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   OLG Hamm, 16.01.2002 - 3 U 156/00   

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https://dejure.org/2002,1800
OLG Hamm, 16.01.2002 - 3 U 156/00 (https://dejure.org/2002,1800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2002 - 3 U 156/00 (https://dejure.org/2002,1800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 3 U 156/00 (https://dejure.org/2002,1800)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus Verletzung von Sorgfaltspflichten aus Behandlungsvertrag ; Fehlerhafte Geburtsbetreuung; Bemessung des Schmerzensgelds bei Schwerstbehinderung; Funktion des Schmerzensgeldes; Zerstörung der Persönlichkeit und der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit; ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 847; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847 a. F.
    500 000 Euro Schmerzensgeld für ein durch Behandlungsfehler bei der Geburt schwerstgeschädigtes Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 831 § 847; ZPO § 711 § 708 Nr. 10
    Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für durch Behandlungsfehler bei der Geburt schwerstgeschädigtes Kind

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1604
  • VersR 2002, 1163
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2002 - 3 U 156/00
    Eine billige Entschädigung in Geld steht dem Geschädigten aber auch zu, wenn seine Persönlichkeit weitgehend zerstört ist, selbst wenn seine Empfindungsfähigkeit ganz oder teilweise durch das schadensstiftende Ereignis aufgehoben ist (BGH VersR 1993, 327 ff. und 585 f.).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der

    Die Beklagten verkennen den grundlegenden Wandel der Rechtsprechung gerade bei den vorgenannten Verletzungen hin zur Zuerkennung von Schmerzensgeldern von 250.000,- EUR bis 500.000,- EUR (vgl. etwa für Querschnittslähmungen OLG Hamm VersR 1999, 488 und OLGR 2003, 167; OLG Koblenz OLGR 2002, 303 jeweils 250.000,- EUR bis 285.000,- EUR; für Hirnschäden OLG Hamm VersR 2002, 1163 und VersR 2004, 386; LG Berlin VersR 2005, 1247 jeweils 500.000,- EUR).
  • OLG Oldenburg, 13.11.2019 - 5 U 108/18

    Schadensersatz wegen Falschbehandlung im Zusammenhang mit einer Geburt;

    aa.) Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 16.01.2002 (Az. 3 U 156/00 , juris) nach einem Geburtsschaden 500.000,00 Euro (indexiert: 630.385,00 Euro) zugesprochen.
  • OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02

    Bemessung der Entschädigung und des Schmerzensgeldes bei schwersten Behinderungen

    Eine billige Entschädigung in Geld steht dem Geschädigten auch dann zu, wenn seine Persönlichkeit weitgehend zerstört ist, selbst wenn seine Empfindungsfähigkeit ganz oder teilweise durch das schadensstiftende Ereignis aufgehoben ist (BGH VersR 1993 S. 327 ff; 585 f; Senat, Urteil vom 16.01.2002, 3 U 156/00).

    Nach den Aussagen des Sachverständigen Prof. Dr. L, der auch in dem Rechtsstreit des Senats 3 U 156/00 tätig war, besteht vorliegend das gleiche Ausmaß an Schäden, das nicht mehr zu vergrößern ist.

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