommende Risiko, das dem Eingriff spezifisch anhaftet (vgl. BGH, Urteil vom 28.5.2019 - VI ZR 27/17, bei Juris Rn. 14; Urteil vom 12.3.1991 - VI ZR 232/90, bei Juris Rn. 19; Urteil vom 14.11.1995 - VI ZR 359/94, bei Juris Rn. 18; Urteil vom 30.1.2001 - VI ZR 353/99, bei Juris Rn. 10).

  • LG Koblenz, 24.01.2006 - 10 O 176/04

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Ausführung beim Setzen eines

    Der Beklagte hat für alle Folgen der Behandlung einzustehen, gleich, ob sich ein aufklärungspflichtiges Risiko oder eine sonstige Schadensfolge verwirklicht hat (BGH VersR 2001, 592).
  • OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03

    Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum

  • OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das

  • OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12

    Arzthaftung: Reichweite und Grenzen der ärztlichen Risikoaufklärung im Falle

  • OLG Koblenz, 15.12.2005 - 5 U 676/05

    Betreiber eines Krankenhauses zum Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger

  • OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00

    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff;

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 28/04

    Umfang der Aufklärung vor einem ärztlichen Heileingriff

  • OLG Köln, 05.07.2018 - 15 U 119/17

    Ansprüche nach Kündigung eines Leasingvertrages; Mangel der Lesaingsache;

  • OLG Koblenz, 09.10.2013 - 5 U 746/13

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einem ärztlichen Heileingriff

  • OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06

    Arzthaftung; TEP-Operation; Risikoaufklärung; Robodoc

  • OLG Dresden, 16.10.2017 - 4 U 1081/17

    Teilbarkeit des Streitgegenstandes im Arzthaftungsprozess; Haftungsbegründende

  • OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 1011/13
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen

  • KG, 24.11.2003 - 20 U 146/02

    Schwerer Verfahrensfehler im Arzthaftungsprozess: Unvollständige

  • OLG Bamberg, 25.08.2008 - 4 U 33/08

    Arzthaftung: Grober Behandlungsfehlers durch Nichterhebung von Befunden

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01

    Arzthaftung wegen unzureichender Operationsaufklärung: Wirksamkeit der

  • OLG Celle, 09.12.2002 - 1 U 35/02

    Anforderungen an die Grundaufklärung eines Patienten; Haftungswegfall bei

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 8 U 104/16

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer Darmspiegelung

  • AG Essen, 16.04.2009 - 21 C 486/08

    Schadensersatzanspruch aus einem Behandlungsvertrag aufgrund Nichtaufklärung der

  • KG, 09.12.2013 - 20 U 107/12

    Aufklärung über Heilungsaussichten

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2008 - 4 O 13193/04

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtverletzung bei computergestützter

  • LG Amberg, 20.11.2019 - 22 O 187/17

    Behandlungsfehler, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Fehlbehandlung, Schmerzen,

  • KG, 15.03.2004 - 20 U 146/02

    Arzthaftung: Unterlassen der Beiziehung der Krankenunterlagen durch das Gericht

  • OLG München, 19.10.2007 - 10 U 1662/06

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Eigenleistungen an

  • KG, 02.12.2013 - 20 U 292/12

    Arzthaftungsprozess: Vernehmung des behandelnden Arztes; Anforderungen an die

  • OLG Hamm, 11.10.2004 - 3 U 141/04

    Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Operation von Weisheitszähnen und einer

  • OLG Nürnberg, 07.10.2011 - 5 U 410/11

    Aufklärungspflicht vor Implantation einer Hüfttotalendoprothese

  • LG Trier, 10.07.2013 - 4 O 165/11
  • OLG Nürnberg, 30.03.2012 - 5 U 1610/11

    Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmethoden bei einer Hüftoperation

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