Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.08.2000

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,483
OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00 (https://dejure.org/2000,483)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.05.2000 - 9 U 672/00 (https://dejure.org/2000,483)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 9 U 672/00 (https://dejure.org/2000,483)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmietung eines Fahrzeugs; Mietwagenkosten; Ersparte Aufwendungen; Ansetzung der Mietwagenkosten nach Unfall; Eigenersparnisabzug; Haftungsverteilung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Auffahrunfall nach Spurwechsel. Haftungsverteilung von 50 zu 50 wegen Betriebsgefahr und nicht feststellbarem Verschulden beider Parteien.

  • Judicialis

    BGB § 249

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Ersparte Eigenaufwendungen des Geschädigten sind mit 3 % der Mietwagenkosten anzurechnen

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagen-Kosten für ein Ersatz-Fahrzeug

  • RA Kotz

    Auffahrunfall und Spurwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 249
    Eigenersparnis bei Miete eines Ersatzfahrzeugs nach einem Unfall

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Eigenersparnis bei Mietwagenkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 528
  • MDR 2000, 1245
  • NZV 2002, 404
  • VersR 2001, 208
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 22.11.1995 - 13 U 203/93

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einer unübersichtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00
    Das Berufungsgericht hat sich in seiner damaligen Entscheidung den überzeugenden Ausführungen des Leiters der Forschungsstelle Automobilwirtschaft an der Universität Bamberg, Prof. Dr. W M, in DAR 1993, 281 ff. angeschlossen und folgt diesen Ausführungen auch weiterhin (vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 921, 923; OLG Karlsruhe DAR 1996, 56, 58; Notthoff, VersR 1998, 144).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00
    Das Berufungsgericht hat sich in seiner damaligen Entscheidung den überzeugenden Ausführungen des Leiters der Forschungsstelle Automobilwirtschaft an der Universität Bamberg, Prof. Dr. W M, in DAR 1993, 281 ff. angeschlossen und folgt diesen Ausführungen auch weiterhin (vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 921, 923; OLG Karlsruhe DAR 1996, 56, 58; Notthoff, VersR 1998, 144).
  • LG Ansbach, 11.04.1994 - 2 O 135/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00
    Der Senat hat in der in Rechtsprechung und Rechtslehre sehr umstrittenen Frage schon in einem Urteil vom 14. Juni 1995 (9 U 345/95 = 3 0 983/94 LG Ansbach) diesen Prozentsatz für ausreichend erachtet und steht damit auch in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des Landgerichts Ansbach vom 11. April 1994 (2 0 135/94 = DAR 1994, 403).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3102
OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99 (https://dejure.org/2000,3102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.08.2000 - 1 U 157/99 (https://dejure.org/2000,3102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. August 2000 - 1 U 157/99 (https://dejure.org/2000,3102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehrsunfall; Schadensersatz; Verlust der Gebrauchsmöglichkeit; Unfallbeschädigtes Wohnmobil; Ausgleich

  • Judicialis

    BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 849; ; PflVersG § 3; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249; PflVG § 3
    "Abstrakte" Nutzungsentschädigung auch für Ausfall eines Wohnmobils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der unfallbedingte Ausfall eines Wohnmobils (Reisemobils) stellt einen ersatzfähigen Vermögensschaden dar

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Für Wohnmobile kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn diese wie ein Pkw laufend benutzt werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249
    Nutzungsausfall-Ersatz bei Ausfall eines Wohnmobils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 208
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
    Damit sei die vom Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes (BGHZ 98, 212) geforderte Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlung einer "abstrakten" Nutzungsausfallentschädigung nicht erfüllt.

    In der Rechtsprechung wird die Beschränkung des Anspruchs auf Entschädigung für die entzogene Nutzung eines Wohnmobils auf Fälle mit ständiger, einem PKW vergleichbarer Nutzung als Transportmittel (in Abgrenzung zu einem Freizeit- oder Luxusobjekt) nicht zuletzt aus dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1986 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50) abgeleitet (vgl. 6. Zivilsenat des OLG Hamm NZV 1989, 230; AG Sinzig NZV 1989, 77, AG Augsburg ZfS 1988, 8; AG Dresden Schaden-Praxis 1999, 54; LG Kiel DAR 1988, 169).

    Daran hat die Entscheidung des Großen Senats vom 9. Juli 1986 (a.a.O.) nichts geändert.

