Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.02.2003 - I-14 U 167/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorsätzliche und widerrechtliche Herbeiführung eines Schadens; Ungebremstes Auffahren auf ein leicht gebremstes Fahrzeug; Haftungsausschluss einer Pflichtversicherung; Verwirklichung einer Gefahr, die ausschließlich auf dem bewussten und verantwortlichen Entschluss des ...
- Judicialis
PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § ... 3 Nr. 4; ; PflVG § 3 Nr. 5; ; PflVG § 3 Nr. 6 S. 1; ; PflVG § 12 Abs. 1 Nr. 3; ; VVG § 152; ; VVG § 158 c Abs. 1; ; VVG § 158 c Abs. 2; ; VVG § 158 c Abs. 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100; ; ZPO § 281 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rewis.io
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 152; VVG § 158 c; PflVG § 3 Nr. 6
Keine Haftung gegenüber dem Geschädigten gem. § 152 VVG bei vorsätzlicher Unfallherbeiführung des VN - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subjektiver Risikoausschluss bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 30.07.2002 - 3 O 155/00
- OLG Düsseldorf, 28.02.2003 - I-14 U 167/02
Papierfundstellen
- NZV 2003, 424
- VersR 2003, 1248
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69
Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2003 - 14 U 167/02
Dem gemäß geht auch der BGH davon aus, dass es sich bei § 152 VVG um einen subjektiven Risikoausschluss handelt, bei dem von vornherein festgelegt ist, dass ein solcher Schadenfall nicht unter den Schutz des Versicherungsvertrages fällt und dass diese Begrenzung der Haftung auch gegenüber dem geschädigten Dritten wirkt (vgl. etwa VersR 1971, 239, 240; VersR 1981, 40).
- OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
Ausschluss der Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherer wegen …
Gemäß § 158 c Abs. 3 VVG haftet der Versicherer aber nur im Rahmen der von ihm übernommenen Gefahr - und also nicht für eine vorsätzliche und rechtswidrige Schadenszufügung seines Versicherungsnehmers (OLG Oldenburg, a.a.O. m.w.N.. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1248). - LG Mannheim, 18.08.2005 - 10 S 26/05
Im Falle vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfallschadens ist der …
Zum anderen teilt die Kammer die Auffassung, dass im Falle vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfallschadens der Direktanspruch des Geschädigten ausgeschlossen ist (so z.B. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1248), nicht.
Rechtsprechung
OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Ersatz des Verwindungsschadens als versichertes Ereignis; Auslegung des Begriffs Betriebsschaden; Abgrenzung eines Unfalls vom Betriebsschaden
- Judicialis
AKB § 12 Abs. 1 II. e
- VersR (via Owlit)
AKB § 12 Abs. 1 II e
Verwindungsschaden durch Einsinken eines Lkw auf sandigem Untergrund ist dem Betriebsrisiko zuzurechnen - rechtsportal.de
AKB § 12 Abs. 1 Abs. 2 lit. e
Verwindungsschaden als nicht versicherter Betriebsschaden - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 5 (Kurzinformation)
Betriebs- oder Unfallschaden
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.05.2002 - 24 O 341/01
- OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 886
- VersR 2003, 1248
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.07.1969 - IV ZR 625/68
Begriff des Betriebsschadens
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02
Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1969, 940 f), die einen dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt betrifft, ist zwischen dem Verwindungsschaden, der (noch) Betriebsschaden ist, wenn kein ungewöhnliches, von außen her einwirkendes Ereignis vorliegt, und dem Schaden, der durch den Aufprall entstanden ist, zu unterscheiden (vgl. auch BGH r+s 1998, 9).Der BGH führt (VersR 1969, 940 f) für einen vergleichbaren Vorfall überzeugend aus, die erste Schadenursache, die zur Verwindung führt, liege in einem Betriebsvorgang.
Der BGH stellt vorrangig darauf ab (VersR 1969, 940 f), ob ein von außen her einwirkendes Ereignis bejaht werden kann.
- BGH, 05.11.1997 - IV ZR 1/97
Begriff des Unfallschadens
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02
Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1969, 940 f), die einen dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt betrifft, ist zwischen dem Verwindungsschaden, der (noch) Betriebsschaden ist, wenn kein ungewöhnliches, von außen her einwirkendes Ereignis vorliegt, und dem Schaden, der durch den Aufprall entstanden ist, zu unterscheiden (vgl. auch BGH r+s 1998, 9).Das Umkippen eines Fahrzeugs sei auch nicht so häufig, daß es gerechtfertigt wäre, den hierdurch entstandenen Aufprallschaden als Betriebsschaden vom Deckungsschutz auszunehmen (so auch BGH r+s 1998, 9).
- OLG Köln, 28.11.1985 - 5 W 47/85
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02
Dementsprechend ist das Einsinken auf der Baustelle (OLG Köln VersR 1987, 581) ebenso wie ein Wegsacken auf frisch aufgeschütteter Böschung (OLG Hamm r+s 1991, 43) dem Betriebsrisiko zuzurechnen, wenn keine Besonderheiten vorliegen (etwa die Entfernung einer zuvor vorhandenen Abdeckung), für die im vorliegenden Fall nichts ersichtlich ist. - OLG Hamm, 19.10.1990 - 20 U 166/90
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02
Dementsprechend ist das Einsinken auf der Baustelle (OLG Köln VersR 1987, 581) ebenso wie ein Wegsacken auf frisch aufgeschütteter Böschung (OLG Hamm r+s 1991, 43) dem Betriebsrisiko zuzurechnen, wenn keine Besonderheiten vorliegen (etwa die Entfernung einer zuvor vorhandenen Abdeckung), für die im vorliegenden Fall nichts ersichtlich ist.
- OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel über den Umfang der …
Deshalb könne die Beschädigung des ziehenden Fahrzeugs durch den Anhänger nicht als ein von der Versicherung ausgeschlossener Betriebsschaden angesehen werden (so auch OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 283; OLG Köln NJW-RR 2003, 886).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 155/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen aus einer Kaskoversicherung wegen eines Verkehrsunfalls; Zweifel am Bestehen des behaupteten Unfallereignisses; Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheiten; Wahrheitsgemäße Angabe zu ...
- rewis.io
- VersR (via Owlit)
AKB § 7 I Abs. 2
Frage nach Vorschäden umfasst auch einen erst während der Besitzzeit des VN reparierten Schaden L - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 4 (Kurzinformation)
Umfang der Frage nach Vorschäden
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 29.04.2002 - 21 O 64/00
- OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 155/02
Papierfundstellen
- NZV 2003, 386
- VersR 2003, 1248 (Ls.)