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   LG Koblenz, 07.04.2003 - 6 S 432/01   

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LG Koblenz, 07.04.2003 - 6 S 432/01 (https://dejure.org/2003,12809)
LG Koblenz, Entscheidung vom 07.04.2003 - 6 S 432/01 (https://dejure.org/2003,12809)
LG Koblenz, Entscheidung vom 07. April 2003 - 6 S 432/01 (https://dejure.org/2003,12809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Restwert (fehlerhaft) - Schadensersatzanspruch Haftpflichtversicherer gegen Sachverständigen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 631; BGB § 328; BGB § 252
    Sachverständiger muss für die Ermittlung des Kfz-Restwerts Recherchen im Internet durchführen. Mit Anmerkung: Markus Trost

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallkosten - Aktuelle Entscheidungen zum Restwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631 § 328
    Haftung des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Haftpflichtversicherer für fehlerhafte Kfz-Restwertermittlung

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1050
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Koblenz, 07.04.2003 - 6 S 432/01
    Die Kammer sieht keine Veranlassung, die höchstrichterliche Rechtsprechung zu hinterfragen, wonach der Geschädigte die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges grundsätzlich zu dem Preis vornehmen darf, der für ihn auf dem sogenannten "allgemeinen Markt" erzielbar ist (vgl. BGH VersR 193, 769 - 770), unter dem die Kammer alle diejenigen potentiellen Abnehmer in der Umgebung des Geschädigten (vgl. BGHZ 132, 373, 380) versteht, die eine sofortige Verwertungsmöglichkeit bieten.
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Koblenz, 07.04.2003 - 6 S 432/01
    Insbesondere dürfen ihm daher etwa von der Versicherung gewünschte Verwertungsmodalitäten nicht aufgezwungen werden (BGHZ 143, 189-198).
  • LG Duisburg, 08.12.2004 - 11 S 119/03
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte, dass das von einem Sachverständigen angefertigte Gutachten über ein verunfalltes Fahrzeug in der Regel eine bindende Grundlage für die Abwicklung der durch den Unfall verursachten Schäden darstellt und deshalb der Schädiger bzw. die hinter ihm stehende Haftpflichtversicherung in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen einbezogen wird (vgl. OLG München, r + s 1990, 273; LG Koblenz, VersR 2003, 1050; LG Duisburg, Schaden-Praxis 2002, 432; LG Gießen NJW-RR 2002, 751; Palandt - Heinrichs § 328 BGB Rn. 34 m.w.N.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat daher der beauftragte Sachverständige in seiner bzw. der Region des Geschädigten alle Möglichkeiten der Vermarktung einschließlich der Einholung von Angeboten spezieller Restwertaufkäufer einzuholen (so auch LG Koblenz, VersR 2003, 1050; LG Gießen, VersR 2002, 328; LG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2001, 104; a.A. OLG Köln VersR 2004, 1145).

  • AG Leonberg, 03.11.2005 - 5 C 649/05

    Haftung des Kfz-Sachverständigen gegenüber einer Kfz-Haftpflichtversicherung

    Der Sachverständige handelt schuldhaft, wenn er für die Ermittlung des Restwertes nicht die gesamte Bandbreite der am Markt gegebenen Abfragemöglichkeiten ausschöpft (vgl. beispielsweise LG Saarbrücken, Urteil vom 08.06.2000, Aktenzeichen: 2 S 310/99, LG Koblenz, Urteil vom 07.04.2003, Aktenzeichen: 6 S 432/01, AG Dortmund, Urteil vom 28.06.1996, NZV 97, Seite 403).

    Die Kenntnis von derartigen Möglichkeiten ist vom Sachverständigen im Rahmen einer zeitgemäßen Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit ohne weiteres zu fordern (so auch LG Koblenz, Versicherungsrecht 2003, S. 1050 f.).

