Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2230
OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01 (https://dejure.org/2001,2230)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.2001 - 8 U 19/01 (https://dejure.org/2001,2230)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 2001 - 8 U 19/01 (https://dejure.org/2001,2230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Gabelstablerunfall - kein Haftungsprivileg gegenüber betriebsfremden Arbeitnehmer (§§ 104 ff SGB VII)

  • Judicialis

    EFZG § 6; ; BGB § ... 830 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1 a.F.; ; RVO § 636; ; RVO § 637; ; StVO § 23; ; StVO § 9 Abs. 5; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 106 Abs. 3; ; SGB VII § 104 Abs. 1; ; SGB VII § 106 Abs. 3 3. Alt.; ; SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 287; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 831; SGB VII § 104 ff.
    Begriff der "gemeinsamen Betriebsstätte" i. S. d. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823, 831; SGB VII §§ 104 ff.
    Voraussetzungen des Haftungsprivilegs gem. §§ 104 ff. SGB VII gegenüber betriebsfremden Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 91
  • VersR 2002, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2001 - VI ZR 70/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01
    Die Haftungsfreistellung des § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII umfasst damit über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (vgl. BGHZ 145, 331 = r+s 2001, 26, 28; BGH r+s 2001, 149).

    Es genügt daher nicht, wenn die Tätigkeiten der Unfallbeteiligten abstrakt hätten aufeinander bezogen sein können (vgl. BGH r+s 2001, 149, 150).

  • OLG Karlsruhe, 30.06.1999 - 14 U 234/98

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld; Vorliegen einer gemeinsamen

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01
    Dabei kann dahin stehen, ob sich die Beklagte zu 1) als Unternehmerin überhaupt auf die Haftungsprivilegierung berufen könnte (vgl. zu dieser Streitfrage nur OLG Karlsruhe r+s 1999, 373, 374; r+s 1999, 375, 376; OLG Hamm r+s 2001, 150; Imbusch VersR 2001, 547, 552 ff. jew. m. w. Nachw.).

    Ob anders zu entscheiden wäre, wenn der Beklagte zu 2) beauftragt gewesen wäre, den Lkw der Klägerin zu beladen, und/oder diese Tätigkeit bereits sogar aufgenommen hätte (zu einer solchen Fallgestaltung vgl. OLG Karlsruhe r+s 1999, 375; Imbusch VersR 2001, 547, 551), kann dahin stehen; ein solcher Sachverhalt liegt hier nicht vor.

  • OLG Hamm, 11.12.2000 - 6 W 41/00
    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01
    Ob der Verletzte in den Fällen des § 106 Abs. 3 SGB VII zu dem betriebsfremden Unternehmer "in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung" im Sinne des § 104 Abs. 1 SGB VII steht (vgl. hierzu OLG Hamm r+s 2001, 150), kann offen bleiben, da vorliegend die Voraussetzungen des § 106 Abs. 3 SGB VII nicht erfüllt sind (siehe nachfolgend unter c).

    Dabei kann dahin stehen, ob sich die Beklagte zu 1) als Unternehmerin überhaupt auf die Haftungsprivilegierung berufen könnte (vgl. zu dieser Streitfrage nur OLG Karlsruhe r+s 1999, 373, 374; r+s 1999, 375, 376; OLG Hamm r+s 2001, 150; Imbusch VersR 2001, 547, 552 ff. jew. m. w. Nachw.).

  • OLG Karlsruhe, 23.06.1999 - 7 U 30/99

    Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII gilt auch für den Unternehmer

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01
    Denn dies würde voraussetzen, dass die Tätigkeit, bei der der Zeuge W. geschädigt worden ist, für den Unfallbetrieb und nicht für den Stammbetrieb geleistet worden ist (vgl. BAG VersR 1991, 902 [zu §§ 636, 637 RVO]; OLG Karlsruhe r+s 1999, 373; Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand. 01.12.2000, § 104 SGB VII Rn. 11).

