Weitere Entscheidung unten: LG Wiesbaden, 04.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.02.2003 - 20 U 193/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5715
OLG Hamm, 07.02.2003 - 20 U 193/02 (https://dejure.org/2003,5715)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2003 - 20 U 193/02 (https://dejure.org/2003,5715)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 20 U 193/02 (https://dejure.org/2003,5715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung nach einem Verkehrsunfall; Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheiten; Verlassen des Unfallorts als eine den Versicherungsschutz ausschließende Obliegenheitsverletzung; Voraussetzungen für ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7; VVG § 6
    Aufklärungspflichtverletzung bei Verlassen der Unfallstelle gem. § 142 Abs. 1 StGB auch bei zeitnaher Unterrichtung des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Unfallflucht führt zur Leistungsfreiheit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit dem Porsche an die Leitplanke Unfallflucht: Schadensmeldung beim Kaskoversicherer am Tag danach

  • 123recht.net (Kurzinformation, 29.7.2003)

    Unfallflucht: Strenge Anforderungen für Verkehrsteilnehmer // Gerichte legen "unverzügliche" Unfallmeldung eng aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; mittelbarer Tatvorsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 979
  • NZV 2003, 291
  • VersR 2003, 1297
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 20 U 193/02
    Bereits das Verlassen der Unfallstelle stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa VersR 2000, 222 ff. m.w.N.), welcher der Senat folgt, eine solche Obliegenheitsverletzung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird.
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 20 U 193/02
    Er muss sich im vorliegenden Zusammenhang entlasten (vgl. BGH, VersR 2002, 173).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Unterrichtung des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 20 U 193/02
    Dementsprechend wird auch in der von dem Kläger bemühten Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 2002, 1021 f. = NJW-RR 2002, 753 ff. = MDR 2002, 818 f.) nicht in Frage gestellt, dass bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort im Sinne des § 142 Abs. 1 StGB stets eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit vorliegt, auch dann, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer sogleich nach Verlassen des Unfallorts telefonisch unterrichtet.
  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    (2) Angesichts der Heftigkeit des Aufpralls, die zum Auslösen von Airbags geführt hat, und der Beschädigungen am Fahrzeug des Klägers, mit dem dieser offensichtlich nicht mehr weiterfahren konnte (u.a. ist auch der Stabilisator an der Vorderachse abgerissen und ein Reifen aufgeschlitzt, vgl. GA I 38 + 40), liegt es auf der Hand, dass der Kläger es zumindest für ernstlich möglich hielt, dass die Mauer dort, wo das Fahrzeug gegen sie gestoßen war, nicht nur unerheblich geschädigt war, und zugleich billigend in Kauf nahm, den Unfallort trotz einer solchen Schädigung zu verlassen (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall, in dem der Versicherungsnehmer nicht eine Strecke von 100 bis 150 Metern zurückging, weil es geregnet hatte: OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2003 - 20 U 193/02, NJW-RR 2003, 979; so auch Maier in Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. AKB E Rn. 132).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08

    Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen

    Er hat dazu nichts vorgetragen, und es sind auch keine diesbezüglichen Entlastungsgründe ersichtlich (vgl. auch OLG Hamm, NZV 2003, 291 ).

    Nach diesen - auch für die Kaskoversicherung geltenden (OLG Frankfurt, NZV 2007, 365) - Grundsätzen führt eine Obliegenheitsverletzung selbst dann, wenn sie für den Versicherer folgenlos geblieben ist, zum Beispiel weil er sie rechtzeitig entdeckt hat, zur völligen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn nicht der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgt ist, sie nicht generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen, oder ihn kein erhebliches Verschulden trifft (die in der Rechtsprechung weiter statuierte Belehrungspflicht des Versicherers kommt hier nicht zum Tragen; sie betrifft allein die Auskunftsobliegenheiten und greift naturgemäß erst dann ein, wenn - wie hier nicht - der Versicherer bereits mit der Sache befasst ist, vgl. Knappmann in: Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl. 2004, § 7 AKB Rdnr. 87; OLG Hamm, NZV 2003, 291 ).

    Allerdings geht es in Fällen der vorliegenden Art um das Interesse des Versicherers, die Fahrtüchtigkeit des Versicherungsnehmers und eine etwaige Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. zu prüfen (vgl. OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2008, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746 ; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 1406 ; OLG Hamm, NZV 2003, 291 ).

    Es genügt die hier ohne weiteres gegebene, unabhängig vom konkreten Einzelfall zu beurteilende allgemeine Gefährdung der Sachverhaltsaufklärung (vgl. OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2008, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746 ; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 1406 ; OLG Hamm, NZV 2003, 291 ).

  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 205/06

    Aufklärungsobliegenheit bzgl. eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Versicherer

    Ist daher ein Dritter weder am Unfall beteiligt noch dadurch geschädigt, scheidet § 142 StGB und mangels entsprechender vertraglicher Vereinbarung - § 7 III AKB sieht lediglich die Einschaltung der Polizei bei Diebstahl-, Brand- oder Wildschäden ab eines bestimmten Betrages vor - eine Verletzung der Aufklärungspflicht aus (so auch BGH NJW 1987, S. 2374; VersR 2000, S. 222; OLG Köln VersR 1999, S. 963; OLG Hamm VersR 2003, S. 1297; Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB, Rn. 17 und 24).