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81

    Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
    Die entzogene Nutzbarkeit läßt sich heute nicht mehr als "individuelle Genußschmälerung" (vgl. BGHZ 89, 60, 64 - Motorsportboot) qualifizieren.
  • OLG Hamm, 26.01.1989 - 6 U 253/88

    Für Wohnmobile kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn diese

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
    In der Rechtsprechung wird die Beschränkung des Anspruchs auf Entschädigung für die entzogene Nutzung eines Wohnmobils auf Fälle mit ständiger, einem PKW vergleichbarer Nutzung als Transportmittel (in Abgrenzung zu einem Freizeit- oder Luxusobjekt) nicht zuletzt aus dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1986 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50) abgeleitet (vgl. 6. Zivilsenat des OLG Hamm NZV 1989, 230; AG Sinzig NZV 1989, 77, AG Augsburg ZfS 1988, 8; AG Dresden Schaden-Praxis 1999, 54; LG Kiel DAR 1988, 169).
  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
    Zwar ist mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung eine Nutzungsentschädigung zu versagen, wenn der Geschädigte ein ihm zur Verfügung stehendes zweites Fahrzeug ungenutzt gelassen hat (vgl. BGH VersR 1976, 170; Becker/Böhme, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 20. Auflage, D 64 m.w.N.).
  • AG Sinzig, 20.07.1988 - 7 C 288/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
    In der Rechtsprechung wird die Beschränkung des Anspruchs auf Entschädigung für die entzogene Nutzung eines Wohnmobils auf Fälle mit ständiger, einem PKW vergleichbarer Nutzung als Transportmittel (in Abgrenzung zu einem Freizeit- oder Luxusobjekt) nicht zuletzt aus dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1986 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50) abgeleitet (vgl. 6. Zivilsenat des OLG Hamm NZV 1989, 230; AG Sinzig NZV 1989, 77, AG Augsburg ZfS 1988, 8; AG Dresden Schaden-Praxis 1999, 54; LG Kiel DAR 1988, 169).
  • OLG Hamm, 01.03.1984 - 27 O 421/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
    Daß der Kläger nach den Bekundungen der Zeugin K nach dem Unfall auch ihr Fahrzeug nutzen konnte bzw. sie, die Zeugin, den größten Teil seiner Einkäufe, für die er vor dem Unfall das Wohnmobil genommen hat, erledigt hat, rechtfertigt keine andere Beurteilung (vgl. BGH MDR 1970, 578; OLG Hamm ZfS 1984, 230).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (VersR 2001, 208 ff.), das unabhängig vom Benutzungszweck einen Anspruch auf abstrakt berechnete Nutzungsausfallentschädigung bejahe, lasse außer Betracht, dass der Eigentümer eines Wohnmobils, der daneben über einen seine alltägliche Mobilität gewährleistenden weiteren Pkw verfüge, auf sein Freizeitgefährt für die eigenwirtschaftliche Lebensführung nicht typischerweise angewiesen sei.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07

    Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson;

    Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung ist gleichwohl mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung zu versagen, wenn der Geschädigte ein ihm zur Verfügung stehendes zweites Fahrzeug zur Verfügung hatte, dessen Nutzung ihm zumutbar war (Senat, VersR 2001, 208; BGH VersR 1976, 170).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11

    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

    Im Ansatz hat der Senat seinerzeit darauf abgestellt, eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung sei mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung zu versagen, wenn der Geschädigte über ein ihm zur Verfügung stehendes zweites Fahrzeug habe disponieren können, dessen Nutzung ihm zumutbar gewesen sei (Senat a.a.O. mit Hinweis auf Senat, VersR 2001, 208 sowie BGH, VersR 1976, 170).
  • OLG Celle, 08.01.2004 - 14 U 100/03

    Nutzungsentschädigung für unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils; Nutzung des

    Die Frage, ob überhaupt für den unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, ist streitig: verneinend BGH, VersR 1983, S. 298 f. (allerdings für einen Wohnwagen); OLG Hamm, VersR 1990, S. 864; bejahend und dabei auf den Unterschied Wohnwagen/Wohnmobil abstellend: OLG Düsseldorf, VersR 2001, S. 208 f. Anders als das Landgericht, das von der Erstattungsfähigkeit ausgegangen ist, schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm an, wonach für ein Wohnmobil nur insoweit eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, als der Geschädigte es statt eines PKW nutzt.
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 1 U 177/03

    Entschädigung für einen unfallbedingten Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn es sich bei dem unfallbedingt beschädigten Kraftfahrzeug - wie vorliegend - um ein Wohnmobil (= Reisemobil) handelt (dazu der Senat VersR 2001, 208 - 210).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 1 U 224/06

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Entschädigung wegen Nutzungsausfalls eines

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Düsseldorf (VersR 2001, 208 ff.; Urteil v. 26.04.2004, I-1 U 177/03, in juris dokumentiert), das generell einen Anspruch auf eine abstrakt berechnete Nutzungsausfallentschädigung für Wohnmobile unabhängig von deren Benutzung zu freizeitlichen oder alltäglichen Transportzwecken annimmt, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

    Die Benutzung dieses Kleinwagens mit der Familie war der Klägerin nicht zuzumuten, (vgl. insoweit zu den Kriterien für den Nutzungsausfall bei der Verfügbarkeit mehrerer Fahrzeuge OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2008, 1 U 198/07, Abs. 20 ff. mwN.; widerstreitend, aber instruktiv bezüglich der Kriterien OLG Hamm, Urt. v. 26.01.1989, 6 U 253/08 und OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.08.2000, 1 U 157/99, Abs. 29 ff., besonders Abs. 35).
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