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   OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01   

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https://dejure.org/2002,1960
OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01 (https://dejure.org/2002,1960)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.02.2002 - 11 U 79/01 (https://dejure.org/2002,1960)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 11 U 79/01 (https://dejure.org/2002,1960)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tiergefahr; Hund; Sturz; Schadensersatz; Haftung; Tierhalter

  • Judicialis

    BGB § 833

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833
    Haftung aller Hundehalter für durch Hundebalgerei verursachten Sturz des Verletzten

  • RA Kotz

    Hundehalterhaftung - für Sturz aufgrund Hund

  • RA Kotz

    Typische Tiergefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833
    Tiergefahr; Hund; Sturz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hunde: Gemeinsames Spiel - Halter: gemeinsame Haftung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundehalter haftet für Sturz - Kommt ein Mensch zu Fall, weil mehrere Hunde auf ihn zulaufen, haften alle Halter der beteiligten Hunde für den entstandenen Schaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1010
  • VersR 2002, 1166
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 22 U 26/92

    Hund; Hundehalter; Tierhalterhaftung; Haftungsquote

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01
    In einer derartigen Fallkonstellation sind alle beteiligten Hundehalter nach § 833 Satz 1 BGB für Schäden ersatzpflichtig, die die Hunde einem Dritten oder, wie bei dieser Fallkonstellation, einem Halter selbst zufügen, wobei die Halter nach § 840 Abs. 1 BGB als Gesamtschuldner zu haften hätten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1993, 1496).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 22 U 22/91

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Radfahrers durch ein Reitpferd

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01
    Typische Gefährdungssituationen sind das Anspringen und Beißen der Hunde und beispielsweise auch ein Ausweichen eines Radfahrers vor einem Pferd, das den Weg versperrt (Düsseldorf NJW-RR 92, 475).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 121/69

    Tierhalter als Beteiligte (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB)

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01
    Das tierische Verhalten muß dabei nicht die einzige Ursache des eingetretenen Unfallerfolges gewesen sein; Mitverursachung genügt (BGH DB 71, 333, 334).
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