Rechtsprechung
BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bewertung - Behandlungsfehler - Arzthaftung - Verstoß gegen den ärztlichen Standard
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; ZPO § 286
Feststellung eines groben Behandlungsfehlers setzt ausreichende Darlegungen des medizinischen Sachverständigen voraus - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2794
- MDR 2001, 1113
- VersR 2001, 1115
- JR 2002, 336
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 19.11.1996 - VI ZR 350/95
Annahme eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
a) Ein grober Behandlungsfehler setzt nicht nur einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse voraus, sondern erfordert auch die Feststellung, daß ein Fehler vorliegt, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st.Rspr., vgl. z.B. BGHZ 138, 1, 6; Senatsurteile vom 19. November 1996 - VI ZR 350/95, VersR 1997, 315, 316; vom 3. November 1998 - VI ZR 253/97, VersR 1999, 231, 232 und vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00, zur Veröffentlichung bestimmt).Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, obliegt zwar dem Tatrichter; dessen wertende Entscheidung muß aber auf ausreichenden tatsächlichen Feststellungen beruhen, die sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen und auf dieser Grundlage die juristische Gewichtung des ärztlichen Vorgehens als grob behandlungsfehlerhaft zu tragen vermögen; es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende medizinische Darlegungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (vgl. z.B. BGHZ 138, 1, 6 f.; Senatsurteile vom 19. November 1996 - VI ZR 350/95, aaO; vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98 - VersR 2000, 1146, 1148 …und vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00, aaO).
- BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00
Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
a) Ein grober Behandlungsfehler setzt nicht nur einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse voraus, sondern erfordert auch die Feststellung, daß ein Fehler vorliegt, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st.Rspr., vgl. z.B. BGHZ 138, 1, 6; Senatsurteile vom 19. November 1996 - VI ZR 350/95, VersR 1997, 315, 316; vom 3. November 1998 - VI ZR 253/97, VersR 1999, 231, 232 und vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00, zur Veröffentlichung bestimmt).Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, obliegt zwar dem Tatrichter; dessen wertende Entscheidung muß aber auf ausreichenden tatsächlichen Feststellungen beruhen, die sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen und auf dieser Grundlage die juristische Gewichtung des ärztlichen Vorgehens als grob behandlungsfehlerhaft zu tragen vermögen; es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende medizinische Darlegungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (vgl. z.B. BGHZ 138, 1, 6 f.;… Senatsurteile vom 19. November 1996 - VI ZR 350/95, aaO; vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98 - VersR 2000, 1146, 1148 und vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00, aaO).
- BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Auszug aus BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
a) Ein grober Behandlungsfehler setzt nicht nur einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse voraus, sondern erfordert auch die Feststellung, daß ein Fehler vorliegt, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st.Rspr., vgl. z.B. BGHZ 138, 1, 6; Senatsurteile vom 19. November 1996 - VI ZR 350/95, VersR 1997, 315, 316; vom 3. November 1998 - VI ZR 253/97, VersR 1999, 231, 232 und vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00, zur Veröffentlichung bestimmt).Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, obliegt zwar dem Tatrichter; dessen wertende Entscheidung muß aber auf ausreichenden tatsächlichen Feststellungen beruhen, die sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen und auf dieser Grundlage die juristische Gewichtung des ärztlichen Vorgehens als grob behandlungsfehlerhaft zu tragen vermögen; es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende medizinische Darlegungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (vgl. z.B. BGHZ 138, 1, 6 f.;… Senatsurteile vom 19. November 1996 - VI ZR 350/95, aaO; vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98 - VersR 2000, 1146, 1148 …und vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00, aaO).
