Rechtsprechung
OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (10)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzanspruch; Kontobelastungsbuchung; Aufwendungsersatzanspruch; Selbstschuldnerische Bürgschaft
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Belastung des Kontos des Auftraggebers nach Inanspruchnahme aus auftragswidrig auf erstes Anfordern gestellter Bürgschaft erst nach Feststehen der Anspruchsberechtigung aus dem Hauptschuldverhältnis
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Zum Anspruch auf Aufwendungsersatz einer Bank bei auftragswidrig übernommener Bürgschaft "auf erstes Anfordern"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 667 670 675 765 774; ZPO § 530
Bankrecht: Erstattungsanspruch der Bank bei auftragswidriger Bürgschaft auf erstes Anfordern - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sicherheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mietrecht - Mietbürgschaft auf erstes Anfordern
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 667, 670, 675, 765, 774; ZPO § 530
Belastung des Kontos des Auftraggebers nach Inanspruchnahme aus auftragswidrig auf erstes Anfordern gestellter Bürgschaft erst nach Feststehen der Anspruchsberechtigung aus dem Hauptschuldverhältnis
Besprechungen u.ä. (3)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 765, 670, 774
Belastung des Kontos des Auftraggebers nach Inanspruchnahme aus auftragswidrig auf erstes Anfordern gestellter Bürgschaft erst nach Feststehen der Anspruchsberechtigung aus dem Hauptschuldverhältnis - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 11,50 €) (Entscheidungsbesprechung)
Bürgschaft auf erstes Anfordern; Rückgriff bei eigenmächtigem Überschreiten des erteilten Auftrags durch die Bank;Klärung der materiellen Begründetheit des Rückgriffs in einem zweiten Prozess
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bürgschaft auf erstes Anfordern statt selbstschuldnerischer Bürgschaft: Bank haftet! (IBR 2002, 250)
Verfahrensgang
- BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98
- LG Köln, 26.01.2001 - 32 O 131/00
- OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1164
- ZIP 2002, 1349
- NZM 2003, 518
- VersR 2002, 1299
- WM 2002, 2505
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.11.2010 - XI ZR 82/08
Die einem Teilurteil zugrunde liegende Bewertung als nicht in Rechtskraft …
Soweit die Beklagte zu 2) der Auffassung ist, die Klägerin habe nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund fortwirkender Pflichten zunächst einen berichtigten Saldoabschluss einfordern müssen, rechtfertigt das schon deshalb kein anderes Ergebnis, weil die Klägerin dies mit der Zahlungsklage, die den Berichtigungsanspruch einschließt, jedenfalls in schlüssiger Weise getan hat (vgl. OLG Köln, WM 2002, 2505). - OLG Stuttgart, 01.02.2017 - 9 U 93/16
Rückforderung einer aus Anlass des Abschlusses eines Darlehensvertrages …
Mit der Zahlungsklage, die den Berichtigungsanspruch einschließt, haben die Kläger aber eben dies jedenfalls in schlüssiger Weise getan hat (…vgl. insoweit BGH, Urt. v. 23.11.2010, XI ZR 82/08, juris-Rn. 17; OLG Köln, Urt. v. 16.01.2002, 13 U 52/01, juris-Rn. 2).Mit der Beendigung des Kontokorrents ist gemäß § 355 Abs. 3 HGB ein fälliger Zahlungsanspruch auf den Überschuss bereits vor formeller Feststellung des Saldos entstanden (…vgl. insoweit BGH, Urt. v. 23.11.2010, XI ZR 82/08, juris-Rn. 17; OLG Köln, Urt. v. 16.01.2002, 13 U 52/01, juris-Rn. 2;… Mayen , in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2011, § 47 Rn. 51, 105).
- OLG Brandenburg, 30.06.2004 - 7 U 178/03
Regelungen und Form zur Auftragserteilung einer Bürgschaft
Hat das Auftragsverhältnis - wie hier - die Erteilung einer Bürgschaft zum Gegenstand, so gehören zu den Aufwendungen nach § 670 BGB auch und insbesondere die Zahlungen, die der Bürge in Erfüllung seiner Verpflichtung an den Bürgschaftsnehmer auskehrt (vgl. BGHZ 95, 375, 388; OLG Köln, NJW-RR 2002, 1164, 1165; OLG Celle, OLGR 2001, 17). - OLG Köln, 30.10.2002 - 13 U 98/01 Anstelle dieser Kontoberichtigung kann der Kläger dann auch gemäß §§ 700 Abs. 1, 607 Abs. 1 BGB (a.F.) Auszahlung der rückzubuchenden Beträge verlangen, sofern ihm ein solcher Zahlungsanspruch ohne die rechtsgrundlose Abbuchung zugestanden hätte (vgl. Senat, OLGR 2002, 181 = ZIP 2002, 1349 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Verkehrssicherungspflicht, Streupflicht, Miterbbaurecht, Schutzzweck
- Wolters Kluwer
Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht; Miterbbaurecht; Schutzzweck; Privatstraße
- rechtsportal.de
BGB § 823 § 741 ff.
Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht; Miterbbaurecht; Schutzzweck - Streupflicht von Miterbbauberechtigten - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 15.11.2000 - 6 O 352/00
- OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 337
- VersR 2002, 1299
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04
Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines …
Die von dem Berufungsgericht aufgeworfene Frage, ob sich derjenige, dem die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Sache obliegt, auf die Verletzung der Sicherungspflicht durch den hinsichtlich derselben Sache (gleichrangig) Verkehrssicherungspflichtigen berufen kann (grundsätzlich verneinend OLG Hamm, VersR 2002, 1299), stellt sich deshalb nicht; denn wegen des Alleineigentums jedes Grundstückseigentümers an einem Teil des Baumes sind beide Eigentümer wie jeder Dritte in den Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht einbezogen, die dem jeweils anderen Eigentümer hinsichtlich des ihm gehörenden Teils des Baumes obliegt. - OLG Naumburg, 27.02.2014 - 2 U 77/13
Fußgängerunfall auf eisglattem Privatweg: Schadensersatzanspruch des mit den …
Der Kläger wäre dann als geschädigter Mitverpflichteter aufgrund der ihm selbst (mit)obliegenden Sicherungspflicht nicht in den Schutzbereich der (daneben auch) den anderen Mietern obliegenden Verkehrssicherungspflicht einbezogen (vgl. BGH, Urteil v. 27.11.1984, VI ZR 49/83, VersR 1985, 243 für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ; OLG Hamm, Urteil v. 19.09.2001, 13 U 52/01, VersR 2002, 1299 für eine Anliegergemeinschaft einer privaten Straße ).
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