Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 22.11.2001

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - 10 U 77/01   

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https://dejure.org/2001,5582
OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - 10 U 77/01 (https://dejure.org/2001,5582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.06.2001 - 10 U 77/01 (https://dejure.org/2001,5582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juni 2001 - 10 U 77/01 (https://dejure.org/2001,5582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Unklare Verkehrslage; Kolonnenbildung; Zulässigkeit des Überholvorgangs ; Seitenabstand

  • Judicialis

    PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § ... 3 Nr. 2; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 5 Abs. 4 Satz 2; ; StVO § 5 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254; StVG § 7; StVG § 17; StVO § 5 Abs. 4 S. 1
    Anforderungen an ein Mitverschulden des Überholenden beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine langsam fahrende Kolonne überholenden Motorrades mit einem ebenfalls zum Überholen ansetzenden PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1434
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.03.1987 - RReg. 2 St 52/87

    Seitenabstand beim Überholen eines Mofafahrers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - 10 U 77/01
    In der Regel reicht ein Meter Seitenabstand beim Überholen aus (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. § 5 StVO Rdnr. 54; BayObLG MDR 1987, 784).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden

    Er muss ausreichend groß sein, dass Schreckreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; König, a.a.O., § 5 StVO Rn. 54).

    In der Regel genügt hierzu ein Seitenabstand von einem Meter (OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; KG, NZV 2007, 626; König, a.a.O., § 5 Rn. 54; Heß, a.a.O., § 5 Rn. 14).

  • OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit

    Denn von mehreren hintereinander fahrenden Fahrzeugen hat dasjenige Vortritt beim Überholen, das zuerst korrekt hierzu ansetzt (BGH aaO; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. September 2018 - 1 U 155/17, Rn. 47, juris; sowie Urteil vom 08.06.2001 - 10 U 77/01, Rn. 14, juris).
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20

    Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne

    Eine solche besteht zwar nicht per se dann, wenn eine Kolonne vorausfährt (vgl. OLG München, Urteil vom 24.02.2017 - 10 U 4448/16, juris Rn. 7), weil bei fehlender Überholabsicht der Vorausfahrenden sonst jedes Überholen und damit die Auflösung der Kolonne ausgeschlossen wäre (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.06.2002 - 10 U 77/01, juris Rn. 14).
  • LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23

    Zur Alleinhaftung eines Kolonnenspringers wegen grob fahrlässigen Verstoßes gegen

    Zwar stellt das bloße Überholen einer Kolonne - hier in Form von drei vorausfahrenden PKW - als solches noch keinen Fall des Überholens bei unklarer Verkehrslage i. S. d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO dar (vgl. OLG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe Urteil vom 08.06.2001 - 10 U 77/01, BeckRS 2004, 9618).
  • LG Mönchengladbach, 29.04.2021 - 12 O 157/20

    Verkehrsunfall - Kollision bei Überholvorgang

    Es ist äußerste Sorgfalt und damit eine ausreichende vorherige Rückschau geboten, auch und gerade beim Ausscheren aus einer Fahrzeugkolonne (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08. Juni 2001 - 10 U 77/01 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Hamm, 18.08.2005 - 6 U 37/05

    Haftungsquote bei einem ungeklärten Unfallhergang

    Allein der Umstand, dass sich hinter einem langsamer fahrenden Fahrzeug eine Kolonne gebildet hat, ergibt noch keine unklare Verkehrslage (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; KG, NZV 1995, 359; Hentschel, NJW 1993, 1175).
  • LG Passau, 24.01.2017 - 4 O 577/15

    Verkehrsunfall: Haftung bei berührungslosem Unfall; Nutzungsausfallentschädigung

    Allein das Überholen einer Kolonne bildet keine unklare Verkehrslage mit der Folge, dass der jeweils nur Vorausfahrende überholen dürfte (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.06.2001, 10 U 77/2001, BeckRS 2004, 09618).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.11.2001 - 8 U 214/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14078
OLG Nürnberg, 22.11.2001 - 8 U 214/00 (https://dejure.org/2001,14078)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.11.2001 - 8 U 214/00 (https://dejure.org/2001,14078)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. November 2001 - 8 U 214/00 (https://dejure.org/2001,14078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls ; Grenze der Toleranzschwelle bei HWS-Beschleunigungsverletzungen; Feststellungen einer morphologische oder anatomische Verletzung

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823
    Keine Haftung für psychische Folgeschäden nach Bagatellunfall ohne primären Körperschaden L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1434 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Von daher wird man wohl schon bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung bei einer Heck -Kollision von weniger als 10 km/h ( OLG Hamm , NZV 2002, Seite 322; OLG Nürnberg , r + s 2003, Seite 174; KG Berlin , NZV 2000, Seite 163 )und bei einer Frontal -Kollision bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 20 km/h ( OLG Hamm , NZV 2000, Seiten 225 ff.; OLG Hamm , NZV 2002, Seite 457 )bei der Beurteilung einer behaupteten Verletzung als Gericht zumindest skeptisch sein müssen, auch wenn ein unfallbedingtes HWS-Schleudertrauma bei einer Geschwindigkeitsänderung von weniger als 10 km/h nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann ( OLG Frankfurt/Main , ZfSch 2008, Seiten 264 ff. = VRR 2008, Seite 282 ).

