Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.01.2002 - 5 U 465/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7632
OLG Koblenz, 31.01.2002 - 5 U 465/01 (https://dejure.org/2002,7632)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.01.2002 - 5 U 465/01 (https://dejure.org/2002,7632)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 5 U 465/01 (https://dejure.org/2002,7632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Tierhalterhaftung; Mitverschulden durch den Aufenthalt in der Nähe eines Pferdes; Körperliche und gesundheitliche Verletzung durch ein Tier; Mitverschulden durch nahes Vorbeigehen an einem Pferd; Verletzung durch Auskeilen/Ausschlagen eines Pferdes; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833; BGB § 847; BGB § 249; BGB § 254; ZPO § 256
    Bemessung des Mitverschuldens wegen zu nahen Vorbeigehens an einem festgebundenen Pferd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 833 § 254 Abs. 1
    Tierhalterhaftung; Haftungsquote bei mitverschuldeter Verletzung durch ein auskeilendes Pferd

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1106
  • VersR 2003, 1317
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Es ist allgemein bekannt, dass sich hinter einem Pferd ein spezifischer ("Austreten") Gefahrenbereich befindet (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 31. Januar 2002 - 5 U 465/01 -, juris, VersR 2003, 1317; OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Januar 2011 - 5 U 114/10 -, juris Rn 23).

    Die Tiergefahr ist dabei bei einem Reitpferd schon im Hinblick auf die Größe, Masse und Kraft im Sinne einer "Betriebsgefahr" hoch zu veranschlagen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 31. Januar 2002 - 5 U 465/01 -, juris, VersR 2003, 1317).

  • AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10

    Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und

    (1) Ein Mitverschulden des Klägers kann allerdings noch nicht alleine darin gesehen werden, dass es vorliegend unstreitig der Kläger gewesen ist, der sich - letztlich ohne erkennbaren Anlass - dem Hund genähert hat (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 31.01.2002 - 5 U 465/01, VersR 2003, 1317; Staudinger/Eberl-Borges, BGB, 2012, § 833 Rn. 204).

    Verhält sich der Geschädigte bei der Annäherung unvorsichtig, muss er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen (OLG Koblenz, Urt. v. 31.01.2002 - 5 U 465/01, VersR 2003, 1317; jurisPK-BGB/Moritz, 6. Aufl. 2012, § 833 BGB Rn. 39).

  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    Ein Drittel Mithaftung hat das OLG Koblenz angenommen (U. v. 31.01.2002, 5 U 465/01, NJW-RR 2002, 1106), als die verletzte Reitschülerin "ohne Not" mit einem Abstand von weniger als 1, 40 Meter hinter einem anderen Pferd vorbeigegangen ist, ohne sich vorher bemerkbar zu machen, was das OLG als leicht fahrlässig eingestuft hat.
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 5 U 21/05

    Tierhalterhaftung: Wegfall des Schadensersatzanspruch bei erheblichem

    Soweit die Klägerin in ihrer Berufung sich zum Beleg gegen die Auffassung des Landgerichts, es bestünde ein überwiegendes, eine Haftung der Beklagten ausschließendes Mitverschulden der Klägerin, auf das Urteil des OLG Koblenz vom 31.01.2002 - 5 U 465/01 -, NJW-RR 2002, 1106, 1107 stützt, geht dieser Hinweis fehl.
  • LG Göttingen, 23.02.2017 - 8 O 200/15

    Tierhalterhaftung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Hengstes

    Die Tiergefahr kann, z.B. bei fehlender Beaufsichtigung des Tieres durch den Beklagten, gegenüber der Tiergefahr eines anderen Tieres auch gänzlich zurücktreten (OLG Oldenburg, r+s 2002, 155, 156; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 242) oder den klägerischen Anspruch lediglich zu einem Teil mindern (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 598, 599, 1/3; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1106, Minderung um 1/3; OLG München, VersR 2011, 1412, 30 Prozent).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4599
OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00 (https://dejure.org/2001,4599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2001 - 27 U 224/00 (https://dejure.org/2001,4599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 27 U 224/00 (https://dejure.org/2001,4599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Forderungspfändung; Nachfolgende Zahlung; Drittschuldner; Einheitlicher Erwerbsvorgang; Mehraktiger Erwerbsvorgang

  • Judicialis

    KO § 30 Nr. 2; ; KO § 37; ; KO § 41; ; BGB § 203; ; ZPO § 829 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)

    KO § 30; KO § 37
    Maßgeblicher Zeitpunkt für Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen bei einer Forderungspfändung L

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Forderungspfändung - Zahlung des Drittschuldners - Anfechtung beider Rechtshandlungen - Klagebegehren - Zeitpunkt der Anfechtungsvoraussetzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 551
  • VersR 2003, 1317 (Ls.)
  • WM 2001, 2318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99

    Zahlung durch den Drittschuldner als selbständige Rechtshandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Forderungspfändung und nachfolgende Zahlung des Drittschuldners sind zwei selbständig anfechtbare Rechtshandlungen und stellen keinen einheitlichen, mehraktigen Erwerbsvorgang dar (BGH in ZIP 2000, 898).

