Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 11.05.2001

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   OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00   

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https://dejure.org/2001,4656
OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00 (https://dejure.org/2001,4656)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.03.2001 - 8 U 78/00 (https://dejure.org/2001,4656)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. März 2001 - 8 U 78/00 (https://dejure.org/2001,4656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Anforderungen an die Verneinung der Leistungspflicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 ARB 1975 ; § 14 ARB 1975 ; § 17 ARB 1975
    Deckungspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei einer beabsichtigten Schadensersatzklage gegen eine Tabakfirma; Anspruch auf Rechtsschutz; Abstellen auf einen zeitlich früher gelegenen Umstand im Rahmen der Kausaltheorie; Geltendmachung mangelnder Erfolgsaussichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deckungspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei einer beabsichtigten Schadensersatzklage gegen eine Tabakfirma; Anspruch auf Rechtsschutz; Abstellen auf einen zeitlich früher gelegenen Umstand im Rahmen der Kausaltheorie; Geltendmachung mangelnder Erfolgsaussichten

  • Judicialis

    ARB 1975 § 1 Abs. 1 S. 1; ; ARB 1975 § 14; ; ARB 1975 § 17

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 1; ARB 75 § 14; ARB 75 § 17; VVG § 158 n
    Deckungsschutz für Schadensersatzklage eines Rauchers gegen Zigarettenhersteller

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 1975 § 1 Abs. 1 S. 1 § 14 § 17
    Deckungspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei Schadensersatzklage gegen Tabakfirma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 91
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 22.01.1999 - 20 U 168/98

    Keine Berufung auf fehlende Erfolgsaussicht erst im Deckungsprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Ein Rechtsschutzversicherer, der die vom Versicherungsnehmer begehrte Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten, sondern aus anderen Gründen ablehnt, kann sich später nach zutreffender Auffassung nicht mehr auf eine fehlende Erfolgsaussicht berufen (vgl. nur OLG Hamm, VersR 1999, 1362, 1363; OLG Düsseldorf, VersR 94, 1337; OLG Köln r + s 91, 419 f.; LG Wiesbaden NJW-RR 1995, 27).

    Es ist deshalb von der formalisierten Betrachtungsweise auszugehen, die § 158 n VVG gewählt hat: Das Fehlen der erforderlichen Mitteilung gilt als Anerkenntnis der Erfolgsaussicht; eine Differenzierung, ob der Versicherungsnehmer anwaltlich vertreten ist oder nicht, ist vom Gesetz nicht vorgesehen (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 1362, 1363; OLG Stuttgart, r + s 93, 344, 345).

  • OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97

    Feststellung der Deckungspflicht eines Versicherers aus einem

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1999, 613, 614) meint zwar, dass es sich bei dem Verstoß des Versicherers gegen § 17 Abs. 1 Satz 2 um eine Verletzung von Vertragspflichten handele, die grundsätzlich lediglich Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könne.

    Die Anwendung des § 158 n Satz 3 VVG lässt sich auch nicht mit der Begründung verneinen, der Kläger sei anwaltlich vertreten gewesen, er habe also über seine Rechte nicht informiert werden müssen, sodass ein Hinweis eine 'nach dem Sinn und Zweck des § 158 n VVG nicht gerechtfertigte Förmlichkeit' gewesen wäre (so aber OLG Karlsruhe VersR 1999, 613, 614 f.).

  • OLG Stuttgart, 14.07.1993 - 7 U 6/93
    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Es ist deshalb von der formalisierten Betrachtungsweise auszugehen, die § 158 n VVG gewählt hat: Das Fehlen der erforderlichen Mitteilung gilt als Anerkenntnis der Erfolgsaussicht; eine Differenzierung, ob der Versicherungsnehmer anwaltlich vertreten ist oder nicht, ist vom Gesetz nicht vorgesehen (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 1362, 1363; OLG Stuttgart, r + s 93, 344, 345).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Nach der - vom Bundesgerichtshof zu § 1 Nr. 1 AHB vertretenen 'Kausaltheorie' (NJW 1981, 870 f.) ist nicht der Eintritt des 'realen Verletzungszustandes' maßgeblich, sondern der Zeitpunkt, zu dem die vorgeworfene Handlung oder Unterlassung begangen worden ist.
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Es kommt auch nicht in Betracht, die nunmehrige Geltendmachung mangelnder Erfolgsaussichten aufgrund eines von der Beklagten bei der Leistungsablehnung erklärten Vorbehalts zuzulassen (vgl. hierzu BGH VersR 1986, 132).
  • LG Wiesbaden, 10.06.1994 - 9 O 489/93

    Schadensereignis in Kindertee-Produkthaftungsfällen

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Ein Rechtsschutzversicherer, der die vom Versicherungsnehmer begehrte Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten, sondern aus anderen Gründen ablehnt, kann sich später nach zutreffender Auffassung nicht mehr auf eine fehlende Erfolgsaussicht berufen (vgl. nur OLG Hamm, VersR 1999, 1362, 1363; OLG Düsseldorf, VersR 94, 1337; OLG Köln r + s 91, 419 f.; LG Wiesbaden NJW-RR 1995, 27).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 4 U 235/92

