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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3632
OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99 (https://dejure.org/2000,3632)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2000 - 7 U 201/99 (https://dejure.org/2000,3632)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2000 - 7 U 201/99 (https://dejure.org/2000,3632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 5 MB/KK, § 5 Abs 1 Buchst d MB/KK, § 3 AGBG, § 9 AGBG, § 242 BGB
    Krankenversicherung: Wirksamkeit der Klausel über die Behandlung in einer gemischten Anstalt; Zusage einer nachträglichen Prüfung des Leistungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sanatoriumsbehandlungen; Kurbehandlungen; Krankenversicherung; Zustimmung der Versicherung ; Versicherungsleistungen; Risikobegrenzung

  • Judicialis

    MB/KK § 4 Abs. 5; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 4 Abs. 5
    Zusage nachträglicher Prüfung bei Behandlung in gemischter Klinik enthält keinen vollständigen Verzicht auf Ermessensspielraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - Leistungen für eigenmächtigen Aufenthalt in Kurklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 21 O 97/99
  • OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 674
  • VersR 2001, 972
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 23.02.1995 - 8 U 2536/94

    Voraussetzungen für den Risikoausschluß nach § 4 Abs. 9 MB/KT in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99
    Aus diesem Grund bestehen auch gegen die Gültigkeit der Klausel keine Bedenken aus dem Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter den Gesichtspunkten einer unzulässigen Überraschung (§ 3 AGBG) bzw. einer unangemessenen Benachteiligung (§ 9 AGBG, vgl. zuletzt OLG Frankfurt OLGR 1998, 116 bei juris- OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 894- OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1055 bei juris).

    Allgemein wird aber in einem solchen Verhalten des Versicherers keine Zusage gesehen bzw. daraus keine Verpflichtung abgeleitet, sich in Zukunft ebenso zu verhalten (OLG Köln RuS 1998, 478 bei juris; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1055 bei juris; OLG Hamm RuS 1994, 229 bei juris; LG Trier, RuS 1999, 341 bei juris, LG Osnabrück, RuS 1999, 340 bei juris; Prölss-Martin a.a.0.

  • OLG Oldenburg, 01.10.1997 - 2 U 185/97

    Inhaltskontrolle allgemeiner Versicherungsbedingungen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99
    Aus diesem Grund bestehen auch gegen die Gültigkeit der Klausel keine Bedenken aus dem Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter den Gesichtspunkten einer unzulässigen Überraschung (§ 3 AGBG) bzw. einer unangemessenen Benachteiligung (§ 9 AGBG, vgl. zuletzt OLG Frankfurt OLGR 1998, 116 bei juris- OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 894- OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1055 bei juris).
  • OLG Hamm, 03.07.1981 - 20 U 23/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99
    Für ihn besteht keine Notwendigkeit und kein Anlass, sich diesen Vorteils zu begeben (OLG Hamm Versicherungsrecht 1982, 137).
  • OLG Hamm, 14.07.1993 - 20 U 79/93

    Abgrenzung eines Krankenhaus- von einem Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99
    Allgemein wird aber in einem solchen Verhalten des Versicherers keine Zusage gesehen bzw. daraus keine Verpflichtung abgeleitet, sich in Zukunft ebenso zu verhalten (OLG Köln RuS 1998, 478 bei juris; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1055 bei juris; OLG Hamm RuS 1994, 229 bei juris; LG Trier, RuS 1999, 341 bei juris, LG Osnabrück, RuS 1999, 340 bei juris; Prölss-Martin a.a.0.
  • OLG Köln, 26.11.1992 - 5 U 131/92

    Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99
    § 4 Abs. 5 MB/KK ist nach allgemeiner Auffassung als Risikobegrenzung (OLG Köln RuS 1993, 231 bei juris; Prölss-Martin VVG, 26. Aufl., Rn 36 zu § 4 MB/KK) zu werten.
  • OLG Köln, 05.03.1992 - 5 U 125/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99
    Angesichts dessen wäre selbst ein völliger Ausschluss des Versicherungsschutzes in den Versicherungsbedingungen für die Behandlung in solchen Einrichtungen nicht unbillig und ist es damit nicht zu beanstanden, dass es dem Versicherer durch § 4 Abs. 5 MB/KK freigestellt bleibt, ob er die Kosten für einen Aufenthalt in einer Mischklinik übernimmt oder nicht (OLG Köln RuS 1992, 388 bei juris).
  • LG Trier, 11.03.1999 - 3 S 181/98