    Zwar ist der Berufung zunächst zuzugeben, dass es sich bei der Forderungspfändung und den nachfolgenden Zahlungen der Drittschuldnerin nicht um einen einheitlichen, mehraktigen Erwerbsvorgang handelt, der erst mit der Zahlung vollendet ist (so OLG München in ZIP 1998, 1269), sondern um zwei jeweils selbständig anfechtbare Rechtshandlungen (BGH in ZIP 2000, 898).

    Insoweit ist bei Pfändung von Forderungen aus einem Kontokorrentverhältnis nur dann auf den Zeitpunkt der Zustellung der Pfändungsverfügung an den Drittschuldner als dem gemäß § 829 Abs. 3 ZPO für die Wirksamkeit der Pfändung (vgl. BGH in ZIP 2000, 898) maßgeblichen Zeitpunkt abzustellen, wenn infolge eines zu diesem Zeitpunkt bestehenden Auszahlungsanspruchs des Schuldners gegenüber der Bank unmittelbar ein Pfandrecht an dieser Forderung entstand.

    Dass der IX. Zivilsenat mit seinem Urteil vom 21.03.2000 (ZIP 2000, 898) hiervon abweichen wollte, ist nicht erkennbar.

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit begründete eine inkongruente Deckung, weil der Beklagte seine Position unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz mit Hilfe von staatlichen Zwangsmitteln durchgesetzt hat (vgl. hierzu BGH in WM 1997, 831; 1997, 2094; NJW 1995, 1092; Kilger, a.a.O., Anm. 20 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des BGH zum vertraglichen Pfandrecht an künftigen Forderungen (vgl. ZIP 1999, 406; 1996, 2080) und zur Vorausabtretung künftiger Forderungen (NJW 1989, 458).
  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 329/97

    Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des BGH zum vertraglichen Pfandrecht an künftigen Forderungen (vgl. ZIP 1999, 406; 1996, 2080) und zur Vorausabtretung künftiger Forderungen (NJW 1989, 458).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Zwar ist der Berufung zunächst zuzugeben, dass es sich bei der Forderungspfändung und den nachfolgenden Zahlungen der Drittschuldnerin nicht um einen einheitlichen, mehraktigen Erwerbsvorgang handelt, der erst mit der Zahlung vollendet ist (so OLG München in ZIP 1998, 1269), sondern um zwei jeweils selbständig anfechtbare Rechtshandlungen (BGH in ZIP 2000, 898).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Genügend ist vielmehr, dass das Klagebegehren des Konkursverwalters darauf hinausläuft, einen vom Beklagten erworbenen Gegenstand wieder der Masse zurückzuführen, und dass dieses Begehren auf einen Sachverhalt gestützt wird, der die Voraussetzungen eines Anfechtungstatbestandes erfüllt (vgl. BGH in WM 2001, 100; ZIP 2000, 899; BGHZ 135, 149).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94

    Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die Pfändungsverfügung ist als Verwaltungsvollstreckungsakt eine der Konkursanfechtung unterliegende Rechtshandlung eines Gläubigers (vgl. zuletzt BGH in NJW 2000, 1118; 1995, 1090; Kilger, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., Anm. 13 zu § 30 KO), die zu einer objektiven Gläubigerbenachteiligung geführt hat, weil durch sie die Forderung des Gemeinschuldners gegen die Commerzbank der Konkursmasse entzogen wurde.
  • BGH, 16.05.1988 - II ZR 375/87

    Pfändung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des BGH zum vertraglichen Pfandrecht an künftigen Forderungen (vgl. ZIP 1999, 406; 1996, 2080) und zur Vorausabtretung künftiger Forderungen (NJW 1989, 458).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit begründete eine inkongruente Deckung, weil der Beklagte seine Position unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz mit Hilfe von staatlichen Zwangsmitteln durchgesetzt hat (vgl. hierzu BGH in WM 1997, 831; 1997, 2094; NJW 1995, 1092; Kilger, a.a.O., Anm. 20 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1989 - XI ZR 82/88

    Ausschluß von Einwendungen gegenüber einen mit einem Nichteinlösungsvermerk

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die Ausschlussfrist des § 41 KO ist durch den PKH-Antrag des Klägers vom 09.03.2000 gem. § 203 BGB gehemmt worden (vgl. BGH in NJW 1989, 3149), weil der Kläger mit diesem Antrag sein Anfechtungsrecht - auch bezogen auf die Pfändungsverfügung - hinreichend dargetan hat.
  • OLG Hamm, 30.04.2002 - 27 U 27/02

    Anfechtbare Rechtshandlung bei der Pfändung künftiger Aktivsalden eines

    Hierzu kann auf das von den Parteien in der Berufungsinstanz diskutierte Senatsurteil vom 7. Juni 2001 in der Sache 27 U 224/00 = OLGR Hamm 2001, 371 = WM 2001, 2318 = ZinsO 2002, 132 und zusätzlich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1997, 3445 verwiesen werden.
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