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94
Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht …
Auszug aus BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
Für die Erfüllung der Voraussetzungen, unter denen im Rahmen eines - als solchen nicht grob fehlerhaften - Verstoßes gegen die Befunderhebungspflicht eine Beweislastumkehr in der Kausalitätsfrage in Betracht kommen kann (vgl. hierzu z.B. BGHZ 132, 47, 50 ff.; Senatsurteil vom 6. Oktober 1998 - VI ZR 239/97, VersR 1999, 60 f. m.w.N.), sind den im Berufungsurteil getroffenen Feststellungen keine hinreichenden Anhaltspunkte zu entnehmen; insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, daß sich bei einem von der Beklagten in der Nacht vorgenommenen Hausbesuch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so gravierendes Befundergebnis gezeigt hätte, daß sofort Maßnahmen zur Verhinderung des weiteren Geschehens hätten ergriffen werden müssen. - BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96
Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in …
Auszug aus BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
Im Berufungsurteil sind keine medizinischen Darlegungen des Sachverständigen mitgeteilt, aus denen sich ergeben könnte, daß angesichts eines Verstoßes gegen bewährte und gesicherte ärztliche Regeln und Erkenntnisse ein unverständliches Fehlverhalten der Beklagten vorgelegen hat, das einem Arzt, gerade auch einer Ärztin für Allgemeinmedizin in der hier gegebenen Situation, schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt Senatsurteil vom 2. Dezember 1997 - VI ZR 386/96 - VersR 1998, 242 f.); die mitgeteilten und im Berufungsurteil in bezug genommenen Äußerungen des Sachverständigen tragen nicht einmal die Bewertung des Berufungsgerichts, der Gutachter sei hier von einem erheblichen Verstoß gegen ärztliche Pflichten ausgegangen. - BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97
Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
a) Ein grober Behandlungsfehler setzt nicht nur einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse voraus, sondern erfordert auch die Feststellung, daß ein Fehler vorliegt, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st.Rspr., vgl. z.B. BGHZ 138, 1, 6; Senatsurteile vom 19. November 1996 - VI ZR 350/95, VersR 1997, 315, 316; vom 3. November 1998 - VI ZR 253/97, VersR 1999, 231, 232 und vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 15.05.1979 - VI ZR 70/77
Ersatz von Vermögensschaden und Schmerzensgeld wegen eines …
Auszug aus BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
In einem Grundurteil kann die Mitverschuldensfrage offengelassen und dem Betragsverfahren vorbehalten werden (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/77 - NJW 1979, 1933, 1935 m.w.N.). - BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98
Haftung von Belegärzten
Auszug aus BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, obliegt zwar dem Tatrichter; dessen wertende Entscheidung muß aber auf ausreichenden tatsächlichen Feststellungen beruhen, die sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen und auf dieser Grundlage die juristische Gewichtung des ärztlichen Vorgehens als grob behandlungsfehlerhaft zu tragen vermögen; es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende medizinische Darlegungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (vgl. z.B. BGHZ 138, 1, 6 f.;… Senatsurteile vom 19. November 1996 - VI ZR 350/95, aaO; vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98 - VersR 2000, 1146, 1148 …und vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00, aaO). - BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97
Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines …
Auszug aus BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
Für die Erfüllung der Voraussetzungen, unter denen im Rahmen eines - als solchen nicht grob fehlerhaften - Verstoßes gegen die Befunderhebungspflicht eine Beweislastumkehr in der Kausalitätsfrage in Betracht kommen kann (vgl. hierzu z.B. BGHZ 132, 47, 50 ff.; Senatsurteil vom 6. Oktober 1998 - VI ZR 239/97, VersR 1999, 60 f. m.w.N.), sind den im Berufungsurteil getroffenen Feststellungen keine hinreichenden Anhaltspunkte zu entnehmen; insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, daß sich bei einem von der Beklagten in der Nacht vorgenommenen Hausbesuch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so gravierendes Befundergebnis gezeigt hätte, daß sofort Maßnahmen zur Verhinderung des weiteren Geschehens hätten ergriffen werden müssen. - BGH, 08.10.1985 - VI ZR 114/84
Selbsttötungsversuch während stationärer Behandlung
Auszug aus BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
Ein die Haftung der Beklagten vollständig zu Fall bringendes, gänzlich überwiegendes Mitverschulden auf Klägerseite kam von vornherein nicht in Betracht, zumal in derartigen Fällen ein Mitverschulden des Patienten ohnehin mit größter Vorsicht zu beurteilen ist (vgl. z.B. BGHZ 96, 98, 101 ff.).
