Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltshaftung; Anwaltsfehler; Fristwahrende Einlegung von Rechtsmittel; Frist; Wiedereinsetzung im vorigen Stand; Begründungserfordernis
- Judicialis
HGB §§ 84 ff; ; HGB § ... 90 a; ; BGB § 278; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; UWG § 1; ; ZPO § 528; ; ZPO § 91; ; ZPO § 711; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 528 Abs. 2; ; ZPO § 340 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 675
Haftungsausfüllende Kausalität bei Versäumnis der Berufungseinlegungsfrist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichtverletzung des Rechtsanwaltes, der durch sein Verschulden die Durchführung eines Berufungsverfahrens vereitelt hat; Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Kündigungshilfe, Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft, Außenseiter, VM, nachvertraglicher Wettbewerb des ausgeschiedenen HV eines VM, Verwertung von Kundenadressen aus dem Gedächtnis, Gedächtnisrechtsprechung
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 28.06.2000 - 5 O 493/98
- OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00
Papierfundstellen
- VersR 2002, 759
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90
Formularvertragliches Nutzungsverbot für Kundenadressen
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00
Wettbewerbsrechtlich kann er das Vorgehen seines früheren Handelsvertreters nur dann beanstanden, wenn sich dieser bei dem Wettbewerb um die Kundschaft unlauterer Mittel bedient (BGH NJW 1993, 1786, 1787).Verwertet ein ausgeschiedener Handelsvertreter Kundenadressen, die in seinem Gedächtnis geblieben sind oder macht er sich solche Anschriften von Kunden nutzbar, die keinen dauerhaften geschäftlichen Kontakt zu dem bisher vertretenen Unternehmen aufgenommen haben, liegt kein Vertrags- oder wettbewerbswidriges Verhalten vor (BGH NJW 1993, 1786, 1787, WRP 1999, 912, 914 und Hefermehl Wettbewerbsrecht, 22 Aufl., § 1 UWG RN. 602 m.w.N.).
- OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 604/86
Geschäftsgeheimnis; Betriebsgeheimnis; Kunden; Anschrift; Kaufmann; Verbindung
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00
Eine entgegenstehende vertragliche Vereinbarung kann den Vorwurf einer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG zu beanstandenden unangemessenen, den Geboten von Treu und Glauben zuwiderlaufenden Benachteiligung (OLG Koblenz NJW-RR 1987, 95, 97) begründen. - BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83
Versicherungsmakler als Sachwalter
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00
Ein Versicherungsmakler ist als Sachverwalter allein den Interessen seines Auftraggebers verpflichtet (BGHZ 94, 356).
- BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97
Unlautere Verwertung von Kundenanschriften
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00
Verwertet ein ausgeschiedener Handelsvertreter Kundenadressen, die in seinem Gedächtnis geblieben sind oder macht er sich solche Anschriften von Kunden nutzbar, die keinen dauerhaften geschäftlichen Kontakt zu dem bisher vertretenen Unternehmen aufgenommen haben, liegt kein Vertrags- oder wettbewerbswidriges Verhalten vor (BGH NJW 1993, 1786, 1787, WRP 1999, 912, 914 und Hefermehl Wettbewerbsrecht, 22 Aufl., § 1 UWG RN. 602 m.w.N.). - BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93
Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00
Besteht die Pflichtverletzung des Anwalts darin, dass dieser durch sein Verschulden die Durchführung eines Berufungsverfahrens vereitelt hat, so ist für die Frage, ob hierdurch ein Schaden entstanden ist, darauf abzustellen, wie der Vorprozess, hier also das Berufungsverfahren, nach Auffassung des Gerichts, das mit dem gegen den Prozessbevollmächtigten gerichteten Schadensersatz befasst ist, richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGH NJW 1994, 1211, 1212 f; NJW 1998, 1148, 1150). - BGH, 09.10.1997 - I ZR 122/95
"Verbandsklage in Prozeßstandschaft"; Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00
Besteht die Pflichtverletzung des Anwalts darin, dass dieser durch sein Verschulden die Durchführung eines Berufungsverfahrens vereitelt hat, so ist für die Frage, ob hierdurch ein Schaden entstanden ist, darauf abzustellen, wie der Vorprozess, hier also das Berufungsverfahren, nach Auffassung des Gerichts, das mit dem gegen den Prozessbevollmächtigten gerichteten Schadensersatz befasst ist, richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGH NJW 1994, 1211, 1212 f; NJW 1998, 1148, 1150). - BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87
Haftungsausfüllende Kausalität der Amtspflichtverletzung eines Notars
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00
Für die Beurteilung der Frage, wie, ob und in welchem Umfang dem Mandanten durch eine Pflichtverletzung des Anwalts ein Schaden entstanden ist, ist zu prüfen, wie sich das Vermögen des Mandanten ohne die pflichtwidrige Handlung entwickelt hätte (BGH WM 1988, 1454). - OLG Schleswig, 16.07.1999 - 6 U 28/99
Rechtsstellung des Versicherungsmaklers; Leistung von Kündigungshilfe
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00
Nach diesen Grundsätzen dürfen Versicherungsmakler, anders als möglicherweise Versicherungsvertreter, für ihre Kunden in weitgehendem Umfang, auch unter Verwendung von Formularen Kündigungshilfe leisten (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, VersR 2000, 1430).
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02
Kündigungshilfe
c) Die Frage, ob es wettbewerbsrechtlich unlauter ist, Kunden eines Mitbewerbers dadurch abzuwerben, daß ihnen vorformulierte Kündigungsschreiben zur Unterzeichnung vorgelegt werden, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: OLG Köln GRUR 1990, 536; OLG München GRUR 1994, 136, 137; OLG Nürnberg NJW-RR 1991, 233, 234; v. Gamm, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 234; Nordemann, Wettbewerbsrecht Markenrecht, 10. Aufl., Rdn. 1439; Piper, GRUR 1990, 643, 645; verneinend: OLG Brandenburg VersR 2002, 759, 760 f.; OLG Schleswig OLG-Rep 1999, 340, 341; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4 UWG Rdn. 10.39; Harte/Henning/Ahrens, UWG, Einl. F. Rdn. 155; Harte/Henning/Omsels ebd.