Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg-Altona, 31.08.2001

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 94/02   

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https://dejure.org/2002,4213
OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 94/02 (https://dejure.org/2002,4213)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.2002 - 19 U 94/02 (https://dejure.org/2002,4213)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 2002 - 19 U 94/02 (https://dejure.org/2002,4213)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB ; Entsprechende Anwendbarkeit des § 89b HGB bei Vertragshändlereigenschaft; Einbindung in die Absatzorganisation; Zurückweisung eines Vortrags als unsubstantiiert; Feststellung des berücksichtigungsfähigen Mehrfachkundenumsatzes

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Chrysler 9 -, AA des VH, Begriff des Kunden, Billigkeit, Neukunde, Leasing, Leasingnehmer als Kunde, Leasinggeschäft, Leasinggesellschaft, Sogwirkung der Marke, hohe Rabatte, Preisnachlässe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 105
  • VersR 2003, 106
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 04.03.2002 - 23 O 275/01

    - Chrysler 9 -, AA des VH, Analogievoraussetzung 2, faktische Kontinuität der

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 94/02
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.03.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 23 O 275/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 94/02
    Hierzu genügt es, selbst bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung, dass die Klägerin, wie im vorliegenden Vertrag geregelt, während der Vertragszeit laufend verpflichtet war, die Kundendaten an die Beklagte zu melden (siehe z.B. § 13.5 des Vertragshändlervertrages sowie die Regelung in III 4.2 der Vertriebsrichtlinien; zu den Kriterien im übrigen siehe BGH NJW 1997, 1503; NJW 2000, 1413).
  • BGH, 12.01.2000 - VIII ZR 19/99

    Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 94/02
    Hierzu genügt es, selbst bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung, dass die Klägerin, wie im vorliegenden Vertrag geregelt, während der Vertragszeit laufend verpflichtet war, die Kundendaten an die Beklagte zu melden (siehe z.B. § 13.5 des Vertragshändlervertrages sowie die Regelung in III 4.2 der Vertriebsrichtlinien; zu den Kriterien im übrigen siehe BGH NJW 1997, 1503; NJW 2000, 1413).
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 210/07

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers: Kundeneigenschaft bei

    Aufgrund dieser Feststellung hat das Berufungsgericht den Kunden mit Recht hinsichtlich des (erneuten) Kaufs im letzten Vertragsjahr als Stammkunden angesehen, denn bei Verkäufen an eine Leasinggesellschaft ist grundsätzlich der Leasingnehmer als Kunde anzusehen, weil die wirtschaftliche Entscheidung zur Anschaffung des Fahrzeugs von diesem getroffen wird (so auch OLG München, Urteil vom 16. Januar 2002 - 7 U 4312/00, juris Rn. 57, insoweit nicht in OLGR 2002, 216 abgedruckt; OLG Köln, VersR 2003, 105; Emde, MDR 2010, 537, 538).
  • OLG Köln, 05.05.2006 - 19 U 202/05

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung des Vertrages durch den

    Bei der Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs geht der Senat entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (VersR 2002, 437 ff; VersR 2003, 106) von der so genannten "Rohertragsmethode" aus.
  • OLG Köln, 31.03.2006 - 19 U 139/05

    Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsanspruchs nach der Beendigung des

    Bei der Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs geht der Senat entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (VersR 2002, 437 ff; VersR 2003, 106) und in Übereinstimmung mit den Parteien von der so genannten "Rohertragsmethode" aus.
  • OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08

    Voraussetzungen und Höhe von Ausgleichsansprüchen eines Kfz-Vertragshändlers

    Zur Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung auf die sog. Rohertragsmethode ab (vgl. z.B. Urteil vom 02.03.2001 - 19 U 120/00 - VersR 2002, 437 ff.; Urteil vom 15.11.2002 - 19 U 94/02 - VersR 2003, 106), die sich wie folgt gestaltet:.
  • OLG Köln, 06.02.2009 - 19 U 108/08

