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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.02.2003 - I-14 U 167/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4104
OLG Düsseldorf, 28.02.2003 - I-14 U 167/02 (https://dejure.org/2003,4104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2003 - I-14 U 167/02 (https://dejure.org/2003,4104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - I-14 U 167/02 (https://dejure.org/2003,4104)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliche und widerrechtliche Herbeiführung eines Schadens; Ungebremstes Auffahren auf ein leicht gebremstes Fahrzeug; Haftungsausschluss einer Pflichtversicherung; Verwirklichung einer Gefahr, die ausschließlich auf dem bewussten und verantwortlichen Entschluss des ...

  • Judicialis

    PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § ... 3 Nr. 4; ; PflVG § 3 Nr. 5; ; PflVG § 3 Nr. 6 S. 1; ; PflVG § 12 Abs. 1 Nr. 3; ; VVG § 152; ; VVG § 158 c Abs. 1; ; VVG § 158 c Abs. 2; ; VVG § 158 c Abs. 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100; ; ZPO § 281 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 152; VVG § 158 c; PflVG § 3 Nr. 6
    Keine Haftung gegenüber dem Geschädigten gem. § 152 VVG bei vorsätzlicher Unfallherbeiführung des VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subjektiver Risikoausschluss bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 424
  • VersR 2003, 1248
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2003 - 14 U 167/02
    Dem gemäß geht auch der BGH davon aus, dass es sich bei § 152 VVG um einen subjektiven Risikoausschluss handelt, bei dem von vornherein festgelegt ist, dass ein solcher Schadenfall nicht unter den Schutz des Versicherungsvertrages fällt und dass diese Begrenzung der Haftung auch gegenüber dem geschädigten Dritten wirkt (vgl. etwa VersR 1971, 239, 240; VersR 1981, 40).
  • OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09

    Ausschluss der Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherer wegen

    Gemäß § 158 c Abs. 3 VVG haftet der Versicherer aber nur im Rahmen der von ihm übernommenen Gefahr - und also nicht für eine vorsätzliche und rechtswidrige Schadenszufügung seines Versicherungsnehmers (OLG Oldenburg, a.a.O. m.w.N.. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1248).
  • LG Mannheim, 18.08.2005 - 10 S 26/05

    Im Falle vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfallschadens ist der

    Zum anderen teilt die Kammer die Auffassung, dass im Falle vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfallschadens der Direktanspruch des Geschädigten ausgeschlossen ist (so z.B. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1248), nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5667
OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02 (https://dejure.org/2003,5667)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.2003 - 9 U 118/02 (https://dejure.org/2003,5667)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 9 U 118/02 (https://dejure.org/2003,5667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ersatz des Verwindungsschadens als versichertes Ereignis; Auslegung des Begriffs Betriebsschaden; Abgrenzung eines Unfalls vom Betriebsschaden

  • Judicialis

    AKB § 12 Abs. 1 II. e

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 12 Abs. 1 II e
    Verwindungsschaden durch Einsinken eines Lkw auf sandigem Untergrund ist dem Betriebsrisiko zuzurechnen

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Abs. 1 Abs. 2 lit. e
    Verwindungsschaden als nicht versicherter Betriebsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 886
  • VersR 2003, 1248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1969 - IV ZR 625/68

    Begriff des Betriebsschadens

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1969, 940 f), die einen dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt betrifft, ist zwischen dem Verwindungsschaden, der (noch) Betriebsschaden ist, wenn kein ungewöhnliches, von außen her einwirkendes Ereignis vorliegt, und dem Schaden, der durch den Aufprall entstanden ist, zu unterscheiden (vgl. auch BGH r+s 1998, 9).

    Der BGH führt (VersR 1969, 940 f) für einen vergleichbaren Vorfall überzeugend aus, die erste Schadenursache, die zur Verwindung führt, liege in einem Betriebsvorgang.

    Der BGH stellt vorrangig darauf ab (VersR 1969, 940 f), ob ein von außen her einwirkendes Ereignis bejaht werden kann.

  • BGH, 05.11.1997 - IV ZR 1/97

    Begriff des Unfallschadens

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1969, 940 f), die einen dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt betrifft, ist zwischen dem Verwindungsschaden, der (noch) Betriebsschaden ist, wenn kein ungewöhnliches, von außen her einwirkendes Ereignis vorliegt, und dem Schaden, der durch den Aufprall entstanden ist, zu unterscheiden (vgl. auch BGH r+s 1998, 9).

    Das Umkippen eines Fahrzeugs sei auch nicht so häufig, daß es gerechtfertigt wäre, den hierdurch entstandenen Aufprallschaden als Betriebsschaden vom Deckungsschutz auszunehmen (so auch BGH r+s 1998, 9).

  • OLG Köln, 28.11.1985 - 5 W 47/85
    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02
    Dementsprechend ist das Einsinken auf der Baustelle (OLG Köln VersR 1987, 581) ebenso wie ein Wegsacken auf frisch aufgeschütteter Böschung (OLG Hamm r+s 1991, 43) dem Betriebsrisiko zuzurechnen, wenn keine Besonderheiten vorliegen (etwa die Entfernung einer zuvor vorhandenen Abdeckung), für die im vorliegenden Fall nichts ersichtlich ist.
  • OLG Hamm, 19.10.1990 - 20 U 166/90
    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02
    Dementsprechend ist das Einsinken auf der Baustelle (OLG Köln VersR 1987, 581) ebenso wie ein Wegsacken auf frisch aufgeschütteter Böschung (OLG Hamm r+s 1991, 43) dem Betriebsrisiko zuzurechnen, wenn keine Besonderheiten vorliegen (etwa die Entfernung einer zuvor vorhandenen Abdeckung), für die im vorliegenden Fall nichts ersichtlich ist.
  • OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel über den Umfang der

    Deshalb könne die Beschädigung des ziehenden Fahrzeugs durch den Anhänger nicht als ein von der Versicherung ausgeschlossener Betriebsschaden angesehen werden (so auch OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 283; OLG Köln NJW-RR 2003, 886).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 155/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9175
OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 155/02 (https://dejure.org/2003,9175)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2003 - 20 U 155/02 (https://dejure.org/2003,9175)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 20 U 155/02 (https://dejure.org/2003,9175)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen aus einer Kaskoversicherung wegen eines Verkehrsunfalls; Zweifel am Bestehen des behaupteten Unfallereignisses; Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheiten; Wahrheitsgemäße Angabe zu ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    AKB § 7 I Abs. 2
    Frage nach Vorschäden umfasst auch einen erst während der Besitzzeit des VN reparierten Schaden L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 386
  • VersR 2003, 1248 (Ls.)
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