Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.02.2001

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2002 - IV ZR 154/02   

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https://dejure.org/2002,2190
BGH, 23.10.2002 - IV ZR 154/02 (https://dejure.org/2002,2190)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2002 - IV ZR 154/02 (https://dejure.org/2002,2190)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 (https://dejure.org/2002,2190)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung - Fristgerechte ärztliche Feststellung - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Begründung - Wert des Beschwerdegegenstands - Leistungen für Invalidität - Zeitpunkt der Erhöhung der Versicherungssumme

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8; ; AUB 88 § 7 I (1); ; AUB 88 § 11 IV

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 544; AUB 88 § 7 ; AUB 88 § 11
    Bestimmung der Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO (ab 1.1.2002) § 544 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 159
  • VersR 2002, 1578
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 23.10.2002 - IV ZR 154/02
    Bei den Leistungen für Invalidität handelt es sich um einen selbständigen und abtrennbaren Teil des ursprünglichen Begehrens, der für sich genommen die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO übersteigen müßte; innerhalb der für die Nichtzulassungsbeschwerde geltenden Begründungsfrist ist darzulegen, daß mit der beabsichtigten Revision eine Abänderung des Berufungsurteils in einem die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigenden Umfang erstrebt wird (BGH, Beschluß vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02 - NJW 2002, 2720 unter II 2 und 3).
  • BGH, 27.02.2002 - IV ZR 238/00

    Rechtsfolgen der Leistungsablehnung des Versicherers

    Auszug aus BGH, 23.10.2002 - IV ZR 154/02
    Im übrigen hätte die Nichtzulassungsbeschwerde auch in der Sache keinen Erfolg, weil der Senat die Grundsatzfrage bereits geklärt hat: Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers ändert nichts daran, daß der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt wird (Senat, Urteil vom 27. Februar 2002 - IV ZR 238/00 - VersR 02, 472 unter 1 c a.E.).
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2002 - IV ZR 238/00 - VersR 2002, 472 unter 1 c a.E.; Beschluss vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 - VersR 2002, 1578 unter 3).
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auch eine Leistungsablehnung ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt wird (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 - VersR 2002, 1578 unter 3).
  • BGH, 23.07.2015 - XI ZR 263/14

    Zulässigkeit der Revision: Ermittlung der Revisionsbeschwer bei

    § 26 Nr. 8 EGZPO, der auf den "Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer" abstellt, weicht zwar insoweit von § 546 ZPO aF ab, als nicht mehr die Beschwer aus dem Berufungsurteil, sondern der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend ist, so dass es nicht auf die Wertdifferenz zwischen dem in der Berufungsinstanz zuletzt gestellten Antrag und dem Tenor des Berufungsurteils, sondern den Umfang der nach dem Rechtsmittelantrag erstrebten Abänderung des angefochtenen Urteils ankommt (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720 f., vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02, NJW-RR 2003, 159, vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, NJW-RR 2004, 638, 639, vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02, juris Rn. 10, 12, vom 30. November 2005 - IV ZR 214/04, NJW 2006, 1142, vom 11. Mai 2006 - VII ZR 131/05, NJW-RR 2006, 1097 Rn. 8 und vom 15. Oktober 2008 - IV ZR 31/08, VersR 2009, 562 Rn. 5).
  • BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05

    Zulassung der Revision bei nur für einen Teil des Streitstoffs gegebenen

    Der IV. Zivilsenat und der V. Zivilsenat haben zum Fall der objektiven Klagehäufung bislang eine andere Auffassung vertreten (vgl. BGH NJW 2002, 2720 f.; Beschl. v. 23.10.2002 - IV ZR 154/02, NJW-RR 2003, 159; Beschl. v. 29.9.2004 - IV ZR 145/03, NJW 2005, 224; Beschl. v. 30.11.2005 - IV ZR 214/04, Tz 7).
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 214/04

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der

    Dem stehen die bisherigen Entscheidungen des Senats nicht entgegen (Beschlüsse vom 29. September 2004 aaO und vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 - VersR 2002, 1578 unter 1).
  • OLG Saarbrücken, 08.10.2003 - 5 U 157/03

    Unfallversicherung: Invaliditätsentschädigung für den Verlust des Geruchssinns

    a) Die ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb der 15-Monatsfrist stellt eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung dar (BGHZ 137, 177; Urt. vom 27.2.2002 - IV ZR 238/00, VersR 2002, 1578).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 145/03

    Wertgrenze bei mehreren abtrennbaren Ansprüchen

    Sind Teile des Prozeßstoffs abtrennbar und einer beschränkten Revisionszulassung zugänglich, muß die Wertgrenze für jeden Teil, der mit der Revision angegriffen werden soll, überschritten sein (BGH, Beschluß vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02 - NJW 2002, 2720 unter II; Beschluß vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 - VersR 2002, 1578 unter II 1).
  • BGH, 12.07.2006 - II ZR 251/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens der