    Nicht selten können sich hieraus wiederum unnötiger Weise schwerwiegende (z. B. psychische) Krankheitsbilder entwickeln ( OLG Hamm , r + s 2001, Seite 62; OLG Hamm , NZV 2002, Seite 171; OLG Nürnberg , VersR 2002, Seite 1434; Lemcke , r + s 2003, Seite 184; Michael Frhr.

    Dieser fehlt insbesondere dann, wenn es sich bei dem streitgegenständlichen Unfall aber nur um einen "Bagatellunfall" gehandelt hat ( Burmann/Heß , NZV 2008 Seiten 481 ff.; BGH , NJW 1998, Seite 813; BGH , NZV 1999, Seite 201; BGH , NJW 2000, Seite 862; OLG Nürnberg , r + s 2003, Seite 174; Lemcke , r + s 2003, Seiten 177 ff.; Müller , VersR 2003, Seiten 143 ff.; Heß , NZV 2002, Seite 291; Born/Rudolf/Becke , NZV 2008, Seiten 1 f. ).

  • LSG Hessen, 14.02.2003 - L 11/3 U 1188/00

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit zwischen

    Am 31. Dezember 1999 erhob die Klägerin beim Sozialgericht Frankfurt am Main (SG) bezüglich des Witwenrentenbetrages Klage (Az.: S 8 U 4745/99) und am 19. Januar 2000 erhob sie Klage im Hinblick auf die Lebzeitenrente (Az.: S 8 U 214/00).

    Aufgrund eines zur Klagesache S 8 U 214/00 gehörenden Schriftsatzes wurde seitens des SG darüber hinaus eine Klageakte zum Az.: S 8 U 1051/00 angelegt.

  • LG Bonn, 14.01.2004 - 5 S 210/03

    Zurechnung einer lediglich psychisch vermittelten Kausalität zwischen einem

    In den bereits erwähnten wissenschaftlichen Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass bei kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderungen von bis zu 10 km/h allein unter biomechanischen Gesichtspunkten grundsätzlich nicht von einer Verletzung der HWS ausgegangen werden kann (vgl. Wessels/Castro, VersR 2000, 284 ff.; Becke u.a. , NZV 2000, 225 ff.; s.a. OLG Nürnberg r+s 2003, 174 m.w.N.).

    Dies bedeutet, dass sich bei einem leichten Auffahrunfall letztlich nur das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht (vgl. OLG Nürnberg r+s 2003, 174; Nothoff , VersR 2003, 1499 [1504]).).

  • LG Landau/Pfalz, 23.05.2003 - 1 S 24/02

    Zum Nachweis einer HWS - Verletzung nach einem angeblich leichten Verkehrsunfall.

    Wie der Bundesgerichtshof - wie zuvor bereits die erkennende Kammer in ihrer vom Amtsgericht zutreffend zitierten Grundsatzentscheidung vom 25. September 2001 (Az.: 1 S 90/91 = NZV 2002, 121; vgl. auch Urteil vom 12. April 2002, Az: 1 S 224/01) - zwischenzeitlich entschieden hat, schließt allein der Umstand, dass sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ("Harmlosigkeitsgrenze") ereignet hat, entgegen einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (vgl. zuletzt Hanseatisches OLG Hamburg, NZV 2002, 503; OLGR Hamburg 2003, 6; OLG Hamm, SP 2002, 383; OLG München, RuS 2002, 370; OLG Nürnberg, VRS 103, 346; vgl. aber auch OLG Celle, OLGR 2002, 81) die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 = NJW 2003, 1116).
  • LG Landau/Pfalz, 23.05.2003 - 1 S 24/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer

    Wie der Bundesgerichtshof - wie zuvor bereits die erkennende Kammer in ihrer vom Amtsgericht zutreffend zitierten Grundsatzentscheidung vom 25. September 2001 (Az.: 1 S 90/91 = NZV 2002, 121; vgl. auch Urteil vom 12. April 2002, Az: 1 S 224/01) - zwischenzeitlich entschieden hat, schließt allein der Umstand, dass sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ("Harmlosigkeitsgrenze") ereignet hat, entgegen einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (vgl. zuletzt Hanseatisches OLG Hamburg, NZV 2002, 503; OLGR Hamburg 2003, 6; OLG Hamm, SP 2002, 383; OLG München, RuS 2002, 370; OLG Nürnberg, VRS 103, 346; vgl. aber auch OLG Celle, OLGR 2002, 81) die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 = NJW 2003, 1116).
  • LG Darmstadt, 12.08.2005 - 2 O 94/03

    Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und Schadensersatzansprüchen sowie

    Denn der Zurechnungszusammenhang entfällt, wenn eine Bagatellsache vorliegt, d.h. entweder das Unfallereignis selbst oder aber die Körperverletzung, aus der sich der psychische Folgeschaden entwickelt hat, so geringfügig waren, dass sie üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon auf Grund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein und deshalb die psychische Reaktion im konkreten Fall in einem groben Missverhältnis steht und deshalb schlechterdings nicht mehr verständlich ist (BGH NJW 96, 2425; 98, 811; BGH DAR 2001, 360; OLG Nürnberg VRS 103, 346 [OLG Nürnberg 22.11.2001 - 8 U 214/00] ).
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