    Auch die Witterungsverhältnisse standen dem nicht entgegen (in diesem Sinne auch OLG Hamm VersR 2003, S. 1297).

  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 12 U 2/04

    Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, der der Senat folgt, stellt das Verlassen der Unfallstelle stets eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH v. 1.12.1999 - IV ZR 71/99, MDR 2000, 265 = NJW-RR 2000, 553 [554]; NJW 1976, 371 [BGH 12.11.1975 - IV ZR 5/74]; OLG Köln NVersZ 1999, 170; v. 29.10.2002 - 9 U 93/00, NJW-RR 2003, 249 [250]; OLG Hamm NZV 2003, 291; OLG Nürnberg v. 27.7.2000 - 8 U 1411/00, OLGReport Nürnberg 2001, 1 = MDR 2000, 1244 [OLG Nürnberg 27.07.2000 - 8 U 1411/00]).
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Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 04.09.2002 - 6 O 187/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12903
LG Wiesbaden, 04.09.2002 - 6 O 187/01 (https://dejure.org/2002,12903)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 04.09.2002 - 6 O 187/01 (https://dejure.org/2002,12903)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 04. September 2002 - 6 O 187/01 (https://dejure.org/2002,12903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 249 BGB
    Zur Darlegungslast des Geschädigten bei Vorbeschädigung seines Fahrzeuges

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Schäden aus einem Verkehrsunfall; Fehlen einer substantiierten Darlegung über die durch den Unfall entstandenen Schäden ; Vorhandene Vorschäden am Fahrzeug

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 249; StVG § 7; StVG § 17; PflVG § 3 Nr. 1
    Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bei Vorliegen von Vorschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorschäden am Fahrzeug - Autobesitzer muss belegen, welche Schäden vom aktuellen Unfall stammen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Reparaturkostenersatz trotz abgrenzbarer Vorschäden

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1297
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    cc) Nicht gefolgt werden kann auch der Ansicht, bei einem zunächst verschwiegenen und auch später geleugneten oder nicht substantiiert dargelegten Vorschaden sei die Möglichkeit einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO mangels hinreichend substantiiertem Klagevortrag grundsätzlich zu verneinen (vgl. etwa OLG Hamburg SP 1992, 232; MDR 2001, 1111= OLGR 2001, 261 = r+s 2001, 455; KG SP 2000, 311; LG Frankfurt SP 1992, 232; LG Braunschweig SP 1999, 272; LG Saarbrücken SP 2003, 423; LG Wiesbaden VersR 2003, 1297; LG Berlin NJOZ 2004, 2001; LG Bremen NZV 2005, 529):.
  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06

    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation;

    In diesem Fall gehört zu einem geordneten Sachvortrag aber auch die Darlegung, dass und welche Schäden genau aus dem streitgegenständlichen Unfallgeschehen herrühren und welche Schäden wiederum auf einen anderen Unfall zurückzuführen sind (LG Wiesbaden, VersR 2003, 1297 m.w.N.).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.12.2010 - 531 C 113/10

    Fahrzeugmietvertrag; Selbstbeteiligung; zum Beweis fehlender Vorschäden

    So hat das etwa das LG Wiesbaden (Versicherungsrecht 2003, 1297) entschieden:.
  • AG Düsseldorf, 28.10.2008 - 230 C 5894/08

    Rückzahlung einer Erstattungssumme wegen Regress aus einem Verkehrsunfall wegen

    Weitgehend anerkannt ist ferner, dass dann, wenn nicht-unfallbedingte Vorschäden festgestellt werden, die der Geschädigte verschwiegen hat, der Geschädigte auch keinen Anspruch auf Ersatz kompatibler Schäden hat (OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Frankfurt U.v. 07.06.04 16 U 195/03; LG Frankfurt SP 07, 59; LG Dresden SP 2001, 335; LG Hanau SP 2004, 368; AG Mühlheim SVR 2004, 466; AG Neuss SP 2005, 197; OLG Hamburg MDR 2001, 1111 = OLGR 2001, 261 = r+s 2001, 455; KG SP 2000, 311; LG Frankfurt SP 1992, 232; LG Braunschweig SP 1999, 272; LG Saarbrücken SP 2003, 423; LG Wiesbaden VersR 2003, 1297 ; LG Berlin NJOZ 2004, 2001; LG Bremen NZV 2005, 529 sämtlich zitiert nach Juris).
  • LG Berlin, 23.07.2018 - 41 S 24/18

    Verkehrsunfall - Reparaturnachweis von Vorschäden

    Sodann sind die für die sach- und fachgerechte Beseitigung erforderlichen einzelnen Reparaturschritte darzulegen sowie schließlich die tatsächlich vorgenommenen Reparaturschritte, letzteres durch Darlegung des konkreten Reparaturwegs und -umfangs (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 12 StVG Rn. 6 a.E. m.w.N.; vgl. auch LG Wiesbaden VersR 2003, 1297; OLG Nürnberg DAR 2003, 559; LG Berlin VersR 2005, 995; KG NZV 2008, 297; KG, Beschluss vom 29.05.2012 - 22 U 191/11 -, zitiert nach "juris", veröffentlicht u.a. DAR 2013, 464, 465; KG, Urteil vom 26.05.2014 - 22 U 36/12 -).
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