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   LG Bonn, 21.10.2003 - 11 S 6/03   

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https://dejure.org/2003,13914
LG Bonn, 21.10.2003 - 11 S 6/03 (https://dejure.org/2003,13914)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.10.2003 - 11 S 6/03 (https://dejure.org/2003,13914)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 11 S 6/03 (https://dejure.org/2003,13914)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1600
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablehnung des Vertragsschlusses in einem

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2003 - 11 S 6/03
    Es kann zwar vorausgesetzt werden, dass in der Schmuckbranche bekannt ist, dass die AGB der Frachtführer und Spediteure Haftungsbefreiungen oder -ausschlüsse für wertvollen Schmuck enthalten (s. OLG Köln, Urt. v. 05.08.03 - 3 U 28/03: "branchentypisch").

    Im hier betroffenen gewerblichen Bereich spricht nach der Lebenserfahrung eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass an den Kunden die in zeitnahen Handelsrechnungen ausgewiesenen und berechneten Waren tatsächlich versandt worden sind (OLG Köln, Urteile v. 08.04.03 - 3 U 146/02 und 05.08.03 - 3 U 28/03).

    Die Kammer hat die Revision zugelassen, wie dies auch in den Urteilen des OLG Köln (Urteile v. 08.04.03 - 3 U 146/02, 08.07.03 - 3 U 20/03, 05.08.03 - 3 U 28/03) erfolgt ist.

  • OLG Köln, 08.04.2003 - 3 U 146/02

    Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes einer Express-Sendung; Zustandekommen

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2003 - 11 S 6/03
    Im hier betroffenen gewerblichen Bereich spricht nach der Lebenserfahrung eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass an den Kunden die in zeitnahen Handelsrechnungen ausgewiesenen und berechneten Waren tatsächlich versandt worden sind (OLG Köln, Urteile v. 08.04.03 - 3 U 146/02 und 05.08.03 - 3 U 28/03).

    Die Kammer hat die Revision zugelassen, wie dies auch in den Urteilen des OLG Köln (Urteile v. 08.04.03 - 3 U 146/02, 08.07.03 - 3 U 20/03, 05.08.03 - 3 U 28/03) erfolgt ist.

  • OLG Köln, 08.07.2003 - 3 U 20/03

    Inanspruchnahme einer Transportversicherung wegen des Verlusts einer Sendung von

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2003 - 11 S 6/03
    Die Kammer hat die Revision zugelassen, wie dies auch in den Urteilen des OLG Köln (Urteile v. 08.04.03 - 3 U 146/02, 08.07.03 - 3 U 20/03, 05.08.03 - 3 U 28/03) erfolgt ist.
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2003 - 11 S 6/03
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen läßt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 141, 137 = NJW 1999, 2279, 2280).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2003 - 11 S 6/03
    Der unterlassene Vortrag der Beklagten begründet die tatsächliche Vermutung für ihr qualifiziertes Verschulden (s. BGH TranspR 2001, 29, 33 f.).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03

    Haftung des Transportunternehmers bei nichtdeklariertem Transport von Verbotsgut

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Beklagte unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels verurteilt, an die Klägerin 2.481,31 EUR nebst Zinsen zu zahlen (LG Bonn VersR 2003, 1600).
  • LG Bonn, 14.05.2004 - 10 O 17/04

    Frachtvertrag, Deutsche Post, AGB der Deutschen Post PAKET / EXPRESS NATIONAL,

    Die Bedingung ist aber im Zeitpunkt der Einlieferung noch nicht eingetreten und nicht etwa nur noch nicht erkannt (vgl. OLG Köln vom 21. Oktober 2003, Az.: 11 S 6/03).

    Ein solcher Fall qualifizierten Verschuldens liegt vor: Die zahlreichen Fälle des Verlusts wertvollen Beförderungsguts zeigen, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dahin besteht, dass nicht ausgeräumte Organisationsmängel zu solchen Schäden führen und Mitarbeiter der Beklagten, für die diese nach § 428 HGB einzustehen hat, solche Schäden vorsätzlich verursachen (OLG Köln, Urteil vom 11. November 2003, Az.: 3 U 44/03; LG Bonn, Urteil vom 21. Oktober 2003, 11 S 6/03).

    Der unterlassene Vortrag der Beklagten begründet daher die tatsächliche Vermutung qualifizierten Verschuldens (BGH, Urteil vom 21. September 2000, TranspR 2001, 29 [33f]; OLG Köln, Urteil vom 11. November 2003, Az.: 3 U 44/03; OLG Hamburg, Urteil vom 25. November 1995, TranspR 1996, 304; LG Bonn, Urteil vom 21. Oktober 2003, 11 S 6/03).

    Diese Bestimmung ist wegen Verstoßes gegen § 449 Abs. 2 Satz 1 HGB unwirksam, weil sie die Haftung der Beklagten auch für den Fall qualifizierten Verschuldens ausschließt (OLG Köln, Urteil vom 11. November 2003, Az.: 3 U 44/03; LG Bonn, Urteil vom 21. Oktober 2003, 11 S 6/03).

  • LG Bonn, 11.12.2003 - 14 O 219/02

    Frachtführer; unbeschränkte Haftung; Paketmarken; Einbeziehung von AGB des

    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (Urteil der 1. Kammer für Handelssachen vom 21.10.2003, 11 S 6/03, m. N. BGHZ 141, 137 = NJW 1999, 2279, 2280).
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