    Willenserklärungen ; Rechtshandlungen; Begründung von Rechtsverhältnissen;

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Ein Rechtsschutzversicherer, der die vom Versicherungsnehmer begehrte Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten, sondern aus anderen Gründen ablehnt, kann sich später nach zutreffender Auffassung nicht mehr auf eine fehlende Erfolgsaussicht berufen (vgl. nur OLG Hamm, VersR 1999, 1362, 1363; OLG Düsseldorf, VersR 94, 1337; OLG Köln r + s 91, 419 f.; LG Wiesbaden NJW-RR 1995, 27).
  • OLG Hamm, 02.11.1999 - 20 W 26/99

    Begriff des Versicherungsfalls

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00
    Nach der - zu § 14 Abs. 1 ARB 75 überwiegend vertretenen - 'Folgeereignistheorie' (vgl. nur OLG Saarbrücken, r. + s. 93, 186; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 405; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl., § 14 ARB 75 Rdn. 1 m. w. N.) ist dagegen nicht auf die einzelne Schadensursache, sondern auf den als 'Folgeereignis' bezeichneten Eintritt des Verletzungszustandes abzustellen; entscheidend ist das 'äußere Ereignis, welches den Schaden unmittelbar ausgelöst hat'.
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht (VersR 2002, 91) hat ihr stattgegeben.
  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 124/13

    Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz für die Geltendmachung

    Eine solche Einschränkung der Hinweispflicht ist jedoch abzulehnen (so auch Rixecker in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 128 Rn. 5; Vogel in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 128 Rn. 12; Brünger in Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht § 128 Rn. 9; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 128 VVG Rn. 8; Buschbell in Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung 5. Aufl. § 33 Rn. 5; Bauer, NJW 2000, 1235, 1239; OLG Celle VersR 2002, 91, 92; OLG Hamm VersR 1999, 1362, 1363; OLG Köln NVersZ 2000, 590, 591).
  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 58/13

    Rechtsschutzversicherung: Unwirksamkeit einer zum Nachteil des

    Eine solche Einschränkung der Hinweispflicht ist jedoch abzulehnen (so auch Rixecker in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 128 Rn. 5; Vogel in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 128 Rn. 12; Brünger in Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht § 128 Rn. 9; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 128 VVG Rn. 8; Buschbell in Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung 5. Aufl. § 33 Rn. 5; Bauer, NJW 2000, 1235, 1239; OLG Celle VersR 2002, 91, 92; OLG Hamm VersR 1999, 1362, 1363; OLG Köln NVersZ 2000, 590, 591).
  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 156/13

    Rechtsschutzversicherung: Kostendeckungsschutz für die Geltendmachung

    Eine solche Einschränkung der Hinweispflicht ist jedoch abzulehnen (so auch Rixecker in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 128 Rn. 5; Vogel in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 128 Rn. 12; Brünger in Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht § 128 Rn. 9; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 128 VVG Rn. 8; Buschbell in Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung 5. Aufl. § 33 Rn. 5; Bauer, NJW 2000, 1235, 1239; OLG Celle VersR 2002, 91, 92; OLG Hamm VersR 1999, 1362, 1363; OLG Köln NVersZ 2000, 590, 591).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.05.2001 - 10 U 1251/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3541
OLG Koblenz, 11.05.2001 - 10 U 1251/00 (https://dejure.org/2001,3541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.05.2001 - 10 U 1251/00 (https://dejure.org/2001,3541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 10 U 1251/00 (https://dejure.org/2001,3541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung eines Versicherungsfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Autodiebstahl; Teilkaskoversicherung

  • Judicialis

    AKB § 12 Nr. 1 I. b); ; VVG § 61

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 12 Nr. 1 I b; VVG § 61
    Voraussetzungen eines grob fahrlässigen Verhaltens des VN nach Schlüsseldiebstahl L

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Nr. 1 I. b; VVG § 61
    Herbeiführung des Versicherungsfalles - grobe Fahrlässigkeit - subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten - Verlust der Originalschlüssel des gestohlenen Fahrzeugs durch Diebstahl weiteren Fahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 238
  • MDR 2002, 89
  • VersR 2002, 91 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 19.02.1999 - 10 U 129/98

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls bei Belassen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2001 - 10 U 1251/00
    Es muss sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln (BGH Urteil vom 14.7.1986 - IVa ZR 22/85 - Zfs 1986, 376; Senatsurteil vom 19.2.1999 - 10 U 129/98 - NVersZ 1999, 429 = VersR 2000, 224 LS = Zfs 2000, 112).
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2001 - 10 U 1251/00
    Es muss sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln (BGH Urteil vom 14.7.1986 - IVa ZR 22/85 - Zfs 1986, 376; Senatsurteil vom 19.2.1999 - 10 U 129/98 - NVersZ 1999, 429 = VersR 2000, 224 LS = Zfs 2000, 112).
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