    Dabei kann dahin stehen, ob sich die Beklagte zu 1) als Unternehmerin überhaupt auf die Haftungsprivilegierung berufen könnte (vgl. zu dieser Streitfrage nur OLG Karlsruhe r+s 1999, 373, 374; r+s 1999, 375, 376; OLG Hamm r+s 2001, 150; Imbusch VersR 2001, 547, 552 ff. jew. m. w. Nachw.).

  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 521/89

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall - Betriebsangehöriger

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01
    Denn dies würde voraussetzen, dass die Tätigkeit, bei der der Zeuge W. geschädigt worden ist, für den Unfallbetrieb und nicht für den Stammbetrieb geleistet worden ist (vgl. BAG VersR 1991, 902 [zu §§ 636, 637 RVO]; OLG Karlsruhe r+s 1999, 373; Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand. 01.12.2000, § 104 SGB VII Rn. 11).

    Nach diesen Maßgaben ist von der Rechtsprechung für den Bereich des Be- oder Entladevorgangs z. B. entschieden worden, dass Anweisungen für ein sicheres Aufsetzen der Ladung auf den Lkw zumindest in gleichem Maße noch dem Stammbetrieb (= Transportbetrieb) zuzuordnen seien, weil diese auch der Erfüllung der Pflicht der §§ 22, 23 StVO (Sicherung der Ladung gegen Verrutschen während der Fahrt, Verkehrssicherheit des Fahrzeuges) dienten (vgl. BAG VersR 1991, 902 f.), während das Lösen der Kranseile nach dem Absetzen der Ladung auf der Ladefläche des Lkw nicht mehr zum sicheren Verstauen der Ladung gehöre, sondern Sache des Unfallbetriebs (= Ladebetrieb) sei, weil diese Tätigkeit ausschließlich die Entfernung des Ladegeräts vom Ladegut betreffe (vgl. BAG VersR 1991, 902, 903).

  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01
    Die Haftungsfreistellung des § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII umfasst damit über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (vgl. BGHZ 145, 331 = r+s 2001, 26, 28; BGH r+s 2001, 149).
  • OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 210/97

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem überholenden LKW;

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01
    Eine sorgfältige Überwachung erfordert fortdauernde, planmäßige, unauffällige und unerwartete Kontrollen, insbesondere auch heimliche Überwachungen, während z.B. Schulungen allein nicht ausreichend sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1403).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1994 - 22 U 127/94

    Kranführer als Verrichtungsgehilfe

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01
    Der Beklagte zu 2) ist Verrichtungsgehilfe der Beklagten zu 1), weil er während der Dauer des Leiharbeitsverhältnisses in den Betrieb der Beklagten zu 1) eingegliedert und von deren Weisungen abhängig war (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1430, 1431; Stein, in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1997, § 831 Rn. 40).
  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01
    An den Beweis einer ausreichenden Überwachung eines angestellten Kraftfahrers sind im Interesse der Verkehrssicherheit strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH r+s 1997, 364).
  • OLG Saarbrücken, 11.02.2021 - 4 U 8/20

    1. An die für den Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche

    Zu den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei einem Feststellungsanspruch (Festhaltung OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. Juli 2018 - 4 U 26/17, juris; Anschluss OLG Köln, Urteil vom 2. August 2001 - 8 U 19/01, juris und OLG Hamm, Urteil vom 23. März 1998 - 6 U 210/97, juris; vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Juli 2001 - 1 U 113/00, juris).

    Eine sorgfältige Überwachung erfordert fortdauernde, planmäßige, unauffällige und unerwartete Kontrollen, deren Intensität vom Gefahrenpotential sowie von der vorherigen Vergewisserung über die Eignung des Verrichtungsgehilfen abhängen, während z.B. Schulungen alleine nicht ausreichend sind (OLG Köln, Urteil vom 2.8.2001 - 8 U 19/01, juris Rn. 9; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1403; jurisPK-BGB/Matusche-Beckmann, 9. Aufl. 2020 § 831 Rn. 128; ebenso Spindler in Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beckOGK 56. Ed. 2020 § 831 Rn. 40 sowie Rn. 49 ff. zu Fahrzeuglenkern).

