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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,753
BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01 (https://dejure.org/2002,753)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2002 - IV ZR 248/01 (https://dejure.org/2002,753)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01 (https://dejure.org/2002,753)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Geflügel

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 139
  • NJW 2003, 139
  • MDR 2002, 1434
  • VersR 2002, 1503
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
    Ohne Bedeutung für die Auslegung bleiben auch Gesichtspunkte, die etwa aus der Systematik der §§ 16 ff. VVG abgeleitet werden können, weil sie sich dem Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei Durchsicht und Würdigung der Versicherungsbedingungen nicht erschließen (Senat, Urteil vom 21. Februar 2001 - IV ZR 259/99 - VersR 2001, 489 unter 2).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
    a) Die Revision rügt mit Recht, daß das Berufungsgericht - wie es nicht verkannt hat - mit dieser Begründung von der ständigen Rechtsprechung des Senats abweicht, daß Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 193/94

    Umfang des Risikoausschlusses für "chemisch-physikalische Zersetzungsvorgänge"

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
    b) Der Senat kann die streitige Klausel selbst auslegen (BGHZ 112, 204, 210; Urteil vom 18. Dezember 1995 - II ZR 193/94 - NJW-RR 1996, 537 unter II 1).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
    Für eine an diesen Grundsätzen orientierte Auslegung hat die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, außer Betracht zu bleiben, auch wenn ihre Berücksichtigung zu einem dem Versicherungsnehmer günstigen Ergebnis führen könnte; dies gilt auch bei Risikoausschlußklauseln, die grundsätzlich eng und nicht weiter auszulegen sind, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (Senat, Urteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2 a, b und c m.krit. Anm. Lorenz).
  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
    b) Der Senat kann die streitige Klausel selbst auslegen (BGHZ 112, 204, 210; Urteil vom 18. Dezember 1995 - II ZR 193/94 - NJW-RR 1996, 537 unter II 1).
  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    Ein individuelles Sonderwissen eines Versicherungsnehmers ist zu berücksichtigen, die Entstehungsgeschichte der Bedingung hingegen nicht (vgl. BGH, VersR 2004, 1039; BGH, VersR 2002, 1503).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Sie sind kein dem geltend gemachten Anspruch zugrunde liegendes Schadenereignis und damit kein Versicherungsfall im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 ARB 75. Der verständige Versicherungsnehmer wird deshalb unter dem Schadenereignis nur ein solches verstehen, für das der Schadensersatzpflichtige, gegen den er Ansprüche erhebt, in haftungsrechtlich zurechenbarer Weise verantwortlich ist (vgl. zu § 4 (1) a ARB 94 Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01 - VersR 2002, 1503 unter 2 b bb).
  • BGH, 27.06.2012 - IV ZR 212/10

    Wohngebäudeversicherung: Reichweite und Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts und des Oberlandesgerichts Koblenz (r+s 2007, 326) kommt es aber auch in diesem Rahmen für die Ermittlung des Zwecks der Ausschlussklausel auf deren - dem Versicherungsnehmer aus dem Klauselwortlaut nicht erschließbare - Entstehungsgeschichte oder zugrunde liegende wirtschaftliche Erwägungen des Versicherers selbst dann nicht an, wenn deren Berücksichtigung zu einem dem Versicherungsnehmer günstigeren Ergebnis führen könnte (Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01, r+s 2003, 16 unter 2 a).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 47/13

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei behauptetem

    Dieser wird daher nach gefestigter Rechtsprechung des Senats nur solche Ursachen als für den Beginn des Versicherungsschutzes maßgebende Ereignisse verstehen, die der Schadensersatzpflichtige, gegen den er Ansprüche erhebt, zurechenbar gesetzt hat und die den Eintritt irgendeines Schadens, den er von diesem ersetzt bekommen will, nach der Lebenserfahrung hinreichend wahrscheinlich machen (grundlegend Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01, VersR 2002, 1503 unter 2 b bb = juris Rn. 15, 16).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Geltendmachung

    Eine systematische Auslegung, aber auch die Entstehungsgeschichte der Bedingungen haben auch dann außer Betracht zu bleiben, wenn ihre Berücksichtigung zu einem dem Versicherungsnehmer günstigen Ergebnis führen würde (BGH NJW 2003, 139).

    Damit nimmt die Klausel in außerordentlich weitem Umfang, der auch durch das Erfordernis der Adäquanz des Kausalzusammenhangs nicht wesentlich eingeschränkt wird, Schäden von der Versicherbarkeit in der Rechtsschutzversicherung aus (BGH NJW 2003, 139 - Tz. 12; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. § 4 ARB 2008/II, Rdnr. 4; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 4 ARB 2000 Rdnr. 14).