    Krankenversicherung: Einzelne Abteilung als selbständige Krankenanstalt - Indiz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99
    Allgemein wird aber in einem solchen Verhalten des Versicherers keine Zusage gesehen bzw. daraus keine Verpflichtung abgeleitet, sich in Zukunft ebenso zu verhalten (OLG Köln RuS 1998, 478 bei juris; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1055 bei juris; OLG Hamm RuS 1994, 229 bei juris; LG Trier, RuS 1999, 341 bei juris, LG Osnabrück, RuS 1999, 340 bei juris; Prölss-Martin a.a.0.
  • LG Osnabrück, 02.12.1998 - 11 S 102/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99
    Allgemein wird aber in einem solchen Verhalten des Versicherers keine Zusage gesehen bzw. daraus keine Verpflichtung abgeleitet, sich in Zukunft ebenso zu verhalten (OLG Köln RuS 1998, 478 bei juris; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1055 bei juris; OLG Hamm RuS 1994, 229 bei juris; LG Trier, RuS 1999, 341 bei juris, LG Osnabrück, RuS 1999, 340 bei juris; Prölss-Martin a.a.0.
  • OLG Düsseldorf, 20.08.1997 - 4 U 41/96

    Grenzen der Verweisbarkeit eines selbständigen Bäckermeisters L

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99
    Allgemein wird aber in einem solchen Verhalten des Versicherers keine Zusage gesehen bzw. daraus keine Verpflichtung abgeleitet, sich in Zukunft ebenso zu verhalten (OLG Köln RuS 1998, 478 bei juris; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1055 bei juris; OLG Hamm RuS 1994, 229 bei juris; LG Trier, RuS 1999, 341 bei juris, LG Osnabrück, RuS 1999, 340 bei juris; Prölss-Martin a.a.0.
  • OLG Frankfurt, 28.06.2006 - 7 U 9/05

    Private Krankenversicherung: Leistungsausschluss für Heilbehandlungen in

    Die Vorschrift enthält eine nicht zu beanstandende Risikobegrenzung, die den Versicherer davor schützen soll, wegen einer als Krankenhausbehandlung bezeichneten Kur- oder Rehamaßnahme in Anspruch genommen zu werden, für die nach § 5 Abs. 1 b MB/KK 94 Versicherungsschutz nicht besteht (vgl. BGH VersR 1971, 949; BGH VersR 1983, 576; OLG Frankfurt - Senat OLGR 1998, 116; OLG Frankfurt, VersR 2001, 972; OLG Frankfurt, VersR 2002, 601; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1999, 1138; Bach/Moser/Schönfeld/Kalis "Krankenversicherungsrecht", 3. Aufl., § 4 MB/KK Rdn. 99; Beckmann/Tschersich "Handbuch Versicherungsrecht", § 45 Rn. 110).

    Vielmehr durfte die Beklagte - unbeschadet früherer Zusagen bei identischem Sachverhalt - frei darüber entscheiden, ob sie erneut eine Zusage erteilt oder nicht (vgl. Senat VersR 2001, 972; Senat VersR 2002, 601 (602); OLG Nürnberg, Recht und Schaden 1996, 283; Bach/Moser, a.a.O. § 4 MB/KK Rdn. 130).

  • OLG Frankfurt, 20.06.2001 - 7 U 22/01

    Keine Bedenken gegen die Wirksamkeit von § 4 Nr. 5 MBKK 94

    Nach einhelliger Auffassung (vgl. BGH in VersR 1971.949; BGH in VersR 1983.576; OLG Karlsruhe in VersR 1990.37; OLG Hamm in r + s 1992.64; OLG Stuttgart in VersR 1999.1364; Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 2. Aufl. MBKK § 4 Rdnr. 119), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. 7 U 226/96 in OLGR 1998.116; 7 U 76/96 und 7 U 201/99), enthält § 4 Nr. 5 MBKK 94 eine Risikobegrenzung, die den Versicherer davor schützen soll, wegen einer als Krankenhausbehandlung deklarierten Kur- oder Rehamaßnahme in Anspruch genommen zu werden (vgl. OLG Hamm in r + s 1992.64), für die nach § 5 Nr. 1 d MBKK 94 Versicherungsschutz nicht besteht.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung 7 U 201/99 klargestellt, daß der Versicherer das Recht hat, von Fall zu Fall neu zu entscheiden, ob er eine Kostenübernahmeerklärung erteilen will oder nicht (vgl. auch Bach/Moser, a.a.O. Rdnr. 130; OLG Nürnberg in r + s 1996.283).

  • OLG Hamm, 20.01.2012 - 20 U 148/11

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei stationärem Aufenthalt in

    Selbst für den - hier ebenfalls nicht gegebenen - Fall, dass der Versicherer die Zustimmung verweigert, aber vor Aufnahme der Behandlung zusagt, auf der Grundalge des Entlassungsberichts die Frage noch einmal zu prüfen, so ist darin keine Zusage für den Fall zu sehen, dass der Entlassungsbericht eine medizinische Heilbehandlung belegt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 30.08.2000, 7 U 201/99, VersR 2001, 972).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2010 - 8 O 4489/10

    Leistungsausschluss bzgl. der Kosten einer stationären psychosomatischen

    Die Berufung auf den Ausschluss kann aber rechts- bzw. ermessensmissbräuchlich sein, wenn sich der Versicherte in einer lebensbedrohenden Notlage befindet (OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1055 m.w.N.; OLG Frankfurt VersR 2001, 972 aE; OLG Koblenz VersR 2008, 1525), die eine sofortige stationäre Behandlung erfordert und keine vorherige Anfrage beim Versicherer mehr zulässt (z.B. Herzinfarkt).
  • AG München, 09.08.2007 - 223 C 10125/07

    Krankenversicherung, private - gemischte Anstalt, Heilbehandlung in -

    Vielmehr will der Versicherer die Beurteilung der Notwendigkeit der Behandlung ersichtlich weiter in seiner Einschätzung verantwortet wissen (Frankfurt Versicherungsrecht 01, 972).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 166/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4810
OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 166/99 (https://dejure.org/2000,4810)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2000 - 4 U 166/99 (https://dejure.org/2000,4810)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2000 - 4 U 166/99 (https://dejure.org/2000,4810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeitsversicherung; Beurteilung der Berufsunfähigkeit; Dienstleistungsfachkraft; Verweisung in den Innendienst; Leistungsgeminderte Arbeitsplatzinhaber; Nischenarbeitsplätze; Rückenprobleme; Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes

  • Judicialis

    BB-BUZ § 2 (1)

  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Berufsunfähigkeit einer als Briefzustellerin tätigen Postschaffnerin

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 2 (1)
    Berufsunfähigkeit einer Postbotin - unzulässiger Verweis auf Nischenarbeitsplatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 972
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 166/99
    Die Beschäftigung der Klägerin scheitert diesbezüglich somit nicht an der Lage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs irrelevant ist (vgl. NVersZ 1999, 515), sondern daran, daß es allgemein zugängliche Stellen nicht gibt.
  • OLG Koblenz, 30.07.1999 - 10 U 462/98

    Berufsunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 166/99
    Für Beamte gilt (anders OLG Koblenz NVersZ 2000, 223) nicht abweichend davon, daß als "letzter Beruf" die gesamte Spannbreite des jeweiligen Amtes - hier das einer Posthauptschaffnerin - zugrundezulegen ist.
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 166/99
    Maßgeblich für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist primär die Tätigkeit, welche der Versicherungsnehmer "in gesunden Tagen" zuletzt ausgeübt hat (vgl. BGH VersR 1993, 1470/1471), hier also die Tätigkeit als Briefzustellerin.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 194/02

    Zu den Rechten und Pflichten eines Versicherers nach § 7 BB-BUZ gegenüber dem

    Die Verweisung auf den Vergleichsberuf verstößt nur dann gegen Treu und Glauben, wenn der Versicherungsnehmer gerade wegen der Gesundheitsbeeinträchtigung, die ihm die Fortführung seines bisherigen Berufs unmöglich macht, auch keinen Arbeitsplatz innerhalb des für ihn an sich noch ausübbaren Vergleichsberufs finden kann (Prölss-Voit, § 2 BUZ Rnr. 49) oder wenn lediglich sogenannten Nischenarbeitsplätze in Betracht kommen, für die es keinen allgemeinen Arbeitsmarkt gibt (Senat VersR 1996, 879; VersR 2001, 972).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 78/01

    Beweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens mit einer Leistungsablehnung des

    Auf solche Tätigkeiten muss sich der Kläger nicht verweisen lassen (vgl. BGH VersR 1999, 1134, 1135; Senat NVersZ 2001, 219).
  • LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines Polizeibeamten auf Probe

    Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit kommt es nach dem vorliegenden Vertragsverhältnis allein "auf die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit" (OLG Hamburg, VersR 2002, 556; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972) an, da keine sogenannte Beamtenklausel vereinbart wurde, wonach der Versicherte dann als berufsunfähig gilt, wenn er als allgemein dienstunfähig anerkannt ist.

    Ein Verständnis der Versicherungsbedingungen, wonach er erst berufsunfähig ist, wenn er in keinem vergleichbaren Amt mehr eingesetzt werden kann, erschließt sich dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf den es ankommt, nicht" (OLG Düsseldorf VersR 2001, 972).

  • OLG Saarbrücken, 10.04.2002 - 5 U 562/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bedeutung des Rechts auf Arbeitszeitgestaltung

    Deshalb scheiden Verweisungen auf Tätigkeiten aus, die auf dem Arbeitsmarkt nur in so geringer Zahl bereitstehen, dass von einem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr die Rede sein kann (BGH, Urteil vom 3.6.1999 - IV ZR 211/98, VersR 1999, 1134, 1135; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 972).
  • OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente

    Soweit das OLG Koblenz (VersR 1999, 1399) anderweitige Verwendungsmöglichkeiten eines Beamten aufgrund des Beamtenverhältnisses nicht als Frage der Verweisung, sondern als Nichtvorliegen von Berufsunfähigkeit ansieht, folgt dem der Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.9.2000 (VersR 2001, 972) nicht (vgl. auch den Fall Butt, VersR 1991, 450 ).
  • LG Berlin, 19.06.2007 - 7 O 421/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einfaches Bestreiten als Verteidigung des

    Der Vortrag der Klägerin genügt nicht, so dass es im Ergebnis nicht darauf ankommt, ob man die Frage, ob es sich bei der anderweitigen Verwendungsmöglichkeit eines Versicherten als Beamten der Verweisung unterordnet oder der Berufsunfähigkeit im ausgeübten Beruf (OLG Hamburg VersR 02, 556; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972; a.A. OLG Koblenz VersR 1999, 1399).
  • KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12

    Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Justizvollzugsbeamten im offenen Vollzug

    Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, " wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf -so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war- nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27; OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.05.2000 - 25 U 1566/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22640
OLG München, 23.05.2000 - 25 U 1566/00 (https://dejure.org/2000,22640)
OLG München, Entscheidung vom 23.05.2000 - 25 U 1566/00 (https://dejure.org/2000,22640)
OLG München, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 25 U 1566/00 (https://dejure.org/2000,22640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • beck.de PDF, S. 5
  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Keine Verweisung eines Gerichtsvollziehers auf Beruf des Justizsekretärs L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 972 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG München, 23.05.2000 - 25 U 1566/00
    Streit besteht nur noch über die Frage der Verweisungsmöglichkeit, nämlich darüber, ob die Vergleichstätigkeit der "bisherigen Lebensstellung entspricht" (§ 2 Abs. 1 BB-BUZ), d. h. "in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt" (BGH VersR 1997, 436, 438).
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 215/97

    Wahrung der bisherigen Lebensstellung

    Auszug aus OLG München, 23.05.2000 - 25 U 1566/00
    Damit ist die bisherige Lebensstellung nicht mehr gewahrt (BGH VersR 1998, 1537, 1538).
  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Eine solche Verrechnung von Freizeit und Arbeitserleichterungen mit der Einkommensdifferenz (dafür: OLG Nürnberg VersR 1992, 1387, 1388; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. Abschnitt H Rn. 118) ist aber mit dem Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vereinbar (so auch: OLG Karlsruhe VersR 2012, 841, 843; OLG München r+s 2003, 166, 167).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 12 U 82/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Vergleichsberuf für einen

    Dabei ist für die soziale Wertschätzung die weitgehende Selbständigkeit, wie auch die öffentlich bekannte Vollzugstätigkeit eines Gerichtsvollziehers kennzeichnend (OLG München, 23 U 1566/00; RuS 2003, 166, juris Rn. 18).
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