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   LG Berlin, 17.04.2000 - 58 S 428/99   

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https://dejure.org/2000,6848
LG Berlin, 17.04.2000 - 58 S 428/99 (https://dejure.org/2000,6848)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.04.2000 - 58 S 428/99 (https://dejure.org/2000,6848)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. April 2000 - 58 S 428/99 (https://dejure.org/2000,6848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Schadensnachweis durch einen Kostenanschlag und zur Freistellung von Rechtsanwaltsgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungsanforderungen im Falle eines Anspruchs auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines Autos bei einem Verkehrsunfall; Wahlmöglichkeiten des Geschädigten bei der Wiedergutmachung des Schadens; Begriff des "zur Herstellung erforderlichen Betrages"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; ZPO § 144; ZPO § 287 Abs. 1; BRAGO § 18; BRAGO § 118
    Substanziiertes Darlegen der Schadenshöhe mittels Kostenvoranschlags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Kostennachweis durch Kostenvoranschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Anwaltsgebühr, die für den Verkehr des Geschädigten mit seiner Rechtsschutzversicherung entsteht, hört nicht zum Schaden, der vom Schädiger ersetzt werden muss

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung bei der Schadensregulierung (RA Christian Tomson; VersR 2010, 1428)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 333
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung

    Auszug aus LG Berlin, 17.04.2000 - 58 S 428/99
    Denn ein Freistellungsanspruch setzt voraus, dass die Schuld, von der Befreiung verlangt wird, bereits fällig ist (vgl. etwa BGH, NJW 1986 S. 978/979).
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