    Der verständige und auch den Sinnzusammenhang und den Zweck der Klausel in den Blick nehmende Versicherungsnehmer wird daher die Klausel so auslegen, dass das erste Kausalereignis nicht absolut, sondern im Hinblick auf den in Frage stehenden Haftungstatbestand und damit zum einen auf die Person des Haftpflichtigen, die gerade diesen verwirklicht hat oder verwirklicht haben soll, zu bestimmen ist (BGH VersR 2002, 1503, 1504; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., 2010, § 4 ARB 2008/II, Rdnr. 13).

    Darüber hinaus wird der Versicherungsnehmer - vom BGH in der Entscheidung NJW 2003, 139 - Tz. 126 offen gelassen - aber auch davon ausgehen, dass das Erstereignis nur ein solches sein kann, das sich auch auf seine Rechtsgüter auszuwirken vermag und deshalb den Eintritt eines Schadens gerade für ihn hinreichend wahrscheinlich macht (Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 4 ARB 2008/II, Rdnr. 8).

    Auch nach der Rechtsprechung des BGH ist in einschränkender Auslegung von § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. a) ARB 94 das erste Kausalereignis nicht schon in dem Produktionsfehler zu sehen, sondern erst in dem Verkehrsunfall als solchem (BGH NJW 2003, 139 - juris Tz.13; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 4 ARB 2000 Rdnr. 14).

    Mit dieser Auslegung wird für den Eintritt des Versicherungsfalls nicht unzulässig auf ein Verhalten des Versicherungsnehmers abgestellt, das einen Haftpflichtfall nicht zu begründen vermag (BGH NJW 2003, 139 - juris Tz. 15).

  • BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05

    Eintrittspflicht der Kfz-Teilversicherung für Schäden am Fahrzeug

    Für die Auslegung entscheidend ist neben dem Wortlaut und dem mit der Klausel verfolgten Zweck auch der erkennbare Sinnzusammenhang (Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01 - VersR 2002, 1503 unter 2 b).
  • LG Bochum, 15.07.2020 - 4 O 215/20

    Corona-Krise: Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherung?

    Maßstab für die Auslegung ist, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse die jeweilige Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Zusammenhangs verstehen muss, ein individuelles Sonderwissen eines Versicherungsnehmers ist zu berücksichtigen, die Entstehungsgeschichte der Bedingung hingegen nicht (vgl. BGH, VersR 2004, 1039; BGH, VersR 2002, 1503).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2003 - 12 U 228/02

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit der Ersetzung des Wortes "Ereignis" durch

    Auf die Entstehungsgeschichte einer Klausel, die der Versicherungsnehmer regelmäßig nicht kennt, kann jedenfalls zu seinem Nachteil nicht verwiesen werden (BGH ZfSch 1996, 261; NJW 2003, 139).

    Dabei sind neben dem Wortlaut auch der Sinnzusammenhang der AVB, in den die auszulegende Bestimmung hineingestellt ist, sowie der mit der Klausel erkennbar verfolgte Zweck für die Auslegung maßgebend (BGH VersR 1991, 417; VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).

    Entsprechend hat die Rechtsprechung bislang auch beim Kausalereignis auf das Inverkehrbringen abgestellt (BGHZ 79, 76:; BGH NJW 2003, 511; BGH VersR 2002, 1503; OLG Oldenburg, VersR 1997, 732; OLG Celle VersR 1997, 609; OLG Nürnberg VersR 2000, 1490; vgl. auch Späte, a. a. O., AHB § 1 Rn. 29).

    Auch der Versicherungsnehmer wird nur solche Ursachen für ein Ereignis im Sinne der Klausel (§ 1 AHB, Teil C. 1.1, 7.1, 8.2 BBR) halten, die den Eintritt jedenfalls irgend eines Schadens nach der Lebenserfahrung hinreichend wahrscheinlich machen (BGH VersR 2002, 1503).