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08

    Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler:

    Dieser muss natürlich - insofern nicht anders als beim Vorwärtsfahren - sicherstellen, dass sich im Fahrbereich seines Fahrzeuges keine Personen befinden, die gefährdet werden könnten (OLG Köln VersR 2002, 575).

    Damit ist der Nachweis einer sorgfältigen Überwachung des Beklagten zu 1) allerdings nicht geführt (ebenso in einem vergleichbaren Fall OLG Köln VersR 2002, 575).

    Beide haben jeweils ihre Tätigkeiten ohne Bezug aufeinander, gleichsam nebeneinander her, durchgeführt (ebenso in einem vergleichbaren Fall OLG Köln VersR 2002, 575).

  • OLG Bremen, 21.11.2006 - 3 U 55/06

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte; Privilegierung des nicht selbst auf der

    In dem Urteil des OLG Köln vom 02.08.2001 (8 U 19/01 = VersR 2002, 575 f.), in dem das Gericht eine Haftungsfreistellung nach § 106 Abs. 3, Alt. 3 SGB VII verneint hat, ist zwar auch ein Lkw-Fahrer beim Beladen des Lkw von einem Gabelstapler angefahren worden.
  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 6 U 186/10

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 SGB VII

    Anders als im Fall des OLG Köln, r+s 2002, 416, in dem ein LKW-Fahrer beim Abplanen seines LKW von einem Gabestaplerfahrer des anderen Betriebes (der nicht den fraglichen LKW belud) angefahren wurde und in dem das OLG Köln eine gemeinsame Betriebsstätte verneint hatte, weil die Abplantätigkeit am LKW und die Tätigkeit des Gabestaplerfahrers nicht miteinander verknüpft waren, war diese Verknüpfung hier bei der Ladetätigkeit von Kläger und Beklagten zu 1) in Bezug auf den LKW des Klägers gegeben.

    Eine sorgfältige Überwachung des Beklagten zu 1) erforderte fortdauernder, planmäßige, unauffällige und unerwartete Kontrollen, währen bloße Schulungen nicht ausreichend waren (vgl. OLG Köln r+s 2002, 416, 417).

  • LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers bei Unfall im

    Erfüllt der Verletzte sowohl Zwecke des Stammbetriebes als auch des Unfallbetriebes, kommt es für die Zuordnung seiner Tätigkeit darauf an, welche Aufgaben ihr das Gepräge geben (BAG 19.02.209 - 8 AZR 188/08 - DB 2009, 1134, BAG VersR 1991, 902; OLG Köln 2.08.2001 - VersR 2002, 575).
  • LG Köln, 06.03.2018 - 4 O 307/15

    Zahlungsanspruch eines Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Die Haftungsfreistellung des § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII umfasst betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (OLG Köln, Urteil vom 02. August 2001 - 8 U 19/01 -, Rn. 20, juris).
  • SG Aachen, 17.03.2010 - S 8 U 34/09

    Unfall bei der Anlieferung von Holz - Wer kommt für die Schäden auf?

    Teil dieses Verstauvorgangs ist auch das Bereitmachen des Transportfahrzeugs zum Aufladen des Transportgutes (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02.08.2001, 8 U 19/01).
  • OLG Jena, 30.08.2010 - 9 U 235/10

    Schadensersatzansprüche eines Leiharbeiters gegen den Auftraggeber eines

    Ist der Geschädigte Arbeitnehmer nicht Arbeitnehmer des Unfallbetriebs kommt es für die Frage, ob die Tätigkeit zum Zeitpunkt des Unfallereignisses dem Stammbetrieb oder dem Leihbetrieb zuzuordnen ist darauf an, welches konkrete Gepräge die Tätigkeit aufwies (OLG Köln MDR 2002, 91 f.; OLG Hamm OLGR 2000, 171 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht