Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 06.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.03.2003 - 19 U 118/02   

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https://dejure.org/2003,6144
OLG Köln, 07.03.2003 - 19 U 118/02 (https://dejure.org/2003,6144)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.2003 - 19 U 118/02 (https://dejure.org/2003,6144)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 2003 - 19 U 118/02 (https://dejure.org/2003,6144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 2; ; StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18; ; StVG § 18 Abs. 3; ; PflVG § 1; ; PflVG § 3; ; StVO § 7 Abs. 5; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; StVO § 7
    Besondere Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO gelten nicht bei stehendem Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 § 17 Abs. 1 § 18 Abs. 3; StVO § 7
    PKW-Unfall: Haftungsverteilung bei Wechsel des Fahrstreifens bei stehendem Verkehr, um in eine zwischen 2 vor einer Ampel wartenden Fahrzeugen bestehenden Lücke hineinzufahren und auf den das hintere Fahrzeug aufgrund von Unaufmerksamkeit auffährt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1186
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 25.03.1994 - 10 U 4856/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines am Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2003 - 19 U 118/02
    Die Vorschrift soll nur den fließenden Verkehr vor unbedachten und daher besonders gefährlichen Fahrstreifenwechseln schützen (OLG München NJW-RR 1994, 1442; Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 7 StVO Rdnr. 17).
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

    Entgegen der Ansicht des OLG Köln (VersR 2003, 1186) ist § 7 Abs. 5 StVO aber auch gegenüber einem nur verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugführer zu beachten ( König , a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge des Einscherens im

    Entgegen der Ansicht des OLG Köln (VersR 2003, 1186) ist § 7 Abs. 5 StVO aber auch gegenüber einem nur - wie hier - verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugführer zu beachten (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2012, Az. 9 U 5/12; König, a. a. O., § 7 StVO Rn. 17).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 06.06.2003 - 331 S 32/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25998
LG Hamburg, 06.06.2003 - 331 S 32/03 (https://dejure.org/2003,25998)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.06.2003 - 331 S 32/03 (https://dejure.org/2003,25998)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 331 S 32/03 (https://dejure.org/2003,25998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1186 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Kehl, 25.04.2006 - 4 C 79/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anmietung eines Ersatzfahrzeuges zum

    Ein wirtschaftlich denkender Mensch würde nicht einen über vier Mal so teuren (Unfallersatz-)Tarif wählen, selbst wenn er für den Normaltarif in Vorlage treten oder das Fahrzeug selbst abholen muss (vgl. auch LG Mannheim, NJOZ 2006 1151; LG Halle, Urteil vom 13.05.2005, Az.: 1 S 225/03, Juris-Dok.Nr.: KORE427962005 ; AG Kehl, Urteil vom 11.01.2005, Az.: 4 C 421/04; LG Hamburg, VersR 2003, 1186, Juris-Dok.-Nr.: KORE559352003 ; AG Kehl, Az.: 4 C 962/03, Urteil vom 05.10.04).
  • AG Kehl, 11.01.2005 - 4 C 421/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Erforderlichkeit eines Ersatzwagens zum

    Ein wirtschaftlich denkender Mensch würde nicht einen vier Mal so teuren (Unfallersatz-)Tarif wählen, selbst wenn er für den Normaltarif in Vorlage treten oder das Fahrzeug selbst abholen muss (vgl. auch AG Heinsberg, Schaden-Praxis, 2004, 197, Juris-Dok.-Nr.: KORE584802004 ; LG Hamburg, VersR 2003, 1186, Juris-Dok.-Nr.: KORE559352003 ; AG Kehl, Az.: 4 C 962/03, Urteil vom 05.10.04).
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