  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 61/13

    Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den

    Dieser wird daher nach gefestigter Rechtsprechung des Senats nur solche Ursachen als für den Beginn des Versicherungsschutzes maßgebende Ereignisse verstehen, die der Schadensersatzpflichtige, gegen den er Ansprüche erhebt, zurechenbar gesetzt hat und die den Eintritt irgendeines Schadens, den er von diesem ersetzt bekommen will, nach der Lebenserfahrung hinreichend wahrscheinlich machen (grundlegend Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01, VersR 2002, 1503 unter 2 b bb = juris Rn. 15, 16).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 12 U 251/04

    Gebäudeversicherung: Nachweis eines Sturmschadens

    Es kommt dabei auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • LG Mannheim, 19.02.2021 - 11 O 131/20

    Betriebsschließungsversicherung: Deckungsschutz bei einer Betriebsschließung

  • LG Darmstadt, 14.01.2021 - 28 O 130/20

    Coronapandemie: Betriebsschließungsversicherung muss 2.141.670,00 Euro zahlen

  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 110/07

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in sozialgerichtlichen Verfahren

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03

    Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss "Baurisiko" bei

  • OLG Köln, 30.03.2017 - 9 U 182/16

    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für die Geltendmachung von

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04

    Betriebshaftpflichtversicherung: Begriff des "Schadenereignisses";

  • LG Mannheim, 16.02.2021 - 11 O 102/20

    Coronapandemie: Kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherung

  • OLG Köln, 15.08.2006 - 9 U 17/06

    Rechtsschutzversicherung - Schadenersatzklage aus

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08

    Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität

  • BGH, 19.09.2007 - IV ZR 136/06

    Auslegung von Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung;

  • LG Darmstadt, 14.12.2020 - 28 O 168/20

    Coronapandemie: Erfolgreiche Klage auf Leistungen aus einer

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2009 - 6 S 3328/08

    Staatliche Sportwetten; Verstoß gegen Verfassung- und Europarecht

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04

    Krankentagegeldversicherung: Obliegenheitsverletzung bei Abschluss einer weiteren

  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 60/13

    Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für die Interessenwahrnehmung

  • OVG Saarland, 05.10.2009 - 3 B 321/09

    Staatliches Sportwetten-Monopol nicht offensichtlich rechtswidrig

  • OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 7 U 65/05

    Schmuckversicherung: Einbruch in eine Zweitwohnung; Berücksichtigung einer

  • LG Darmstadt, 14.12.2020 - 28 O 128/20

    Coronapandemie: Erfolgreiche Klage auf Leistungen aus einer

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 140/04

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses wegen Bergbauschäden

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 12 U 190/02

    Lückenloser Versicherungsschutz bei Wechsel der Rechtsschutzversicherung:

  • LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des

  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 62/13

    Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den

  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 116/11

    Eingefriedetes Versicherungsgrundstück erfordert einen durch Schutzvorrichtungen

  • LG Gera, 10.08.2005 - 1 S 509/04

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rechtsschutzdeckung für einen

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2003 - 12 U 52/03

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Mitversicherung einer Thermoausrüstung als

  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 20 W 23/04

    Prozesskostenhilfe: Keine Erfolgsaussicht für Klage eines starken Rauchers gegen

  • OVG Saarland, 26.04.2010 - 3 B 20/10

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; erfolgloser Antrag auf Anordnung der

  • VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06

    Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel

  • OLG Köln, 22.03.2011 - 9 U 177/10

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers

  • VG Saarlouis, 10.12.2009 - 6 K 649/09

    Veranstaltung von Sportwetten unzulässig

  • VG Saarlouis, 08.01.2009 - 6 L 894/08

    Rechtmäßigkeit der Regelung zu Sportwetten im Saarland

  • OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 7 U 118/09

    Versicherungsrecht: Darlegungslast für Gründe von objektiv unzutreffenden Angaben

  • OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 7 U 117/07

    Krankentagegeldversicherung: Berufsunfähigkeitsfeststellung für einen

  • VG Saarlouis, 07.01.2009 - 6 L 836/08

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten

  • VG Saarlouis, 16.12.2009 - 6 L 1462/09

    Staatliches Sportwettenmonopol weder verfassungs- noch gemeinschaftsrechtswidrig

  • LG Darmstadt, 19.05.2021 - 28 O 256/20

    Leistung aus der Betriebsschließungsversicherung und die Corona-Pandemie

  • VG Saarlouis, 31.03.2009 - 6 L 1932/08

    Sportwettenmonopol im Saarland mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht

  • AG Hannover, 04.04.2007 - 545 C 15574/06

    Rechtsschutzdeckung für Anwaltshaftung aus Bauprozess

  • OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch

  • OLG Stuttgart, 02.02.2023 - 7 U 186/22

    Deckungszusage Rechtsschutzversicherung bezüglich rechtlicher Interessen im

  • OLG Stuttgart, 08.09.2022 - 7 U 248/221
  • LG Darmstadt, 16.02.2021 - 28 O 218/20

