Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.09.2001

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   OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01   

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https://dejure.org/2002,2228
OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01 (https://dejure.org/2002,2228)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2002 - 13 U 52/01 (https://dejure.org/2002,2228)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 13 U 52/01 (https://dejure.org/2002,2228)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch; Kontobelastungsbuchung; Aufwendungsersatzanspruch; Selbstschuldnerische Bürgschaft

  • Judicialis

    BGB § 252; ; BGB § ... 607 Abs. 1; ; BGB § 667; ; BGB § 670; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 700 Abs. 1; ; BGB § 774 Abs. 1; ; BGB § 861; ; BGB § 862; ; BGB § 863; ; BGB § 864; ; AGBG § 1 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 139; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 530 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 717 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 667 670 675 765 774; ZPO § 530
    Bankrecht: Erstattungsanspruch der Bank bei auftragswidriger Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietbürgschaft auf erstes Anfordern

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 667, 670, 675, 765, 774; ZPO § 530
    Belastung des Kontos des Auftraggebers nach Inanspruchnahme aus auftragswidrig auf erstes Anfordern gestellter Bürgschaft erst nach Feststehen der Anspruchsberechtigung aus dem Hauptschuldverhältnis

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft auf erstes Anfordern; Rückgriff bei eigenmächtigem Überschreiten des erteilten Auftrags durch die Bank;Klärung der materiellen Begründetheit des Rückgriffs in einem zweiten Prozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft auf erstes Anfordern statt selbstschuldnerischer Bürgschaft: Bank haftet! (IBR 2002, 250)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1164
  • ZIP 2002, 1349
  • NZM 2003, 518
  • VersR 2002, 1299
  • WM 2002, 2505
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
    Zum anderen liegt darin, dass der Kontoinhaber durch die zu Unrecht erfolgte Belastung des Kontos tatsächlich an einer Verfügung über seine entsprechende Guthabensforderung gehindert ist, ein auf der Belastungsbuchung beruhender vermögensrechtlicher Nachteil, der als wirtschaftlicher Schaden zu qualifizieren ist (BGH NJW 1994, 2357, 2359).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
    Das stellt die Beklagte im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.02.2000 - IX ZR 397/98 - (BGHZ 143, 381 = NJW 2000, 1563) auch nicht in Frage.
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
    Das entspricht sinngemäß den Erwägungen, aus denen der Bundesgerichtshof dem im Urkundenprozess verklagten Bürgen, der sich auf erstes Anfordern verpflichtet hat, die Erhebung seiner Einwendungen aus dem Hauptschuldverhältnis im Nachverfahren versagt (z.B. NJW 1994, 380; NJW 1997, 225) und das Urkundsverfahren für den Rückforderungsprozess als jedenfalls in der Regel unstatthaft ansieht (NJW 2001, 3549 = BKR 2001, 87).
  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 232/00

    Ansprüche des aus einem gefälschten Scheck Belasteten gegen den Scheckfälscher

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
    Dass der gegen einen Dritten gerichtete Schadensersatzanspruch wegen einer unrichtigen Belastungsbuchung (z.B. BGH, NJW 2001, 2629 - gegen den Scheckfälscher; BGH, NJW 2001, 3183 - gegen den Anweisenden) nicht durch Zahlung an den Kontoinhaber, sondern durch Herbeiführung der Kontoberichtigung, etwa mittels Zahlung des entsprechenden Betrages an die Bank, zu erfüllen ist, besagt nichts gegen ein mit dem Berichtigungsanspruch verbundenes Auszahlungsverlangen des Kontoinhabers gegen die Bank, wenn dem Kontoinhaber ein solcher Zahlungsanspruch ohne die unrechtmäßige Abbuchung zugestanden hätte.
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00

    Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
    Anstelle der bloßen Rückbuchung eines dem Kontoinhaber zu Unrecht belasteten Betrages kann der Kunde gemäß §§ 667, 675 Abs. 1 BGB oder gemäß §§ 700 Abs. 1, 607 Abs. 1 BGB auch sogleich Auszahlung des rückzubuchenden Betrages verlangen, sofern ihm ein solcher Zahlungsanspruch ohne die rechtsgrundlose Abbuchung zugestanden hätte (BGH NJW 1993, 735, 737; NJW 2001, 286).
  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
    Dass der gegen einen Dritten gerichtete Schadensersatzanspruch wegen einer unrichtigen Belastungsbuchung (z.B. BGH, NJW 2001, 2629 - gegen den Scheckfälscher; BGH, NJW 2001, 3183 - gegen den Anweisenden) nicht durch Zahlung an den Kontoinhaber, sondern durch Herbeiführung der Kontoberichtigung, etwa mittels Zahlung des entsprechenden Betrages an die Bank, zu erfüllen ist, besagt nichts gegen ein mit dem Berichtigungsanspruch verbundenes Auszahlungsverlangen des Kontoinhabers gegen die Bank, wenn dem Kontoinhaber ein solcher Zahlungsanspruch ohne die unrechtmäßige Abbuchung zugestanden hätte.
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 122/96

    Inanspruchnahme des Prozeßbürgen

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
    Ergänzend sei auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1997, 2601) zum Schadensersatzanspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO hingewiesen.
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
    Das entspricht sinngemäß den Erwägungen, aus denen der Bundesgerichtshof dem im Urkundenprozess verklagten Bürgen, der sich auf erstes Anfordern verpflichtet hat, die Erhebung seiner Einwendungen aus dem Hauptschuldverhältnis im Nachverfahren versagt (z.B. NJW 1994, 380; NJW 1997, 225) und das Urkundsverfahren für den Rückforderungsprozess als jedenfalls in der Regel unstatthaft ansieht (NJW 2001, 3549 = BKR 2001, 87).
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
    Anstelle der bloßen Rückbuchung eines dem Kontoinhaber zu Unrecht belasteten Betrages kann der Kunde gemäß §§ 667, 675 Abs. 1 BGB oder gemäß §§ 700 Abs. 1, 607 Abs. 1 BGB auch sogleich Auszahlung des rückzubuchenden Betrages verlangen, sofern ihm ein solcher Zahlungsanspruch ohne die rechtsgrundlose Abbuchung zugestanden hätte (BGH NJW 1993, 735, 737; NJW 2001, 286).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2017 - 9 U 93/16

    Darlehensvertrag: Anspruch auf Rückzahlung eines Bearbeitungsentgelts

    Mit der Zahlungsklage, die den Berichtigungsanspruch einschließt, haben die Kläger aber eben dies jedenfalls in schlüssiger Weise getan hat (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 23.11.2010, XI ZR 82/08, juris-Rn. 17; OLG Köln, Urt. v. 16.01.2002, 13 U 52/01, juris-Rn. 2).

    Mit der Beendigung des Kontokorrents ist gemäß § 355 Abs. 3 HGB ein fälliger Zahlungsanspruch auf den Überschuss bereits vor formeller Feststellung des Saldos entstanden (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 23.11.2010, XI ZR 82/08, juris-Rn. 17; OLG Köln, Urt. v. 16.01.2002, 13 U 52/01, juris-Rn. 2; Mayen , in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2011, § 47 Rn. 51, 105).