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 185/03

    Zur Höhe des anzurechnenden Fahrzeugrestwertes bei der Frage des Schadensersatzen

    Soweit sie auf die Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 04.04.2003, Versicherungsrecht 2003, 1050 mit Anmerkung Trost, verweist, kann dahingestellt bleiben, ob der dort vertretenen Rechtsauffassung - Ermittlung des Restwerts unter Einschluss von Internetrecherchen - zu folgen ist.
  • LG Kaiserslautern, 28.12.2005 - 1 S 106/05

    Pflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem gegnerischen

    Teilweise wird in der Rechtsprechung (LG Zweibrücken, Urt. v. 22.02.2005, Az.: 3 S 62/04, m.w.N., zit. nach juris; LG Koblenz VersR 2003, 1050; LG Saarbrücken, Urt. v. 08.06.2000, Az.: 2 S 310/99, zit. nach juris) und Literatur (Fuchs DAR 2002, 189, 191; Hopfner MDR 2002, 801, 803; Trost VersR 2002, 795) vertreten, dass der Sachverständige im Rahmen einer zeitgemäßen Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit verpflichtet sei, Recherchen in Restwertbörsen im Internet durchzuführen.
  • LG Zweibrücken, 22.02.2005 - 3 S 62/04

    Haftung des Kfz-Sachverständigen des Geschädigten gegenüber der

    Demgegenüber haben die Landgerichte Koblenz (VersR 2003, 1050), Saarbrücken (Schaden-Praxis 2001, 104), Wiesbaden (Urteil vom 10.03.2004, 10 S 47/03, von der Klägerin mit dem Schriftsatz vom 19.07.2004 vorgelegt), Kleve (Urteil vom 24.06.2004, 6 S 58/04, von der Klägerin ebenfalls mit Schriftsatz vom 19.07.2004 vorgelegt) und Duisburg (Urteil vom 08.12.2004, Az. unbekannt, von der Klägerin vorgelegt, siehe Bl. 266 ff d.A.) eine Pflicht des Sachverständigen bejaht, bei der Ermittlung des erzielbaren Restwerterlöses alle nahe liegenden Erkenntnisquellen auszuschöpfen.
  • AG Rüdesheim, 24.03.2004 - 3 C 294/03
    Ausgehend davon, dass die Beachtung von vertraglichen Sorgfaltspflichten im Rahmen des § 276 BGB nach objektivem Maßstab zu beurteilen sei, hält eine Auffassung den Sachverständigen für verpflichtet, den Markt im konkreten Fall jeweils genau zu erforschen, wobei er die gesamte Bandbreite der am Markt gegebenen Abfragemöglichkeiten, also auch Online-Börsen, auszuschöpfen habe (vgl. Trost, Probleme der Bestimmung des Restwertes eines Unfallfahrzeugs, in: VersR 2002, Seite 795 (804); Landgericht Koblenz, Urteil vom 07.04.2003 - 6 S 432/01 - in: VersR 2003, 1050).
  • AG Kerpen, 29.03.2005 - 22 C 364/04

    Einbeziehung der Haftpflichtversicherung eines Schädigers bei einem

    Das Gericht vermag bei der hier vorliegenden Fallkonstellation (entgegen der wohl herrschenden Meinung, vgl. speziell zu Kfz.-Sachverständigen: LG Koblenz, Urt. v. 7.4.2003 - 6 S 432/01 -, VersR 2003, 1050; LG Köln, Urt. v. 26.6.2002 - 9 S 34/02 -, NZV 2002, 513 und LG Gießen, Urt. v. 4.7.2001 - 1 S 357/00 -, NJW-RR 2002, 751; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 328 Rz. 34 - jeweils mit weiteren Nachw. -) einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Klägerin nicht anzunehmen.
  • AG Zwickau, 15.05.2007 - 23 C 2312/06
    Die Klägerin meint unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LG Koblenz, VersR 2003, 1050, dass die Beklagte sich schadensersatzpflichtig gemacht habe, weil sie im Rahmen der Feststellung des Restwertes des Fahrzeugs der Geschädigten ... keine hinreichenden Ermittlungen vorgenommen habe.
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