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   OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1374/99   

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https://dejure.org/2000,5641
OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1374/99 (https://dejure.org/2000,5641)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.09.2000 - 10 U 1374/99 (https://dejure.org/2000,5641)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. September 2000 - 10 U 1374/99 (https://dejure.org/2000,5641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Versicherung; Ablehnungsschreiben; Frist; Verweistätigkeit; Schreiner

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 (1); ; BB-BUZ § 2 (1); ; BB-BUZ § 13; ; VVG § 12 III

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 Nr. 1; BB-BUZ § 2 Nr. 1; BB-BUZ § 13; VVG § 12 Abs. 3
    Verweisungstätigkeiten für einen Schreiner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1 (1) § 2 (1) § 13; VVG § 12 Abs. 3
    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Geltendmachung von Ansprüchen durch Bezugsberechtigten - Adressat des Ablehnungsschreibens - Klagefrist - Verweisungstätigkeit - Beruf des Schreiners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 1 O 65/99
  • OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1374/99

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 557
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1374/99
    Die Klageeinreichung nebst Prozesskostenhilfegesuch selbst erfolgte am 16.1.1999, d. h. innerhalb der Frist, Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (u. a. BGH Urteil vom 1.10.1986 -- IV a ZR 108/85 -- VersR 1987, 39) genügt die Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs, wenn der Versicherungsnehmer, hier der Versicherte, alsdann alles Zumutbare unternimmt, damit die Klage "demnächst" zugestellt wird (§ 270 III ZPO).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1374/99
    Es gehört dabei zur Vortragslast des Versicherers, die Vergleichsberufe, auf die er den Versicherungsnehmer verweisen will, bezüglich der sie prägenden Merkmale insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen (Arbeitsverhältnisse, Arbeitszeiten, übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) hinreichend zu konkretisieren (BGH VersR 1988, 234) Erst dann ist der Anspruchsteller gehalten, darzutun und ggf. zu beweisen, dass er diese Berufe nicht ausüben kann.
  • BGH, 25.11.1963 - II ZR 54/61

    Kraftfahrzeug-Sicherungsschein

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1374/99
    Ihnen gegenüber wird der Versicherer folglich nach fruchtlosem Ablauf der 6 Monats-Frist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei, soweit sie ihrerseits ein eigenes Ablehnungsschreiben mit der vorgeschriebenen Belehrung erhalten haben (BGHZ 40, 297, 304 = VersR 1964, 131, 134).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1374/99
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d. h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 -- IV ZR 203/92 -- VersR 1993, 1470, 1471).
  • BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 219/84

    Frist für Klage des Bezugsberechtigten in der Lebens- und Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1374/99
    Für vertragliche Anspruchsgläubiger des Versicherers, die selbst nicht Versicherungsnehmer sind, anerkennt die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass sie dem in § 12 III 2 VVG ausschließlich nur genannten Versicherungsnehmer gleichzustellen sind, sofern sie über den Anspruch verfügen können (BGH Urteil vom 25.6.1986 -- IV a ZR 219/84 -- VersR 1986, 803, 804).
  • BGH, 30.11.2011 - IV ZR 143/10

    Deckungsklage gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Klagefristwahrung

    Es ist bereits vor der ZPO-Reform anerkannt gewesen, dass ein Versicherungsnehmer vom Gericht gesetzte Fristen trotz des Beschleunigungsgebots ausschöpfen darf, weil er darauf vertrauen kann, das Verfahren mit Einhaltung dieser Fristen ausreichend zu fördern (vgl. OLG Köln VersR 1998, 749 f.; OLG Koblenz VersR 2002, 557, 558; Prölss aaO).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 78/01

    Beweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens mit einer Leistungsablehnung des

    Es gehört zur Vortragslast des Versicherers, die Vergleichsberufe, auf die er den Versicherungsnehmer verweisen will, bezüglich der sie prägenden Merkmale, insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen (Arbeitsverhältnisse, Arbeitszeiten, übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel), hinreichend zu konkretisieren (BGH VersR 1988, 234; VersR 1994, 1095, 1096; VersR 1999, 1134, 1135; OLG Koblenz ZfS 2001, 176, 177).
  • OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 1768/00

    Möglicher Zeitpunkt der Prognose der Berufsunfähigkeit

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  • OLG Koblenz, 14.01.2002 - 10 U 1768/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Begriff der Berufsunfähigkeit

    Hinsichtlich der Verweisungsberufe Gehäusebauer und Bilderrahmenmacher wird auf das Senatsurteil vom 29.9.2000 - 10 U 1374/99 -, NversZ 2001, 215 = ZfS 2001, 176 = R+S 2001, 262 verwiesen.
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