Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 19.12.2000

Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 27.09.2001 - 42 C 9839/01   

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https://dejure.org/2001,7023
AG Düsseldorf, 27.09.2001 - 42 C 9839/01 (https://dejure.org/2001,7023)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2001 - 42 C 9839/01 (https://dejure.org/2001,7023)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2001 - 42 C 9839/01 (https://dejure.org/2001,7023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Versicherungsfalles im Sinne der Versicherung über Gebäude-Leitungswasser-Schäden bei bestimmungswidrigem Austreten von Leitungswasser aus einer sonstigen mit einem Rohrsystem verbundenen Einrichtung; Verfliesung und zwischen der Verfliesung und der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWB 87 § 1; VGB 88 § 6
    Austritt von Duschwasser durch eine Silikonfuge ist versichert

  • RA Kotz

    Leitungswasserschaden (Dusche) - Haftung der Gebäudeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leitungswasserschaden wegen undichter Silikonfugenabdichtung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Leitungswasserschaden wegen undichter Silikonfugenabdichtung in Duschkabine

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohngebäudeversicherung muss für Schäden infolge durch undichte Silikonfuge in Wand und Decke eingetretenes Duschwasser aufkommen - Bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser im Sinne der Versicherungsbedingungen

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 48
  • VersR 2002, 481
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 11.06.2015 - 16 U 15/15

    Wohngebäudeversicherung: Nässeschaden durch Leitungswasser bei

    Nach der Gegenauffassung (OLG Frankfurt, VersR 2010, 1641, Rn 14 bei juris; LG Hamburg, RuS 2013, 610, Rn 26 bei juris; AG Düsseldorf, VersR 2002, 481; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, E 1 Rn 36) liegt auch in einem solchen Fall ein Versicherungsfall vor.
  • OLG Frankfurt, 22.12.2009 - 7 U 196/07

    Leitungswasserversicherung: Feuchtigkeitsschäden wegen Wasseraustritts aus einer

    Die Verbindung mit dem Rohrsystem wird dabei durch den Zulauf, der in der Wand montiert ist, hergestellt (vgl. Martin, Sachversicherungsrecht, E I Rdn. 36, 38; Wälder in: Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., IV. Leitungswasserversicherung Rdn. 576 ff.; AG Düsseldorf VersR 2002, 481).
  • LG Hamburg, 15.11.2012 - 318 S 215/10

    Ist ein Schadensausgleich zwischen Miteigentümern zulässig?

    Der Qualifikation als "Einrichtung" im o. g. Sinne steht nicht entgegen, dass sich Duschkabinen - in der Regel - zusammensetzen aus einer (emaillierten) Duschtasse und ein bis zwei gefliesten Zimmerwänden; ein homogenes Material ist nämlich nicht erforderlich (AG Düsseldorf, NZM 2002, 48).
  • AG Aachen, 10.07.2013 - 109 C 19/13

    Annahme eines Leitungswasserschadens bei Eindringen von in der Dusche benutzten

    Während die Entscheidungen AG Düsseldorf VersR 2002, S. 481, OLG Frankfurt VersR 2010 S. 1641 und LG Hamburg ZMR 2013 S. 216, davon ausgehen, dass auch eine Duschwanne bzw. eine Duschkabine eine derartige verbundene Einrichtung im Sinne der BFIMO darstellt, sind die Entscheidungen LG München I VersR 2010 S. 1180 f. und LG Mönchengladbach, Urteil vom 17.01.2013, Az: 1 O 130/12 (noch nicht veröffentlich; in Kopie vorgelegt von der Beklagten) der Auffassung, dass ein derartiger Wasserschaden nicht von den streitgegenständlichen Versicherungsbedingungen gedeckt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10848
OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00 (https://dejure.org/2000,10848)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2000 - 9 U 106/00 (https://dejure.org/2000,10848)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 9 U 106/00 (https://dejure.org/2000,10848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 481 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00
    Sie deckt sich daher nicht vollständig mit dem Wortlaut der in der zitierten Rechtsprechung gebilligten Belehrungen, steht diesen inhaltlich jedoch gleich (BGH r+s 93, 321, 323 = VersR 93, 828; OLG Hamm r+s 99, 449 (451 a.E.)).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00
    Bei vorsätzlicher, folgenloser Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles macht die Rechtsprechung die Leistungsfreiheit des Versicherers davon abhängig, daß der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmißverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruches auch für den Fall, daß die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer hatte, belehrt worden ist (BGH r+s 98, 144; 181 mit Anm. Münstermann = VersR 98, 447 (448); OLG Hamm r+s 98, 364; VersR 99, 89; Römer/Langheid, § 6 Rn. 44 m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 16.03.1998 - 6 U 161/97

    Anforderung an Belehrung in Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00
    Bei vorsätzlicher, folgenloser Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles macht die Rechtsprechung die Leistungsfreiheit des Versicherers davon abhängig, daß der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmißverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruches auch für den Fall, daß die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer hatte, belehrt worden ist (BGH r+s 98, 144; 181 mit Anm. Münstermann = VersR 98, 447 (448); OLG Hamm r+s 98, 364; VersR 99, 89; Römer/Langheid, § 6 Rn. 44 m.w.Nw.).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06

    Auffällige Gestaltung der Belehrung über die Folgen von Falschangaben bei der

    Dies beinhaltet nach ganz überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine drucktechnische Hervorhebung, aufgrund deren die Belehrung vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (OLG Köln, RuS 2001, 121; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 476; OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 544; OLG Hamburg, RuS 1990, 362).
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