- BGH, 24.02.2015 - VI ZR 106/13
Arzthaftungsprozess: Unerlässlichkeit eines medizinischen …
Es ist dem Tatrichter nicht gestattet, den Behandlungsfehler ohne entsprechende Darlegungen aufgrund eigener Wertung als grob oder nicht grob zu qualifizieren (vgl. etwa Senatsurteile vom 28. Mai 2002 - VI ZR 42/01, VersR 2002, 1026, 1027 f.; vom 3. Juli 2001 - VI ZR 418/99, VersR 2001, 1116, 1117; vom 19. Juni 2001 - VI ZR 286/00, VersR 2001, 1115 f.;… vom 7. Juni 2011 - VI ZR 87/10, VersR 2011, 1148 Rn. 9). - BGH, 07.06.2011 - VI ZR 87/10
Arzthaftungsprozess: Beweislastumkehr bei einem einfachen Befunderhebungsfehler
Auch wenn die Beurteilung eines Behandlungsgeschehens als grob fehlerhaft eine juristische ist, die dem Tatrichter obliegt, muss diese doch in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen können; es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen das Behandlungsgeschehen nur aufgrund eigener Wertung zu beurteilen (vgl. etwa Senatsurteile vom 28. Mai 2002 - VI ZR 42/01, VersR 2002, 1026, 1027; vom 3. Juli 2001 - VI ZR 418/99, VersR 2001, 1116, 1117 und vom 19. Juni 2001 - VI ZR 286/00, VersR 2001, 1115, 1116 jeweils mwN). - BGH, 16.06.2009 - VI ZR 157/08
Ausschluss eines Behandlungsfehlers durch mangelnde Mitwirkung des Patienten an …
Dabei hat das Gericht die von ihm vorzunehmende Beurteilung anhand der vom Sachverständigen unterbreiteten Fakten zu treffen (Senatsurteile vom 10. November 1987 - VI ZR 39/87 - VersR 1988, 293, 294; vom 23. März 1993 - VI ZR 26/92 -VersR 1993, 836, 837; vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00 - VersR 2001, 1030; vom 19. Juni 2001 - VI ZR 286/00 - VersR 2001, 1115 f.; vom 3. Juli 2001 - VI ZR 418/99 - VersR 2001, 1116 f. und vom 28. Mai 2002 - VI ZR 42/01 -VersR 2002, 1026, 1027 f.).
- BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01
Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers
Auch wenn es insoweit um eine juristische, dem Tatrichter obliegende Beurteilung geht, muß diese doch in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen können; es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (vgl. etwa Senatsurteile vom 3. Juli 2001 - VI ZR 418/99 - VersR 2001, 1116, 1117; vom 19. Juni 2001 - VI ZR 286/00 - VersR 2001, 1115, 1116 …und vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00 - aaO, jeweils m.w.N.). - BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99
Bejahung eines groben Behandlungsfehlers
Es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende medizinische Darlegungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (vgl. z.B. BGHZ 138, 1, 6 f.;… Senatsurteile vom 19. November 1996 - VI ZR 350/95 - aaO; vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98 - VersR 2000, 1146, 1148; sowie vom 27. März 2001 - VI ZR 18/00 -, vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00 - und vom 19. Juni 2001 - VI ZR 286/00 - sämtlich zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs wegen …
a.) Wie schon oben ausgeführt, kommt der Lokalisation der Nähte keine entscheidende Bedeutung bei, so dass keine Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dem Beklagten zu 2.) sei bei der Setzung der Anastomosenähte ein grober Fehler unterlaufen, also ein Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. Bundesgerichtshof VersR 2001, S. 1115, 1115. VersR 2001, S. 1116, 1117). - OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte …
Die Art und Weise der Geburtsüberwachung, nämlich das Unterlassen einer regelmäßigen CTG-Überwachung für den Zeitraum ab 9 Uhr 05 und insbesondere das Unterlassen einer solchen Überwachung ab 11 Uhr 40 stellt sich als Fehler dar, der einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte Behandlungsregeln darstellt, aus objektiver medizinischer Sicht nicht mehr verständlich ist, und der einem Arzt (bzw. einer Hebamme) schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 1983, 2080 in std. Rechtspr. vgl. zuletzt BGH NJW 2001, 2794 f., 2795 f.; OLG Köln VersR 1991, 669). - LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99
Behandlungsfehler: nicht rechtzeitig diagnostizierter Schlaganfall