  • BGH, 23.11.2010 - XI ZR 82/08

    Die einem Teilurteil zugrunde liegende Bewertung als nicht in Rechtskraft

    Soweit die Beklagte zu 2) der Auffassung ist, die Klägerin habe nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund fortwirkender Pflichten zunächst einen berichtigten Saldoabschluss einfordern müssen, rechtfertigt das schon deshalb kein anderes Ergebnis, weil die Klägerin dies mit der Zahlungsklage, die den Berichtigungsanspruch einschließt, jedenfalls in schlüssiger Weise getan hat (vgl. OLG Köln, WM 2002, 2505).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2004 - 7 U 178/03

    Regelungen und Form zur Auftragserteilung einer Bürgschaft

    Hat das Auftragsverhältnis - wie hier - die Erteilung einer Bürgschaft zum Gegenstand, so gehören zu den Aufwendungen nach § 670 BGB auch und insbesondere die Zahlungen, die der Bürge in Erfüllung seiner Verpflichtung an den Bürgschaftsnehmer auskehrt (vgl. BGHZ 95, 375, 388; OLG Köln, NJW-RR 2002, 1164, 1165; OLG Celle, OLGR 2001, 17).
  • OLG Köln, 30.10.2002 - 13 U 98/01
    Anstelle dieser Kontoberichtigung kann der Kläger dann auch gemäß §§ 700 Abs. 1, 607 Abs. 1 BGB (a.F.) Auszahlung der rückzubuchenden Beträge verlangen, sofern ihm ein solcher Zahlungsanspruch ohne die rechtsgrundlose Abbuchung zugestanden hätte (vgl. Senat, OLGR 2002, 181 = ZIP 2002, 1349 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6319
OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01 (https://dejure.org/2001,6319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2001 - 13 U 52/01 (https://dejure.org/2001,6319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2001 - 13 U 52/01 (https://dejure.org/2001,6319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht; Miterbbaurecht; Schutzzweck; Privatstraße

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 741 ff.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 741 ff.
    Räum- und Streupflicht von miterbbauberechtigten Anliegern einer Privatstraße

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 741 ff.
    Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht; Miterbbaurecht; Schutzzweck - Streupflicht von Miterbbauberechtigten

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 337
  • VersR 2002, 1299
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01
    Diese Verpflichtung, zu der auch die Winterwartungspflicht gehört, oblag allen Miterbbauberechtigten gemeinsam, solange keine abweichende Regelung getroffen wurde (vgl. BGH NJW 1985, 484 und OLG Hamm JMBI NW 1982, 245 jeweils für den vergleichbaren Fall von Wohnungseigentümern).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1990 - 4 U 97/89
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01
    Es ist zwar anerkannt, daß eine Verkehrssicherungspflicht auch dadurch begründet werden kann, daß über Jahre hinweg eine entsprechende Übung unter den Sicherungspflichtigen praktiziert und faktisch anerkannt wird (Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl., 14, Rn. 170 für Gemeinden und OLG Düsseldorf, r+s 1990, 199).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

    Die von dem Berufungsgericht aufgeworfene Frage, ob sich derjenige, dem die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Sache obliegt, auf die Verletzung der Sicherungspflicht durch den hinsichtlich derselben Sache (gleichrangig) Verkehrssicherungspflichtigen berufen kann (grundsätzlich verneinend OLG Hamm, VersR 2002, 1299), stellt sich deshalb nicht; denn wegen des Alleineigentums jedes Grundstückseigentümers an einem Teil des Baumes sind beide Eigentümer wie jeder Dritte in den Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht einbezogen, die dem jeweils anderen Eigentümer hinsichtlich des ihm gehörenden Teils des Baumes obliegt.
  • OLG Naumburg, 27.02.2014 - 2 U 77/13

    Fußgängerunfall auf eisglattem Privatweg: Schadensersatzanspruch des mit den

    Der Kläger wäre dann als geschädigter Mitverpflichteter aufgrund der ihm selbst (mit)obliegenden Sicherungspflicht nicht in den Schutzbereich der (daneben auch) den anderen Mietern obliegenden Verkehrssicherungspflicht einbezogen (vgl. BGH, Urteil v. 27.11.1984, VI ZR 49/83, VersR 1985, 243 für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ; OLG Hamm, Urteil v. 19.09.2001, 13 U 52/01, VersR 2002, 1299 für eine Anliegergemeinschaft einer privaten Straße ).
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