    Soweit der Beklagte mit Schriftsatz vom 1. Februar 2006 nunmehr vorträgt, der Wert des weiter in Streit stehenden Feststellungsantrags liege weit über 20.000,00 EUR, ist dieser Vortrag schon deswegen unbeachtlich, weil der Beschwerdeführer bereits innerhalb der Begründungsfrist darlegen muss, dass er die Abänderung des Berufungsurteils in einem die Wertgrenze aus § 26 Nr. 8 EGZPO übersteigenden Umfang anstrebt (BGH, Beschl. v. 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721; Beschl. v. 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02, NJW-RR 2003, 159).
  • BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11

    Bemessung der Beschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung

    Innerhalb der Frist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher nicht nur das Vorliegen von Zulassungsgründen vorgetragen, sondern auch dargelegt werden, dass die Beschwer den Betrag von 20.000 EUR übersteigt (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721; vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02, NJW-RR 2003, 159; vom 17. Juli 2003 - XI ZR 93/02, BGHR EGZPO § 26 Nr. 8 Darlegungen 1; Krüger in Münch- Komm. ZPO, 4. Aufl., § 544 Rn. 4; Ball in Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 544 Rn. 20a; Ackermann in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 544 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 4 U 64/08

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers;

    Denn die Leistungsablehnung durch den Versicherer ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn Invalidität nicht fristgerecht durch den Arzt festgestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2002, IV ZR 154/02, VersR 2002, 1578; BGH, Urteil vom 30. November 2005, IV ZR 154/04, VersR 2006, 352; BGH, Urteil vom 7. März 2007, IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 114/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 16.03.2022 - IV ZR 20/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Bestimmung des Beschwerdewerts

  • BGH, 29.09.2005 - IX ZR 62/03

    Erreichen der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 89/03

    Rechtsmittelbeschwer bei fehlendem Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 24 W 13/06

    Zeitpunkt für die Fälligkeit einer Schuld - Anlass zur Klageeinreichung - Zahlung

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 21/04

    Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der

  • OLG Hamm, 19.11.2004 - 20 U 133/04

    Umfang der Belehrung bei Ablehnung einer Entschädigungsleistung in der

  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 117/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.02.2001 - 20 W 29/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6607
OLG Hamm, 14.02.2001 - 20 W 29/99 (https://dejure.org/2001,6607)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2001 - 20 W 29/99 (https://dejure.org/2001,6607)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 20 W 29/99 (https://dejure.org/2001,6607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 3; ZPO § 9
    Streitwert einer Feststellungsklage auf Fortbestehen einer Risikolebensversicherung und einer Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung

  • rechtsportal.de

    GKG § 25 Abs. 3
    Streitwert bei Klage auf Fortbestand der Versicherung - Risikolebensversicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1578
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2001 - 20 W 29/99
    Der Wert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Risikolebensversicherung beläuft sich regelmäßig auf 20 % der Versicherungssumme, wie das Landgericht zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt BGH vom 13.12.2000 - IV ZR 279/99 - sowie BGH NJW-RR 1997, 1562) ausgeführt hat.

    Ebenso wie bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Risikolebensversicherung, bei der der Eintritt des Versicherungsfalles zwar ungewiß, die gegebenenfalls vom Versicherer zu erbringende Leistung aber bestimmt ist, ist das Interesse eines Klägers in der Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach einem an der Versicherungssumme orientierten Maßstab festzusetzen (so jetzt: BGH vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99).

  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2001 - 20 W 29/99
    Der Wert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Risikolebensversicherung beläuft sich regelmäßig auf 20 % der Versicherungssumme, wie das Landgericht zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt BGH vom 13.12.2000 - IV ZR 279/99 - sowie BGH NJW-RR 1997, 1562) ausgeführt hat.
  • OLG Frankfurt, 28.10.2011 - 14 W 84/11

    Streitwert bei Klage aus Berufsunfähigkeitsversicherung

    In einem solchen Fall hat der BGH bei der Beurteilung einer Rechtsmittelbeschwer 20% des für eine Klage auf Leistung aus der Versicherung maßgeblichen Wertes angenommen (BGH Beschluss vom 13.12.2000 - IV ZR 279/99; ebenso OLG Hamm Beschluss vom 14.02.2001 - 20 W 29/99 zit.n.iuris).
  • LG Landshut, 03.12.2019 - 73 O 3885/18

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Unter Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.02.2001 (Az.: 20 W 29/99) führt die Beklagte aus, die gerichtliche Festsetzung sei verfehlt, weil der Kläger kein Leistungsbegehren im Gewande einer Feststellungsklage geltend gemacht habe.

    Der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.02.2001 (Az.: 20 W 29/99) geht fehl.

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    Wird die Feststellung dagegen unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls begehrt, rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts einer etwaigen zukünftigen Berufungsunfähigkeit, einen Abschlag von 80% vorzunehmen (vgl. - zur Beschwer - BGH VersR 2001, 601-602 [juris Tz. 10] sowie Senat, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen: 12 W 22/05; OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]; OLG Hamm VersR 2002, 1578-1579 [juris Tz. 6], jeweils m.w.N., und - nur hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Feststellung des Bestehens des Vertrags für ausschließlich zukünftige Leistungsfälle - auch OLG Köln OLGR 2006, 62-63 [juris Tz.4]).
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