Ein grober Behandlungsfehler setzt einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse voraus, sowie die Feststellung, dass ein Fehler vorliegt, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 19.06.2001, Az VI ZR 286/00, NJW 2001, 2794, m.w. Nachw.). - BGH, 20.12.2005 - VI ZR 307/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Es ist nicht auszuschließen, dass es in diesem Fall unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Kriterien (vgl. Senatsurteile vom 28. Mai 2002 - VI ZR 42/01 - VersR 2002, 1026, 1027 f.; vom 3. Juli 2001 - VI ZR 418/99 - VersR 2001, 1116, 1117; vom 19. Juni 2001 - VI ZR 286/00 - VersR 2001, 1115, 1116 und vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00 - VersR 2001, 1030, jeweils m.w.N.) einen etwaigen Behandlungsfehler als grob fehlerhaft bewertet hätte und damit zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der Ursächlichkeit des Fehlers für die Behinderung des Klägers gekommen wäre. - LG Bochum, 27.01.2010 - 6 O 78/08
Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche von Hinterbliebenen aufgrund …
Das Vorgehen des Beklagten zu 1) stellt sich nach Überzeugung der Kammer als grob fehlerhaft dar, da dieser eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln und gesicherte Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. hierzu etwa BGH VersR 01, 1115 f). - OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07
Grob fehlerhafte Nichtverlegung einer Schwangeren in ein Perinatalzentrum für den …
- OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung; …
- OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
Arzthaftung: Unrichtige Deutung von Aufnahmen als grober Behandlungsfehler
- OLG Hamm, 27.05.2008 - 10 U 63/05
Umfang des Schadensersatzes bei Tod eines Turnierpferdes
- BGH, 12.03.2014 - 4 StR 572/13
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines …
- OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung durch …
- OLG Jena, 26.04.2006 - 4 U 416/05
Zur Haftung eines Praxisvertreters und Umkehr der Beweislast
- OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
Bemessung des Schmerzensgeldes wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schwere …
- OLG Stuttgart, 04.02.2003 - 1 U 85/02
Arzthaftung: Verneinung eines groben Behandlungsfehlers bei Verabreichung von …
- OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 784/06
Arzthaftung: Voraussetzungen eines groben Behandlungsfehlers in der Geburtshilfe; …
- LG Köln, 02.05.2007 - 25 O 250/03
- LG Bochum, 12.02.2020 - 6 O 336/17
Fehler während Geburtsvorgang - Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch
- OLG München, 22.01.2009 - 1 U 2357/06
Arzthaftung: Behandlungsfehler durch verzögerte Behandlungsmaßnahmen bei einer …
- OLG Oldenburg, 19.12.2007 - 5 U 107/06
Erforderlichkeit der sofortigen Benachrichtigung eines Arztes durch eine Hebamme …
- LG Bielefeld, 27.07.2020 - 4 O 303/07
- KG, 01.07.2019 - 20 U 103/13
Schmerzensgeldzahlung von 375.000,- EUR für eine Hirnschädigung durch einen …
- LG Bochum, 14.11.2018 - 6 O 383/16
- OLG Koblenz, 05.08.2004 - 5 U 250/04
Erfordernis der intensiven ärztlichen Überwachung des Geburtsvorgangs durch das …
- LG Bielefeld, 25.09.2007 - 4 O 522/05
Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler bezüglich eines …
- OLG Stuttgart, 27.11.2001 - 14 U 62/01
Arzthaftung; Schlechterfüllung; Behandlungsvertragf; Ärztliche Fehlleistung; …
- LG Aurich, 29.03.2011 - 5 O 843/08
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung
- LG Augsburg, 07.12.2010 - 4 O 4224/07
Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers wegen des Unterbleibens einer …
- OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 8 U 152/01
Schmerzensgeld für Geburtsschaden durch Behandlungsfehler
- OLG Köln, 31.03.2004 - 5 U 191/00
Erleiden eines Hirninfaktes nach Behandlung zur Thromboseprophylaxe mit Heparin …
- LG Bochum, 30.01.2019 - 6 O 370/16
Voraussetzungen eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers
- OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 7/10
Abweisung der Klage eines Patienten wegen angeblich verspäteter Feststellung …
- OLG Stuttgart, 14.10.2003 - 1 U 50/03
Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers im Zusammenhang mit der …
- AG Eisenach, 24.11.2011 - 54 C 1041/09
Platzwunde - Narbenbildung bei Verwendung von Hautkleber