    Coronapandemie: Hotelier klagt erfolgreich aus Betriebsschließungsversicherung

  • OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 7 U 22/22
  • LG Hannover, 18.03.2015 - 6 O 205/14
  • LG Kaiserslautern, 25.01.2013 - 3 O 573/12

    Zahlungsanspruch eines Versicherungsnehmers auf weitere Versicherungsleistungen

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2458
OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00 (https://dejure.org/2001,2458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.2001 - 7 U 174/00 (https://dejure.org/2001,2458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 7 U 174/00 (https://dejure.org/2001,2458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 5 S 1 AKB, § 63 Abs 1 S 1 VVG
    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzung für eine Erstattung der Abschleppkosten bei Totalschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus einer Kaskoversicherung; Ersatz von Abschleppkosten; Aufwendungsersatz; Totalschaden; Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur ; Ersatz von Mietwagenkosten; Erfüllungshaftung; Auskunft durch Versicherungsagenten

  • verkehrsrechtsforum.de

    Abschlepp- und Transportkosten müssen dem Unfallgeschädigten grundsätzlich auch ersetzt werden.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallschaden - Abschlepp- und Transportkosten müssen ersetzt werden

  • Judicialis

    VVG § 43; ; VVG § 63; ; AKB § 13 Abs. 3; ; AKB § 13 Abs. 6; ; BGB § 278; ; ZPO § 92 I; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 I; ; ZPO § 546 II; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 13; VVG § 63
    Voraussetzungen für die Erstattung von Transportkosten bei nachträglich festgestelltem Totalschaden L

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Ersatz der Transportkosten zur nächsten zuverlässigen Werkstatt seiner Wahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1503
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 11.06.1980 - 20 U 39/80

    Schadensersatz; Falsche Auskunft; Deckungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00
    Während des laufenden Versicherungsvertrages kommt zwar eine Schadensersatzpflicht des Versicherers wegen Falschberatung durch den Versicherungsagenten in Betracht (vgl. Römer, VVG-Komm., § 43 VVG, Rz. 25; OLG Hamm VersR 1981, 825).
  • OLG Köln, 30.08.1990 - 5 U 181/89

    Vorliegen eines Vertragsschlusses über eine Versicherung für eine Yacht aufgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00
    Der Versicherungsagent kann den Versicherer grundsätzlich nach Eintritt des Schadensfalles ohne Bevollmächtigung hierzu nicht zu einer Leistung verpflichten, die nach dem Versicherungsvertrag nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Köln r+s 1990, 325,326; OLG Karlsruhe r+s 1993, 331,332 f).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1992 - 12 U 210/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00
    Der Versicherungsagent kann den Versicherer grundsätzlich nach Eintritt des Schadensfalles ohne Bevollmächtigung hierzu nicht zu einer Leistung verpflichten, die nach dem Versicherungsvertrag nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Köln r+s 1990, 325,326; OLG Karlsruhe r+s 1993, 331,332 f).
  • OLG Saarbrücken, 22.09.1987 - 2 U 135/85

    Klage gegen eine Krankenversicherung auf Versicherungsschutz; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00
    Der Versicherer hat zwar für solche Erklärungen des Agenten ­ unabhängig davon, ob er hierzu bevollmächtigt war ­ gemäß § 278 BGB einzustehen, die dieser bei Anbahnung und / oder dem Abschluss des Versicherungsvertrages in Bezug auf die Tragweite der nachgesuchten Risikoabdeckung abgegeben hat und zwar mit der Folge, dass der Vertrag im Sinne der Erklärung des Agenten für die Zukunft begründet bzw. umgestaltet wird (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1988, 858).
  • OLG Hamm, 20.01.1993 - 20 U 255/92

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Grobe Fahrlässigkeit; Plötzlich auftauchendes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00
    Darüber hinaus kommt jedoch ein Anspruch auf Ersatz der Transportkosten zur nächsten zuverlässigen Werkstatt, in deren Wahl der Versicherungsnehmer frei ist ( vgl. Plienitz / Flöter § 7, S. 27), unter dem Gesichtspunkt des Aufwendungsersatzes gemäß § 63 VVG in Betracht, wenn sich bei einem Totalschaden die Unwirtschaftlichkeit der Reparatur erst nachträglich herausstellt und der Versicherungsnehmer den Totalschaden am Unfallort nicht erkennen und demgemäss das Abschleppen des Fahrzeuges den Umständen nach für geboten halten durfte (vgl. OLG Hamm VersR 1994, 42).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4694
OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01 (https://dejure.org/2001,4694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2001 - 4 U 119/01 (https://dejure.org/2001,4694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 4 U 119/01 (https://dejure.org/2001,4694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 61 VVG; Abstellen eines LKW in unmittelbarer Nähe einer stark abschüssigen Abfahrtsrampe ; Unterlassen des Festziehens der Handbremse und des Einlegens eines Gangs

  • Judicialis

    VVG § 61; ; AKB § 12 (1) II a

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 II a
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Abstellen eines Lkw in der Nähe einer Abfahrtsrampe L

  • rechtsportal.de

    VVG § 61; AKB § 12 (1) II a
    Verkehrssicherungspflichten eines Lkw-Fahrers als Versicherungsnehmer beim Abstellen seines Fahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1503 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
    Dazu bedarf es vielmehr weiterer, besonderer Umstände, die das momentane Versagen in einem milderen Licht erscheinen lassen (BGH, VersR 1992, 1085, 1086).

    Das hindert den Vorwurf eines groben Verschuldens jedoch dann nicht, wenn dem versicherten Gegenstand in einer konkreten Situation große Gefahren drohen (BGH, VersR 1992, 1085, 1086).

  • OLG Düsseldorf, 27.10.1998 - 4 U 212/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
    Darüber hinaus muss in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegen, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist (BGH, VersR 1989, 469, 470; Senat VersR 1992, 1086; NVersZ 1999, 386; Römer, VersR 1992, 1187).

    Ein solcher besonderer Umstand kann im Einzelfall gegeben sein, wenn der Versicherungsnehmer bei einem zur Routine gewordenen Handlungsablauf einen von verschiedenen Handgriffen vergisst (BGH, a.a.O.); 1989, 582; Senat, NVersZ 1999, 386; 01, 229).

  • OLG Düsseldorf, 31.03.1992 - 4 U 127/91

    Rotlicht; Verkehrsampel; Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
    Darüber hinaus muss in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegen, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist (BGH, VersR 1989, 469, 470; Senat VersR 1992, 1086; NVersZ 1999, 386; Römer, VersR 1992, 1187).
  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
    Darüber hinaus muss in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegen, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist (BGH, VersR 1989, 469, 470; Senat VersR 1992, 1086; NVersZ 1999, 386; Römer, VersR 1992, 1187).
  • OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 24/94

    Versicherungsnehmer; Pkw; Abstellen an abschüssiger Straße; Wegrollen; Aufprall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
    Der Mitgeschäftsführer der Klägerin, für dessen Verschulden sie einzustehen hat (Römer in Römer/Langheid, VVG, § 6 Rn 114), hat in objektiver Hinsicht grob fahrlässig gehandelt, als er den LKW auf einem Parkplatz außerhalb der besetzten Parkflächen in unmittelbarer Nähe oder bereits teilweise auf der stark abschüssigen Abfahrtrampe abgestellt hat, ohne einen Gang einzulegen oder die Handbremse anzuziehen (vgl. dazu OLG Köln, OLGR 1994, 306 = VersR 1994, 1414 LS).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

    Die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts sind deshalb nicht zu beanstanden und tragen die rechtliche Wertung, der Kläger habe sich, da er sein Fahrzeug nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert hatte, objektiv grob fahrlässig verhalten (vgl. OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 364).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Diese Sichtweise wird dadurch bestätigt, dass beispielsweise grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 61 VVG (a.F.) angenommen wird, wenn der Fahrer unbeabsichtigtes Rollen des Fahrzeugs dadurch fördert, dass er es mit laufendem Motor abstellt, ohne die Handbremse zu betätigen oder den Wahlhebel in Position P zu bringen (OLG Hamm VersR 1996, 225; OLG Düsseldorf ZfS 2002, 438; OLG Düsseldorf ZfS 2001, 173).
  • LG Potsdam, 25.06.2013 - 3 O 170/11

    Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    In einem solchen Fall aber drängt sich für einen Fahrzeugführer die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen nicht in einem Maße auf, das das Verdikt der groben Fahrlässigkeit verdienen würde (so auch LG Hanau v. 2.4.1992, 7 O 227/92 in NJW-RR 1992, 1251: kein besonders augenfälliges Gefälle und damit keine grobe Fahrlässigkeit zu begründen; aA OLG Köln v. 12.4.1994, 9 U 24/94 Rn.6 beim Parken "in unmittelbarer Nähe eines nicht unerheblichen Gefälles"; ebenso aA OLG Düsseldorf v. 18.12.2001, 4 U 119/01 bei sich aufdrängender Gefahr des Wegrollens).
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