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers eines Automobilherstellers

    Zur Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung auf die sog. Rohertragsmethode ab (vgl. z.B. Urteil vom 02.03.2001 - 19 U 120/00 - VersR 2002, 437 ff.; Urteil vom 15.11.2002 - 19 U 94/02 - VersR 2003, 106), die sich wie folgt gestaltet:.
  • OLG Hamburg, 23.06.2006 - 1 U 147/04

    Handelsvertreterausgleich eines ehemaligen Tankstellenbetreibers nach Beendigung

    Dabei erscheint dem Senat die in der Rechtsprechung verwendete Abzinsung nach der Multifaktorentabelle von Gillardon (vgl. z.B. OLG Hamburg v. 27.11.1998 - 1 U 55/98, OLGR 1999, 245, 246; OLG Köln v.15.11.2002 - 19 U 94/02 , OLGR 2003, 32, 33), die vom Bundesgerichtshof unbeanstandet geblieben ist (vgl. ausdrücklich BGH v. 10.07.2002 - VIII ZR 58/00 , WM 2003, 491, 499 m.w.N. und jüngst BGH v. 22.3.2006 - VIII ZR 173/04 , WRP 2006, 759), der vom Landgericht im angefochtenen Urteil vorgenommenen Abzinsung nach der sog. Hoffmannschen Formel bzw. der von der Beklagten favorisierten Abzinsung nach der Kapitalbarwertmethode vorzugswürdiger, weil auf diese Weise dem degressiven Verlauf der Verlustprognose besser Rechnung getragen wird.
  • OLG Köln, 23.06.2006 - 19 U 170/05

    Anspruch eines Vertragspartners auf Ausgleich nach Beendigung eines

    Bei der Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs geht der Senat entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (VersR 2002, 437 ff; VersR 2003, 106) von der so genannten "Rohertragsmethode" aus.
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Rechtsprechung
   AG Hamburg-Altona, 31.08.2001 - 315B C 44/01   

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https://dejure.org/2001,20693
AG Hamburg-Altona, 31.08.2001 - 315B C 44/01 (https://dejure.org/2001,20693)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 31.08.2001 - 315B C 44/01 (https://dejure.org/2001,20693)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 31. August 2001 - 315B C 44/01 (https://dejure.org/2001,20693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus Reisegepäckversicherung; Obliegenheitsverletzungen wegen verspäteter Schadenanzeige und Obliegenheitsverletzung wegen fehlerhafter Anzeige früherer Schadensfälle; Begriff der unverzüglichen Anzeige; Verspätete Schadensanzeige am Folgetag; Anforderungen an ...

  • VersR (via Owlit)

    AVB RG § 5
    Anzeige eines Raubüberfalls erst nach 24 Stunden bei der brasilianischen Polizei ist verspätet L

  • rechtsportal.de

    Ansprüche aus Reisegepäckversicherung; Obliegenheitsverletzungen wegen verspäteter Schadenanzeige und Obliegenheitsverletzung wegen fehlerhafter Anzeige früherer Schadensfälle; Begriff der unverzüglichen Anzeige; Verspätete Schadensanzeige am Folgetag; Anforderungen an ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 17.08.1984 - 17 T 164/84
    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 31.08.2001 - 315B C 44/01
    Zu diesem Zeitpunkt war, was auch der Kl. hätte einleuchten müssen, ein Einschreiten der Polizeibehörden (Verfolgung der Täter. Ermittlung und Befragung von Zeugen etc.) ersichtlich zum Scheitern verurteilt, so daß die Anzeige für eine Wiederbeschaffung der entwendeten Gegenstände gänzlich sinnlos war (vgl. LG Hamburg, VersR 1986, 84 zur verspäteten Schadensanzeige am Folgetag; ebenso Knappmann, in: Prölls/Martin, VVG , 25. Auflage, Anm. 6.c. zu AVER 80).
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